Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht in Brühl und die Jugendkammer beim Landgericht Köln (Wahlperiode 2019 bis 2023))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
09.02.18, 13:01
Aktualisiert
09.02.18, 13:01
Beschlussvorlage (Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht in Brühl und die Jugendkammer beim Landgericht Köln (Wahlperiode 2019 bis 2023)) Beschlussvorlage (Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht in Brühl und die Jugendkammer beim Landgericht Köln (Wahlperiode 2019 bis 2023)) Beschlussvorlage (Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht in Brühl und die Jugendkammer beim Landgericht Köln (Wahlperiode 2019 bis 2023))

öffnen download melden Dateigröße: 42 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 4/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht in Brühl und die Jugendkammer beim Landgericht Köln (Wahlperiode 2019 bis 2023) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.01.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 4/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Bernd Herrmann 02.01.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht in Brühl und die Jugendkammer beim Landgericht Köln (Wahlperiode 2019 bis 2023) Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Vorschlagsliste wird in der Sitzung am 06. Juni 2018 beschlossen. Sachdarstellung: 1. Problem Nach dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 04.03.2009 in der Fassung vom 22.02.2011 hat der Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendhauptschöffen zu erstellen. Zum Zuständigkeitsbereich des Jugendschöffengerichts in Brühl gehören vier Jugendämter (Brühl, Hürth, Erftstadt und Wesseling). Der Präsident des Landgerichts Köln hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 die Verteilung der vorzuschlagenden Personen in Bezug auf den Zuständigkeitsbereich des Stadtjugendamtes Wesseling wie folgt festgelegt: Jugendschöffengericht in Brühl: 4 Jugendhauptschöffen (2 weiblich und 2 männlich); Jugendkammer beim Landgericht Köln: 2 Jugendhauptschöffen (1 weiblich und 1 männlich). In die Vorschlagsliste soll mindestens die doppelte Zahl der benötigten Schöffinnen/Schöffen aufgenommen werden, und zwar Männer und Frauen in gleicher Anzahl. Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 des Jugendgerichtsgesetzes - JGG). Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich (§ 35 Abs. 3 JGG). Die folgenden persönlichen Voraussetzungen für das Amt des Jugendschöffen sind nach dem Runderlass vom 04.03.2009 in der Fassung vom 22.02.2011 zu erfüllen: - Bewerber müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie müssen bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2019) mindestens 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt sein. Sie müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste (voraussichtlich 06. Juni 2018) länger als ein Jahr in Wesseling wohnen. 2. Lösung Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Vorschlagsliste wird in der Sitzung am 06. Juni 2018 beschlossen. 3. Alternativen entfällt 4. Finanzielle Auswirkungen entfällt