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Beschlussvorlage (Sanierung der Dachfläche und Teilsanierung der Holzfassade der Kita im Weidenweg)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
170 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
09.02.18, 13:01
Aktualisiert
09.02.18, 13:01
Beschlussvorlage (Sanierung der Dachfläche und Teilsanierung der Holzfassade der Kita im Weidenweg) Beschlussvorlage (Sanierung der Dachfläche und Teilsanierung der Holzfassade der Kita im Weidenweg) Beschlussvorlage (Sanierung der Dachfläche und Teilsanierung der Holzfassade der Kita im Weidenweg) Beschlussvorlage (Sanierung der Dachfläche und Teilsanierung der Holzfassade der Kita im Weidenweg)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 8/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Immobilienmanagement 51 20 II/B Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sanierung der Dachfläche und Teilsanierung der Holzfassade der Kita im Weidenweg Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 51 - Dez II 20 II/B 03.01.2018 Namenszeichen I/10 Fachdezernent Dez. III Bearbeitungsvermerk Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 8/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Tietz-Graf 03.01.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Sanierung der Dachfläche und Teilsanierung der Holzfassade der Kita im Weidenweg Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Sanierung der Dachfläche Kindertageseinrichtung Weidenweg gemäß Variante 3, einschließlich Photovoltaikanlage Sachdarstellung: 1. Problem Die Kita am Weidenweg in Urfeld wurde 1997 errichtet. Das Dach und Teile der Fassade (Attika und Sockelbereich) sind sanierungsbedürftig und müssen erneuert werden. 2. Lösung Im Haushalt wurden in den letzten Jahren Mittel für die Erneuerung der Attika und die Teilerneuerung der Fassade im Sockelbereich bereitgestellt. Eine Untersuchung der Dachfläche in 2015 hat ergeben, dass auch diese sanierungsbedürftig ist. Es wurde festgestellt, dass das Gründach, aufgrund seiner steilen Lage, mit den Jahren abgerutscht ist und die Dichtungsbahnen entlang der hochgeführten Attika und entlang der Dachflächenfenster über Jahre ungeschützt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt waren und porös und spröde sind und sich so langsam in der Auflösung befinden. Auf dem Dach befindet sich eine Solarthermieanlage, welche einen Teil des Warmwassers erzeugt, die auch bei einem neuen Dach wieder errichtet werden soll. Zwischenzeitlich wurden weitere Mittel für die Dachsanierung angemeldet, die mit dem HH 2016 zur Verfügung gestellt wurden. Die Verwaltung hat zur Dachsanierung 3 (4) Varianten untersucht. Variante 1: Herstellung eines neuen Gründaches. Das Gründach weist eine sehr steile Neigung auf und ist eher ungeeignet für die Aufbringung eines neuen Gründaches. Desweiteren befindet sich unter dem Gründach ein großer belüfteter Dachhohlraum. Das Gründach weist energetisch keine Vorteile auf.Die Solarthermie würde wieder auf dem Dach installiert. Der Gründachvariante ist positiv zu Gute zu halten, dass durch die Bepflanzung ein gewisser Ausgleich zu der bebauten Fläche entsteht und Feinstäube aus der Luft gebunden werden. Geschätzte Kosten der Herstellung eines Gründaches siehe Zusammenstellung der Varianten unten. : Variante 2: Herstellung eines neuen Ziegeldaches anstelle des Gründaches. Die vorhandene Konstruktion eignet sich bestens für die Herstellung eines neuen Ziegeldaches. Für das Ziegeldach spricht, dass es nicht nur die kostengünstigere Lösung darstellt, sondern auch langlebiger ist und in der Wartung wirtschaftlicher. Die Anschlussdetails der Regenentwässerung und der Dachflächenfenster können auch nach Jahren problemlos überwacht und ggf. erneuert werden. Auch hier würde die Solarthermie wieder auf dem Dach angebracht. Geschätzte Kosten zur Herstellung des Ziegeldaches siehe unten. Variante 3: Ziegeldach mit Solarthermie und Photovoltaikanlage. Im Hinblick auf die Ziele zum Klimaschutz und der Forderung alternative Energien einzusetzen kann auch, zusätzlich zur Solarthermieanlage, die Photovoltaik auf der Dachfläche zum Einsatz kommen. Der gewonnene Strom würde zum Eigenverbrauch genutzt werden und die überschüssige Energie in das Stromnetz eingespeist. Die Einspeisevergütung ist eher als geringfügig zu bewerten. Die Mehrkosten für die Ausstattung des Daches mit einer PV- Anlage ist unten dargestellt. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 3. Variante 4: Ausbesserung der vorhandenen Schäden an der Dachfläche. Um die vorhandenen Schäden an dem Dach zu sanieren ist eine großflächige Abtragung des Gründaches um die Dachflächenfenster und die Dachränder erforderlich. Von der ursprünglichen Dachbegrünung würde nur noch eine kleine Restfläche übrig bleiben. Die neuen Folienanschlüsse sind aufgrund des Alters der alten Dichtungsfolien und der erforderlichen Verbindung beider Folien (neu und alt) problematisch und eine langfristige Lebensdauer dieser Verbindungen kann nicht vom Hersteller übernommen werden. Daher scheidet diese Variante aus der Sicht des Immobilienmanagements aus. Kostenaufstellung der Varianten 1-3 Variante 1 Herstellungskosten Herstellung eines Gründaches inkl. Dachflächenfenster, Attika, Wiedereinbau Solarthermieanlage, Fassadenertüchtigung im Sockelbereich, Kanalertüchtigung - ohne Photovoltaikanlage brutto geschätzt 227.061,63€ - mit Photovoltaikanlage brutto geschätzt 251.480,43€ Variante 2 Herstellung eines Ziegeldaches inkl. Dachflächenfenster, Attika, Wiedereinbau Solarthermieanlage, Fassadenertüchtigung im Sockelbereich, Kanalertüchtigung - ohne Photovoltaikanlage brutto geschätzt 195.566,50€ Variante 3 Herstellung eines Ziegeldaches inkl. Dachflächenfenster, Attika, Wiedereinbau Solarthermieanlage, Fassadenertüchtigung im Sockelbereich, Kanalertüchtigung - mit Photovoltaikanlage brutto geschätzt 219.985,30€ Variante 4 Ist nicht empfehlenswert zur Umsetzung. 3. Alternativen Weitere Alternativen werden nicht gesehen. 4. Finanzielle Auswirkungen Im Haushalte stehen aktuell 195.000€ zur Verfügung. Für die Maßnahme sollen Fördermittel in Anspruch genommen werden. Ein entsprechender Antrag wurde vom Bereich 51 Jugendhilfeplanung in Zusammenarbeit mit dem Bereich Immobilienmanagement Ende 2017 gestellt. Die Höhe der Fördermittel würden bei positiver Bescheidung in Höhe von 130.000€ erteilt werden.