Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg. Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
09.02.18, 18:01
Aktualisiert
05.06.18, 18:01
Beschlussvorlage (Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg.
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) Beschlussvorlage (Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg.
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

öffnen download melden Dateigröße: 124 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-17/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 27.02.2018 Betreff: Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg. Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel vertagt die Beratung über den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben umfangreiche Informationen zusammenzustellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat den beigefügten Antrag gestellt. Die Stadt hat derzeit 7 Ackerflächen in einer Gesamtgröße von ca. 80.000 qm an Landwirte verpachtet, wobei 6 Ackerflächen in Bedburg und eine in Niederembt liegt. In keinem der Pachtverträge sind Regelungen zum Einsatz von Glyphosat oder anderen Pflanzenschutzmitteln getroffen worden. Es ist aber geregelt, dass im Falle einer Düngung mit Klärschlamm nur Klärschlamm des Erftverbandes verwendet werden darf. Zur Bearbeitung des Antrages ist die Zusammenstellung umfangreicher Informationen, ggf. auch die Einholung externer Fachexpertise, notwendig. Daher bittet die Verwaltung darum die Beratung über den Antrag in die nächste Ausschusssitzung zu verschieben. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 29.01.2018 ----------------------------------Markus Teich ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-17/2018 Seite 2