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Beschlussvorlage (Storchenwiese_Konzept_Final)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,4 MB
Datum
27.02.2018
Erstellt
09.02.18, 18:01
Aktualisiert
09.02.18, 18:01

Inhalt der Datei

BP 55 Kindergarten am Sportplatz Kirdorf Ausgleichmaßnahme Storchenwiese Stadt Bedburg Aufgestellt: September 2017 Überarbeitet: November 2017 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 914_Erl.doc 3 Storchenwiese Bedburg Impressum Auftraggeber: Stadt Bedburg Auftragnehmer: SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt Tel.: 02235 – 68 53 59 0 Email: kontakt@la-smeets.de Projektleitung: Bearbeitung: Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Peter Smeets Landschaftsarchitektin Dip.-Ing. Anne Kreuzberg Dipl.-Ing. agr. Katharina Stiller Hinweis zum Urheberschutz: Dieser Fachbeitrag ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt insgesamt und in einzelnen, als Planungsgrundlage verwendeten Inhalten und Darstellungen dem Urheberschutz. Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung, insbesondere im Internet, ist nur mit Zustimmung der Inhaber der einzelnen Urheberrechte zulässig. Der Auftraggeber hat vertraglich das Recht zur Veröffentlichung, Nutzung und Änderung dieses Fachbeitrages. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 4 Storchenwiese Bedburg GLIEDERUNG 1 Aufgabenstellung................................................................................. 5 2 Rahmenbedingungen .......................................................................... 6 3 Bestand ................................................................................................. 7 3.1 Beschreibung der Ausgleichsfläche (Storchenwiese) ................................7 3.2 Bewertung der Ausgleichsfläche ...............................................................10 4 Ausgleichsverpflichtung ................................................................... 11 5 Ausgleichsmaßnahme Storchenwiese............................................. 12 6 Literatur und Quellen......................................................................... 15 TABELLEN Tabelle 1: Bilanz…………………………………………………………………….12 ABBILDUNGEN Abbildung 1: BP Nr. 55 der Stadt Bedburg ..........................................................5 Abbildung 2: Auszug Flurkarte Gemarkung Pütz, Flur 15, Flurstück 351..........7 Abbildung 3: Wiese (Saatgrünland)......................................................................8 Abbildung 4: Böschung (außerhalb der Ausgleichsfläche) ................................9 Abbildung 5: Maßnahmenplan ............................................................................14 : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Storchenwiese Bedburg 5 1 Aufgabenstellung Durch das Baurecht des BP Nr. 55 für eine Kindertagestätte wird i. W. der Eingriff durch Bebauung einer intensiv gepflegten Rasenfläche in einem Umfang von rund 1.250 m² ermöglicht. Daneben erfolgt eine baurechtliche Widmung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung für einen bereits in Teilflächen angelegten Park- und Festplatz. Eine prägende Lindenreihe an der nordwestlichen Grundstücksgrenze sowie andere Gehölzbestände werden im Wesentlichen geschont und durch Festsetzungen nach § 9 (1) Nr.25 BauGB gesichert. Des Weiteren wird der Bereich wird des Weiteren der Bereich der vorhandenen Zufahrt als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Auch hier werden die vorhandene Lindenreihe und der randliche Gehölzbestand durch die Planung nicht in Frage gestellt. Abbildung 1: BP Nr. 55 der Stadt Bedburg Aus dem Planverfahren zur Aufstellung des BP Nr. 55 ergab sich bei der Eingriffsermittlung ein externer Ausgleichsbedarf von 7.298,72 „Biotoppunkten“ (ökolog. Wertpunkte). Dieser soll durch geeignete Maßnahmen auf einer landwirtschaftlichen Fläche in BedburgGrottenherten gedeckt werden. Die Fläche soll künftig neben der Ausgleichsfunktion weitere landschaftliche Funktionen wahrnehmen, die zu integrieren sind. Vorgesehen sind einzelne Baumpflanzungen von landschaftsgerechten Laubbäumen zu besonderen (familiären) Anlässen, wie Geburten (Storchenwiese). In der vorliegenden Unterlage erfolgt die Ermittlung und Darstellung der durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen. Dazu wird der ökologische Ausgleichswert der Maßnahmenfläche ermittelt, fachlich geeignete Maßnahmen nach Art und Umfang geplant und eine Bilanzierung durchgeführt, um den Nachweis des Mindestumfanges zu erbringen. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 6 Storchenwiese Bedburg 2 Rahmenbedingungen Der Bearbeitung liegen zugrunde:     Rechtsplan BP Nr. 55 der Stadt Bedburg / Kindergarten am Sportplatz Kirdorf Erkenntnisse aus Ortsbegehungen zur Ermittlung der Biotoptypen und der vorhandenen Vegetation auf der Ausgleichfläche Digitale Orthophotos Fotos der Ausgleichsfläche (Storchenwiese) : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 7 Storchenwiese Bedburg 3 Bestand 3.1 Beschreibung der Ausgleichsfläche (Storchenwiese) Für den Ausgleich sind Teilflächen eines Grünlandes im Ortsteil Grottenherten (Gemarkung Pütz, Flur 15, Flurstücke 351 (tw) und 216) vorgesehen. Abbildung 2: Auszug Flurkarte Gemarkung Pütz, Flur 15, Flurstück 351 : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Storchenwiese Bedburg 8 Zum Zeitpunkt der Begehung stellte sie sich als gemähte Wiese dar, die als Saatgrünland mit relativ wenigen Arten anzusprechen ist. Neben Gräsern sind wenige Kräuter vorhanden. Die Kräuter haben einen sehr geringen Deckungsgrad. Abbildung 3: Wiese (Saatgrünland) : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 9 Storchenwiese Bedburg Abbildung 4: Böschung (außerhalb der Ausgleichsfläche) Die Fläche wird umgeben von Gärten, Äckern und unversiegelten Feldwegen. Letztere verfügen über unterschiedlich gut ausgebildete Raine. Der Feldweg an der Nordseite liegt rund 50 cm höher als die Wiesenfläche. Neben dem Weg soll ein 3 m breiter Wiesenstreifen nicht zur Ausgleichfläche werden : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Storchenwiese Bedburg 3.2 10 Bewertung der Ausgleichsfläche Aufgrund der Tatsache, dass eine (frisch) gemähte Wiese schwerlich zu beurteilen ist, erscheint es hilfreich, zunächst die ökologischen Verhältnisse zu betrachten, die den Standort maßgeblich prägen und diese in vegetationskundlicher Hinsicht zu beurteilen: Der Standort liegt in der Bördelandschaft (Jülicher Börde) und zeichnet sich durch hervorragende Wertzahlen der Bodenschätzung zwischen 70 und 90 aus. Das Klima ist ausgeglichen, so dass die Fläche, wie deren Umfeld, beste Wuchsbedingungen aufweist. Dies schlägt sich in einer intensiven Ackernutzung auf den weit verbreiteten Parabraunerden und Kolluvien nieder und ist ebenfalls aus den nährstoffanzeigenden Brennesselherden am Rand der Fläche ersichtlich. Auch lässt die gemähte Wiese Anfang Juli auf günstige Standortbedingungen schließen. Aufgrund der günstigen Wuchsbedingungen sind in diesem Landschaftsraum 2-3-schürige Mähwiesen üblich. Der vor Ort festgestellte Zustand kann (vorbehaltlich einer vertieften Kartierung) bereits in Kenntnis der Wuchsbedingungen und der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse vegetationkundlich als (artenarme) Glatthaferwiese eingestuft werden. Typische Arten dieser Wiesen sind Vicia sepium, Lolium perenne, Achillea millefolium, Geranium pratense. Häufige Begleiter in dieser Pflanzengesellschaft sind Plantago laceolata, Trifolium repens und Agrostis tenuis. Als Feuchtigkeitszeiger treten unter anderem Alopecurus pratensis sowie Sanguisorba officinalis auf. Verbreitet sind, neben anderen Wiesenpflanzen, Rumex acetosa, begleitet von Taraxacum officinalis. Alle diese Arten sind jedoch nur spärlich vorhanden. Auf den Parabraunerden und Kolluvien in der Börde fehlen nährstoffarme Flächen und damit die Standortvoraussetzungen für standortbedingtes, artenreiches Grünland. Die hierfür bestimmenden besonderen Standortfaktoren, wie mangelnde Bodengüte, Nässe oder Trockenheit, sind in diesem Landschaftsraum naturgemäß nur an besonderen Stellen (Tallagen, Flächen mit hohem Grundwasserstand, trockenen Kuppen oder Hängen) vorhanden; nicht aber auf der betrachteten Fläche. Vegetationskundlich auszugrenzen wären jedoch kleinflächige oder punktuelle Sonderstandorte. Einen solchen Sonderstandort stellt zum Beispiel der außerhalb der Ausgleichsfläche liegende schmale Wegrain am nördlichen Rand der Ausgleichsfläche dar. Dieser (sehr kleinflächige, schmale Standort) ist gegebenenfalls als „südexponierte Böschung“ anzusprechen. Auf ihr finden sich auch Trockenheitsanzeiger. Aufgrund dieser vegetationskundlichen Einschätzung des tatsächlich als Ausgleichsfläche vorgesehenen Teils des Grünlandes, in dem Kräuter nur einen sehr geringen Anteil einnehmen, (vegetationskundlich: r bzw. höchstens 5 %), wird die Ausgleichsfläche als artenarmes Wirtschaftsgrünland (LANUV Biotoptyp 3.4 Intensivwiese, artenarm, Wertstufe 3) eingestuft. Dieses kann durch geeignete Maßnahmen „abgemagert“ werden, um die Artenvielfalt und insbesondere den Krautanteil zu fördern. Es ist also fachlich für Ausgleichsmaßnahmen geeignet. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 11 Storchenwiese Bedburg 4 Ausgleichsverpflichtung Die Ausgleichsverpflichtung leitet sich aus der Art und dem Umfang des Eingriffs ab. Erstrangiges Ziel ist es, entsprechend §15 BNatSchG die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes auszugleichen und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder herzustellen. Der Eingriff durch die Kita betrifft ganz überwiegend eine intensiv gepflegte Nutzrasenfläche. Die beeinträchtigten Funktionen und Leistungen der Fläche können, nach Umsetzung des Baurechtes, nur in begrenztem Maße auf der Fläche selbst ausgeglichen werden, sieht man die wesentlichen Funktionen in der Bedeutung als Lebensraum. Deshalb ist neben der Ausgestaltung der Freiflächen im Geltungsbereich des BP Nr. 55 in dem o.g. Maße eine externe Kompensation erforderlich. Zu der Bilanzierung des Eingriffs bei der Aufstellung des BP Planes ergibt sich: Ausgleichswert im Geltungsbereich des BP 55: 7.359,99 Werteinheiten Ausgleichwert auf externer Fläche: 7.298,72 Werteinheiten Für die beeinträchtigten Lebensraumfunktionen ist die Aufwertung eines Offenlandlebensraumes funktional geeignet. Auch ist eine solche Aufwertung geeignet den Eingriff in das Landschaftsbild zu kompensieren, der wegen der neuen Nutzung nicht mehr im Geltungsbereich ausgeglichen werden kann. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 12 Storchenwiese Bedburg 5 Ausgleichsmaßnahme Storchenwiese Der Maßnahme liegt ein fachliches Konzept zugrunde, in dem sowohl die Ausgangssituation, als auch die planerischen Rahmenbedingungen sowie die standörtlichen Voraussetzungen Berücksichtigung finden. Für die externe Kompensation stehen insgesamt 6.980 qm aus den heute insgesamt 8.406 qm (5.525, 2.113 und 766 qm) großen Parzellen der sogenannten Storchenwiese zur Verfügung (Gemarkung Pütz, Flur 15, Flurstücke 351 (tw), 216 und 217). Eine Aufwertung des Biotops kann durch Abmagerung des Standortes erreicht werden. Gemäß der o.g. Bewertungsvorschrift (LANUV 2008) ist dies mit einer Erhöhung des heutigen Biotopwertes verknüpft. Die „Abmagerung“ des Standortes und die Förderung der Artenvielfalt werden durch eine Extensivierung einer Teilfläche herbeigeführt. Sie beinhaltet den Verzicht auf chemisch-synthetische Stickstoffdüngung sowie Gülle und jegliche Pflanzenschutzmittel. Darüber hinaus wird durch Mahd und Entnahme des Mahdgutes (Heuernte) ein kontinuierlicher Nährstoffentzug herbeigeführt. Die erste Mahd sollte möglichst spät im Jahr erfolgen (ab 20.Mai). Eine zweite und dritte Mahd mit Entnahme des Mahdgutes ist wünschenswert. Eine dauerhafte Nutzung als Pferdewiese widerspricht der Zielsetzung der Ausgleichsmaßnahme. Auf Pflegeumbruch sowie Nachsaat ist zu verzichten (siehe auch LANUV, S.10, Tab.2: Zielbiotoptypen und Ihre Maßnahmenkombinationen im Wirtschaftsgrünland zur Entwicklung und Extensivierung). Der über die Maßnahmen im Plangebiet des BP Nr. 55 hinaus erforderliche Mindestkompensationsumfang beträgt bei einer Aufwertung um 3 Wertpunkte (erreichbarer Wert bei konservativer Sichtweise von „Intensivwiese, artenarm“ (Bestandsbiotoptyp 3.4 = 3 Wertpunkte) zu einer „Streuobstwiese“ (Zielbiotoptyp 3.8 = 6 Wertpunkte) demnach rund 2.435 qm (7.298,72: 3 = 2.432,91 qm). Zur Umsetzung der Maßnahme werden zunächst im westlichen Bereich der verfügbaren Flächen (vgl. Abb. 5 Mindestumfang für Ausgleichfläche) altbewährte, heimische Obstsorten als Hochstämme gepflanzt, die in einem Raster von 10 x 10 m auf der Fläche verteilt werden. Nicht ausgeschlossen wird hier, dass im nordöstlichen Randbereich als gestalterisches Konzept ein Baumhain aus Laubbäumen hergestellt werden kann. Die Pflege der Streuobstwiese erfolgt extensiv mit Verzicht auf Düngung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Aus fachlicher Sicht empfiehlt sich die Aufwertung der gesamten verfügbaren Fläche, um negative Beeinflussungen zwischen den Teilflächen zu mindern oder auszuschließen, aber auch zur Vereinfachung der Bewirtschaftung und Kontrolle. Hier soll frischen Eltern die Möglichkeit geboten werden einen Obstbaum zu pflanzen. Die zusätzliche Fläche der Streuobstwiese würde sich somit sukzessive über einen längeren Zeitraum entwickeln. In diesem Fall könnten, nach Fertigstellung und erneuter Bilanzierung, nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises die überschüssigen 13.640 ökologischen Wertpunkte dem Ökokonto der Stadt Bedburg gut geschrieben werden. Ausgehend von den funktionalen Erfordernissen – Aufwertung von Offenlandlebensraum – werden der ermittelte erforderliche Mindestumfang und ein hoher Wert für das Ökokonto auf der zur Verfügung stehenden Fläche geschaffen. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 13 Storchenwiese Bedburg Tabelle 1: Bilanz A. Auszugleichendes Defizit Bestehendes Defizit au BP 55 (ÖWP) 7.300 B. Zustand gemäß Planung 1 2 3 4 5 6 7 Code Biotoptyp Fläche Grundwert Bestand Zielbiotopwert Wertzuwachs Einzelflächenwert (m²) ökologische Werteinheiten ökologische Werteinheiten ökologische Werteinheiten 6.980 3 6 3 Biotoptypen 3.5 (gem. LANUV Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW) Artenreiche Mähwiese Gesamtfläche: 6.980 C. Bilanz: (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) Ermittelter Ausgleichswert (ÖWP) 20.940 20.940 Ausgleichswert Defizit Bilanz 20.940 7.300 13.640 * LANUV NRW "Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung", Recklinghausen, 2008 : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Storchenwiese Bedburg 14 Abbildung 5: Maßnahmenplan : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 15 Storchenwiese Bedburg 6 Literatur und Quellen LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen 2008 für den Bebauungsplan Nr. 55 der Stadt Bedburg Teilgebiet Kita/Sportplatz in Kirdorf (Stand 02/2017) ELLENBERG, H. (1986): "Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen". Stuttgart. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN