Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,4 MB
Datum
27.02.2018
Erstellt
09.02.18, 18:01
Aktualisiert
09.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BP 55
Kindergarten am Sportplatz Kirdorf
Ausgleichmaßnahme Storchenwiese
Stadt Bedburg
Aufgestellt: September 2017
Überarbeitet: November 2017
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH
914_Erl.doc
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Storchenwiese Bedburg
Impressum
Auftraggeber:
Stadt Bedburg
Auftragnehmer:
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH
Zehntwall 5-7
50374 Erftstadt
Tel.: 02235 – 68 53 59 0
Email: kontakt@la-smeets.de
Projektleitung:
Bearbeitung:
Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Peter Smeets
Landschaftsarchitektin Dip.-Ing. Anne Kreuzberg
Dipl.-Ing. agr. Katharina Stiller
Hinweis zum Urheberschutz:
Dieser Fachbeitrag ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt insgesamt und in einzelnen, als Planungsgrundlage verwendeten Inhalten und Darstellungen dem Urheberschutz. Eine Vervielfältigung und
Veröffentlichung, insbesondere im Internet, ist nur mit Zustimmung
der Inhaber der einzelnen Urheberrechte zulässig.
Der Auftraggeber hat vertraglich das Recht zur Veröffentlichung, Nutzung und Änderung dieses Fachbeitrages.
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Storchenwiese Bedburg
GLIEDERUNG
1
Aufgabenstellung................................................................................. 5
2
Rahmenbedingungen .......................................................................... 6
3
Bestand ................................................................................................. 7
3.1
Beschreibung der Ausgleichsfläche (Storchenwiese) ................................7
3.2
Bewertung der Ausgleichsfläche ...............................................................10
4
Ausgleichsverpflichtung ................................................................... 11
5
Ausgleichsmaßnahme Storchenwiese............................................. 12
6
Literatur und Quellen......................................................................... 15
TABELLEN
Tabelle 1:
Bilanz…………………………………………………………………….12
ABBILDUNGEN
Abbildung 1:
BP Nr. 55 der Stadt Bedburg ..........................................................5
Abbildung 2:
Auszug Flurkarte Gemarkung Pütz, Flur 15, Flurstück 351..........7
Abbildung 3:
Wiese (Saatgrünland)......................................................................8
Abbildung 4:
Böschung (außerhalb der Ausgleichsfläche) ................................9
Abbildung 5:
Maßnahmenplan ............................................................................14
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Storchenwiese Bedburg
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1 Aufgabenstellung
Durch das Baurecht des BP Nr. 55 für eine Kindertagestätte wird i. W. der Eingriff durch Bebauung einer intensiv gepflegten Rasenfläche in einem Umfang von rund 1.250 m² ermöglicht.
Daneben erfolgt eine baurechtliche Widmung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung für einen bereits in Teilflächen angelegten Park- und Festplatz. Eine prägende Lindenreihe an der nordwestlichen Grundstücksgrenze sowie andere Gehölzbestände werden im
Wesentlichen geschont und durch Festsetzungen nach § 9 (1) Nr.25 BauGB gesichert.
Des Weiteren wird der Bereich wird des Weiteren der Bereich der vorhandenen Zufahrt als
Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Auch hier werden die vorhandene Lindenreihe und der
randliche Gehölzbestand durch die Planung nicht in Frage gestellt.
Abbildung 1: BP Nr. 55 der Stadt Bedburg
Aus dem Planverfahren zur Aufstellung des BP Nr. 55 ergab sich bei der Eingriffsermittlung
ein externer Ausgleichsbedarf von 7.298,72 „Biotoppunkten“ (ökolog. Wertpunkte).
Dieser soll durch geeignete Maßnahmen auf einer landwirtschaftlichen Fläche in BedburgGrottenherten gedeckt werden. Die Fläche soll künftig neben der Ausgleichsfunktion weitere
landschaftliche Funktionen wahrnehmen, die zu integrieren sind. Vorgesehen sind einzelne
Baumpflanzungen von landschaftsgerechten Laubbäumen zu besonderen (familiären) Anlässen, wie Geburten (Storchenwiese).
In der vorliegenden Unterlage erfolgt die Ermittlung und Darstellung der durchzuführenden
Ausgleichsmaßnahmen. Dazu wird der ökologische Ausgleichswert der Maßnahmenfläche ermittelt, fachlich geeignete Maßnahmen nach Art und Umfang geplant und eine Bilanzierung
durchgeführt, um den Nachweis des Mindestumfanges zu erbringen.
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Storchenwiese Bedburg
2 Rahmenbedingungen
Der Bearbeitung liegen zugrunde:
Rechtsplan BP Nr. 55 der Stadt Bedburg / Kindergarten am Sportplatz Kirdorf
Erkenntnisse aus Ortsbegehungen zur
Ermittlung der Biotoptypen und der vorhandenen Vegetation auf der Ausgleichfläche
Digitale Orthophotos
Fotos der Ausgleichsfläche (Storchenwiese)
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Storchenwiese Bedburg
3 Bestand
3.1 Beschreibung der Ausgleichsfläche (Storchenwiese)
Für den Ausgleich sind Teilflächen eines Grünlandes im Ortsteil Grottenherten (Gemarkung
Pütz, Flur 15, Flurstücke 351 (tw) und 216) vorgesehen.
Abbildung 2:
Auszug Flurkarte Gemarkung Pütz, Flur 15, Flurstück 351
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Zum Zeitpunkt der Begehung stellte sie sich als gemähte Wiese dar, die als Saatgrünland mit
relativ wenigen Arten anzusprechen ist. Neben Gräsern sind wenige Kräuter vorhanden. Die
Kräuter haben einen sehr geringen Deckungsgrad.
Abbildung 3:
Wiese (Saatgrünland)
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Storchenwiese Bedburg
Abbildung 4:
Böschung (außerhalb der Ausgleichsfläche)
Die Fläche wird umgeben von Gärten, Äckern und unversiegelten Feldwegen. Letztere verfügen über unterschiedlich gut ausgebildete Raine. Der Feldweg an der Nordseite liegt rund 50
cm höher als die Wiesenfläche. Neben dem Weg soll ein 3 m breiter Wiesenstreifen nicht zur
Ausgleichfläche werden
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3.2
10
Bewertung der Ausgleichsfläche
Aufgrund der Tatsache, dass eine (frisch) gemähte Wiese schwerlich zu beurteilen ist, erscheint es hilfreich, zunächst die ökologischen Verhältnisse zu betrachten, die den Standort
maßgeblich prägen und diese in vegetationskundlicher Hinsicht zu beurteilen:
Der Standort liegt in der Bördelandschaft (Jülicher Börde) und zeichnet sich durch hervorragende Wertzahlen der Bodenschätzung zwischen 70 und 90 aus. Das Klima ist ausgeglichen,
so dass die Fläche, wie deren Umfeld, beste Wuchsbedingungen aufweist.
Dies schlägt sich in einer intensiven Ackernutzung auf den weit verbreiteten Parabraunerden
und Kolluvien nieder und ist ebenfalls aus den nährstoffanzeigenden Brennesselherden am
Rand der Fläche ersichtlich. Auch lässt die gemähte Wiese Anfang Juli auf günstige Standortbedingungen schließen. Aufgrund der günstigen Wuchsbedingungen sind in diesem Landschaftsraum 2-3-schürige Mähwiesen üblich.
Der vor Ort festgestellte Zustand kann (vorbehaltlich einer vertieften Kartierung) bereits in
Kenntnis der Wuchsbedingungen und der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse vegetationkundlich als (artenarme) Glatthaferwiese eingestuft werden. Typische Arten dieser Wiesen sind
Vicia sepium, Lolium perenne, Achillea millefolium, Geranium pratense. Häufige Begleiter in
dieser Pflanzengesellschaft sind Plantago laceolata, Trifolium repens und Agrostis tenuis. Als
Feuchtigkeitszeiger treten unter anderem Alopecurus pratensis sowie Sanguisorba officinalis
auf. Verbreitet sind, neben anderen Wiesenpflanzen, Rumex acetosa, begleitet von Taraxacum officinalis. Alle diese Arten sind jedoch nur spärlich vorhanden.
Auf den Parabraunerden und Kolluvien in der Börde fehlen nährstoffarme Flächen und damit
die Standortvoraussetzungen für standortbedingtes, artenreiches Grünland. Die hierfür bestimmenden besonderen Standortfaktoren, wie mangelnde Bodengüte, Nässe oder Trockenheit, sind in diesem Landschaftsraum naturgemäß nur an besonderen Stellen (Tallagen, Flächen mit hohem Grundwasserstand, trockenen Kuppen oder Hängen) vorhanden; nicht aber
auf der betrachteten Fläche.
Vegetationskundlich auszugrenzen wären jedoch kleinflächige oder punktuelle Sonderstandorte. Einen solchen Sonderstandort stellt zum Beispiel der außerhalb der Ausgleichsfläche
liegende schmale Wegrain am nördlichen Rand der Ausgleichsfläche dar. Dieser (sehr kleinflächige, schmale Standort) ist gegebenenfalls als „südexponierte Böschung“ anzusprechen.
Auf ihr finden sich auch Trockenheitsanzeiger.
Aufgrund dieser vegetationskundlichen Einschätzung des tatsächlich als Ausgleichsfläche vorgesehenen Teils des Grünlandes, in dem Kräuter nur einen sehr geringen Anteil einnehmen,
(vegetationskundlich: r bzw. höchstens 5 %), wird die Ausgleichsfläche als artenarmes Wirtschaftsgrünland (LANUV Biotoptyp 3.4 Intensivwiese, artenarm, Wertstufe 3) eingestuft.
Dieses kann durch geeignete Maßnahmen „abgemagert“ werden, um die Artenvielfalt und insbesondere den Krautanteil zu fördern. Es ist also fachlich für Ausgleichsmaßnahmen geeignet.
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Storchenwiese Bedburg
4 Ausgleichsverpflichtung
Die Ausgleichsverpflichtung leitet sich aus der Art und dem Umfang des Eingriffs ab. Erstrangiges Ziel ist es, entsprechend §15 BNatSchG die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes auszugleichen und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder herzustellen.
Der Eingriff durch die Kita betrifft ganz überwiegend eine intensiv gepflegte Nutzrasenfläche.
Die beeinträchtigten Funktionen und Leistungen der Fläche können, nach Umsetzung des
Baurechtes, nur in begrenztem Maße auf der Fläche selbst ausgeglichen werden, sieht man
die wesentlichen Funktionen in der Bedeutung als Lebensraum.
Deshalb ist neben der Ausgestaltung der Freiflächen im Geltungsbereich des BP Nr. 55 in dem
o.g. Maße eine externe Kompensation erforderlich.
Zu der Bilanzierung des Eingriffs bei der Aufstellung des BP Planes ergibt sich:
Ausgleichswert im Geltungsbereich des BP 55:
7.359,99 Werteinheiten
Ausgleichwert auf externer Fläche:
7.298,72 Werteinheiten
Für die beeinträchtigten Lebensraumfunktionen ist die Aufwertung eines Offenlandlebensraumes funktional geeignet. Auch ist eine solche Aufwertung geeignet den Eingriff in das Landschaftsbild zu kompensieren, der wegen der neuen Nutzung nicht mehr im Geltungsbereich
ausgeglichen werden kann.
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Storchenwiese Bedburg
5 Ausgleichsmaßnahme Storchenwiese
Der Maßnahme liegt ein fachliches Konzept zugrunde, in dem sowohl die Ausgangssituation,
als auch die planerischen Rahmenbedingungen sowie die standörtlichen Voraussetzungen
Berücksichtigung finden.
Für die externe Kompensation stehen insgesamt 6.980 qm aus den heute insgesamt 8.406
qm (5.525, 2.113 und 766 qm) großen Parzellen der sogenannten Storchenwiese zur Verfügung (Gemarkung Pütz, Flur 15, Flurstücke 351 (tw), 216 und 217).
Eine Aufwertung des Biotops kann durch Abmagerung des Standortes erreicht werden. Gemäß der o.g. Bewertungsvorschrift (LANUV 2008) ist dies mit einer Erhöhung des heutigen
Biotopwertes verknüpft.
Die „Abmagerung“ des Standortes und die Förderung der Artenvielfalt werden durch eine Extensivierung einer Teilfläche herbeigeführt. Sie beinhaltet den Verzicht auf chemisch-synthetische Stickstoffdüngung sowie Gülle und jegliche Pflanzenschutzmittel. Darüber hinaus wird
durch Mahd und Entnahme des Mahdgutes (Heuernte) ein kontinuierlicher Nährstoffentzug
herbeigeführt. Die erste Mahd sollte möglichst spät im Jahr erfolgen (ab 20.Mai). Eine zweite
und dritte Mahd mit Entnahme des Mahdgutes ist wünschenswert.
Eine dauerhafte Nutzung als Pferdewiese widerspricht der Zielsetzung der Ausgleichsmaßnahme.
Auf Pflegeumbruch sowie Nachsaat ist zu verzichten (siehe auch LANUV, S.10, Tab.2: Zielbiotoptypen und Ihre Maßnahmenkombinationen im Wirtschaftsgrünland zur Entwicklung und
Extensivierung).
Der über die Maßnahmen im Plangebiet des BP Nr. 55 hinaus erforderliche Mindestkompensationsumfang beträgt bei einer Aufwertung um 3 Wertpunkte (erreichbarer Wert bei konservativer Sichtweise von „Intensivwiese, artenarm“ (Bestandsbiotoptyp 3.4 = 3 Wertpunkte) zu
einer „Streuobstwiese“ (Zielbiotoptyp 3.8 = 6 Wertpunkte) demnach rund 2.435 qm (7.298,72:
3 = 2.432,91 qm).
Zur Umsetzung der Maßnahme werden zunächst im westlichen Bereich der verfügbaren Flächen (vgl. Abb. 5 Mindestumfang für Ausgleichfläche) altbewährte, heimische Obstsorten als
Hochstämme gepflanzt, die in einem Raster von 10 x 10 m auf der Fläche verteilt werden.
Nicht ausgeschlossen wird hier, dass im nordöstlichen Randbereich als gestalterisches Konzept ein Baumhain aus Laubbäumen hergestellt werden kann.
Die Pflege der Streuobstwiese erfolgt extensiv mit Verzicht auf Düngung und den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln.
Aus fachlicher Sicht empfiehlt sich die Aufwertung der gesamten verfügbaren Fläche, um negative Beeinflussungen zwischen den Teilflächen zu mindern oder auszuschließen, aber auch
zur Vereinfachung der Bewirtschaftung und Kontrolle. Hier soll frischen Eltern die Möglichkeit
geboten werden einen Obstbaum zu pflanzen. Die zusätzliche Fläche der Streuobstwiese
würde sich somit sukzessive über einen längeren Zeitraum entwickeln. In diesem Fall könnten,
nach Fertigstellung und erneuter Bilanzierung, nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises die überschüssigen 13.640 ökologischen Wertpunkte dem
Ökokonto der Stadt Bedburg gut geschrieben werden.
Ausgehend von den funktionalen Erfordernissen – Aufwertung von Offenlandlebensraum –
werden der ermittelte erforderliche Mindestumfang und ein hoher Wert für das Ökokonto auf
der zur Verfügung stehenden Fläche geschaffen.
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Storchenwiese Bedburg
Tabelle 1:
Bilanz
A. Auszugleichendes Defizit
Bestehendes Defizit au BP 55 (ÖWP)
7.300
B. Zustand gemäß Planung
1
2
3
4
5
6
7
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert
Bestand
Zielbiotopwert
Wertzuwachs
Einzelflächenwert
(m²)
ökologische Werteinheiten
ökologische
Werteinheiten
ökologische Werteinheiten
6.980
3
6
3
Biotoptypen
3.5
(gem. LANUV Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW)
Artenreiche Mähwiese
Gesamtfläche:
6.980
C. Bilanz: (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A)
Ermittelter Ausgleichswert (ÖWP)
20.940
20.940
Ausgleichswert
Defizit
Bilanz
20.940
7.300
13.640
* LANUV NRW "Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung", Recklinghausen, 2008
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Storchenwiese Bedburg
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Abbildung 5: Maßnahmenplan
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Storchenwiese Bedburg
6 Literatur und Quellen
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2008):
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen 2008 für
den Bebauungsplan Nr. 55 der Stadt Bedburg Teilgebiet Kita/Sportplatz in Kirdorf (Stand 02/2017)
ELLENBERG, H. (1986): "Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen". Stuttgart.
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