Daten
Kommune
Wesseling
Größe
212 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
09.02.18, 13:01
Aktualisiert
09.02.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
14/2018
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Sachstandsbericht der Frühen Hilfen / des Elternservice in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
11.01.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 14/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Markus Kröger
11.01.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Sachstandsbericht der Frühen Hilfen / des Elternservice in Wesseling
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Allgemeine Ausgangslage
Die „Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“ fördert auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) den flächendeckenden Ausbau und die Weiterentwicklung von Frühen
Hilfen in den Kommunen.
Zentrale Ziele:
Früherkennung von Risiken, die eine gesunde physische und psychische Entwicklung eines Kindes
beeinträchtigen.
Unterstützung von Eltern mit Kleinkindern durch verschiedene Maßnahmen (i.d.R. Beratung u. Vermittlung bedarfsgerechter Hilfen) in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung (vgl. Artikel 6
im Grundgesetz)
Hierzu bedarf es einer zielgerichteten und systemübergreifenden Kooperation verschiedenen Institutionen
mit dem Leitgedanken eines nachhaltigen effektiven Kinderschutzes im jeweiligen Gemeinwesen.
Die o.g. Förderung erfolgt in NRW an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe anhand der Anzahl der Kinder
im Alter von 0 bis 3 Jahren im SGB II – Bezug einer Kommune. Die bereitgestellten Mittel sollen wie folgt
verwendet werden:
Ausbau eines Netzwerks Frühe Hilfen (inkl. Multiprofessionelle Teams und Ehrenamtsstrukturen)
Qualifizierung und Einsatz von Familienhebammen und vergleichbarer Berufsgruppen (z.B. Kinderkrankenschwester) aus dem Gesundheitsbereich
Frühe Hilfen in Wesseling
Das Jugendamt der Stadt Wesseling hat im Jahr 2010 die Frühen Hilfen im o.g. Kontext konzeptionell neu
entwickelt und in die Abteilung Soziale Dienste integriert. Seit 2013 ist dieses Sachgebiet der Abteilung Jugendförderung zugeordnet.
In den Frühen Hilfen in Wesseling findet neben dem zentralen Ansatz „Jugendhilfe vor Ort“ folgende Leitprinzipien eine Berücksichtigung:
Freiwilligkeit und Kostenfreiheit
Niederschwelligkeit und vereinfachte „Zugangswege“
Bedarfsgerechte Beratung und weitere Unterstützung
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.02.2018 findet eine vertiefte Darstellung der Frühen Hilfen anhand einer Präsentation in Verbindung mit einem Vortrag statt.
Die nachfolgende Tabelle bietet eine Kurzübersicht über die aktuelle Struktur der „Frühen Hilfen in Wesseling“.
Struktur der Frühen Hilfen in Wesseling
Träger
Stadt Wesseling, Bereich Kinder, Jugend u. Familie, Abt. Jugendförderung
Zielgruppe
Familien mit Kinder im Alter bis 3 Jahren
Personal
1 päd. Fachkraft, Dipl. Sozialarbeiterin, 32,5 Wstd. unbefristet
1 päd. Fachkraft, Dipl. Sozialpädagogin, 19,5 Wstd. unbefristet
Standort
Außenstelle in der Pontivytraße 13
Finanzen
29.000,00 € (inkl. Fördermittel in Höhe von 20.262,00 € von der o.g. Bundesinitiative)
(ohne Personalkosten)
Mittelverwendung
Kernaufgaben
Ca. 7.200,00 € Babybegrüßungspakete *
Ca. 7.500,00 € Projekt „Kinderzukunft NRW“ **
Ca. 2.000,00 € Elternkurse
Ca. 7.000,00 € Externe Kurzzeitinterventionen
Ca. 3.000,00 € Netzwerkarbeit
Ca. 1.000,00 € Fort- und Weiterbildungen
Ca. 1.300,00 € Sonstige Sachmittelaufwendungen
„Willkommensbesuche“ der Neugeborenen
Nachverfolgung nicht erfolgter U-Untersuchungen eines Kindes
Beratung u. Vermittlung von Hilfsangebote (u.a. Schuldnerberatung)
Flexible Hilfen im Sinne einer Kurzzeitintervention (max. 10 Einheiten á 1 Std.)
Themenspezifische Elternkurse (u.a. 1.Hilfe am Kind)
Netzwerkarbeit im Gemeinwesen (u.a. Arbeitskreis „Wesselinger Familien am Start“)
Netzwerkpartner
Interne Dienste (u.a. Allgemeiner Sozialer Dienst)
Kinderärzte in Wesseling
Hebammen und Familienhebammen
Jobcenter Wesseling
Sozialamt Wesseling
Geburtskliniken (insbesondere das Brühler Krankenhaus*)
Sozialpädiatrisches Zentrum Rhein-Erft-Kreis
Caritas Frühförderzentrum
Schwangerschaftsberatungsstelle
….. weitere Institutionen aus dem Bereich der Frühförderung
Legende:
*= Inhalt eines Babybegrüßungspaket: Elternbriefe 0-8 Jahre (Ordner), aktuelle Liste v. Krabbelgruppen und Babyschwimmen in
Wesseling, Informationsblätter zur Zahngesundheit, Infoflyer Frühe Hilfen, Infoflyer U-Untersuchungen, Wesselinger Familienwegweiser, Infoflyer Kitanavigator, Zahnbürste f. erste Zähne, Türstopper, Fühlbuch, aktuelles TuS-Wesseling-Magazin, Gutschein für das
Wesselinger Schwimmbad, Info-Broschüre „für gesunde Kinder im REK“
**= Anteilige Finanzierung einer Kinderkrankenschwester im Brühler Krankenhaus im Rahmen des Projekts „Kinderzukunft NRW“
Eigenstatistik der Frühen Hilfen
2015 - 2017
Jahr
„Willkommensbesuche“*
Nachverfolgung
U-Untersuchungen **
Kurzzeitinterventionen
(Anzahl der Geburten)
2015
314 (382)
180
63 Familien (9)
2016
288 (375)
231
44 Familien (10)
2017
216 (ca. 380)
201
55 Familien (20)
Hinweise
Aufwand pro Besuch:
ca. 1,5 Std.
Aufwand pro Fall:
ca. 1 Std.
Aufwand pro Familie:
Max. 10 Einheiten á 1 Std.
(Flüchtlingsfamilien)
Die Durchführung der drei Maßnahmen erfolgt in der Regel durch 1 päd. Fachkraft aus dem o.g. Team
*= Die o.g. Anzahl der durchgeführten Willkommensbesuche im Jahr korrespondiert nicht zwingend 1 zu 1 mit
der Anzahl der Geburten im gleichen Zeitraum. Durch zeitnahe Wohnortwechsel der Familien nach der Geburt in
eine andere Kommune oder bei mangelndem Interesse der Eltern werden nicht alle Kinder besucht.
**= In Deutschland besteht keine Pflicht zur Wahrnehmung von U-Untersuchungen für Kinder. Somit basiert o.g.
Nachverfolgung nicht eingehaltener U-Untersuchungen auf der freiwilligen Mitwirkung der sorgeberechtigten
Eltern. Dies geschieht in der Regel durch ein Anschreiben der Frühen Hilfen und einer Erklärung durch die Eltern. Eine restriktive Vorgehensweise (d.h. unangemeldete Hausbesuche) ist nur dann indiziert, wenn ein begründeter Verdacht einer Kindesohlgefährdung besteht und liegt im Zuständigkeitsbereich der KollegInnen im
Allgemeinen Sozialen Dienst.
Entwicklung und Perspektive der Frühen Hilfen in Wesseling
Schlussfolgerung I: In den letzten drei Jahren hat insbesondere im Aufgabengebiet der Kurzzeitinterventionen mit der Personengruppe der Flüchtlingen und Migranten aus Südosteuropa (u.a. Rumänien u. Bulgarien) eine dynamische Entwicklung stattgefunden. Sowohl die Komplexität als auch die Dauer der Fallbetreuungen ist hier deutlich gestiegen und stellt die zwei päd. Fachkräfte vor große Herausforderungen.
Schlussfolgerung II: Die Zusammenarbeit mit den Kinderärzten in Wesseling ist grundsätzlich von enormer
Bedeutung in den Frühen Hilfen und wurde daher in der Arbeitsstruktur optimiert. Seit 2017 haben Kinderärzte die Möglichkeit, die Frühen Hilfen in Form einer „schriftlichen Überweisung“ mit Einverständnis der
Sorgeberechtigten frühzeitig zu informieren und in weitere „Schritte“ mit einzubeziehen. Diese neue Form
der strukturierten Informationsweitergabe verbessert die Handlungsabläufe und stellt durch die Beteiligung
der Sorgeberechtigten keine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht dar.
Schlussfolgerung III: In der Personalentwicklung in den Frühen Hilfen steht die fachliche Kompetenz der
Mitarbeiterinnen ebenso im Fokus der Betrachtung, wie ein konstantes Team ohne große Fluktuationen. Aus
diesem Grund sind regelmäßige Supervisionen und Weiterbildungen für die Mitarbeiterinnen obligatorisch.
Eine der o.g. Fachkräfte wird daher im Jahr 2018 im Sinne einer Erweiterung des Leistungsspektrums eine
Zusatzausbildung zur „Entwicklungspsychologischen Beraterin“ absolvieren.
Schlussfolgerung IV: In den letzten Jahren wurde ein stetig gestiegener Bedarf für den Einsatz einer Familienhebamme festgestellt. Hierbei handelt es sich um Hebammen, die sich zusätzlich fachlich qualifiziert
haben um jungen Familien in schwierigen Lebenssituationen eine längere und intensivere Form der Betreuung anzubieten. Leider wird diese Leistung bisher nicht von den Krankenkassen finanziert. Eine Beauftragung von externen selbständigen Familienhebammen stellt sich zurzeit in Wesseling sehr schwierig dar, da
in der näheren Umgebung keine Familienhebammen tätig bzw. verfügbar sind. Es besteht in dieser Berufsgruppe generell im Rhein-Erft-Kreis ein eher noch rudimentär ausgebautes Netzwerk, so dass REKKommunen wie z.B. Elsdorf bereits eine „eigene“ Familienhebamme in den Frühen Hilfen eingestellt haben.