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Mitteilungsvorlage (Sachstandsbericht der Frühen Hilfen / des Elternservice in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
212 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
09.02.18, 13:01
Aktualisiert
09.02.18, 13:01
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 14/2018 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sachstandsbericht der Frühen Hilfen / des Elternservice in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.01.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 14/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Markus Kröger 11.01.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Sachstandsbericht der Frühen Hilfen / des Elternservice in Wesseling Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Allgemeine Ausgangslage Die „Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“ fördert auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) den flächendeckenden Ausbau und die Weiterentwicklung von Frühen Hilfen in den Kommunen. Zentrale Ziele:  Früherkennung von Risiken, die eine gesunde physische und psychische Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen.  Unterstützung von Eltern mit Kleinkindern durch verschiedene Maßnahmen (i.d.R. Beratung u. Vermittlung bedarfsgerechter Hilfen) in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung (vgl. Artikel 6 im Grundgesetz) Hierzu bedarf es einer zielgerichteten und systemübergreifenden Kooperation verschiedenen Institutionen mit dem Leitgedanken eines nachhaltigen effektiven Kinderschutzes im jeweiligen Gemeinwesen. Die o.g. Förderung erfolgt in NRW an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe anhand der Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren im SGB II – Bezug einer Kommune. Die bereitgestellten Mittel sollen wie folgt verwendet werden:   Ausbau eines Netzwerks Frühe Hilfen (inkl. Multiprofessionelle Teams und Ehrenamtsstrukturen) Qualifizierung und Einsatz von Familienhebammen und vergleichbarer Berufsgruppen (z.B. Kinderkrankenschwester) aus dem Gesundheitsbereich Frühe Hilfen in Wesseling Das Jugendamt der Stadt Wesseling hat im Jahr 2010 die Frühen Hilfen im o.g. Kontext konzeptionell neu entwickelt und in die Abteilung Soziale Dienste integriert. Seit 2013 ist dieses Sachgebiet der Abteilung Jugendförderung zugeordnet. In den Frühen Hilfen in Wesseling findet neben dem zentralen Ansatz „Jugendhilfe vor Ort“ folgende Leitprinzipien eine Berücksichtigung:    Freiwilligkeit und Kostenfreiheit Niederschwelligkeit und vereinfachte „Zugangswege“ Bedarfsgerechte Beratung und weitere Unterstützung In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.02.2018 findet eine vertiefte Darstellung der Frühen Hilfen anhand einer Präsentation in Verbindung mit einem Vortrag statt. Die nachfolgende Tabelle bietet eine Kurzübersicht über die aktuelle Struktur der „Frühen Hilfen in Wesseling“. Struktur der Frühen Hilfen in Wesseling Träger Stadt Wesseling, Bereich Kinder, Jugend u. Familie, Abt. Jugendförderung Zielgruppe Familien mit Kinder im Alter bis 3 Jahren Personal   1 päd. Fachkraft, Dipl. Sozialarbeiterin, 32,5 Wstd. unbefristet 1 päd. Fachkraft, Dipl. Sozialpädagogin, 19,5 Wstd. unbefristet Standort Außenstelle in der Pontivytraße 13 Finanzen 29.000,00 € (inkl. Fördermittel in Höhe von 20.262,00 € von der o.g. Bundesinitiative) (ohne Personalkosten) Mittelverwendung Kernaufgaben        Ca. 7.200,00 € Babybegrüßungspakete * Ca. 7.500,00 € Projekt „Kinderzukunft NRW“ ** Ca. 2.000,00 € Elternkurse Ca. 7.000,00 € Externe Kurzzeitinterventionen Ca. 3.000,00 € Netzwerkarbeit Ca. 1.000,00 € Fort- und Weiterbildungen Ca. 1.300,00 € Sonstige Sachmittelaufwendungen   „Willkommensbesuche“ der Neugeborenen Nachverfolgung nicht erfolgter U-Untersuchungen eines Kindes Beratung u. Vermittlung von Hilfsangebote (u.a. Schuldnerberatung) Flexible Hilfen im Sinne einer Kurzzeitintervention (max. 10 Einheiten á 1 Std.) Themenspezifische Elternkurse (u.a. 1.Hilfe am Kind) Netzwerkarbeit im Gemeinwesen (u.a. Arbeitskreis „Wesselinger Familien am Start“)     Netzwerkpartner     Interne Dienste (u.a. Allgemeiner Sozialer Dienst) Kinderärzte in Wesseling Hebammen und Familienhebammen Jobcenter Wesseling Sozialamt Wesseling Geburtskliniken (insbesondere das Brühler Krankenhaus*) Sozialpädiatrisches Zentrum Rhein-Erft-Kreis Caritas Frühförderzentrum Schwangerschaftsberatungsstelle  ….. weitere Institutionen aus dem Bereich der Frühförderung      Legende: *= Inhalt eines Babybegrüßungspaket: Elternbriefe 0-8 Jahre (Ordner), aktuelle Liste v. Krabbelgruppen und Babyschwimmen in Wesseling, Informationsblätter zur Zahngesundheit, Infoflyer Frühe Hilfen, Infoflyer U-Untersuchungen, Wesselinger Familienwegweiser, Infoflyer Kitanavigator, Zahnbürste f. erste Zähne, Türstopper, Fühlbuch, aktuelles TuS-Wesseling-Magazin, Gutschein für das Wesselinger Schwimmbad, Info-Broschüre „für gesunde Kinder im REK“ **= Anteilige Finanzierung einer Kinderkrankenschwester im Brühler Krankenhaus im Rahmen des Projekts „Kinderzukunft NRW“ Eigenstatistik der Frühen Hilfen 2015 - 2017 Jahr „Willkommensbesuche“* Nachverfolgung U-Untersuchungen ** Kurzzeitinterventionen (Anzahl der Geburten) 2015 314 (382) 180 63 Familien (9) 2016 288 (375) 231 44 Familien (10) 2017 216 (ca. 380) 201 55 Familien (20) Hinweise Aufwand pro Besuch: ca. 1,5 Std. Aufwand pro Fall: ca. 1 Std. Aufwand pro Familie: Max. 10 Einheiten á 1 Std. (Flüchtlingsfamilien) Die Durchführung der drei Maßnahmen erfolgt in der Regel durch 1 päd. Fachkraft aus dem o.g. Team *= Die o.g. Anzahl der durchgeführten Willkommensbesuche im Jahr korrespondiert nicht zwingend 1 zu 1 mit der Anzahl der Geburten im gleichen Zeitraum. Durch zeitnahe Wohnortwechsel der Familien nach der Geburt in eine andere Kommune oder bei mangelndem Interesse der Eltern werden nicht alle Kinder besucht. **= In Deutschland besteht keine Pflicht zur Wahrnehmung von U-Untersuchungen für Kinder. Somit basiert o.g. Nachverfolgung nicht eingehaltener U-Untersuchungen auf der freiwilligen Mitwirkung der sorgeberechtigten Eltern. Dies geschieht in der Regel durch ein Anschreiben der Frühen Hilfen und einer Erklärung durch die Eltern. Eine restriktive Vorgehensweise (d.h. unangemeldete Hausbesuche) ist nur dann indiziert, wenn ein begründeter Verdacht einer Kindesohlgefährdung besteht und liegt im Zuständigkeitsbereich der KollegInnen im Allgemeinen Sozialen Dienst. Entwicklung und Perspektive der Frühen Hilfen in Wesseling Schlussfolgerung I: In den letzten drei Jahren hat insbesondere im Aufgabengebiet der Kurzzeitinterventionen mit der Personengruppe der Flüchtlingen und Migranten aus Südosteuropa (u.a. Rumänien u. Bulgarien) eine dynamische Entwicklung stattgefunden. Sowohl die Komplexität als auch die Dauer der Fallbetreuungen ist hier deutlich gestiegen und stellt die zwei päd. Fachkräfte vor große Herausforderungen. Schlussfolgerung II: Die Zusammenarbeit mit den Kinderärzten in Wesseling ist grundsätzlich von enormer Bedeutung in den Frühen Hilfen und wurde daher in der Arbeitsstruktur optimiert. Seit 2017 haben Kinderärzte die Möglichkeit, die Frühen Hilfen in Form einer „schriftlichen Überweisung“ mit Einverständnis der Sorgeberechtigten frühzeitig zu informieren und in weitere „Schritte“ mit einzubeziehen. Diese neue Form der strukturierten Informationsweitergabe verbessert die Handlungsabläufe und stellt durch die Beteiligung der Sorgeberechtigten keine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht dar. Schlussfolgerung III: In der Personalentwicklung in den Frühen Hilfen steht die fachliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen ebenso im Fokus der Betrachtung, wie ein konstantes Team ohne große Fluktuationen. Aus diesem Grund sind regelmäßige Supervisionen und Weiterbildungen für die Mitarbeiterinnen obligatorisch. Eine der o.g. Fachkräfte wird daher im Jahr 2018 im Sinne einer Erweiterung des Leistungsspektrums eine Zusatzausbildung zur „Entwicklungspsychologischen Beraterin“ absolvieren. Schlussfolgerung IV: In den letzten Jahren wurde ein stetig gestiegener Bedarf für den Einsatz einer Familienhebamme festgestellt. Hierbei handelt es sich um Hebammen, die sich zusätzlich fachlich qualifiziert haben um jungen Familien in schwierigen Lebenssituationen eine längere und intensivere Form der Betreuung anzubieten. Leider wird diese Leistung bisher nicht von den Krankenkassen finanziert. Eine Beauftragung von externen selbständigen Familienhebammen stellt sich zurzeit in Wesseling sehr schwierig dar, da in der näheren Umgebung keine Familienhebammen tätig bzw. verfügbar sind. Es besteht in dieser Berufsgruppe generell im Rhein-Erft-Kreis ein eher noch rudimentär ausgebautes Netzwerk, so dass REKKommunen wie z.B. Elsdorf bereits eine „eigene“ Familienhebamme in den Frühen Hilfen eingestellt haben.