Daten
Kommune
Bedburg
Größe
2,8 MB
Datum
27.02.2018
Erstellt
09.02.18, 18:01
Aktualisiert
09.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Frau Metzmacher weist darauf hin, dass diese Bäume geschützter Landschaftsbestandteil – geschützter Baum- und Strauchbestand – sind und evtl. Maßnahmen mit
der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen sind.
Es ist daher beabsichtigt einen Termin mit der unteren Landschaftsbehörde vor Ort
zu vereinbaren und evtl. mögliche Maßnahmen abzustimmen.
Herr Zimmermann teilt bei der Weiterfahrt mit, dass die Linden an der Bergheimer
Straße, der Johannesstraße und der Schützenstraße wieder auf Kopf gesetzt werden.
14. Beseitigung eines mehrstämmigen Amberbaumes in Bedburg, VonNeuenahr-Straße 3
Die Familie Höhl hat kürzlich das Objekt in der von-Neuenahr-Straße 3 erworben und
beantragt nun die Beseitigung des mehrstämmigen Amberbaumes im Vorgarten des
Hauses. Als Begründung wird angegeben, dass der Baum aufgrund seiner Größe
und der Nähe zum Gebäude das Licht in den Wohnräumen nimmt und bei Wind die
Äste gegen die Fassade und den Dachüberstand schlagen. Einer von vier Hauptstämmen ist beim letzten Sturm schon ausgebrochen. Ein Gutachten, aus dem hervorgeht, dass bei dem Baum frühzeitig ein Jungschnitt nicht durchgeführt wurde, liegt
vor.
Eine Verschattung der Räume kann vor Ort gut nachvollzogen werden, da der Baum
erheblich höher ist als das Haus. Die Baumschutzkommission hat der Beseitigung
des Baumes zugestimmt. Als Ersatz sollen zwei neue Bäume gepflanzt werden.
15. Beseitigung einer Eibe auf dem Pfadfinderplatz hinter dem Friedhof in Kaster
Die Pfadfinderschaft hat eine Fläche hinter dem Friedhof in Kaster, auf der regelmäßig Treffen der Pfadfinder stattfinden. Mittig auf der Fläche steht hinter einer Bank
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eine Eibe. Da die Pfadfinder sehr viel mit Kindern arbeiten und die Eiben giftig sind,
bitten die Pfadfinder um die Erlaubnis, die Eibe beseitigen zu dürfen.
Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben sich die Fläche vor Ort angesehen.
Herr Steffens teilt mit, dass die Pfadfinder beabsichtigen, eine Hecke als Abgrenzung
zum Friedhof zu errichten.
Die Mitglieder der Baumschutzkommission stimmen der Beseitigung der Eibe zu. Als
Ersatz sollen die Pfadfinder eine ökologisch wertvolle Hecke, wie z.B. eine Feuerdorn- oder Weißdornhecke oder eine Buchenhecke zum Friedhof hin anpflanzen.
16. Beseitigung eines Tulpenbaumes auf dem Friedhof in Kaster
Frau Kaiser hat als Nutzungsberechtigte für die Grabstelle Kaiser auf dem Friedhof in
Kaster den Antrag gestellt, den Tulpenbaum hinter der Grabstelle zu beseitigen. Als
Grund für die Beseitigung wird angegeben, dass der Baum Schäden an der Grabstelle verursachen könnte und das Wurzelwerk in die Grabstelle wächst.
Herr Zimmermann teilt mit, dass bereits im letzten Jahr die Wurzeln aus der Grabstelle beseitigt wurden. Eine Beschädigung am Grabstein konnte nicht festgestellt
werden.
Die Baumschutzkommission hat die Beseitigung des Baumes abgelehnt. Hier soll in
regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob durch die Wurzeln Schäden am Grabstein oder an der Grabstelle verursacht werden.
17. Zierkirschen auf der St.-Rochus-Straße
Herr Zimmermann teilt der Baumschutzkommission mit, dass durch die Zierkirschen,
die den Radweg vom Gehweg an der St.-Rochus-Straße in Richtung Pütz trennt,
teilweise so groß geworden sind, dass durch die Wurzeln die Teerflächen des Radweges aufgebrochen werden.
Herr Zimmermann bittet daher um Zustimmung einen sukzessiven Austausch der
Bäume vornehmen zu dürfen, an den Stellen, an denen die Schäden der Teerfläche
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bereits jetzt bestehen. Für die beseitigten Bäume wird selbstverständlich eine Nachpflanzung vorgenommen
Die Baumschutzkommission stimmt dieser Vorgehensweise zu.
18. Beseitigung einer Rotbuche in Bedburg, Harffer Schloßallee 4 a
Familie Esser, wohnhaft in Bedburg, Harffer Schlossallee 4a, hat über das Ordnungsamt beantragt, die Rotbuche auf ihrem Grundstück zu beseitigen. Die Rotbuche hat einen Umfang von mehr als 3 m. Durch das Wurzelwerk werden die Gehwegplatten in einem extremen Maß angehoben. Eine Kappung der Wurzeln ist bei
einer Buche nicht möglich. Außerdem werden die Wurzeln vermutlich bis zur Straßenmitte gehen, und somit muss bei einer Beseitigung der Wurzeln mit einem Straßenaufbruch gerechnet werden.
Die Mitglieder der Baumschutzkommission machen sich vor Ort ein Bild von der Situation. Sie fragen nach, wer haftbar gemacht wird, wenn etwas auf dem Gehweg
durch den Wurzelanhub passiert. Da die Wurzeln des Baumes die Anhebung der
Platten und Grundstückseinfassung verursachen, liegt die Haftpflicht beim Eigentümer des Baumes.
Die Mitglieder der Kommission stimmen einer Beseitigung des Baumes zu. Es sind
drei Ersatzbäume zu pflanzen.
19. Beseitigung eines Walnussbaumes am Fußweg hinter Am Zelenberg
Herr Reiner Görres, wohnhaft in Bedburg, Jülicher Straße 18, hat beantragt, den
Walnussbaum im Grünstreifen entlang des Fuß- und Radweges, der neben seinem
Grundstück verläuft, zu beseitigen. Begründet wird der Antrag damit, dass durch den
Baum eine Verschattung und eine Verunreinigung seines Grundstückes verursacht
wird.
Die Mitglieder der Baumschutzkommission können der Argumentation des Antragstellers nicht folgen. Daher wird die Beseitigung des Walnussbaumes angelehnt.
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20. Beseitigung von Bäumen im Bereich Schützendelle/Ecke Morkener Straße
Herr Breuer teilt mit, dass er von Frau Peters angesprochen wurde, ob der Baum im
städtischen Grünbeet beseitigt werden kann. Durch die Wurzeln werden die Gehwegplatten angehoben. Gleichzeitig bat er die Kommission noch zu prüfen, ob die
Atlaszeder ein paar Häuser weiter entfernt werden könnte. Dieser Baum soll bereits
bei der Erstellung des Hauses dort gestanden haben und sei ein städtischer Baum,
der nun auf der privaten Fläche steht.
Die Ausschussmitglieder haben sich davon überzeugt, dass der Spitzahorn bei Familie Peters die Gehwegplatten anhebt. Der Beseitigung des Baumes wird daher zugestimmt. Die Nachpflanzung eines neuen Baumes im Grünbeet gestaltet sich schwierig. Am Ende des Beetes in Richtung Hauptzug der Morkener Straße steht eine Straßenlaterne. Bereits jetzt ragen die Zweige des Baumes bis zur Straßenlaterne. Daher
wird hier auf eine Nachpflanzung verzichtet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen weitere Bäume zur Abgrenzung zum Feld.
Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben sich dann auch die Atlaszeder auf
der privaten Fläche ein Stück weiter in Richtung St.-Rochu-Straße angesehen. Dieser Baum steht auf der privaten Fläche. Ein offizieller Antrag für die Beseitigung des
Baumes liegt nicht vor. Die Baumschutzkommission teilt mit, dass für eine evtl. Beseitigung der Atlaszeder keine Kostenübernahme erfolgen kann.
21. Beseitigung eines Spitzahornbaumes im Grünbeet, Schützendelle 59-61
Die Anwohner Bär und Lindert haben den Antrag gestellt, den Spitzahorn im Grünbeet vor Ihren Grundstücken zu beseitigen. Das Wurzelwerk des Baumes drückt die
Gehwegplatten hoch, welche dann eine Stolpergefahr darstellen. Die Wurzeln stoßen
bereits an das Mauerwerk des Hauses der Familie Lindert. Auch der Kanaleinstiegsschacht, der sich neben dem Baum befindet, wird von den Wurzeln beschädigt. Außerdem verdunkelt der Baum die Zimmer an der Straßenseite. Den größten Schaden
richtet der Baum mit seinen Blättern und kleinen Ästen an, die bei Wind und Regen
die Regenrinnen verstopfen. Das Regenwasser kann dann nicht mehr abfließen und
läuft an der Hauswand runter. Aufgrund ihres Alters und der gesundheitlichen Einschränkungen sind die Antragsteller nicht mehr gewillt, diese Umstände hinzunehmen.
Die Baumschutzkommission hat sich den Baum angesehen. Der Baum macht einen
vitalen Eindruck. Einer Beseitigung des Baumes wird daher nicht zugestimmt. Hier
soll vielmehr ein starker Rückschnitt erfolgen, so dass die Beeinträchtigungen für die
Anwohner dadurch reduziert werden.
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Herr Zimmermann teilt mit, dass im Bereich der Schützendelle und der Morkener
Straße die Ahornbäume in dieser Schnittsaison im Kronenbereich eingekürzt werden.
22. Beseitigung einer Eberesche im Grünbeet auf der Jahnstraße in Bedburg
Herr Weuffen, wohnhaft in Bedburg, Jahnstraße 7, beantragt die Beseitigung der
Eberesche aus dem Grünbeet. Er beklagt, dass durch den Baum das Pflaster angehoben wird und dadurch eine Stolpergefahr besteht. Außerdem stellen die roten Beeren eine Gefahr für Kinder dar. Bereits im letzten Jahr wurde von Herrn Weuffen der
Antrag gestellt, aus dem Nachbargrünbeet den Ahornbaum zu beseitigen, da die
Platten durch die Wurzeln angehoben werden.
Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben einer Beseitigung der Eberesche
nicht zugestimmt. Vielmehr soll ein Rückschnitt vorgenommen werden und es wird
beobachtet, ob durch den Baum weitere Anhebungen des Pflasters auf dem Gehweg
und auf dem Parkstreifen erfolgen. Herr Zimmermann teilt mit, dass die Anhebungen
aller Voraussicht nach, von dem Grünbewuchs – hier Feuerdorn - und nicht vom
Baum kommen. Daher sollen an diesem Beet bei der Beseitigung der Schäden im
Pflaster die Wurzeln der Sträucher gekappt werden.
Der Bauhof soll bei der Beseitigung der Schäden an den gepflasterten Flächen auch
das Nachbarbeet prüfen. Hier ist im letzten Jahr bereits mitgeteilt worden, dass dort
Schäden durch Wurzelanhebungen bestehen. Diese sind bisher jedoch nicht beseitigt worden.
Dem Antragsteller wurde ebenfalls beim Antrag mitgeteilt, dass es für Königshoven
einen Umwandlungsplan gibt und sukzessive die Bäume ausgetauscht werden. Hier
werden jedoch zunächst die Bäume getauscht, die krank sind oder massive Schäden
an den Nachbargrundstücken verursachen.
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23. Beseitigung von Spitzahornbäumen auf dem Friedhof in Königshoven
Herr Zimmermann teilt mit, dass auf dem +
Friedhof in Königshoven durch Ahornbäume die Grabeinfassungen an zwei Gräbern,
die in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Baumes stehen, angehoben werden. Bei
den Einfassungen handelt es sich um lose verlegte Platten. Somit sind keine direkten
Schäden an den Grabsteinen vorhanden.
Die Nutzungsberechtigten der Grabstellen haben sich bisher noch nicht mit der Stadt
in Verbindung gesetzt.
Die Baumschutzkommission hat beschlossen, die Bäume zunächst zu erhalten und
zu beobachten, ob sich die Anhebungen weiter verstärken. Die Angelegenheit soll
dann evtl. im kommenden Jahr erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Ende der Bereisung war gegen 17.20 Uhr.
Die weitere Beratung im Rathaus dauerte bis ca. 18.00 Uhr.
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Gez. Metzmacher
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gez. Zimmermann
Gesehen:
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Gez. Stamm
Fachdienstleiter
Kenntnis genommen:
S.Solbach 05.12.17
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