Daten
Kommune
Bedburg
Größe
85 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
08.02.18, 18:01
Aktualisiert
08.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
am Donnerstag, den 30.11.2017.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
2
Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2015
19:54 Uhr
Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herr Thißen, stellt unter Zuhilfenahme einer BeamerPräsentation die Eckpunkte der Prüfung dar.
[Anmerkung des Schriftführers: Die Präsentation ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt].
Er erörtert die Wesentlichkeitsgrenze der „erlaubten“ Abweichungen, die nicht zu einer
Einschränkung des Bestätigungsvermerks führen würden.
Er fasst als Prüfergebnis zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen des
Rechnungsprüfungsamtes i. S. der Gesetze geführt hat und empfiehlt die Feststellung des
Jahresabschlusses 2015 durch den Rat, die Entlastung des Bürgermeisters sowie die Entnahme
des Jahresfehlbetrags von 12.057.820,85 € aus der Allgemeinen Rücklage. Entsprechend spricht
er sich ebenfalls für die Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch den
Rechnungsprüfungsausschuss aus.
Herr Thißen merkt an, dass das dokumentierte Inventar in diversen Bereichen nicht mehr
vollständig mit dem tatsächlich vorhandenem Inventar übereinstimmt und mahnt in diesem
Zusammenhang die Durchführung einer körperlichen Inventur an.
Weiter legt Herr Thißen dar, dass Teil der Haushaltswirtschaft im Rahmen des „Neuen
kommunalen Finanzmanagements (NKF)“ der Gedanke der Generationengerechtigkeit ist,
welcher vereinfacht dargestellt von der Leitlinie getragen wird, dass den nachfolgenden
Generationen etwa der gleiche Wert des Infrastrukturvermögens weitergegeben wird, welche die
aktuelle Generation selbst vorgefunden hat. Dies ist bei kritischer Betrachtung aktuell nicht
gegeben, da in den letzten Jahren der Wert des Sachanlagevermögens stetig gesunken ist.
Herr Thißen weist darauf hin, dass der gem. § 117 GO NRW vorgeschriebene Beteiligungsbericht
nicht erstellt wurde.
Aus dem Ausschuss heraus wird kurz die Frage aufgeworfen und diskutiert, inwieweit man die
Erstellung des Beteiligungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss „erzwingen“ kann.
Herr Kämmerer Baum wird auf dessen Bitte das Wort erteilt. Herr Baum entschuldigt sich für die
Tatsache, dass dieser Bericht nicht erstellt wurde. Das Problem ist hier die
Personalauslastungssituation, wofür er um Verständnis bittet.
Er legt u. A. dar, dass die Mitarbeiterin, welche für die Aufstellung maßgebend vorgesehen war,
sich in Erziehungsurlaub befindet. Eine im Mai 2017 neu eingestellte Mitarbeiterin im FD 2 wird
leider auch zum Anfang des Jahres 2018 aufgrund ihrer eigenen Lebens-/Karriereplanung die
Stadt Bedburg wieder verlassen.
Weiter geht Herr Thißen auf eine hohe Drohverlustrückstellung ein, die auf Grund eines
drohenden Rechtsstreites gegen eine Gewerbesteuernachzahlung zu bilden war. Diese hat das
Ergebnis natürlich entsprechend belastet.
Aus dem Ausschuss heraus wird, speziell von Frau Brings und Herrn Horn, die Frage gestellt, wie
sich ein evtl. Ausgang dieser Angelegenheit grundsätzlich auf den Haushalt, insbesondere auch
auf die Schlüsselzuweisungen, auswirkt, da ja die Gewerbesteuerzahlung in der Folge zu einer
verminderten Schlüsselzuweisung geführt habe.
Herr Thißen und Herr Baum erläutern,
-eine nachträgliche, sozusagen rückwirkende, Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zugunsten der
Stadt Bedburg würde im Falle einer erfolgreichen Klage des Gewerbesteuerpflichtigen und einer
sich hieraus ergebenen tatsächlichen Rückzahlung nicht erfolgen, da die Berechnungszeiträume
für erhaltene Schlüsselzuweisungen abgeschlossen sind,
-für die Zukunft würde sich ein „Verlieren“ einer gegebenenfalls erfolgenden Klage jedoch
Schlüsselzuweisungserhöhend auswirken,
-eine weitere Aufwandserhöhung würde sich bei „Verlieren“ einer entsprechenden Klage in Höhe
der Drohverlustrückstellung nicht ergeben, da der Aufwand bereits durch die Bildung der
Rückstellung erfolgt ist,
-für die Finanzwirtschaft würde sich bei einer Rückzahlungsverpflichtung jedoch ein
entsprechendes Liquiditätsproblem ergeben,
-soweit keine Klage erfolgt oder eine entsprechende Klage nicht erfolgreich wäre, würde die
Rückstellung in dem Haushaltsjahr, in dem sich diese Aspekte ergeben, ertragswirksam aufgelöst,
was einen entsprechenden, „haushaltsverbessernden“ Ertrag für den Jahresabschluss bedeuten
würde.
[Anmerkung d. Schriftführers: Der „Uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des
Rechnungsprüfungsausschusses hinsichtlich der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 gemäß § 101 Abs. 7
GO NRW wurde vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Vogelsang, unterschrieben
und ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.].
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über
die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2015 an.
Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage
beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
-
den Jahresabschluss 2015 festzustellen
dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und
den Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.057.820,85 € der Allgemeinen Rücklage zu
Beschluss der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.11.2017
Seite 2
entnehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.11.2017
Seite 3