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Beschlusstext (Hochwasser Rinnen Anlage TOP 7 öS)

Daten

Kommune
Kall
Größe
198 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
21.11.16, 18:05
Aktualisiert
21.11.16, 18:05
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Inhalt der Datei

Starkregenereignis Rinnen am 30.05.2016 Ergänzende Erläuterungen zur Stellungnahme/Power-PointPräsentation in der Ausschuss-Sitzung am 25.10.2016 Zusammenfassung der mündlichen Erläuterungen aus der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall am 25.10.2016 als Ergänzung zur zugeh. Power-Point-Präsentation: Die Reihenfolge der Themen entspricht der Anfrage der SPD-Fraktion 1) Ergebnis Erörterungstermin Grundstückseigentümer Der Erörterungstermin mit den Grundstückeigentümern hat am 24.10.2016 stattgefunden. Herr Bürgermeister Radermacher hat in der Sitzung aus dem Termin berichtet. 2) Kanalplanung a) Reicht die Dimensionierung des Oberflächenkanals – insbesondere im unteren Bereich der Ortsdurchfahrt – bei den kritischen Gefällen einiger Anliegerstraßen aus? Der Kanalnetzberechnung liegt ein zweijähriges Regenereignis gem. DWA A 118 Tabelle 3 zu Grunde. Die Niederschlagsspende ist aus den KOSTRA DWD 2000 – Datensätzen entnommen. (Konzentrierte StarkRegenAuswertung, Ausgabe 2000). Anmerkung: Die im Oktober 2016 vom DWD veröffentlichten aktualisierten Starkregenauswertungen mit Berücksichtigung von Ereignissen bis 2010 weichen nur unwesentlich von den verwendeten Datensätzen ab. Angesetzt für die Bemessung: 2-jähriges Ereignis, 10-min Regen (166,2 l/(s x ha). Der 10-min Regen, der eine höhere Regenspende liefert als der üblicherweise angesetzte 15-min Regen, wurde angesetzt, um gem. DWA A 118 die örtlich vorhandenen Gefällesituationen zu berücksichtigen. Dieses Bemessungsereignis wurde ebenfalls für die Bauzustände angesetzt, allerdings unter Berücksichtigung der gegenüber dem Prognosezustand deutlich geringeren, derzeit befestigten Fläche. Ergänzend wurde für den Prognosezustand eine Maximalbetrachtung für ein 5-jähriges Ereignis, 10-min Regen (213,8 l/(s x ha) durchgeführt. Dieses Regenereignis kann durch die neue Kanalisation abgeführt werden. Nach einem Gutachten des DWD für den OT Rinnen ist das Regenereignis vom 30.05.2016 für den gesamten Tag in eine Wiederkehrwahrscheinlichkeit > 100 Jahre einzuordnen, für das Seite 1 Stellungnahme SPD Antrag An Gmd-Ergänzung.Doc.Docx Spitzenereignis an diesem Tag in eine Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 64 Jahren. Hinzu kommt, dass an diesem Tag vor dem Spitzenereignis bereits über 30 mm Niederschlag gefallen waren. Die Böden der unbefestigten Flächen waren daher wassergesättigt, was zu einem Abfluss geführt hat, der deutlich oberhalb der Ansätze nach den Regeln der Technik liegt. Das besagte Ereignis liegt also deutlich über allen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Bemessung von Kanalnetzen anzusetzenden Größen. Ergänzend wurden die Einzugsgebietsflächen für die Kanalnetzberechnung, wie seitens des Ortsvorstehers angefragt, folgendermaßen angegeben: - - Äquivalente abflusswirksame Flächen: RW: 12,385 ha, (Regenwasserkanalnetz) MW: 1,729 ha (Mischwasserkanalnetz, hier: Straßenflächen der Landesstraße) Einzugsgebiete (insgesamt, ohne Berücksichtigung von Abflussbeiwerten: RW: 110,114 ha, (Regenwasserkanalnetz) MW: 2,055 ha (Mischwasserkanalnetz, hier: Straßenflächen der Landesstraße) b) Sollten die Erkenntnisse über die Starkregenfälle bei den weiteren Kanalplanungen Berücksichtigung finden? Sinnvoller als eine weitere Vergrößerung der Kanalrohre sind für den Überflutungsschutz aus Sicht des Unterzeichners Maßnahmen, die dafür Sorge tragen, dass bei derartigen Ereignissen die Gefährdung aus oberflächlichen Abflüssen reduziert wird (siehe Pkt. 3). 3) Wie kann Überflutungen Abhilfe geschaffen werden? Hochwasserschutz in Rinnen? Hinweis vorab: Bei dem eigentlich unpräzisen Begriff „Hochwasser“ ist zu unterscheiden zwischen Sturzfluten und Flusshochwasser. Das hier aufgetretene Ereignis ist eine Sturzflut, charakterisiert durch die vergleichsweise kurze Dauer des Ereignisses, die hohe Niederschlagsintensität, das kleine Einzugsgebiet, die Erfordernis schneller Reaktionszeiten und den Geländeabfluss. Die Möglichkeiten, Sturzfluten über das Kanalnetz abzuführen, sind bei den Bemessungsverfahren, die als allgemein anerkannte Regeln der Technik anzuwenden sind, beschränkt. Grundsätzliche Möglichkeiten einer darüber hinausgehenden Überflutungsvorsorge sind: - Flächenvorsorge (z.B. Retention, schadlose Ableitung) Abflussminderung (Minderung des Spitzenabflusses, z.B. durch Zwischenspeicherung) Seite 2 Stellungnahme SPD Antrag An Gmd-Ergänzung.Doc.Docx - 4) Maßnahmen auf landw. Flächen (z.B. wasserableitende Abflussmulden an Wirtschaftswegen) Maßnahmen in der Forstwirtschaft (z.B. Aufforstung, naturnahe Bewirtschaftung, wasserableitende Abflussmulden an Waldwegen) Technische Maßnahmen (z.B. Optimierung der Wasserführung, Anlage von Entwässerungsgräben) Lokaler Objektschutz (z.B. Geländeprofilierung, Erhöhung Lichtschächte, Rückstausicherungen) Situation „Im Siefen“ – Bordanlage, Randeinfassung, Regeneinläufe Aus Kostengründen wurde „Im Siefen“ in Abstimmung zwischen Anliegern und Gemeinde gegenüber den üblichen Standards ein reduzierter Straßenausbau realisiert. Die Bestandssituation sollte lediglich erneuert, nicht geändert werden. Wegen der Einfahrten und Zugänge wurden für neue Borde überwiegend Rundborde vorgesehen, lediglich entlang einer Stützwand Hochborde. Für die Bemessungsereignisse ist eine ausreichende Anzahl von Sinkkästen vorhanden. 5) „Kanalgitter“ vor den Einläufen an der Hauptstraße Roste/Rechen/Gitter vor Böschungsstücken an Übergängen von offenen Gräben auf Rohrleitungen sind erforderlich, damit Grobstoffe zurückgehalten werden und bei größeren Rohrquerschnitten keine Kinder oder Tiere einsteigen. Diese Roste sind regelmäßig zu reinigen. Eine derartige Reinigung ist für den OT Rinnen durch den Bauhof der Gemeinde Kall kürzlich erfolgt. In Rinnen werden zusätzlich etwa 5 m vor den Böschungsstücken „Zwischengitter“ in den Gräben installiert, um Grobstoffe in einem ersten Schritt zurück zu halten und dennoch einen Zufluss in das Rohr zu ermöglichen. Aufgestellt: Kall, den 10.11.2016 (Dipl.-Ing. Andreas Göttgens) Seite 3 Stellungnahme SPD Antrag An Gmd-Ergänzung.Doc.Docx