Daten
Kommune
Kall
Größe
198 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
21.11.16, 18:05
Aktualisiert
21.11.16, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Starkregenereignis Rinnen am 30.05.2016
Ergänzende
Erläuterungen
zur
Stellungnahme/Power-PointPräsentation in der Ausschuss-Sitzung am 25.10.2016
Zusammenfassung der mündlichen Erläuterungen aus der Sitzung des Ausschusses für
Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall am 25.10.2016 als Ergänzung zur zugeh.
Power-Point-Präsentation:
Die Reihenfolge der Themen entspricht der Anfrage der SPD-Fraktion
1)
Ergebnis Erörterungstermin Grundstückseigentümer
Der Erörterungstermin mit den Grundstückeigentümern hat am 24.10.2016 stattgefunden. Herr
Bürgermeister Radermacher hat in der Sitzung aus dem Termin berichtet.
2)
Kanalplanung
a) Reicht die Dimensionierung des Oberflächenkanals – insbesondere im unteren
Bereich der Ortsdurchfahrt – bei den kritischen Gefällen einiger Anliegerstraßen
aus?
Der Kanalnetzberechnung liegt ein zweijähriges Regenereignis gem. DWA A 118 Tabelle 3 zu
Grunde. Die Niederschlagsspende ist aus den KOSTRA DWD 2000 – Datensätzen
entnommen. (Konzentrierte StarkRegenAuswertung, Ausgabe 2000). Anmerkung: Die im
Oktober 2016 vom DWD veröffentlichten aktualisierten Starkregenauswertungen mit
Berücksichtigung von Ereignissen bis 2010 weichen nur unwesentlich von den verwendeten
Datensätzen ab.
Angesetzt für die Bemessung: 2-jähriges Ereignis, 10-min Regen (166,2 l/(s x ha). Der 10-min
Regen, der eine höhere Regenspende liefert als der üblicherweise angesetzte 15-min Regen,
wurde angesetzt, um gem. DWA A 118 die örtlich vorhandenen Gefällesituationen zu
berücksichtigen. Dieses Bemessungsereignis wurde ebenfalls für die Bauzustände angesetzt,
allerdings unter Berücksichtigung der gegenüber dem Prognosezustand deutlich geringeren,
derzeit befestigten Fläche.
Ergänzend wurde für den Prognosezustand eine Maximalbetrachtung für ein 5-jähriges
Ereignis, 10-min Regen (213,8 l/(s x ha) durchgeführt. Dieses Regenereignis kann durch die
neue Kanalisation abgeführt werden.
Nach einem Gutachten des DWD für den OT Rinnen ist das Regenereignis vom 30.05.2016 für
den gesamten Tag in eine Wiederkehrwahrscheinlichkeit > 100 Jahre einzuordnen, für das
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Spitzenereignis an diesem Tag in eine Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 64 Jahren. Hinzu
kommt, dass an diesem Tag vor dem Spitzenereignis bereits über 30 mm Niederschlag
gefallen waren. Die Böden der unbefestigten Flächen waren daher wassergesättigt, was zu
einem Abfluss geführt hat, der deutlich oberhalb der Ansätze nach den Regeln der Technik
liegt. Das besagte Ereignis liegt also deutlich über allen nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik für die Bemessung von Kanalnetzen anzusetzenden Größen.
Ergänzend wurden die Einzugsgebietsflächen für die Kanalnetzberechnung, wie seitens des
Ortsvorstehers angefragt, folgendermaßen angegeben:
-
-
Äquivalente abflusswirksame Flächen:
RW: 12,385 ha, (Regenwasserkanalnetz)
MW: 1,729 ha (Mischwasserkanalnetz, hier:
Straßenflächen der Landesstraße)
Einzugsgebiete (insgesamt, ohne Berücksichtigung von Abflussbeiwerten:
RW: 110,114 ha, (Regenwasserkanalnetz)
MW: 2,055 ha (Mischwasserkanalnetz, hier:
Straßenflächen der Landesstraße)
b) Sollten die Erkenntnisse über die Starkregenfälle bei den weiteren Kanalplanungen
Berücksichtigung finden?
Sinnvoller als eine weitere Vergrößerung der Kanalrohre sind für den Überflutungsschutz
aus Sicht des Unterzeichners Maßnahmen, die dafür Sorge tragen, dass bei derartigen
Ereignissen die Gefährdung aus oberflächlichen Abflüssen reduziert wird (siehe Pkt. 3).
3)
Wie kann Überflutungen Abhilfe geschaffen werden? Hochwasserschutz in Rinnen?
Hinweis vorab: Bei dem eigentlich unpräzisen Begriff „Hochwasser“ ist zu unterscheiden zwischen
Sturzfluten und Flusshochwasser. Das hier aufgetretene Ereignis ist eine Sturzflut, charakterisiert
durch die vergleichsweise kurze Dauer des Ereignisses, die hohe Niederschlagsintensität, das
kleine Einzugsgebiet, die Erfordernis schneller Reaktionszeiten und den Geländeabfluss.
Die Möglichkeiten, Sturzfluten über das Kanalnetz abzuführen, sind bei den
Bemessungsverfahren, die als allgemein anerkannte Regeln der Technik anzuwenden sind,
beschränkt.
Grundsätzliche Möglichkeiten einer darüber hinausgehenden Überflutungsvorsorge sind:
-
Flächenvorsorge (z.B. Retention, schadlose Ableitung)
Abflussminderung (Minderung des Spitzenabflusses, z.B. durch Zwischenspeicherung)
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-
4)
Maßnahmen auf landw. Flächen (z.B. wasserableitende Abflussmulden an
Wirtschaftswegen)
Maßnahmen in der Forstwirtschaft (z.B. Aufforstung, naturnahe Bewirtschaftung,
wasserableitende Abflussmulden an Waldwegen)
Technische Maßnahmen (z.B. Optimierung der Wasserführung, Anlage von
Entwässerungsgräben)
Lokaler
Objektschutz
(z.B.
Geländeprofilierung,
Erhöhung
Lichtschächte,
Rückstausicherungen)
Situation „Im Siefen“ – Bordanlage, Randeinfassung, Regeneinläufe
Aus Kostengründen wurde „Im Siefen“ in Abstimmung zwischen Anliegern und Gemeinde
gegenüber den üblichen Standards ein reduzierter Straßenausbau realisiert. Die Bestandssituation
sollte lediglich erneuert, nicht geändert werden. Wegen der Einfahrten und Zugänge wurden für
neue Borde überwiegend Rundborde vorgesehen, lediglich entlang einer Stützwand Hochborde.
Für die Bemessungsereignisse ist eine ausreichende Anzahl von Sinkkästen vorhanden.
5)
„Kanalgitter“ vor den Einläufen an der Hauptstraße
Roste/Rechen/Gitter vor Böschungsstücken an Übergängen von offenen Gräben auf
Rohrleitungen sind erforderlich, damit Grobstoffe zurückgehalten werden und bei größeren
Rohrquerschnitten keine Kinder oder Tiere einsteigen. Diese Roste sind regelmäßig zu reinigen.
Eine derartige Reinigung ist für den OT Rinnen durch den Bauhof der Gemeinde Kall kürzlich
erfolgt.
In Rinnen werden zusätzlich etwa 5 m vor den Böschungsstücken „Zwischengitter“ in den Gräben
installiert, um Grobstoffe in einem ersten Schritt zurück zu halten und dennoch einen Zufluss in
das Rohr zu ermöglichen.
Aufgestellt: Kall, den 10.11.2016
(Dipl.-Ing. Andreas Göttgens)
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