Daten
Kommune
Kall
Größe
57 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
06.10.16, 18:05
Aktualisiert
06.10.16, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Starkregenereignis Rinnen am 30.05.2016
Ergänzungen zur Stellungnahme vom 12.08.2016
Wie seitens der Politik in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt der
Gemeinde Kall am 30.08.2016 gefordert, nimmt der Unterzeichner zu der Stellungnahme vom
12.08.2016 (siehe Anlage) Ergänzungen vor:
1. Entwässerungssystem:
In Rinnen wird im Zuge der Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung ein Trennsystem
eingerichtet. Für den 1. Bauabschnitt (Sötenicher Straße, Im Siefen, Hellenberg, Holzgasse
u. Michaelstraße) wurde dies bereits verwirklicht.
Wichtig: In der Sötenicher Straße sind die gesamten Niederschlagswässer von den
Verkehrsflächen an den Schmutz-/Mischwasserkanal, also nicht an den Regenwasserkanal
angeschlossen.
Dies erfolgte aufgrund behördlicher
Vorgaben. Das auf
diesen
Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser ist potentiell verschmutzt und muss vor
Einleitung
in
einen
Mischkanalisationsnetz
Vorfluter
wird
behandelt
dieser
werden.
Anteil
des
Mit
Anschluss
an
das
Niederschlagswassers
den
Mischwasserbehandlungsanlagen und schlussendlich der Kläranlage Kall zugeführt.
2. Regenbecken:
Beide Leitungssysteme des Trennsystems verfügen über jeweils ein Regenbecken. Die
Regenbecken sind oberhalb von Sötenich auf Höhe der Zufahrt zur Kläranlage Urft
Nettersheim angeordnet.
Schmutz/Mischsystem: Zur Behandlung des dort abgeführten Wassers gibt es ein
unterirdisch
angeordnetes
Regenüberlaufbecken
(2
Staukanalrohre
mit
einem
gemeinsamen Kopf-/Drosselbauwerk). Der Abschlag erfolgt in die unmittelbar benachbart
gelegene Urft.
Regenwassersystem: Die natürliche Erdmulde vor dem Damm, auf dem der Weg zur KA
Urft/Nettersheim liegt, wird als Regenrückhalt vor Einleitung in die Urft genutzt. In dieser
Mulde wurde vor dem vorhandenen Durchlass zur Urft ein Drosselbauwerk eingebaut. Der
Damm wurde seinerzeit nicht als Absperrbauwerk für ein Regenbecken, sondern als
Wegetrasse zur Erschließung der nahegelegenen Steinbrüche erstellt. Zur Prüfung der
Eignung dieses Dammes als Absperrbauwerk hat die Gemeinde Kall ein Bodengutachten
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erstellen lassen. Der Gutachter, Herr Dipl.-Geol. M. Volker, ABAG GmbH, kommt nach
seinen Untersuchungen in einem Bericht vom 13.05.2014 zu dem Ergebnis, dass der
Damm grundsätzlich geeignet ist, das aber eine langsame Entleerung erfolgen muss
(Entleerung in 3 Tagen), da ansonsten die Gefahr eines plötzlichen Geländebruches
besteht.
3. Bauzustände:
Wie unter 1. beschrieben, ist erst ein Teil des für die Gesamtmaßnahme ermittelten
Niederschlagswassers an den neu erstellten Regenwasserkanal angeschlossen. Der
gesamte 2. Bauabschnitt (Bergstraße, Im Acker, Blumenstraße, Sistaler Straße) wird erst
im 2. BA in ein Trennsystem umgebaut. Das im 2. BA anfallende Regenwasser wird bisher
über das Schmutz-/Mischwassersystem abgeführt. Das Schmutz-/Mischwassersystem
wurde für diesen Bauzustand nachgerechnet und ist danach in der Lage, die nach
DWA A 118 (allgemein anerkannte Regel der Technik) ermittelten Wassermengen
abzuführen.
Aus technischen Gründen konnte der Regenwasserkanal nicht unmittelbar mit einem
Anschluss an die Vorflut hergestellt werden.
Zum einen fällt während der Umbauphase von Mischsystem auf Trennsystem, die
sukzessive im Hauptkanal, bei den Grundstücksanschlüssen und auf den Grundstücken
erfolgt, übergangsweis in den Regenwasseranschlüssen und somit auch im RegenwasserHauptkanal Schmutzwasser an. Die Einleitung dieses Schmutzwassers in einen Vorfluter
ist aus umweltrechtlichen und hygienischen Gründen unzulässig.
Zum anderen waren die Installationsarbeiten zur Regelung der langsamen Entleerung (wg.
Gefahr des Dammbruches, s.o.) trotz vielfacher Aufforderung durch die Verwaltung der
Gemeinde Kall und die PE Becker GmbH noch nicht soweit abgeschlossen, dass eine
Abnahme stattfinden konnte. Bei den Prüfungen zur Abnahme wurde der WVER beteiligt,
da dieser zukünftig die Wartung der Anlagen für die Gemeinde Kall vornehmen soll. Da die
Drosseleinrichtung nicht abgenommen werden konnte, war ein ordnungsgemäßer Betrieb
nicht sichergestellt. Eine schnelle Entleerung und einer daraus resultierender Dammbruch
konnte also nicht ausgeschlossen werden
Aus den o.a. Gründen wurde der Regenwasserkanal in der Sötenicher Straße abgemauert.
Um das dort anfallende Wasser abführen zu können, wurden Kurzschlussverbindungen
zum
Mischwasserkanal
erstellt.
Für
diese
wurde
nachgewiesen,
dass
das
Niederschlagswasser von den derzeit (gegenüber dem Endausbauzustand in deutlich
geringerem Umfang) angeschlossenen Flächen nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik (DWA A 118) für die bemessungsrelevanten Regenereignisse abgeführt
werden kann.
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4. Niederschlagsereignis vom 30.05.2016:
Am 30.05.2016 kam es zu einem Extrem-Niederschlagsereignis. Eine aus Richtung Osten
heranziehende Gewitterzelle hat sich über Teilen der Gemeinde Kall und der Stadt
Mechernich nahezu statisch festgesetzt und entladen. Betroffen waren in der Stadt
Mechernich die Ortschaften Kallmuth, Urfey/Vollem und Eiserfey. In der Gemeinde Kall
waren die Ortsteile Scheven, Keldenich, Sötenich und Rinnen betroffen. Für den Ortsteil
Scheven gibt es Angaben zum Niederschlag mit 34,1 mm in 10 Minuten. Dieser Wert liegt
um mehr als 50 % über einem 100-jährigen Regenereignis.
Für den Ortsteil Rinnen hat die PE Becker GmbH durch den Deutschen Wetterdienst eine
Niederschlagsauswertung für den 30.05.2016 erstellen lassen. Der Deutsche Wetterdienst
kommt dabei zu dem Ergebnis, dass der Tagesniederschlag eine Wiederkehrzeit > 100
Jahre aufweist, also damit seltener als 1 mal in 100 Jahren zu rechnen ist. Für den
maximalen 5-Minutenwert ermittelt der DWD eine Wiederkehrzeit von 64 Jahren.
Die Kanalisationsleitungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht
für derartige Extremereignisse auszulegen. Hinzu kommt, dass die Zuleitungen zu den
Kanalleitungen
(Grundstücksanschlussleitungen,
Straßenabläufe
und
zugehörige
Anschlussleitungen etc.) i.d.R. planmäßig nicht in der Lage sind, die bei den
Extremereignissen anfallenden Wassermengen dem Kanal zuzuführen. Dadurch wird das
nicht aufgenommene Wasser über die Straßen und Wege abgeleitet und kann an
Tiefpunkten auf die Nachbargrundstücke übersetzen. Außerdem läuft das Wasser von
unbefestigten Nebenflächen auf tieferliegende Flächen, da solche Mengen auch von
unbefestigten Flächen nur unzureichend aufgenommen werden, insbesondere wenn
bereits ein Sättigung des Bodens aus vorhergehenden Niederschlägen vorliegt.
Das am 30.05.2016 aufgetretene Extremereignis liegt weit jenseits der für eine
Kanalnetzbemessung anzusetzenden Regenereignisse. Die Kanalisationsleitungen waren
und sind auch für den weiteren Ausbau in der Lage, die bemessungsrelevanten
Niederschlagswassermengen
abzuführen.
Überflutungen
sind
ursächlich
auf
das
Extremniederschlagsereignis zurückzuführen.
Aufgestellt: Kall, den 19.09.2016
(Dipl.-Ing. Andreas Göttgens)
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