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Beschlusstext (ALFU 300816 TOP 7 öS Stellungnahme Starkregen Rinnen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
57 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
06.10.16, 18:05
Aktualisiert
06.10.16, 18:05
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Inhalt der Datei

Starkregenereignis Rinnen am 30.05.2016 Ergänzungen zur Stellungnahme vom 12.08.2016 Wie seitens der Politik in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall am 30.08.2016 gefordert, nimmt der Unterzeichner zu der Stellungnahme vom 12.08.2016 (siehe Anlage) Ergänzungen vor: 1. Entwässerungssystem: In Rinnen wird im Zuge der Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung ein Trennsystem eingerichtet. Für den 1. Bauabschnitt (Sötenicher Straße, Im Siefen, Hellenberg, Holzgasse u. Michaelstraße) wurde dies bereits verwirklicht. Wichtig: In der Sötenicher Straße sind die gesamten Niederschlagswässer von den Verkehrsflächen an den Schmutz-/Mischwasserkanal, also nicht an den Regenwasserkanal angeschlossen. Dies erfolgte aufgrund behördlicher Vorgaben. Das auf diesen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser ist potentiell verschmutzt und muss vor Einleitung in einen Mischkanalisationsnetz Vorfluter wird behandelt dieser werden. Anteil des Mit Anschluss an das Niederschlagswassers den Mischwasserbehandlungsanlagen und schlussendlich der Kläranlage Kall zugeführt. 2. Regenbecken: Beide Leitungssysteme des Trennsystems verfügen über jeweils ein Regenbecken. Die Regenbecken sind oberhalb von Sötenich auf Höhe der Zufahrt zur Kläranlage Urft Nettersheim angeordnet. Schmutz/Mischsystem: Zur Behandlung des dort abgeführten Wassers gibt es ein unterirdisch angeordnetes Regenüberlaufbecken (2 Staukanalrohre mit einem gemeinsamen Kopf-/Drosselbauwerk). Der Abschlag erfolgt in die unmittelbar benachbart gelegene Urft. Regenwassersystem: Die natürliche Erdmulde vor dem Damm, auf dem der Weg zur KA Urft/Nettersheim liegt, wird als Regenrückhalt vor Einleitung in die Urft genutzt. In dieser Mulde wurde vor dem vorhandenen Durchlass zur Urft ein Drosselbauwerk eingebaut. Der Damm wurde seinerzeit nicht als Absperrbauwerk für ein Regenbecken, sondern als Wegetrasse zur Erschließung der nahegelegenen Steinbrüche erstellt. Zur Prüfung der Eignung dieses Dammes als Absperrbauwerk hat die Gemeinde Kall ein Bodengutachten Seite 1 Stellungnahme FDP Antrag An Gmd-Ergänzung.Doc.Docx erstellen lassen. Der Gutachter, Herr Dipl.-Geol. M. Volker, ABAG GmbH, kommt nach seinen Untersuchungen in einem Bericht vom 13.05.2014 zu dem Ergebnis, dass der Damm grundsätzlich geeignet ist, das aber eine langsame Entleerung erfolgen muss (Entleerung in 3 Tagen), da ansonsten die Gefahr eines plötzlichen Geländebruches besteht. 3. Bauzustände: Wie unter 1. beschrieben, ist erst ein Teil des für die Gesamtmaßnahme ermittelten Niederschlagswassers an den neu erstellten Regenwasserkanal angeschlossen. Der gesamte 2. Bauabschnitt (Bergstraße, Im Acker, Blumenstraße, Sistaler Straße) wird erst im 2. BA in ein Trennsystem umgebaut. Das im 2. BA anfallende Regenwasser wird bisher über das Schmutz-/Mischwassersystem abgeführt. Das Schmutz-/Mischwassersystem wurde für diesen Bauzustand nachgerechnet und ist danach in der Lage, die nach DWA A 118 (allgemein anerkannte Regel der Technik) ermittelten Wassermengen abzuführen. Aus technischen Gründen konnte der Regenwasserkanal nicht unmittelbar mit einem Anschluss an die Vorflut hergestellt werden. Zum einen fällt während der Umbauphase von Mischsystem auf Trennsystem, die sukzessive im Hauptkanal, bei den Grundstücksanschlüssen und auf den Grundstücken erfolgt, übergangsweis in den Regenwasseranschlüssen und somit auch im RegenwasserHauptkanal Schmutzwasser an. Die Einleitung dieses Schmutzwassers in einen Vorfluter ist aus umweltrechtlichen und hygienischen Gründen unzulässig. Zum anderen waren die Installationsarbeiten zur Regelung der langsamen Entleerung (wg. Gefahr des Dammbruches, s.o.) trotz vielfacher Aufforderung durch die Verwaltung der Gemeinde Kall und die PE Becker GmbH noch nicht soweit abgeschlossen, dass eine Abnahme stattfinden konnte. Bei den Prüfungen zur Abnahme wurde der WVER beteiligt, da dieser zukünftig die Wartung der Anlagen für die Gemeinde Kall vornehmen soll. Da die Drosseleinrichtung nicht abgenommen werden konnte, war ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht sichergestellt. Eine schnelle Entleerung und einer daraus resultierender Dammbruch konnte also nicht ausgeschlossen werden Aus den o.a. Gründen wurde der Regenwasserkanal in der Sötenicher Straße abgemauert. Um das dort anfallende Wasser abführen zu können, wurden Kurzschlussverbindungen zum Mischwasserkanal erstellt. Für diese wurde nachgewiesen, dass das Niederschlagswasser von den derzeit (gegenüber dem Endausbauzustand in deutlich geringerem Umfang) angeschlossenen Flächen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DWA A 118) für die bemessungsrelevanten Regenereignisse abgeführt werden kann. Seite 2 Stellungnahme FDP Antrag An Gmd-Ergänzung.Doc.Docx 4. Niederschlagsereignis vom 30.05.2016: Am 30.05.2016 kam es zu einem Extrem-Niederschlagsereignis. Eine aus Richtung Osten heranziehende Gewitterzelle hat sich über Teilen der Gemeinde Kall und der Stadt Mechernich nahezu statisch festgesetzt und entladen. Betroffen waren in der Stadt Mechernich die Ortschaften Kallmuth, Urfey/Vollem und Eiserfey. In der Gemeinde Kall waren die Ortsteile Scheven, Keldenich, Sötenich und Rinnen betroffen. Für den Ortsteil Scheven gibt es Angaben zum Niederschlag mit 34,1 mm in 10 Minuten. Dieser Wert liegt um mehr als 50 % über einem 100-jährigen Regenereignis. Für den Ortsteil Rinnen hat die PE Becker GmbH durch den Deutschen Wetterdienst eine Niederschlagsauswertung für den 30.05.2016 erstellen lassen. Der Deutsche Wetterdienst kommt dabei zu dem Ergebnis, dass der Tagesniederschlag eine Wiederkehrzeit > 100 Jahre aufweist, also damit seltener als 1 mal in 100 Jahren zu rechnen ist. Für den maximalen 5-Minutenwert ermittelt der DWD eine Wiederkehrzeit von 64 Jahren. Die Kanalisationsleitungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht für derartige Extremereignisse auszulegen. Hinzu kommt, dass die Zuleitungen zu den Kanalleitungen (Grundstücksanschlussleitungen, Straßenabläufe und zugehörige Anschlussleitungen etc.) i.d.R. planmäßig nicht in der Lage sind, die bei den Extremereignissen anfallenden Wassermengen dem Kanal zuzuführen. Dadurch wird das nicht aufgenommene Wasser über die Straßen und Wege abgeleitet und kann an Tiefpunkten auf die Nachbargrundstücke übersetzen. Außerdem läuft das Wasser von unbefestigten Nebenflächen auf tieferliegende Flächen, da solche Mengen auch von unbefestigten Flächen nur unzureichend aufgenommen werden, insbesondere wenn bereits ein Sättigung des Bodens aus vorhergehenden Niederschlägen vorliegt. Das am 30.05.2016 aufgetretene Extremereignis liegt weit jenseits der für eine Kanalnetzbemessung anzusetzenden Regenereignisse. Die Kanalisationsleitungen waren und sind auch für den weiteren Ausbau in der Lage, die bemessungsrelevanten Niederschlagswassermengen abzuführen. Überflutungen sind ursächlich auf das Extremniederschlagsereignis zurückzuführen. Aufgestellt: Kall, den 19.09.2016 (Dipl.-Ing. Andreas Göttgens) Seite 3 Stellungnahme FDP Antrag An Gmd-Ergänzung.Doc.Docx