Daten
Kommune
Kall
Größe
303 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
15.12.15, 15:44
Aktualisiert
15.12.15, 15:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der neue Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Wesentliche Änderungen und zweite
Beteiligung
Der LEP NRW
Wesentliche Änderungen
28. 03.2015 und 23.06.2015 und 22.09.2015
Beschluss der Landesregierung den Entwurf zum neuen LEP in wesentlichen
Teilen zu ändern und ein zweites Beteiligungsverfahren zu den geänderten
Teilen durchzuführen
Stellungnahmen zur Planung bis 15. Januar 2016
Der LEP NRW-
Wesentliche Änderungen
Inhalte des LEP-Entwurfes
Der Entwurf enthält textliche Festlegungen:
Ziele der Raumordnung
Ziel sind verbindliche räumlich oder sachlich bestimmte , abschließend abgewogene Festlegungen,
von nachgeordneten Planungen zu beachten sind.
Grundsätze der Raumordnung
Grundsätze sind von nachgeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen, können aber in
der Abwägung überwunden werden.
Der LEP NRW•
Wesentliche Änderungen
Wesentliche Änderungen des LEP-Entwurfs im
Bereich Siedlungsraum und Freiraum
Ziel 2-3: Eigenentwicklung kleinerer Ortsteile
Ergänzung im. v.g. Ziel , so dass
auch in kleineren, dem regionalplanerischen Freiraum zugeordneten Ortsteilen (< 2000 Einwohner) eine Eigenentwicklung für die dort
ansässigen Einwohner und auch für die dort vorhandenen Betriebe möglich ist.
aber: bevorzugte Entwicklung der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche
Ausnahmen , d. h. im Freiraum zulässig: Sonderbauflächen mit großem Flächenbedarf (Freizeitanlagen wie Golfplatz etc. sowie für Bundes- und
Landesvorhaben wie JVA, forensische Kliniken etc.),
Ziel 6.1-1: Ausrichtung der Siedlungsentwicklung (flächensparende und bedarfsgerechte S.)
Zusammenfassung verschiedener Ziele und detaillierte Erläuterung des Begriffs „bedarfsgerecht“
als Grundlage für die Bedarfsbewertung (Siedlungsflächenmonitoring – Flächeninanspruchnahme - )
landeseinheitliche Methode zur Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs
z. B. Ziel 6.1-2: Rücknahme v. Siedlungsflächen (für die kein Bedarf mehr besteht)
wurde in Ziel 6 .1-1 integriert.
Klarstellung: Flächenrücknahme erfolgt im Zusammenhang mit einem Planverfahren
z.B. Fortschreibung des Regionalplanes
Ziel 6.1-11 (alt): 5 ha-Vorgabe für Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020
wird Grundsatz 6.1-2
Ziel 6.1-6 (alt): Vorrang der Innenentwicklung (vor Inanbspruchnahme d. Außenbereichs)
wird Grundsatz
Der LEP NRW-
Wesentliche Änderungen
• Weitere Wesentliche Änderungen
o Ziel 4-3 Klimaschutzplan (Raumordnungspläne sollen Festlegungen des Klimaschutzplanes NRW
umsetzen)– wurde gestrichen
o Ziel 8.2-2 Erdverkabelung der Hochspannungsleitungen - wird Grundsatz
o Ziel 10.2-2 Vorranggebiete für die Windenergienutzung (Ausweisung im Regionlplan)
Vorranggebiete sind Gebiete, die für die Nutzung der Windenergie vorgesehen sind und andere raumbedeutsame
Nutzungen in dem Gebiet ausschließen, soweit diese mit der vorrangigen Nutzung nicht vereinbar sind.
bis 2020 mind. 15 % der NRW-Stromversorgung durch Windenergie zu decken
Flächenfestlegungen werden Grundsatz(10.2-3), so dass Flächenvorgaben f.d. Ausweisung der Vorranggebiete je
Regierungsbezirk nur Orientierungsmerkmal (Planungsgebiet Köln 14.500 ha)
Die Kritik an der Methodik der Erstellung der Potenzialanalyse Wind bleibt erhalten!
Die ermittelten Flächenvorgaben werden als unrealistisch angesehen und abgelehnt.
Der LEP NRW-
Wesentliche Änderungen
• Sonstiges
Ziel 7.3-3 Waldinanspruchnahme – wird in Ziel 7.2-1 integriert
ausnahmsweise darf Wald für entgegenstehende Planungen nur dann in Anspruch genommen werden,
wenn für die angestrebte Nutzung Bedarf nachgewiesen wird,
diese außerhalb des Waldes nicht realisierbar ist und
Waldumwandlung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt wird.
Ausnahme für die Windenergienutzung bleibt bestehen:
Die Errichtung von WEA ist möglich, sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht
erheblich beeinträchtigt werden
Auslegung der o.a. unbestimmten Rechtsbegriffe
•
Schlagwort: 2-1 Ziel Zentralörtliche Gliederung
Die räumliche Entwicklung des Landesgebietes ist auf das bestehende System Zentraler Orte auszurichten:
Festlegung als Ober-, Mittel -, Grundzentrum
Antrag Gemeinde: Kall als Mittelzentrum einzustufen:
Stellungnahme: derzeit keine Veränderung; diese soll erst im Rahmen einer angekündigten Überprüfung der
zentralörtlichen Gliederung z.B. einer LEP –Änderung erfolgen.