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Beschlusstext (TOP 4 ö 051115_LEP NRW)

Daten

Kommune
Kall
Größe
303 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
15.12.15, 15:44
Aktualisiert
15.12.15, 15:44
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Inhalt der Datei

Der neue Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Wesentliche Änderungen und zweite Beteiligung Der LEP NRW Wesentliche Änderungen 28. 03.2015 und 23.06.2015 und 22.09.2015 Beschluss der Landesregierung den Entwurf zum neuen LEP in wesentlichen Teilen zu ändern und ein zweites Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen durchzuführen  Stellungnahmen zur Planung bis 15. Januar 2016 Der LEP NRW- Wesentliche Änderungen Inhalte des LEP-Entwurfes Der Entwurf enthält textliche Festlegungen: Ziele der Raumordnung Ziel sind verbindliche räumlich oder sachlich bestimmte , abschließend abgewogene Festlegungen, von nachgeordneten Planungen zu beachten sind. Grundsätze der Raumordnung Grundsätze sind von nachgeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen, können aber in der Abwägung überwunden werden. Der LEP NRW• Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen des LEP-Entwurfs im Bereich Siedlungsraum und Freiraum  Ziel 2-3: Eigenentwicklung kleinerer Ortsteile Ergänzung im. v.g. Ziel , so dass auch in kleineren, dem regionalplanerischen Freiraum zugeordneten Ortsteilen (< 2000 Einwohner) eine Eigenentwicklung für die dort ansässigen Einwohner und auch für die dort vorhandenen Betriebe möglich ist. aber: bevorzugte Entwicklung der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche Ausnahmen , d. h. im Freiraum zulässig: Sonderbauflächen mit großem Flächenbedarf (Freizeitanlagen wie Golfplatz etc. sowie für Bundes- und Landesvorhaben wie JVA, forensische Kliniken etc.),  Ziel 6.1-1: Ausrichtung der Siedlungsentwicklung (flächensparende und bedarfsgerechte S.) Zusammenfassung verschiedener Ziele und detaillierte Erläuterung des Begriffs „bedarfsgerecht“ als Grundlage für die Bedarfsbewertung (Siedlungsflächenmonitoring – Flächeninanspruchnahme - ) landeseinheitliche Methode zur Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs z. B. Ziel 6.1-2: Rücknahme v. Siedlungsflächen (für die kein Bedarf mehr besteht) wurde in Ziel 6 .1-1 integriert. Klarstellung: Flächenrücknahme erfolgt im Zusammenhang mit einem Planverfahren z.B. Fortschreibung des Regionalplanes  Ziel 6.1-11 (alt): 5 ha-Vorgabe für Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 wird Grundsatz 6.1-2  Ziel 6.1-6 (alt): Vorrang der Innenentwicklung (vor Inanbspruchnahme d. Außenbereichs) wird Grundsatz Der LEP NRW- Wesentliche Änderungen • Weitere Wesentliche Änderungen o Ziel 4-3 Klimaschutzplan (Raumordnungspläne sollen Festlegungen des Klimaschutzplanes NRW umsetzen)– wurde gestrichen o Ziel 8.2-2 Erdverkabelung der Hochspannungsleitungen - wird Grundsatz o Ziel 10.2-2 Vorranggebiete für die Windenergienutzung (Ausweisung im Regionlplan) Vorranggebiete sind Gebiete, die für die Nutzung der Windenergie vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in dem Gebiet ausschließen, soweit diese mit der vorrangigen Nutzung nicht vereinbar sind. bis 2020 mind. 15 % der NRW-Stromversorgung durch Windenergie zu decken Flächenfestlegungen werden Grundsatz(10.2-3), so dass Flächenvorgaben f.d. Ausweisung der Vorranggebiete je Regierungsbezirk nur Orientierungsmerkmal (Planungsgebiet Köln 14.500 ha) Die Kritik an der Methodik der Erstellung der Potenzialanalyse Wind bleibt erhalten! Die ermittelten Flächenvorgaben werden als unrealistisch angesehen und abgelehnt. Der LEP NRW- Wesentliche Änderungen • Sonstiges  Ziel 7.3-3 Waldinanspruchnahme – wird in Ziel 7.2-1 integriert    ausnahmsweise darf Wald für entgegenstehende Planungen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn für die angestrebte Nutzung Bedarf nachgewiesen wird, diese außerhalb des Waldes nicht realisierbar ist und Waldumwandlung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt wird. Ausnahme für die Windenergienutzung bleibt bestehen: Die Errichtung von WEA ist möglich, sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden Auslegung der o.a. unbestimmten Rechtsbegriffe • Schlagwort: 2-1 Ziel Zentralörtliche Gliederung Die räumliche Entwicklung des Landesgebietes ist auf das bestehende System Zentraler Orte auszurichten: Festlegung als Ober-, Mittel -, Grundzentrum Antrag Gemeinde: Kall als Mittelzentrum einzustufen: Stellungnahme: derzeit keine Veränderung; diese soll erst im Rahmen einer angekündigten Überprüfung der zentralörtlichen Gliederung z.B. einer LEP –Änderung erfolgen.