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Beschlusstext (LSV Düren - Erweiterung der lufrechtlichen Genehmigung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,5 MB
Datum
22.10.2015
Erstellt
30.10.15, 12:01
Aktualisiert
30.10.15, 12:01

Inhalt der Datei

Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. Ratssitzung am Donnerstag, 22.10.2015 Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 1. Der Verein 1.1 Entwicklung/Zweck 1.2 Mitgliederstruktur 1.3 Infrastruktur 1.4 Flugzeuge 1.5 Finanzierung 1.6 Gemeinnützigkeit 2. Der Antrag 2.1 Begriffsbestimmungen 2.2 Gesetzliche Grundlage 2.3 Antragsunterlagen 2.4 Ablauf der Antragsbearbeitung 2.5 Beteiligung der Gemeinde 3. Die Inhalte 3.1 Antragsgegenstand 3.2 Gründe 3.3 Beschränkungen 4. Die Gutachten 4.1 Zusammenfassung des Bodengutachters 4.2 Zusammenfassung des schalltechnischen Lärmgutachtens 5. Fragen Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 1. Der Verein 1.1 Entwicklung/Zweck Gründungsjahr: 1932 „Luftsportverein Düren Stadt und Land e.V.“ Nach dem II. WK 1951 Neugründung unter gleichem Namen Seit 1971 in der Gemeinde Hürtgenwald ansässig 2005 Änderung des Namens in „Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V.“ Zweck gem. Satzung § 2: ....dient ausschließlich der Pflege des Luftsports.. ..gemeinnützige Grundlage.. ..Der Verein erstrebt keinen Gewinn... Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 1. Der Verein 1.2 Mitgliederstruktur Der Verein besteht aus insgesamt 60 Mitgliedern, diese schlüsseln sich auf in 38 aktive Mitglieder sowie 22 Fördermitglieder 20 Jugendliche 13 Mitglieder sind über 65 Jahre 24 Mitglieder kommen aus der Gemeinde Hürtgenwald Die jährliche Fluktuation beläuft sich auf durchschnittlich 3-5 Mitglieder Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 1. Der Verein 1.3 Infrastruktur Die Immobilien setzen sich zusammen aus bebauten und unbebauten Flächen  Unbebaut: der Flugbetriebsbereich, Zuwegung, Hallenvorfeld, Parkplatz Bebaut: die Bebauung besteht aus  Tower mit Küche und Toiletten  Halle für die Unterstellung der Lfz  Garagen- und Werkstattbereich Sämtliche Immobilien sind Vereinseigentum Die Gebäude wurden im Jahr 1980 errichtet Der vorhandene und sichtbare Renovierungsstau ist aus finanziellen Gründen derzeit nicht zu beseitigen Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 1. Der Verein 1.4 Flugzeuge Wir verfügen derzeit über 5 Segelflugzeuge 2 Doppelsitzer Baujahr 1980 und 1987 3 Einsitzer aus den Jahren 1969, 1981 und 1994 Alle Flugzeuge sind im Besitz des Vereins Die Überalterung der Flotte ist unübersehbar Eine, wenn auch behutsame, Modernisierung der Flotte ist aus finanziellen Gründen derzeit ausgeschlossen Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 1. Der Verein 1.5 Finanzierung Der Verein finanziert sich im Wesentlichen aus:  Mitgliedsbeiträgen  Flugentgelte  Zuwendungen externer Stellen  Sach- und Geldspenden externer und interner Spender  Die Gesamteinnahmen betrugen z.B. 2014 rund 22.200 €  Die Gesamtaufwendungen betrugen 2014 rund 23.600 € Das wirtschaftliche Ergebnis ist stark wetterabhängig Nur bei einem guten Sommer lassen sich im geringen Umfang Rücklagen bilden Jugendliche werden bezgl. der Startentgelte und Flugentgelte subventioniert Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 1. Der Verein 1.6 Wegfall der Gemeinnützigkeit Um die Gemeinnützigkeit aufrecht zu erhalten,  müssen wir jugendliche Vereinsmitglieder gewinnen und fördern  dürfen wir nicht gewerbsmäßig tätig werden das heißt: Zum Überleben brauchen wir mehr und zahlungskräftige Mitglieder Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 2. Der Antrag 2.1 Begriffsbestimmungen  Flugplätze, ist der Oberbegriff, hierunter fallen  Flughäfen (DUS, CGN, FRA,...)  Landeplätze  Verkehrslandeplätze (Betriebspflicht)  Aachen: Lfz bis 3000 Kg, ca. 42.000 Bewegungen 2014  Dahlemer Binz: bis 5.700 Kg, ca. 27.300 Beweg. 2014  Bonn-Hangelar, etc.)  Sonderlandeplätze (keine Betriebspflicht, beschränkte Genehmigung, nur Betreiber)  Krefeld-Egelsberg 2 Motorsegler, 1 Ultraleichtlfz  Leverkusen 4 Motorsegler, 2 Ultraleichtlfz, 6 Motorflugzeuge  Segelfluggelände (Bergstein, Stolberg-Diepenlinchen,...) Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 2. Der Antrag 2.1 Begriffsbestimmungen Platzrunde  Die Platzrunde ist ein standardisiertes An- und Abflugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR). Sie ist eine nach Höhe und Wegführung vorgegebene Flugstrecke um eine Start-/Landebahn  Dient dem Ein- und Ausfädeln zur Landung bzw. nach dem Start, um eine sichere Trennung des an- und abfliegenden Verkehrs zu gewährleisten. Sie dient z. B. der Einleitung eines sicheren Landeanfluges  Sie dient auch dem Schutz lärmempfindlicher Gebiete rund um den Flugplatz. Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 2. Der Antrag 2.1 Begriffsbestimmungen Platzrunde Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 2. Der Antrag 2.1 Begriffsbestimmungen Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 2. Der Antrag 2.2 Gesetzliche Grundlage Der Antrag begründet sich den § 54 Abs. 2 Luftverkehrszulassungsordnung, d.h.,  Nur Antrag, Geländegutachten und gutachterliche Stellungnahme zum erwarteten Fluglärm, da nur eine Erweiterung der Genehmigung auf Erstreckung des Segelfluggeländes beantragt wird aber NRW fordert das Genehmigungsverfahren nach § 6 Luftverkehrsgesetz  damit verbunden u.a. die Beibringung eines schalltechnischem Lärmgutachten nach dem Fluglärmgesetz und deren Verordnungen Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 2. Der Antrag 2.3 Antragsunterlagen Ein Satz Antragsunterlagen besteht aus  dem Antrag  dem Bodengutachten (erstellt 11.02.2015)  dem schalltechnischem Fluglärmgutachten (16.07.2015) (zunächst wurde nur die o.e. gutachterliche Stellungnahme gefordert (27.04.2015))  der Darstellung des Datenerfassungssystem  dem Protokoll des Bürgerforums  dem Landschaftsplan  dem Bebauungsplan  dem Flächennutzungsplan  Plänen 1: 5.000 und 1:25.000 Die Unterlagen sind komplett (13fach und zusätzlich elektronisch) erstellt Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 2. Der Antrag 2.4 Ablauf der Antragsbearbeitung Nach Einreichung des Antrages beim Regierungspräsidenten Düsseldorf, Dez. Luftfahrt, wird  Der Antrag u.a. auf Zulässigkeit geprüft  anschließend an die zu beteiligenden Stellen zur Stellungnahme/Zustimmung/Ablehnung versandt, u.a. an den Kreis Düren, die Gemeinde Hürtgenwald, Landwirtschaftskammer, etc. (ca. 10 Stellen) Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 2. Der Antrag 2.5 Beteiligung der Gemeinde Von der Stellungnahme der Gemeinde hängt es im besonderen Maße ab, ob der Antrag letztlich genehmigt wird oder nicht. Der RP ist auf der einen Seite unabhängig in seiner Entscheidung, die Erfahrung zeigt aber, dass ohne eine wie auch immer geartete Zustimmung der betroffenen Gemeinde eine Genehmigung eher unwahrscheinlich ist. Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 3. Die Inhalte 3.1 Antragsgegenstand Wir beantragen die Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung nach § 6 LuftVG i.V. mit § 54, 2 LuftVZO auf Erstreckung des Segelfluggeländes DürenHürtgenwald auf eine beschränkte Anzahl von  Reisemotorsegler  Eigenstartfähigen Segelflugzeugen und  Aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen sowie  Den Flugzeugschlepp von Segelflugzeugen  Probebetrieb bis 31.08.2016  Danach unbefristeter Regelflugbetrieb, sofern keine wesentlichen Hinderungsgründe bestehen Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 3. Die Inhalte Reisemotorsegler Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 3. Die Inhalte Eigenstartfähiges Segelflugzeug Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 3. Die Inhalte Ultraleichtflugzeug Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 3. Die Inhalte 3.2 Gründe  Gewinnung von mehr Mitgliedern/Verbesserung der Einnahmen – Die wichtige Altersgruppe der 30 – 55 jährigen ist deutlich unterrepräsentiert. – die geringeren Vorortzeiten der einzelnen Piloten sind familienfreundlicher  die Verbesserung der Ausbildung/Inübunghalten – aufwendige Ausbildungsabschnitte können unabhängig vom Segelflugwetter durchgeführt werden – auch außerhalb der Segelflugsaison im Flugtraining bleiben  Anschluss an technische Entwicklung  Anschluss an die technische Entwicklung, hier insbesondere den elektrobetriebenen Segelflug, nicht verlieren. Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 3. Die Inhalte Elektrobetriebenes Segelflugzeug Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 3. Die Inhalte 3.3 Beschränkungen Die Belastung der Anwohner soll so gering wie möglich gehalten werden, folgende Beschränkungen sind selbst auferlegt: (Genehmigungsurkunde)  Maximal insgesamt 6 Lfz der vorgenannten Muster,  sie müssen dem RP benannt für den Betrieb genehmigt werden  Anzahl der Bewegungen° (dieser Muster)  Max. 30 pro Tag  Max. 1.600 pro Jahr  Keine Motorflugausbildung am Platz  Platzrunde nicht über Ortschaften  Kein Nachtflug °Eine Bewegung ist ein Start oder eine Landung Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 4. Die Gutachten 4.1 Zusammenfassung des Bodengutachtens (Auszüge, Zitate) Seite 14 Punkt 6 „eine Beeinträchtigung der Umwelt durch Anlage und Betrieb der Erstreckungsverkehre kann nach Auffassung des Gutachters nicht gesehen werden.“ Seite 15 Pkt. 6 „Die begrenzten Flugbetriebszahlen° der Erstreckungsverkehre im motorgetriebenen Betriebssegment lassen ebenso keine nennenswerte Lärmentwicklung erwarten. Der bereits abgewickelte Probebetrieb ist von der umliegenden Bevölkerung nicht wahrgenommen worden“ ° der Gutachter ging dabei von max. 960 Bewegungen/Jahr bzw. 30/Tag aus Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. 4. Die Gutachten 4.2 Zusammenfassung des schalltechnischen Fluglärmgutachtens (Auszug Zitat) Seite 20 Pkt. 5 „Die für die Ermittlung und Beurteilung der durch den Flugbetrieb von Ultraleicht- und Motorsegelflugzeugen auf dem zu beantragenden Sonderlandeplatz Düren-Hürtgenwald zu erwartende Fluglärmbelastung durchgeführten Fluglärmberechnungen zeigen, dass selbst bei der maximalen Prognose für das Jahr 2025 an allen ausgewählten Immissionsorten die für das „worst-case“- Szenario für die sechs verkehrsreichsten Monate ermittelten äquivalenten Dauerschallpegel deutlich den Wert von 50 dB(A) unterschreiten.“ Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V. Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung Vorstellung des Antrages vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V.