Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,5 MB
Datum
22.10.2015
Erstellt
30.10.15, 12:01
Aktualisiert
30.10.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung
Vorstellung des Antrages
vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald
Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V.
Ratssitzung am
Donnerstag, 22.10.2015
Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung
Vorstellung des Antrages
vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald
Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V.
1. Der Verein
1.1 Entwicklung/Zweck
1.2 Mitgliederstruktur
1.3 Infrastruktur
1.4 Flugzeuge
1.5 Finanzierung
1.6 Gemeinnützigkeit
2. Der Antrag
2.1 Begriffsbestimmungen
2.2 Gesetzliche Grundlage
2.3 Antragsunterlagen
2.4 Ablauf der Antragsbearbeitung
2.5 Beteiligung der Gemeinde
3. Die Inhalte
3.1 Antragsgegenstand
3.2 Gründe
3.3 Beschränkungen
4. Die Gutachten
4.1 Zusammenfassung des
Bodengutachters
4.2 Zusammenfassung des
schalltechnischen Lärmgutachtens
5. Fragen
Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung
Vorstellung des Antrages
vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald
Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V.
1. Der Verein
1.1 Entwicklung/Zweck
Gründungsjahr: 1932
„Luftsportverein Düren Stadt und Land e.V.“
Nach dem II. WK 1951 Neugründung unter gleichem Namen
Seit 1971 in der Gemeinde Hürtgenwald ansässig
2005 Änderung des Namens in
„Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V.“
Zweck gem. Satzung § 2:
....dient ausschließlich der Pflege des Luftsports.. ..gemeinnützige Grundlage..
..Der Verein erstrebt keinen Gewinn...
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Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V.
1. Der Verein
1.2 Mitgliederstruktur
Der Verein besteht aus insgesamt 60 Mitgliedern,
diese schlüsseln sich auf in
38 aktive Mitglieder sowie
22 Fördermitglieder
20 Jugendliche
13 Mitglieder sind über 65 Jahre
24 Mitglieder kommen aus der Gemeinde Hürtgenwald
Die jährliche Fluktuation beläuft sich auf durchschnittlich 3-5 Mitglieder
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Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V.
1. Der Verein
1.3 Infrastruktur
Die Immobilien setzen sich zusammen aus bebauten und unbebauten Flächen
Unbebaut:
der Flugbetriebsbereich, Zuwegung, Hallenvorfeld, Parkplatz
Bebaut: die Bebauung besteht aus
Tower mit Küche und Toiletten
Halle für die Unterstellung der Lfz
Garagen- und Werkstattbereich
Sämtliche Immobilien sind Vereinseigentum
Die Gebäude wurden im Jahr 1980 errichtet
Der vorhandene und sichtbare Renovierungsstau ist aus finanziellen Gründen derzeit nicht zu
beseitigen
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vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald
Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V.
1. Der Verein
1.4 Flugzeuge
Wir verfügen derzeit über 5 Segelflugzeuge
2 Doppelsitzer Baujahr 1980 und 1987
3 Einsitzer aus den Jahren 1969, 1981 und 1994
Alle Flugzeuge sind im Besitz des Vereins
Die Überalterung der Flotte ist unübersehbar
Eine, wenn auch behutsame, Modernisierung der Flotte ist aus finanziellen
Gründen derzeit ausgeschlossen
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vor dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald
Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e.V.
1. Der Verein
1.5 Finanzierung
Der Verein finanziert sich im Wesentlichen aus:
Mitgliedsbeiträgen
Flugentgelte
Zuwendungen externer Stellen
Sach- und Geldspenden externer und interner Spender
Die Gesamteinnahmen betrugen z.B. 2014 rund 22.200 €
Die Gesamtaufwendungen betrugen 2014 rund 23.600 €
Das wirtschaftliche Ergebnis ist stark wetterabhängig
Nur bei einem guten Sommer lassen sich im geringen Umfang Rücklagen bilden
Jugendliche werden bezgl. der Startentgelte und Flugentgelte subventioniert
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1. Der Verein
1.6 Wegfall der Gemeinnützigkeit
Um die Gemeinnützigkeit aufrecht zu erhalten,
müssen wir jugendliche Vereinsmitglieder gewinnen und fördern
dürfen wir nicht gewerbsmäßig tätig werden
das heißt:
Zum Überleben brauchen wir mehr und zahlungskräftige Mitglieder
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2. Der Antrag
2.1 Begriffsbestimmungen
Flugplätze, ist der Oberbegriff, hierunter fallen
Flughäfen (DUS, CGN, FRA,...)
Landeplätze
Verkehrslandeplätze (Betriebspflicht)
Aachen: Lfz bis 3000 Kg, ca. 42.000 Bewegungen 2014
Dahlemer Binz: bis 5.700 Kg, ca. 27.300 Beweg. 2014
Bonn-Hangelar, etc.)
Sonderlandeplätze (keine Betriebspflicht, beschränkte Genehmigung, nur Betreiber)
Krefeld-Egelsberg 2 Motorsegler, 1 Ultraleichtlfz
Leverkusen 4 Motorsegler, 2 Ultraleichtlfz, 6 Motorflugzeuge
Segelfluggelände (Bergstein, Stolberg-Diepenlinchen,...)
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2. Der Antrag
2.1 Begriffsbestimmungen
Platzrunde
Die Platzrunde ist ein standardisiertes An- und Abflugverfahren für Flüge
nach Sichtflugregeln (VFR). Sie ist eine nach Höhe und Wegführung
vorgegebene Flugstrecke um eine Start-/Landebahn
Dient dem Ein- und Ausfädeln zur Landung bzw. nach dem Start, um eine
sichere Trennung des an- und abfliegenden Verkehrs zu gewährleisten. Sie
dient z. B. der Einleitung eines sicheren Landeanfluges
Sie dient auch dem Schutz lärmempfindlicher Gebiete rund um den
Flugplatz.
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2. Der Antrag
2.1 Begriffsbestimmungen
Platzrunde
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2. Der Antrag
2.1 Begriffsbestimmungen
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2. Der Antrag
2.2 Gesetzliche Grundlage
Der Antrag begründet sich den § 54 Abs. 2 Luftverkehrszulassungsordnung,
d.h.,
Nur Antrag, Geländegutachten und gutachterliche Stellungnahme zum
erwarteten Fluglärm,
da nur eine Erweiterung der Genehmigung auf Erstreckung des
Segelfluggeländes beantragt wird
aber
NRW fordert das Genehmigungsverfahren nach § 6 Luftverkehrsgesetz
damit verbunden u.a. die Beibringung eines schalltechnischem
Lärmgutachten nach dem Fluglärmgesetz und deren Verordnungen
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2. Der Antrag
2.3 Antragsunterlagen
Ein Satz Antragsunterlagen besteht aus
dem Antrag
dem Bodengutachten (erstellt 11.02.2015)
dem schalltechnischem Fluglärmgutachten (16.07.2015)
(zunächst wurde nur die o.e. gutachterliche Stellungnahme gefordert (27.04.2015))
der Darstellung des Datenerfassungssystem
dem Protokoll des Bürgerforums
dem Landschaftsplan
dem Bebauungsplan
dem Flächennutzungsplan
Plänen 1: 5.000 und 1:25.000
Die Unterlagen sind komplett (13fach und zusätzlich elektronisch) erstellt
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2. Der Antrag
2.4 Ablauf der Antragsbearbeitung
Nach Einreichung des Antrages beim Regierungspräsidenten Düsseldorf, Dez.
Luftfahrt, wird
Der Antrag u.a. auf Zulässigkeit geprüft
anschließend an die zu beteiligenden Stellen zur
Stellungnahme/Zustimmung/Ablehnung
versandt,
u.a. an den Kreis Düren, die Gemeinde Hürtgenwald, Landwirtschaftskammer,
etc. (ca. 10 Stellen)
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2. Der Antrag
2.5 Beteiligung der Gemeinde
Von der Stellungnahme der Gemeinde hängt es im besonderen Maße ab, ob
der Antrag letztlich genehmigt wird oder nicht.
Der RP ist auf der einen Seite unabhängig in seiner Entscheidung, die
Erfahrung zeigt aber, dass ohne eine wie auch immer geartete Zustimmung der
betroffenen Gemeinde eine Genehmigung eher unwahrscheinlich ist.
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3. Die Inhalte
3.1 Antragsgegenstand
Wir beantragen die Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung nach § 6
LuftVG i.V. mit § 54, 2 LuftVZO auf Erstreckung des Segelfluggeländes DürenHürtgenwald auf eine beschränkte Anzahl von
Reisemotorsegler
Eigenstartfähigen Segelflugzeugen und
Aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen sowie
Den Flugzeugschlepp von Segelflugzeugen
Probebetrieb bis 31.08.2016
Danach unbefristeter Regelflugbetrieb, sofern keine wesentlichen
Hinderungsgründe bestehen
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3. Die Inhalte
Reisemotorsegler
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3. Die Inhalte
Eigenstartfähiges Segelflugzeug
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3. Die Inhalte
Ultraleichtflugzeug
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3. Die Inhalte
3.2 Gründe
Gewinnung von mehr Mitgliedern/Verbesserung der Einnahmen
– Die wichtige Altersgruppe der 30 – 55 jährigen ist deutlich unterrepräsentiert.
– die geringeren Vorortzeiten der einzelnen Piloten sind familienfreundlicher
die Verbesserung der Ausbildung/Inübunghalten
– aufwendige Ausbildungsabschnitte können unabhängig vom Segelflugwetter
durchgeführt werden
– auch außerhalb der Segelflugsaison im Flugtraining bleiben
Anschluss an technische Entwicklung
Anschluss an die technische Entwicklung, hier insbesondere den
elektrobetriebenen Segelflug, nicht verlieren.
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3. Die Inhalte
Elektrobetriebenes Segelflugzeug
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3. Die Inhalte
3.3 Beschränkungen
Die Belastung der Anwohner soll so gering wie möglich gehalten werden,
folgende Beschränkungen sind selbst auferlegt: (Genehmigungsurkunde)
Maximal insgesamt 6 Lfz der vorgenannten Muster,
sie müssen dem RP benannt für den Betrieb genehmigt werden
Anzahl der Bewegungen° (dieser Muster)
Max. 30 pro Tag
Max. 1.600 pro Jahr
Keine Motorflugausbildung am Platz
Platzrunde nicht über Ortschaften
Kein Nachtflug
°Eine Bewegung ist ein Start oder eine Landung
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4. Die Gutachten
4.1 Zusammenfassung des Bodengutachtens
(Auszüge, Zitate)
Seite 14 Punkt 6
„eine Beeinträchtigung der Umwelt durch Anlage und Betrieb der Erstreckungsverkehre kann
nach Auffassung des Gutachters nicht gesehen werden.“
Seite 15 Pkt. 6
„Die begrenzten Flugbetriebszahlen° der Erstreckungsverkehre im motorgetriebenen
Betriebssegment lassen ebenso keine nennenswerte Lärmentwicklung erwarten. Der bereits
abgewickelte Probebetrieb ist von der umliegenden Bevölkerung nicht wahrgenommen
worden“
° der Gutachter ging dabei von max. 960 Bewegungen/Jahr bzw. 30/Tag aus
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4. Die Gutachten
4.2 Zusammenfassung des schalltechnischen Fluglärmgutachtens
(Auszug Zitat)
Seite 20 Pkt. 5
„Die für die Ermittlung und Beurteilung der durch den Flugbetrieb von
Ultraleicht- und Motorsegelflugzeugen auf dem zu beantragenden
Sonderlandeplatz Düren-Hürtgenwald zu erwartende Fluglärmbelastung
durchgeführten Fluglärmberechnungen zeigen, dass selbst bei der maximalen
Prognose für das Jahr 2025 an allen ausgewählten Immissionsorten die für das
„worst-case“- Szenario für die sechs verkehrsreichsten Monate ermittelten
äquivalenten Dauerschallpegel deutlich den Wert von 50 dB(A)
unterschreiten.“
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