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Beschlusstext (Haushaltssatzung u. -bekanntmachung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,8 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
12.05.14, 18:04
Aktualisiert
12.05.14, 18:04
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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Kall für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW.S.564) – SGV.NRW.2023 – hat der Rat der Gemeinde Kall mit Beschluss vom 10. April 2014 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 25.941.518 EUR 26.936.447 EUR im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf mit dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 24.118.484 EUR 23.236.328 EUR 13.975.450 EUR 14.525.450 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 3.037.989 EUR 0 EUR 0 EUR §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. §4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf und/oder die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf festgesetzt. 994.929 EUR §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 8.000.000,00 EUR §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 295 v.H. 455 v.H. Gewerbesteuer 455 v.H. §7 Soweit im Stellenplan kw-Vermerke (künftig wegfallend) angebracht sind, dürfen frei werdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. Die im Stellenplan angebrachten ku-Vermerke (künftig umzuwandeln) haben die Wirkung, dass jede freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe umzuwandeln ist.