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Beschlusstext (Anlage zum TOP 1.)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
07.12.13, 01:01
Aktualisiert
07.12.13, 01:01
Beschlusstext (Anlage zum TOP 1.) Beschlusstext (Anlage zum TOP 1.)

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Gebührenkalkulation für die Kosten der Leichenhallen Für die Kalkulation der Leichenhallen fallen folgende Kosten an: Bezeichnung Unterhaltung Versicherungen Abschreibungen Kalk. Verzinsung Anteilige Energie Deponiekosten Sonstiges Bauhof und Fahrzeuge Kosten 12.800,00 € 600,00 € 8.891,00 € 11.619,74 € 300,00 € 1.200,00 € 300,00 € 3.000,00 € 38.710,74 € Zahl der Bestattungsfälle 75 516,14 € je Fall rd. 516,00 € Als Folge der Quersubventionierung, welche nach dem KAG zulässig ist, wurde ein Gebürensatz von 318,00 € in der vorliegenden Kalkulation zugrunde gelegt. Die dadurch nicht gedeckten Kosten sind bei den Gebühren für die Durchführung der Bestattung berücksichtigt worden. Aus diesem Grunde sind bei der Erdbestattung 520,00 € bzw. 260,00 € bei der Urnenbestattung und für das Schließen des Grabes bei der Erdbestattung 355,00 € und bei der Urnenbestattung 260,00 € angesetzt. Alternativberechnung: Kosten: Tage Gebühr pro Tag Rd. Inanspruchnahme pro Fall 3 Tage 38.710,74 € 365 106,06 € 106,00 € 3 318,00 € (Mindestinanspruchnahme) Die Mindestinspruchnahme ist mit den Vorhaltekosten zu begründen. Hinweis: Im vergangenen Jahr sollten die Gebühren für die Durchführung der Bestattung um ca. 100,00 € in den einzelnen Gebührentarifen erhöht werden. Dies hätte damals zur Folge gehabt, dass die Leichenhallengebühr entsprechend niedriger ausgefallen. Letztendlich wurden die alten Gebührentarife so belassen, was wiederum zur Folge hatte, dass die Leichenhallengebühr angehoben wurden. entsprechend niedriger ausgefallen. Letztendlich wurden die alten Gebührentarife so belassen, was wiederum zur Folge hatte, dass die Leichenhallengebühr angehoben wurden.