Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
07.12.13, 01:01
Aktualisiert
07.12.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebührenkalkulation für die Kosten der Leichenhallen
Für die Kalkulation der Leichenhallen fallen folgende Kosten an:
Bezeichnung
Unterhaltung
Versicherungen
Abschreibungen
Kalk. Verzinsung
Anteilige Energie
Deponiekosten
Sonstiges
Bauhof und Fahrzeuge
Kosten
12.800,00 €
600,00 €
8.891,00 €
11.619,74 €
300,00 €
1.200,00 €
300,00 €
3.000,00 €
38.710,74 €
Zahl der Bestattungsfälle
75
516,14 € je Fall
rd.
516,00 €
Als Folge der Quersubventionierung, welche nach dem KAG zulässig ist,
wurde ein Gebürensatz von 318,00 € in der vorliegenden Kalkulation
zugrunde gelegt. Die dadurch nicht gedeckten Kosten sind bei den Gebühren
für die Durchführung der Bestattung berücksichtigt worden. Aus diesem
Grunde sind bei der Erdbestattung 520,00 € bzw. 260,00 € bei der
Urnenbestattung und für das Schließen des Grabes bei der Erdbestattung
355,00 € und bei der Urnenbestattung 260,00 € angesetzt.
Alternativberechnung:
Kosten:
Tage
Gebühr pro Tag
Rd.
Inanspruchnahme
pro Fall 3 Tage
38.710,74 €
365
106,06 €
106,00 €
3
318,00 € (Mindestinanspruchnahme)
Die Mindestinspruchnahme ist mit den Vorhaltekosten zu begründen.
Hinweis: Im vergangenen Jahr sollten die Gebühren für die Durchführung der
Bestattung um ca. 100,00 € in den einzelnen Gebührentarifen erhöht werden.
Dies hätte damals zur Folge gehabt, dass die Leichenhallengebühr
entsprechend niedriger ausgefallen. Letztendlich wurden die alten
Gebührentarife so belassen, was wiederum zur Folge hatte, dass die
Leichenhallengebühr angehoben wurden.
entsprechend niedriger ausgefallen. Letztendlich wurden die alten
Gebührentarife so belassen, was wiederum zur Folge hatte, dass die
Leichenhallengebühr angehoben wurden.