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Beschlusstext (Anlage zum TOP 1.)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
39 kB
Erstellt
11.04.13, 01:01
Aktualisiert
11.04.13, 01:01
Beschlusstext (Anlage zum TOP 1.) Beschlusstext (Anlage zum TOP 1.)

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Inhalt der Datei

Erläuterung zu Personalintensität und kurzfristige Verbindlichkeitenquote lt. FDP-Antrag 1. Personalintensität Das Innenministerium hat Ende des vergangenen Jahres ein Handbuch für die nach dem NKF vorgesehenen Kennzahlen heraus gegeben. Einer dieser Kennzahlen ist die Personalintensität. Hierbei werden die Personalaufwendungen den ordentlichen Aufwendungen gegenüber gestellt. Die hieraus gebildete Kennzahl liegt im aktuellen Haushaltsjahr bei der Gemeinde Hürtgenwald bei 22,87 bezogen auf 3.980.000,00 € Personalaufwendungen und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 17.404.147,00 €. Hierbei sind mögliche Erstattungen noch nicht berücksichtigt. Im Handbuch wird diese Kennzahl mit 17,7% bei Kommunen unter 25.000 Einwohnern angegeben. Im Jahre 2013 sind Erstattungen für den Personalbereich (u. a. Kindergärten, Jugend etc.) mit rd. 730.000,00 € vorgesehen. Um diesen Betrag sind die Personalaufwendungen zu bereinigen. Hiernach ergibt sich hier ein Betrag von 3.250.000,00 €, sodass die Kennzahl läge dann bei 18,67 % liegt. Hinzu kommt, dass eine bestimmte Mindestzahl an Personal bei jeder Verwaltung vorgehalten werden muss, um die kommunalen Pflichtaufgaben unabhängig von der Einwohnerzahl zu erledigenden bzw. wahrnehmen zu können. Insoweit wird bei dieser Kennzahl eine Gemeinde mit deutlich unter 10.000 Einwohnern (Hürtgenwald) mit Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern verglichen, was ohne entsprechende Bereinigung unzulässig ist und ein verfälschtes Bild ergibt. 2. Kurzfristige Verbindlichkeitquote Als Folge mangelnder Eigenfinanzierung steigt die Quote der kurzfristigen Verbindlichkeiten stark an. Hierunter sind insbesondere die Aufnahme der so genannten Liquiditätskredite zu sehen, welche zur Überbrückung von finanziellen Engpässen aufgenommen werden müssen. Diese Entwicklung ist von der Gemeinde Hürtgenwald vom Grundsatz her nicht zu beeinflussen. Die Quote der kurzfristigen Verbindlichkeiten kann erst dann gesenkt werden, wenn ausreichende Liquidität vorhanden ist. Diese ist erst dann wieder erreicht, wenn ein strukturell ausgeglichener Haushalt vorliegt. . Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine Liquiditätsplanung bezogen auf ein ganzes Haushaltsjahr betrieben und der Zinsmarkt genau beobachtet. Aktuell liegt das Zinsniveau auf einem historisch niedrigen Niveau und das Zinsänderungsrisiko wird allgemein auch aufgrund der allgemeinen Finanzkrise als sehr gering eingeschätzt. Längerfristige Kredite werden derzeit um ein Vielfaches höher verzinst. Abschließend die Anmerkung, dass die kurzfristigen Verbindlichkeitenquote in fast allen NRW-Kommunen deutlich über den von Innenministerium bekannt gegebenen Werten liegen dürfte, da lediglich acht von 396 Kommunen ein strukturell ausgeglichenen Haushalt erreichen.