Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
59 kB
Erstellt
21.07.11, 19:01
Aktualisiert
29.11.11, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
29.11.2011
Entgelteverzeichnis
für den Ruhehain Hürtgenwald
Stand: Juni 2011
Für Aschebeisetzungen im Ruhehain Hürtgenwald sind neben Baumgruppen (z.B.
Zwiesel pp. und sehr nahe beieinander stehende Bäume), Einzelbäume und sonstige
markante Stellen vorgesehen. Hier ist es möglich, das Nutzungsrecht an Gemeinschaftsgrabstellen und Einzel– oder Familien– bzw. Partner-Grabstellen zu erwerben.
Aufgrund der stark schwankenden Stammdurchmesser wurden die Baumgruppen
und Bäume wie folgt kategorisiert:
Kategorie 1:
Baumgruppen und Bäume mit einem Durchmesser bis 40 cm
Kategorie 2:
Bäume mit einem Durchmesser von 41 bis 60 cm
Kategorie 3:
Bäume mit einem Durchmesser von 61 bis 80 cm
Kategorie 4:
Bäume mit einem Durchmesser von 81 cm und mehr
Markante Stellen können Findlinge oder sich sonst hervorhebende Stellen im
Ruhehain sein, die ebenfalls für Gemeinschafts-, Partner-, Familien- oder
Einzelgrabstellen zur Verfügung stehen. Aufgrund ihrer Besonderheit werden sie der
Kategorie 3 zugewiesen.
Die Bäume der Kategorie 4 sind ausschließlich für Einzel– und Familien– bzw.
Partnergrabstellen vorgesehen.
29.11.2011
Die Kategorien 1 bis 3 stehen auch für Gemeinschaftsbaumgrabstellen zur
Verfügung.
Die Entgelte für ein Nutzungsrecht bestimmen sich unter Berücksichtigung der
zuvorgenannten Kategorien wie folgt:
Gemeinschaftsbäume je Grabstelle der
Kategorie 1
500,00 €
Gemeinschaftsbäume je Grabstelle der
Kategorie 2
800,00 €
Gemeinschaftsbäume bzw. grabstellen je
Grabstelle der Kategorie 3
1.000,00 €
Einzel-, Familien- oder Partnerbäume der
Kategorie 1
3.000,00 €
Einzel-, Familien- oder Partnerbäume der
Kategorie 2
4.800,00 €
Einzel-, Familien- oder Partnerbäume
bzw. grabstellen der Kategorie 3
6.000,00 €
Einzel-, Familien- oder Partnerbäume der
Kategorie 4
8.000,00 €
Für eine Beisetzung durch die Ruhehain Hürtgenwald GmbH ist ein
Bestattungsentgelt in Höhe von 250,00 € zu zahlen. Hierin enthalten ist die Öffnung
des Urnengrabes, die Beisetzung der Urne und das Schließen des Urnengrabes.
Soweit eine biologisch abbaubare Urne zur Verfügung zu stellen ist, beträgt das
Entgelt hierfür 50,00 €.
Die Tauschgebühr im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beträgt 25,00 €.