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Beschlusstext (Anlage zum TOP 7.4)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
59 kB
Erstellt
21.07.11, 19:01
Aktualisiert
29.11.11, 14:53
Beschlusstext (Anlage zum TOP 7.4) Beschlusstext (Anlage zum TOP 7.4)

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Inhalt der Datei

29.11.2011 Entgelteverzeichnis für den Ruhehain Hürtgenwald Stand: Juni 2011 Für Aschebeisetzungen im Ruhehain Hürtgenwald sind neben Baumgruppen (z.B. Zwiesel pp. und sehr nahe beieinander stehende Bäume), Einzelbäume und sonstige markante Stellen vorgesehen. Hier ist es möglich, das Nutzungsrecht an Gemeinschaftsgrabstellen und Einzel– oder Familien– bzw. Partner-Grabstellen zu erwerben. Aufgrund der stark schwankenden Stammdurchmesser wurden die Baumgruppen und Bäume wie folgt kategorisiert: Kategorie 1: Baumgruppen und Bäume mit einem Durchmesser bis 40 cm Kategorie 2: Bäume mit einem Durchmesser von 41 bis 60 cm Kategorie 3: Bäume mit einem Durchmesser von 61 bis 80 cm Kategorie 4: Bäume mit einem Durchmesser von 81 cm und mehr Markante Stellen können Findlinge oder sich sonst hervorhebende Stellen im Ruhehain sein, die ebenfalls für Gemeinschafts-, Partner-, Familien- oder Einzelgrabstellen zur Verfügung stehen. Aufgrund ihrer Besonderheit werden sie der Kategorie 3 zugewiesen. Die Bäume der Kategorie 4 sind ausschließlich für Einzel– und Familien– bzw. Partnergrabstellen vorgesehen. 29.11.2011 Die Kategorien 1 bis 3 stehen auch für Gemeinschaftsbaumgrabstellen zur Verfügung. Die Entgelte für ein Nutzungsrecht bestimmen sich unter Berücksichtigung der zuvorgenannten Kategorien wie folgt: Gemeinschaftsbäume je Grabstelle der Kategorie 1 500,00 € Gemeinschaftsbäume je Grabstelle der Kategorie 2 800,00 € Gemeinschaftsbäume bzw. grabstellen je Grabstelle der Kategorie 3 1.000,00 € Einzel-, Familien- oder Partnerbäume der Kategorie 1 3.000,00 € Einzel-, Familien- oder Partnerbäume der Kategorie 2 4.800,00 € Einzel-, Familien- oder Partnerbäume bzw. grabstellen der Kategorie 3 6.000,00 € Einzel-, Familien- oder Partnerbäume der Kategorie 4 8.000,00 € Für eine Beisetzung durch die Ruhehain Hürtgenwald GmbH ist ein Bestattungsentgelt in Höhe von 250,00 € zu zahlen. Hierin enthalten ist die Öffnung des Urnengrabes, die Beisetzung der Urne und das Schließen des Urnengrabes. Soweit eine biologisch abbaubare Urne zur Verfügung zu stellen ist, beträgt das Entgelt hierfür 50,00 €. Die Tauschgebühr im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beträgt 25,00 €.