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Beschlusstext (Anlage zum TOP 4.)

Daten

Kommune
Kall
Größe
50 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
05.05.11, 18:22
Aktualisiert
14.05.11, 05:13
Beschlusstext (Anlage zum TOP 4.)

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Inhalt der Datei

3. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall - Kreis Euskirchen vom 21.10.1999 Präambel Aufgrund des § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010, hat der Rat der Gemeinde Kall am 14. April 2011 die folgende Änderung der Geschäftsordnung beschlossen: Artikel I Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall vom 21.10.1999 in der Fassung vom 01.03.2005 wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei die Anträge aufzunehmen, die von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion 14 Tage vor dem Sitzungstag vorgelegt werden.“ 2. In § 3 wird folgender Abs. 2 neu eingefügt: „Der fristgemäße Eingang eines Antrages und die Aufnahme dieses in die Tagesordnung ist dem Antragsteller durch den Bürgermeister schriftlich zu bestätigen.“ Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4. 3. In § 6 Abs. 3 sind die Wörter „und Vorschläge“ sowie „oder dem Vorschlag“ zu streichen. 4. In § 11 Abs. 3 ist das Wort „Vorschlags“ durch das Wort „Antrags“ zu ersetzen. 5. In § 12 Abs. 1 ist das Wort „Vorschlag“ durch das Wort „Antrag“ zu ersetzen. 6. § 27 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Der Ausschussvorsitzende setzt die Tagesordnung im Benehmen mit dem Bürgermeister fest (§ 58 Abs. 2 Satz 2 GO). Liegt dem Bürgermeister spätestens am 14. Tag vor der Ausschusssitzung ein Antrag in schriftlicher Form von mindestens einem Fünftel der Ausschussmitglieder oder einer Fraktion zum Arbeitsfeld des jeweiligen Ausschusses vor und berührt dieser den Aufgabenbereich der Gemeinde, so ist dieser in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem Antragsteller ist der Eingang des Antrages durch den Bürgermeister schriftlich zu bestätigen.“ Artikel II Die Änderung der Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.