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Beschlussvorlage (Antrag an den Rat der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
34 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
23.01.18, 14:09
Aktualisiert
23.01.18, 14:09
Beschlussvorlage (Antrag an den Rat der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Antrag an den Rat der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

Antrag an den Rat der Gemeinde Hürtgenwald, im Rahmen des § 24, GO NRW. Geehrter Herr Bürgermeister, der Rat möge auf seiner Sitzung, am 07.12.2017, folgendes beschließen: 1. Neuberechnung der Abwassergebühren, insbesondere der Abgabe für Niederschlagswasser, der Jahre 2016 und 2017. 2. Beauftragung eines unabhängigen und fachlich anerkannten Ingenieurbüros zur Ermittlung der Abgaben im Grundbesitzabgabenbescheid. 3. Beibehaltung des 1-Jahresturnus für die Gebührenkalkulation des Schmutzund Niederschlagswassers Ad 1)Aufgrund von Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten in der Berechnung und den Grunddaten, wurde gegen die Abgabenbescheide für die Jahre 2016 und 2017, insbesondere im Bereich Niederschlagswasser, Klage beim Verwaltungsgericht Aachen erhoben. Das Gericht hat in öffentlicher Sitzung, am 13.10.2017, diese Fehlerhaftigkeit bestätigt . Die Gemeinde hat in Verfahren erklärt, die Gebührenbescheide für Niederschlagswasser der entsprechenden Jahre aufzuheben und neu zu erstellen. Desweitern wurde vom Vorsitzenden der 7. Kammer des VG die Abgabenverordnung der Gemeinde, wegen der juristischen Mängel, gerügt. Da sich das Urteil nur auf die Einzelklage (Vergleich s. Anlage) bezieht, jedoch alle Gebührenbescheide der Gemeinde, für die relevanten Jahre, falsch sind, beantrage ich, der Rat möge beschließen, dass alle Bescheide für 2016/2017 aufgehoben und für die relevanten Jahre neu beschieden werden. Ad 2) Die Klage bezog sich nur auf die Jahre 2016/17, aber es ist zu vermuten, dass auch in den Vorjahren in der Bescheiderstellung Fehler unterlaufen sind und künftig werden. Aus diesem Grunde soll der Rat entscheiden, dass die Gebührenkalkulationen zukünftig, ab Bescheid 2018, von fachkundigen Externen erstellt werden. Ad3) Laut vorgelegter Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser, soll der Kalkulationszeitraum nunmehr 3 Jahren (2018-2020) betragen. Da sich in dem genannten Zeitraum Basiszahlen der Kalkulation ändern, z. B. kalkulatorischer Zinssatz (ggf. bei Verfahren 9A 97/16 beim OVG), Flächen , Energiekosten, Persona-kosten etc., entstehen dadurch, wie die jüngste Vergangenheit zeigt, Nachteile für die gebührenpflichtigen Bürger, denn in den Jahren 2015 lag z.B. der Überschuss in der Kalkulation bei ca. 130.000 € und 2016 bei ca. 98.000 € . Diese Überschüsse würden zukünftig nicht mehr zeitgerecht den Bürgern zugutekommen. Mit freundlichen Grüßen