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Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW; hier: Resolution zur Schließung des Braunkohletagebaus Hambach und den Erhalt des Restforstes Hambach)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
157 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
23.01.18, 14:09
Aktualisiert
07.02.18, 16:01
Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW;
hier: Resolution zur Schließung des Braunkohletagebaus Hambach und den Erhalt des Restforstes Hambach) Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW;
hier: Resolution zur Schließung des Braunkohletagebaus Hambach und den Erhalt des Restforstes Hambach)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 22.02.2018 12/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Büro BM Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 021.22 15.01.2018 TOP-Nr. öffentlich Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW; hier: Resolution zur Schließung des Braunkohletagebaus Hambach und den Erhalt des Restforstes Hambach Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat entscheidet in eigener Zuständigkeit. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald werden Anregungen und Beschwerden vom Bürgermeister an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Laut § 6 Abs. 5 der gleichnamigen Satzung kann der Rat die Angelegenheit unmittelbar beraten und entscheiden. Da die für den 01.02.2018 geplante Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wurde, macht der Rat von seinem Recht gebrauch, die Anregung nach § 24 GO unmittelbar zu beraten und zu entscheiden. Mit anhängender E-Mail vom 24.11.2017 wurde ein Antrag nach § 24 GO NRW gestellt. Beantragt wird, seitens der Verwaltung eine Resolution zur Schließung des Braunkohletagebaus Hambach und für den Erhalt des Hambacher Restforstes an den Landtag NRW zu verfassen. Name und Adresse der Antragssteller wurden im Anhang unkenntlich gemacht. - Seite 1 von 2 - Inhaltlich und zur Begründung des Antrages wird auf die beigefügte E-Mail verwiesen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ohne Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Auszug aus der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald: §6 (1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden. Anregungen und Beschwerden müssen eine Angelegenheit betreffen, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde Hürtgenwald fallen. (2) Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde Hürtgenwald fallen, sind vom Bürgermeister an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten. Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO müssen eine „Angelegenheit der Gemeinde“, also solche der örtlichen Gemeinschaft, betreffen. Dies setzt voraus, dass die Aufgabe einen spezifischen Bezug auf die örtliche Gemeinschaft hat und von der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und selbständig bewältigt werden kann. Es sei dahingestellt, ob es sich bei einer Resolution zum Braunkohletagebau Hambach um eine Angelegenheit der Gemeinde Hürtgenwald handelt. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -