Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
07.02.18, 16:01
Aktualisiert
07.02.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
22.02.2018
23/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 3
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
690.811
01.02.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die
Verbandsversammlung
Beschlussvorschlag:
In Kenntnis des Sachverhaltes entsendet der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die volle
Beitragseinheit von 1,0 als Delegierte/n in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes
Eifel-Rur Frau/ Herrn
_____________________
Für die Durchführung des Wahlverfahrens in der Stimmgruppe der Mitgliedergruppe/ Stimmgruppe 1 anhand der gemeindlichen Beitragsteileinheit von 0,3667 wird der Bürgermeister der
Gemeinde Hürtgenwald bevollmächtigt. Die Bevollmächtigung gilt auch für den Fall, dass ein
schriftliches Wahlverfahren durchzuführen wäre.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90111
€
Sachverhalt:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) in
der Verbandsversammlung endet am 17.06.2018. Die konstituierende Sitzung der neu zu
bildenden Verbandsversammlung ist für den 18.06.2018 terminiert.
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Zu den weiteren Inhalten wird auf die umfangreichen Erläuterungen, siehe Schreiben WVER vom
08.01.2018, verwiesen, welches dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Die Gemeinde Hürtgenwald kann für die kommende Amtszeit 1,3667 Delegierte entsenden.
In der vergangenen Amtszeit wurde zunächst Herr Prof. Dr. Odoj gewählt, in 2014 als sein
Nachfolger Herr Michael Rambadt vom Rat bestellt, da Herr Prof. Dr. Odoj nicht mehr dem Rat der
Gemeinde Hürtgenwald angehört.
Die restliche, gemeindliche Beitragsteileinheit wurde interkommunal in einen Pool eingebracht.
Die Städte und Gemeinden streben auch für die kommende Amtszeit eine Verständigung
dahingehend an, dass die verschiedenen Beitragsteileinheiten der Mitgliedergruppe/ Stimmgruppe
1 den gemeinsamen kommunalen Kandidaten zu Gute kommt, um die kommunalen Interessen
möglichst wirksam in der Verbandsversammlung des WVER vertreten zu können.
In Anbetracht des Vorgenannten wird daher verwaltungsseitig der Beschlussvorschlag unterbreitet.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
keine
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
In der Vergangenheit wurde sich im Vorfeld der Entsendung der Delegierten in die
Verbandsversammlung des WVER innerhalb der Fraktionen/ politischen Gruppierungen
einvernehmlich auf einen gemeinsamen Kandidaten verständigt, der parteiübergreifend die
Interessen der Gemeinde Hürtgenwald vertritt. Nach Ansicht der Verwaltung hat sich dieses
Vorgehen bewährt und sollte erneut angestrebt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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