Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
07.02.18, 16:01
Aktualisiert
07.02.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
22.02.2018
28/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 650.041.008
02.02.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Widmung eines Teilstückes der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil
Vossenack
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss:
Die Gemeindestraße „Zum Schnepfenflug“ vom Grundtsück „Zum Schnepfenflug 22“ bis
zur Einmündung „Pfarrer-Hegger-Straße“ wird mit sofortiger Wirkung für den Verkehr als
öffentliche Gemeindestraße (Anliegerstraße) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes NRW (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 zuletzt
geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934) gewidmet.
Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
91211
€
Sachverhalt:
Wie der Anlage 1 zu entnehmen ist, wurde die Straße „Zum Schnepfenflug“ ausgebaut.
Die Gemeinde ist Eigentümerin aller Straßenparzellen.
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Nach § 6 Abs. 2 des StrWG hat die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast die
Widmung zu verfügen, wenn die enstprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die die öffentliche Straßeneigenschaft
begründet wird. Durch sie entstehen sowohl für den Träger der Straßenbaulast als auch
für die Allgemeinheit, insbesondere für die Verkehrsteilnehmer und Anlieger, Rechte und
Pflichten.
Die Voraussetzung einer Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer
des einer Straße dienenden Grundstückes ist oder dass der Eigentümer und ein sonst zur
Nutzung dienlich Berechtigter der Widmung zugestimmt hat. Wie oben erwähnt, ist die
Gemeinde nunmehr Eigentümerin der Straßenparzellen.
Der Straßenbereich welcher gewidmet werden soll, ist im beigefügten Grundkartenausschnitt (Anlage 2) markiert.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine durch die Durchführung der Widmung.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Bürgermeister mit der Durchführung des
Widmungsverfahrens zu beauftragen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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