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Mitteilungsvorlage (Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungesgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
07.02.18, 16:01
Aktualisiert
07.02.18, 16:01
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 22.02.2018 29/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 4 970.90.02 02.02.2018 TOP-Nr. öffentlich Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungesgesetzes in NordrheinWestfalen (KInvFöG NRW) Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Bescheid über die Bereitstellung von Fördermitteln zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Kenntnis. € Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90311 und 90312 Sachverhalt: Durch das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NordrheinWestfalen soll die Schulinfrastruktur verbessert werden. Diese Mittel stehen zusätzlich neben der Finanzhilfe aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung. Insgesamt steht aus diesem Programm bis zum Jahre 2022 ein Betrag in Höhe von 289.588,00 € bereit. . Welche Maßnahmen hiervon gefördert werden, muss im Einzelnen noch festgelegt werden. - Seite 1 von 2 - Zur Ergänzung ist als weitere Anlage noch das beschlossene Konzept aus dem Programm „Gute Schule 2020“ beigefügt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: -;- Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -;- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -