Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
07.02.18, 16:01
Aktualisiert
07.02.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
22.02.2018
29/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
4 970.90.02
02.02.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungesgesetzes in NordrheinWestfalen (KInvFöG NRW)
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bescheid über die Bereitstellung von Fördermitteln zur Verbesserung der
Schulinfrastruktur zur Kenntnis.
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90311 und 90312
Sachverhalt:
Durch das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NordrheinWestfalen soll die Schulinfrastruktur verbessert werden. Diese Mittel stehen zusätzlich neben der
Finanzhilfe aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung.
Insgesamt steht aus diesem Programm bis zum Jahre 2022 ein Betrag in Höhe von
289.588,00 € bereit. .
Welche Maßnahmen hiervon gefördert werden, muss im Einzelnen noch festgelegt werden.
- Seite 1 von 2 -
Zur Ergänzung ist als weitere Anlage noch das beschlossene Konzept aus dem Programm „Gute
Schule 2020“ beigefügt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
-;-
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-;-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -