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Allgemeine Vorlage (Öffnungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten)

Daten

Kommune
Kall
Größe
79 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
07.02.18, 18:06
Aktualisiert
07.02.18, 18:06
Allgemeine Vorlage (Öffnungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten) Allgemeine Vorlage (Öffnungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 21/2018 20.02.2018 Vorlage erstellt: 31.01.2018 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3.2 Öffnungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten Beschlussvorschlag: Wird in der Sitzung formuliert. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 29.12.2017 stellte die SPD-Fraktion den folgenden, auch als Anlage beigefügten Antrag: „1. Die Verwaltung wird beauftragt, so bald wie möglich mit dem Kreis Euskirchen konkrete Beratungen zu längeren Öffnungszeiten von KiTas in der Gemeinde Kall aufzunehmen. 2. Als Einstieg in die angebotsorientierte Betreuung außerhalb der bisherigen Öffnungszeiten wird eine vor und nach den üblichen Öffnungszeiten vorhandene Betreuung im Rahmen der KiTa durch eine Tagesmutter eingerichtet. 3. Ein erster Schritt muss es sein, das mindestens in einer Einrichtung der Gemeinde Kall eine Betreuung von 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr gewährleistet wird. 4. Die Tagesmutter/Der Tagesvater nutzt die Räumlichkeiten gegen eine prozentuale Abgabe an die Gemeinde.“ Die Einrichtungen, in denen eine maximale Betreuungszeit von 35 Stunden gebucht werden kann, haben in der Zeit von 7.00 Uhr bis 14.00 bzw. 14.30 Uhr geöffnet. Das ist in den Kindergärten Krekel, Sötenich, Kallbachstraße, Scheven und Sistig der Fall. Das Familienzentrum in der Hüttenstraße und der Kindergarten Keldenich bieten eine Betreuungszeit von 45 Stunden an. Diese Einrichtungen sind dann bis 16.00 bzw. 16.30 Uhr geöffnet. Vorlagen-Nr. 21/2018 Seite 2 In den Kindergärten der Gemeinde Kall werden die gleichen Öffnungszeiten vorgehalten wie im gesamten Kreisgebiet. Die Vergabe von 45-Stunden Plätzen ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. § 3 a Abs. 3 KiBiZ schränkt das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ein. Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird auferlegt, dass das Angebot am Bedarf der Eltern auszurichten ist. Der Bedarf für einen 45 Stunden-Platz muss nachgewiesen werden. Der Bedarf kann sich z.B. aus der Erwerbstätigkeit beider Eltern in einem gewissen Umfang ergeben. Aber auch familiäre Umstände können eine 45-Stunden-Buchung rechtfertigen. Dieses ist dann im Einzelfall zu prüfen. Bei der Inanspruchnahme einer Tagesmutter ist ebenfalls eine Bedarfsprüfung erforderlich. Wenn das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat, ist ein Nachweis des Betreuungsbedarfs bis 25 Stunden nicht erforderlich. Sollte das erste Lebensjahr noch nicht vollendet sein, muss auch hier ein Betreuungsbedarf nachgewiesen werden. Sollte ein Betreuungsbedarf von mehr als 25 Stunden bestehen, muss nachgewiesen werden, dass die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen, oder sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden. Ein weiterer Betreuungsgrund ist der Bezug von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuches (SGBII) Für den Nachweis des erhöhten Betreuungsbedarfs sind Unterlagen in Form von Arbeitsverträgen, Bescheinigungen des Arbeitgebers, Dienst- oder Stundenpläne erforderlich. Wie dargelegt, ist eine Betreuung über 45 Stunden hinaus nicht ohne Voraussetzungen möglich. Im vergangenen Jahr ist eine Abfrage bei den Erzieherinnen bzgl. des Bedarfs von verlängerten Öffnungszeiten erfolgt. Es ergab sich kein Bedarf. Bei der Verwaltung gingen auch keine Nachfragen ein. Schon jetzt besteht die Möglichkeit der Nutzung der Räumlichkeiten des Familienzentrums Kall außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens durch eine Tagesmutter. Seitens der Leiterin wird auf diese Möglichkeit durch Aushänge, z.B. in Arztpraxen, hingewiesen. Dieses Angebot wurde bisher noch nie in Anspruch genommen. Betreuungsbedarfe, die über das angebotene Betreuungsangebot der Kindergärten hinausgehen, können über die Tagespflege abgedeckt werden. Leider ist das Angebot an Tagesmüttern in Kall nicht ausreichend. Ein Aufruf in der örtlichen Presse hat die Situation bisher nicht verbessert. Bei der jährlichen Kindergartenbedarfsplanung, die in Absprache mit dem Jugendamt des Kreises Euskirchen erfolgt, werden die Bedarfe genau ermittelt. In diesem Zusammenhang werden Lösungsmöglichkeiten besprochen. Die genauen Bedarfe für das Kindergartenjahr 2018/2019 stehen in den nächsten Tagen fest.