Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
441 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
07.02.18, 14:01
Aktualisiert
07.02.18, 14:01
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Düsseldorf, im Januar 2018
Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans
Fernstraßenbedarfsplan 2030:
Unsere Straßen sind an ihrer Belastungsgrenze, teilweise sogar darüber. Sie können
im heutigen Zustand und in ihrer heutigen Dimension nicht noch mehr Verkehr aufnehmen. Für unsere Straßen gilt vielfach: zu eng, zu klein und zu oft marode. Die
heutigen Probleme sind das Ergebnis falscher Entscheidungen der Vergangenheit.
Politik hat – auf allen Ebenen – über Jahrzehnte nicht ausreichend in den Erhalt und
den bedarfsgerechten Ausbau der Straßeninfrastruktur investiert.
Nirgendwo wird dies deutlicher als am Zustand unserer Rheinbrücken. Vor allem an
der Leverkusener Autobahnbrücke der A1 und an der A40-Brücke in Duisburg ist
deutlich zu sehen, welche Folgen fehlende Investitionen in die Infrastruktur für Gesellschaft und Wirtschaft haben. Die Sperrung der Leverkusener Autobahnbrücke für
den Lkw-Verkehr war ein Weckruf für die Politik. Infolge der öffentlichen Diskussion
über den Zustand unserer Infrastruktur hat der Bund bereits zu Beginn dieses Jahrzehnts begonnen, seine Investitionen für den Erhalt und den Ausbau der Bundesfernstraßen massiv zu erhöhen. Mit dem Fernstraßenbedarfsplan 2030 hat er zudem
im Jahr 2016 seine Vorstellungen für den bedarfsgerechten Ausbau der Autobahnen
und Bundesstraßen konkretisiert. Der Bedarfsplan umfasst allein für die Autobahnen
und Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen mehr als 200 Projekte mit einem Volumen von gut 20 Milliarden Euro.
Der Investitionsstau bei den Bundesfernstraßen ist so groß, dass nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden können. Der Bund hat daher in seinem Fernstraßenbedarfsplan eine Priorisierung nach vier Kategorien vorgenommen:
1. Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung
2. Vordringlicher Bedarf
3. Weiterer Bedarf – mit Planungsrecht
4. Weiterer Bedarf
Mit der Einführung der neuen Kategorie „Engpassbeseitigung“ hat der Bund zudem
eine Reihung bei der Erledigung der Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf vorgenommen. Hierbei hat er sich insbesondere an dem Kriterium „Entlastung im Netz“
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orientiert. Vorhaben der Engpassbeseitigung und des Vordringlichen Bedarfs sollen
im Geltungszeitraum des Bedarfsplans möglichst bis zum Jahr 2030 umgesetzt oder
zumindest begonnen werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist in Auftragsverwaltung für die Umsetzung des Bedarfsplans zuständig. Bei der Umsetzung ist das Land als Auftragnehmer an die zuvor genannten Kategorien des Bundes gebunden. Im Fokus der kommenden Jahre
steht daher die Engpassbeseitigung.
Die alte Landesregierung hat es in der Vergangenheit versäumt, parallel zur Erarbeitung des Bedarfsplans durch den Bund die Planungskapazitäten in NordrheinWestfalen in ausreichender Weise aufzustocken. Als der Bundesverkehrswegeplan
Ende 2016 vorlag, war sie nicht mutig genug, die Planungen voranzutreiben. Stattdessen blieben Projekte liegen, weil sich die Koalitionspartner gegenseitig beim
Straßenbau blockiert haben.
Die neue Landesregierung investiert massiv in den Ausbau der Planungs- und Genehmigungskapazitäten und dokumentiert damit, dass der Erhalt und Ausbau der
Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen wieder politisch Priorität haben. Mit dem
Haushalt 2018 wird die Landesregierung 50 neue Stellen für Planer bei Straßen
NRW schaffen und 20 kw-Vermerke für Planer streichen. Damit stehen langfristig 70
Stellen mehr für Planer zur Verfügung als von der Vorgängerregierung vorgesehen.
Außerdem werden die Mittel für externe Planungsleistungen deutlich erhöht und die
Genehmigungskapazitäten bei den Bezirksregierungen mit 13 neuen Stellen deutlich
ausgebaut.
Trotz der personellen Verstärkung besteht jedoch aufgrund der Vielzahl von Projekten – nicht nur im “Vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung“ – auch künftig die
Notwendigkeit, innerhalb der vom Bund vorgegebenen Prioritäten eine Reihenfolge
für die Planung und Umsetzung der Projekte vorzunehmen. Grund hierfür ist unter
anderem, dass Ausweichstrecken vorgehalten und Planungs- und Genehmigungskapazitäten effizient eingesetzt werden müssen. Hierzu dient der vorliegende Masterplan.
Masterplan als neues Planungs- und Steuerungsinstrument
Der Masterplan ist das Startsignal für den dringend von Wirtschaft und Gesellschaft
in Nordrhein-Westfalen benötigten Bauhochlauf im Bereich der Bundesfernstraßen.
Er ist Ausdruck des strukturierten Vorgehens der neuen Landesregierung. Der Mas2
terplan dient der Straßenbauverwaltung als neues Instrument der Steuerung zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans.
Der Masterplan nimmt die übergeordnete Perspektive des Fernstraßenbedarfsplans
ein. Er gibt transparent Auskunft darüber, wann nach heutigem Erkenntnisstand die
Planung der einzelnen Projekte voraussichtlich aufgenommen und wann der Bau
nach gegenwärtiger Planung abgeschlossen sein kann. Auf diese Weise soll Planung
so planbar wie möglich werden.
Viele Infrastrukturprojekte befinden sich aktuell in einem so frühen Stadium der Planung, dass heute nicht mit ausreichender Sicherheit der Zeitpunkt des Baubeginns
vorhergesagt werden kann. So kann es im Rahmen des Planungsverfahrens zu erheblichen, heute nicht vorhersehbaren Verzögerungen z.B. aufgrund von notwendigen Umplanungen durch Belange des Naturschutzes oder durch eine Vielzahl von
Einwendungen im Planfeststellungsverfahren kommen. Auch können Klagen gegen
Planfeststellungsbeschlüsse nicht ausgeschlossen werden, die ebenfalls zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen können. Diese den Planungsprozess und damit den Baubeginn verzögernden äußeren Einflüsse wirken im konkreten Einzelfall
unterschiedlich und können daher nur grob in der zeitlichen Planung berücksichtigt
werden.
Um Verzögerungen durch Um- und Mehrfachplanungen sowie durch mehrjährige
Klageverfahren möglichst zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren, wird die Umsetzung des Masterplans durch innovative Instrumente der frühzeitigen Bürgerbeteiligung flankiert. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, werden die Interessen und das
Wissen aller am Planungsprozess zu Beteiligenden frühzeitig einbezogen. Dahinter
steht das Ziel, in vielen Fällen nicht nur die Akzeptanz zu steigern, sondern auch
schneller zum Ergebnis zu gelangen. Um dieses Ziel zu erreichen, stärkt die Landesregierung das bisherige Bündnis für Infrastruktur und entwickelt es weiter zu einem
Bündnis für Mobilität. Dort werden die Erfahrungen mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bei der Planung der A553 mit einer neuen Rheinquerung südlich von Köln
ausgewertet. Bewährte Instrumente und Formate sollen dann auf andere Projekte
übertragen werden.
Aufgrund der genannten Unsicherheiten wird der Masterplan in den kommenden
Jahren – entsprechend aktueller Erkenntnisse – regelmäßig aktualisiert. Zudem wird
der Masterplan in jährlichen Arbeitsplänen konkretisiert.
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Die Arbeitspläne geben einen konkreten Überblick über den aktuellen Planungsstand
am Ende eines Jahres sowie einen konkreten Ausblick auf die Arbeitsplanung im
kommenden Jahr. Dieses Vorgehen ist neu und Grundlage für ein verbessertes Projektmanagement. Durch dieses Vorgehen wird ein klarer Zielfokus gewählt und zugleich die erforderliche Flexibilität gewährleistet, die bei komplexen Infrastrukturprojekten aufgrund der unterschiedlich auf den konkreten Einzelfall einwirkenden Faktoren erforderlich sind.
Engpassbeseitigung
Vorrangiger Planungsauftrag des Bundes ist – wie oben bereits dargestellt – die Beseitigung von Engpässen im Bundesfernstraßennetz. Entsprechend dem Planungsauftrag des Bundes konzentriert die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung
ihre Ressourcen zunächst überwiegend auf die Projekte im „vordringlichen Bedarf –
Engpassbeseitigung.“ Bei diesen Projekten geht der Bund von einer besonders starken Entlastungswirkung für das Netz – und damit der Reduzierung von Stau – durch
die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme aus. Bei der Erarbeitung des Masterplans
sowie der jährigen Arbeitspläne werden für die Reihung der Projekte in der Engpassbeseitigung folgende Kriterien berücksichtigt:
1. Aktueller Planungsstand:
Projekte, deren Planung bereits weit fortgeschritten ist, haben grundsätzlich
Vorrang vor solchen Projekten, die erst am Beginn des Planungsprozesses
stehen.
2. Vermeidung von Bauarbeiten auf parallelen Autobahnen und großen Streckenzügen:
Bereits bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass nicht auf parallelen Autobahnen gleichzeitig und große Streckenzüge auch nur in Abschnitten gebaut
werden können. Dies ist erforderlich, damit Beruhigungs- und leistungsfähige
Ausweichstrecken zur Verfügung stehen, um den Verkehrsfluss möglichst
weitreichend zu gewährleisten und Staus durch Baumaßnahmen weitgehend
zu reduzieren. Ein Beispiel für den Koordinationsbedarf zur Gewährleistung
des Verkehrsflusses ist die A 3 und die parallel verlaufende A 57.
3. Brückenerneuerung:
Ein weiterer Aspekt des Masterplans ist die große Anzahl zu erneuernder Brückenbauwerke in Nordrhein-Westfalen. Dazu ist die zeitliche Taktung der Planung und Umsetzung einzelner Ausbauprojekte zu berücksichtigen, die von
der Notwendigkeit der zum Teil vorlaufenden Brückenerneuerungen abhän4
gen. Dies trifft bspw. für die A 45 im Sauer- und Siegerland zu, aber auch für
die A 40 in Duisburg und die A 565 in Bonn.
4. Korridore als planerische Einheit:
Gerade auf Autobahnen bestehen viele Streckenzüge aus Maßnahmen des
„Vordringlichen Bedarf“ und des „Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung“. Ein Beispiel hierfür ist der Streckenzug A45 Haiger Burbach bis AK
Westhoven. Hier sind 10 Maßnahmen im vordringlichen Bedarf und 4 Maßnahmen im vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung. Da hier auf der gesamten Strecke die Brücken zu erneuern sind, ist es auch aus planerischer
und verkehrstechnischer Sicht sinnvoll, diese Streckenabschnitte bei der Planung und Ausführung als Ganzes in den Blick zu nehmen.
In besonderem Maße haben wir folgende Schwerpunktkorridore aus dem vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung mit einer Reihe von Einzelprojekten
im Fokus:
Südliche und nördliche Rheinschiene
Hierzu gehört vor allen Dingen der Ausbau der Achse der A 3 mit bundesweiter Bedeutung sowie der A 57 und der A 59, die regionale und überregionale
Bedeutung haben.
Ost-West-Achse durch das Ruhrgebiet
Die notwendige Verbesserung der Kapazitäten in West-Ost-Richtung im Ruhrgebiet erfolgt über den weiteren Ausbau der A 42 und der A 40.
Nord-Süd-Achse durch das Ruhrgebiet
Die erforderliche Verteilung des Verkehrs in Süd-Nord-Richtung wird über einen zügigen Ausbau der A 43 und der A 52 verfolgt.
Achse Ruhrgebiet – Rhein-Main
Der Ausbau der A 45 mit ihren vielen zu erneuernden Talbrücken steht ganz
oben auf der Agenda. Die Verbindung des östlichen Ruhrgebietes mit dem
Rhein-Main-Gebiet muss dringend ertüchtigt werden, um für die Region Südwestfalen wieder eine leistungsfähige Schwerlastroute über die Autobahn zu
schaffen.
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Angestrebte Bearbeitungszeiträume für Planung und
Bauausführung für Streckenzüge und Einzelvorhaben
des Vordringlichen Bedarfs - Engpassbeseitigung (Stand 2017)
A 1 AD Erfttal - AK Köln West
A 1 AK Leverkusen West - AK Leverkusen
A 1 AK Wuppertal Nord
A 1/ A 44 AK DO/Unna (m. AK) - Unna-Zentrum
A 1 AK Kamen - DEK-Brücke (südl. Münster…
A 1 Münster/Nord - DEK-Brücke (nördl.…
A 2 AD Bottrop
A 3 Königsfort - AD Heumar
A 3 AK Leverkusen - AK Breitscheid
A 3 AK Breitscheid - AK Oberhausen
A 3 AK Oberhausen - Dinslaken Süd
A 3 Dinslaken Süd - Dinslaken Nord
A 4 AK Köln Süd
A 4 AK Köln Ost - Moitzfeld
A 30 AK Lotte Osnabrück - Hasbergen Gaste…
A 40 AK Kaiserberg- Essen Frohnhausen
A 40 AD Bochum West - AK Bochum
A 42 Bottrop Süd - AK Herne
A 43 Witten Heven - Bochum Querenburg
A 43 Bochum Querenburg - Bochum Riemke
A 43 Recklinghausen Herten - Marl Sinsen
A 45 Haiger-Burbach (HE) - AK Westhoven m.…
A 45 Dortmund Hafen - AK Dortmund NW
A 52 AK Mönchengladbach - AK Neersen
A 52 AK Breitscheid - Essen Rüttenscheid
A 52 AK Essen Nord - Gelsenkirchen Buer
A 57 AK Kaarst
A 57 AK Köln Nord - AD Neuss Süd
A 57 Krefeld-Oppum - AK Kamp-Lintfort
A 59 AK Bonn Ost - AD Köln Porz
A 559 AK Köln Porz - AK Köln Gremberg
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Vordringlicher Bedarf
Abhängig von den zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten nimmt die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung auch die weiteren Projekte im vordringlichen Bedarf mit dem Masterplan in den Blick. Damit auch den Mobilitätsherausforderungen der Mittelzentren und ländlichen Regionen angemessen Rechnung getragen
wird, stellt der Masterplan für die einzelnen Regionen des Landes eine Reihenfolge
der vordringlichen Projekte auf. Eine Konkretisierung der einzelnen Projekte wird abhängig von den zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten in den jeweiligen Regionen über die jährlich aktualisierten Arbeitsprogramme vorgenommen.
Bei der regionalen Reihung wurden neben den Kriterien der Kategorie „vordringlicher
Bedarf – Engpassbeseitigung“ folgende weitere Kriterien zu Grunde gelegt:
1. Entlastungswirkung der Maßnahme für das Netz:
Der Bund hat bereits bei seiner Kategorisierung der Maßnahmen nach den
größten Entlastungswirkungen für das gesamte Netz priorisiert. Auch bei einer
Reihung innerhalb der einzelnen Kategorien wird grundsätzlich die Wirkung
der Maßnahme auf das Gesamtnetz betrachtet.
2. Entlastungswirkung der Maßnahme für die Anwohner:
Darüber hinaus berücksichtigt der Masterplan verstärkt auch die Interessen
der Anwohner. Im Bundesverkehrswegeplan enthaltene Ortsumgehungen sollen innerhalb der vom Bund vorgegebenen Kategorien grundsätzlich nach den
zu erwartenden Entlastungspotentialen für die Ortsdurchfahrten abgearbeitet
werden.
3. Wirtschaftliche Bedeutung:
Ein weiteres Kriterium für die Priorisierung innerhalb der vom Bund vorgegebenen Kategorien ist die wirtschaftliche Bedeutung eines Projekts. Beispielsweise ist der Bau der B 474 in Datteln und Waltrop Voraussetzung für die von
der Landesregierung unterstützte Umsetzung des newPark.
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Übersicht: Projekte des “Vordringlichen Bedarfs“ ohne Engpassbeseitigung nach Regionen:
Regierungsbezirk Arnsberg:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
A44 Dortmund – Unna
A445 Werl-Hamm
A46 Hemer-Menden
B7 Bestwig – Nuttlar
B1/B55 OU Erwitte
B7 Menden - Arnsberg
7. B508/B62 Kreuztal - Erndtebrück
Regierungsbezirk Detmold:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
B64 OU Herzebrock Clarholz
B1 OU Salzkotten
B61 Rheda-Wiedenbrück – Gütersloh
B61 Gütersloh – Bielefeld/Ummeln
B64 Brakel Hembsen – Höxter einschl. B83
B 238 OU Lemgo
Regierungsbezirk Düsseldorf:
1. B51 OU Bergisch Born
2. B220 OU Kleve-Kellen
3. B67 OU Uedem
Regierungsbezirk Köln:
1. A4 Köln-Süd bis Köln-Gremberg
2. A1 Lückenschluss zwischen Adenau und Blankenheim
3.
4.
5.
6.
7.
8.
A553 mit neuer Rheinquerung
B266 OU Roggendorf
B221 OU Scherpenseel
B56 OU Swisttal/Miel
B 51 OU Meschenich
B221 Geilenkirchen – Heinsberg
8
Regierungsbezirk Münster:
1.
2.
3.
4.
5.
B474 OU Datteln
B64 OU Warendorf
B474 OU Waltrop
B64 OU Beelen
B67/474 Reken – Dülmen
Weiterer Bedarf mit Planungsrecht:
Aufgrund der hohen Zahl an Maßnahmen im “Vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung“ und „Vordringlichen Bedarf“ werden Maßnahmen in der Kategorie “Weiterer Bedarf“ mit Planungsrecht jeweils mit den Arbeitsplänen in eine Reihenfolge gebracht. Sie werden angegangen, sofern ausreichend Planungskapazitäten zur Verfügung stehen. Maßnahmen können auch angegangen werden, wenn sie
in besonderer räumlicher Nähe oder in besonderem Sachzusammenhang mit einer
höher priorisierten Maßnahme stehen.
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