Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
07.02.18, 14:01
Aktualisiert
07.02.18, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/A 150/2018
Datum: 18.01.2018
Planungstand zum Ausbau der A 1 und der Ortsumgehung Roggendorf
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Zur Sitzung des Ausschusses wurde ein Vertreter von Straßen NRW eingeladen, um über den
Sachstand zum Planungsstand A1 und B266n, Ortsumgehung Roggendorf, mündlich zu berichten.
Am 08. Januar 2018 stellte die Landesregierung NRW den Masterplan zur Umsetzung des
Fernstraßenbedarfsplans vor. Der Masterplan beinhaltet für den Regierungsbezirk Köln auch die
beiden o.g. Planungsmaßnahmen im vordringlichen Bedarf. Die Maßnahmen des vordringlichen
Bedarfs stehen in der Rangfolge der Abarbeitung hinter den Maßnahmen des „vordinglichen Bedarfs
Engpassbeseitigung“ und werden in zweiter Priorität in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden
Planungskapazitäten bearbeitet. Die Maßnahmen wurden anhand von Kriterien in eine Reihenfolge
der vordringlichen Projekte gebracht. In der Rangfolgeliste für den Regierungsbezirk Köln wurde der
Lückenschluss der A1 hierbei hinter der Maßnahme „A4, Köln-Süd bis Köln-Gremberg“ auf Rang 2
und die Ortsumgehung Roggendorf auf Rang 4 eingestuft.
Die gesamten Ausführungen zum Masterplan wurden dieser Info als Anlage beigefügt.
Die Auswertung der unter „vordringlicher Bedarf“ aufgeführten Maßnahmen zeigt, dass die den Kreis
Euskirchen unmittelbar tangierenden Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans alle bis auf die
Maßnahme A61, AK Meckenheim bis AK Bliesheim in den Masterplan übernommen wurden.
gez. i.V. Poth