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Verwaltungsergänzung (Planungstand zum Ausbau der A 1 und der Ortsumgehung Roggendorf hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
07.02.18, 14:01
Aktualisiert
07.02.18, 14:01
Verwaltungsergänzung (Planungstand zum Ausbau der A 1 und der Ortsumgehung Roggendorf
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/A 150/2018 Datum: 18.01.2018 Planungstand zum Ausbau der A 1 und der Ortsumgehung Roggendorf hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU Zur Sitzung des Ausschusses wurde ein Vertreter von Straßen NRW eingeladen, um über den Sachstand zum Planungsstand A1 und B266n, Ortsumgehung Roggendorf, mündlich zu berichten. Am 08. Januar 2018 stellte die Landesregierung NRW den Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans vor. Der Masterplan beinhaltet für den Regierungsbezirk Köln auch die beiden o.g. Planungsmaßnahmen im vordringlichen Bedarf. Die Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs stehen in der Rangfolge der Abarbeitung hinter den Maßnahmen des „vordinglichen Bedarfs Engpassbeseitigung“ und werden in zweiter Priorität in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten bearbeitet. Die Maßnahmen wurden anhand von Kriterien in eine Reihenfolge der vordringlichen Projekte gebracht. In der Rangfolgeliste für den Regierungsbezirk Köln wurde der Lückenschluss der A1 hierbei hinter der Maßnahme „A4, Köln-Süd bis Köln-Gremberg“ auf Rang 2 und die Ortsumgehung Roggendorf auf Rang 4 eingestuft. Die gesamten Ausführungen zum Masterplan wurden dieser Info als Anlage beigefügt. Die Auswertung der unter „vordringlicher Bedarf“ aufgeführten Maßnahmen zeigt, dass die den Kreis Euskirchen unmittelbar tangierenden Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans alle bis auf die Maßnahme A61, AK Meckenheim bis AK Bliesheim in den Masterplan übernommen wurden. gez. i.V. Poth