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Mitteilungsvorlage (Anfrage der SPD-Fraktion: Evaluierung der Ausgabe von Familienpässen und Beförderungsscheinen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
112 kB
Datum
21.02.2018
Erstellt
05.02.18, 13:01
Aktualisiert
05.02.18, 13:01
Mitteilungsvorlage (Anfrage der SPD-Fraktion:
Evaluierung der Ausgabe von Familienpässen und Beförderungsscheinen) Mitteilungsvorlage (Anfrage der SPD-Fraktion:
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Evaluierung der Ausgabe von Familienpässen und Beförderungsscheinen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 23/2018 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen II/B Vorlage für Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Anfrage der SPD-Fraktion: Evaluierung der Ausgabe von Familienpässen und Beförderungsscheinen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche II/B 29.01.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 23/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede 29.01.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betreff: Anfrage der SPD-Fraktion: Evaluierung der Ausgabe von Familienpässen und Beförderungsscheinen Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 29.01.2018 um eine Aufstellung gebeten, aus der hervorgeht, wie viele Familienpässe und Beförderungsscheine es seit der Erweiterung des Angebotes gegeben hat und welche finanziellen Aufwendungen daraus resultieren. Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 einstimmig Erweiterungen der Angebote bei den Familienpässen und Beförderungsscheinen beschlossen. Die von der SPD-Fraktion nachgefragten Zahlen stellen sich wie folgt dar: Familienpässe Ausgestellte Familienpässe vom 01.01. – 13.09.2017: 17 Ausgestellte Familienpässe vom 14.09. – 31.12.2017: 6 Ausgestellte Familienpässe vom 01.01. – 29.01.2018: 14 Es haben sich vom 01.01.2017 – 29.01.2018 keine finanziellen Aufwendungen ergeben, da keine Kostenerstattungen geltend gemacht wurden. Auf die Erweiterung der Vergünstigungen wurde im Werbekurier, im Kölner Stadtanzeiger und auf der Homepage der Stadt Wesseling hingewiesen. Beförderungsscheine 1. Quartal 2017 Ausgegebene Beförderungsscheine (5,00 Euro): 74 Wert: 370,00 Euro Eingelöste Beförderungsscheine: 56 Wert: 280,00 Euro 2. Quartal 2017 Ausgegebene Beförderungsscheine (5,00 Euro): 94 Wert: 470,00 Euro Eingelöste Beförderungsscheine: 63 Wert: 315,00 Euro 3. Quartal 2017 Ausgegebene Beförderungsscheine (5,00 Euro): 82 Wert: 410,00 Euro Eingelöste Beförderungsscheine: 44 Wert: 220,00 Euro 4. Quartal 2017 Ausgegebene Beförderungsscheine (5,00 Euro): 178 Wert: 890,00 Euro Ausgegebene Beförderungsscheine (7,50 Euro): 89 Wert: 667,50 Euro Ausgegebene Beförderungsscheine (10,00 Euro): 89 Wert: 890,00 Euro Gesamtwert: 2.447,50 Euro Eingelöste Beförderungsscheine (5,00 Euro): 77 Wert: 385,00 Euro Eingelöste Beförderungsscheine (7,50 Euro): 32 Wert: 240,00 Euro Eingelöste Beförderungsscheine (10,00 Euro): 34 Wert: 340,00 Euro Gesamtwert: 965,00 Euro 1. Quartal 2018 Ausgegebene Beförderungsscheine (5,00 Euro): 180 Wert: 900,00 Euro Ausgegebene Beförderungsscheine (7,50 Euro): 90 Wert: 675,00 Euro Ausgegebene Beförderungsscheine (10,00 Euro): 90 Wert: 900,00 Euro Gesamtwert: 2.475,00 Euro Zu den eingelösten Beförderungsscheinen können für das 1. Quartal 2918 noch keine Angaben gemacht werden, da die Abrechnung erst zum Ende des Quartals erfolgt. Anmerkung zum Familienpass In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren am 14.09.2017 hat Herr Kornmüller - eine Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht um 10,00 Euro - eine Ermäßigung bei der Minigolfanlage in Wesseling um 1,50 Euro - eine Ermäßigung für die KD-Schifffahrt - und eine Ermäßigung zum Besuch des Brühler Schlosses angeregt. Die Verwaltung hat daraufhin geäußert, dass mit den Beteiligten geklärt werden muss, ob sie bereit sind, den angeregten Vergünstigungen zuzustimmen. Entsprechende Nachfragen haben Folgendes ergeben: - Die Musikschule Metronom wäre mit einer Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht um 10,00 Euro einverstanden. - Der Betreiber der Minigolfanlage wäre mit einer Ermäßigung um 1,50 Euro einverstanden. Er würde keinen Erstattungsanspruch geltend machen. - Die KD gewährt z.B. für Kölnpass-Inhaber für Linienfahrten von montags bis freitags 50 % Ermäßigung, und zwar für die gesamte Familie. Dieses würde der Verfahrensweise beim Wesselinger Familienpass zum Teil widersprechen, da hierbei nur der Familienpass-Inhaber (Kinder und Jugendliche, aber nicht die Eltern) begünstigt werden. - Beim Besuch des Brühler Schlosses ist eine Sofort-Ermäßigung von 20 % aus kassentechnischen Gründen nicht möglich. Der Familienpass-Inhaber könnte aber eine Quittung mit Stempel und Namensbestätigung erhalten, damit eine Erstattung bei der Stadt vorgenommen werden kann. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit ist nicht kalkulierbar, mit welchem finanziellen Aufwand bei diesen Vergünstigungen zu rechnen wäre, zumal diese auch erst noch beschlossen werden müssten. Vorsorglich sind neben der Mittelanmeldung für den Haushalt 2018 in Höhe von 11.000,00 Euro auch die Haushaltsmittel für die Familienpässe von 2017 nach 2018 übertragen worden.