Daten
Kommune
Wesseling
Größe
112 kB
Datum
21.02.2018
Erstellt
05.02.18, 13:01
Aktualisiert
05.02.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
23/2018
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
II/B
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anfrage der SPD-Fraktion:
Evaluierung der Ausgabe von Familienpässen und Beförderungsscheinen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
II/B
29.01.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 23/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meschede
29.01.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Anfrage der SPD-Fraktion:
Evaluierung der Ausgabe von Familienpässen und Beförderungsscheinen
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 29.01.2018 um eine Aufstellung gebeten, aus der hervorgeht, wie
viele Familienpässe und Beförderungsscheine es seit der Erweiterung des Angebotes gegeben hat und welche finanziellen Aufwendungen daraus resultieren.
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 einstimmig Erweiterungen der Angebote bei den Familienpässen und Beförderungsscheinen beschlossen.
Die von der SPD-Fraktion nachgefragten Zahlen stellen sich wie folgt dar:
Familienpässe
Ausgestellte Familienpässe vom 01.01. – 13.09.2017: 17
Ausgestellte Familienpässe vom 14.09. – 31.12.2017: 6
Ausgestellte Familienpässe vom 01.01. – 29.01.2018: 14
Es haben sich vom 01.01.2017 – 29.01.2018 keine finanziellen Aufwendungen ergeben, da keine Kostenerstattungen geltend gemacht wurden. Auf die Erweiterung der Vergünstigungen wurde im Werbekurier, im
Kölner Stadtanzeiger und auf der Homepage der Stadt Wesseling hingewiesen.
Beförderungsscheine
1. Quartal 2017
Ausgegebene Beförderungsscheine (5,00 Euro): 74
Wert: 370,00 Euro
Eingelöste Beförderungsscheine: 56
Wert: 280,00 Euro
2. Quartal 2017
Ausgegebene Beförderungsscheine (5,00 Euro): 94
Wert: 470,00 Euro
Eingelöste Beförderungsscheine: 63
Wert: 315,00 Euro
3. Quartal 2017
Ausgegebene Beförderungsscheine (5,00 Euro): 82
Wert: 410,00 Euro
Eingelöste Beförderungsscheine: 44
Wert: 220,00 Euro
4. Quartal 2017
Ausgegebene Beförderungsscheine (5,00 Euro): 178
Wert: 890,00 Euro
Ausgegebene Beförderungsscheine (7,50 Euro): 89
Wert: 667,50 Euro
Ausgegebene Beförderungsscheine (10,00 Euro): 89
Wert: 890,00 Euro
Gesamtwert: 2.447,50 Euro
Eingelöste Beförderungsscheine (5,00 Euro): 77
Wert: 385,00 Euro
Eingelöste Beförderungsscheine (7,50 Euro): 32
Wert: 240,00 Euro
Eingelöste Beförderungsscheine (10,00 Euro): 34
Wert: 340,00 Euro
Gesamtwert: 965,00 Euro
1. Quartal 2018
Ausgegebene Beförderungsscheine (5,00 Euro): 180
Wert: 900,00 Euro
Ausgegebene Beförderungsscheine (7,50 Euro): 90
Wert: 675,00 Euro
Ausgegebene Beförderungsscheine (10,00 Euro): 90
Wert: 900,00 Euro
Gesamtwert: 2.475,00 Euro
Zu den eingelösten Beförderungsscheinen können für das 1. Quartal 2918 noch keine Angaben gemacht
werden, da die Abrechnung erst zum Ende des Quartals erfolgt.
Anmerkung zum Familienpass
In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren am 14.09.2017 hat Herr
Kornmüller
- eine Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht um 10,00 Euro
- eine Ermäßigung bei der Minigolfanlage in Wesseling um 1,50 Euro
- eine Ermäßigung für die KD-Schifffahrt
- und eine Ermäßigung zum Besuch des Brühler Schlosses
angeregt.
Die Verwaltung hat daraufhin geäußert, dass mit den Beteiligten geklärt werden muss, ob sie bereit sind, den
angeregten Vergünstigungen zuzustimmen.
Entsprechende Nachfragen haben Folgendes ergeben:
- Die Musikschule Metronom wäre mit einer Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht
um 10,00 Euro einverstanden.
- Der Betreiber der Minigolfanlage wäre mit einer Ermäßigung um 1,50 Euro einverstanden. Er würde
keinen Erstattungsanspruch geltend machen.
- Die KD gewährt z.B. für Kölnpass-Inhaber für Linienfahrten von montags bis freitags 50 % Ermäßigung, und zwar für die gesamte Familie. Dieses würde der Verfahrensweise beim Wesselinger Familienpass zum Teil widersprechen, da hierbei nur der Familienpass-Inhaber (Kinder und Jugendliche,
aber nicht die Eltern) begünstigt werden.
- Beim Besuch des Brühler Schlosses ist eine Sofort-Ermäßigung von 20 % aus kassentechnischen
Gründen nicht möglich. Der Familienpass-Inhaber könnte aber eine Quittung mit Stempel und Namensbestätigung erhalten, damit eine Erstattung bei der Stadt vorgenommen werden kann.
Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit ist nicht kalkulierbar, mit welchem finanziellen Aufwand bei
diesen Vergünstigungen zu rechnen wäre, zumal diese auch erst noch beschlossen werden müssten. Vorsorglich sind neben der Mittelanmeldung für den Haushalt 2018 in Höhe von 11.000,00 Euro auch die Haushaltsmittel für die Familienpässe von 2017 nach 2018 übertragen worden.