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Beschlusstext (Beitragsrechtliche Einstufung von Straßen die laut Investitionsplanung des Doppelhaushalts 2018/2019 ausgebaut werden sollen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
84 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
07.02.18, 18:02
Aktualisiert
07.02.18, 18:02
Beschlusstext (Beitragsrechtliche Einstufung von Straßen die laut Investitionsplanung des Doppelhaushalts 2018/2019 ausgebaut werden sollen)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 07.02.2018 Beschlussauszug aus der 21. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 30.01.2018, 18:00 Uhr. 7. Beitragsrechtliche Einstufung von Straßen die laut Investitionsplanung des Doppelhaushalts 2018/2019 ausgebaut werden sollen (V-9/2018) Herr Hüvelmann erläutert die Vorlage. Herr Poth fragt, ob die Anwohner auf die Auswahl der Straßenart noch Einfluss haben können. Herr Hüvelmann antwortet, dass die Anlieger über den Ausbau frühzeitig informiert werden und eine Anliegerversammlung stattfinden wird. Der Ausbau ist jedoch rechtlich vorgegeben. Daher ist kein Ermessensspielraum vorhanden. Herr Poth erklärt sich als Anwohner der Grünstraße für befangen und verlässt die Sitzungsrunde. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die Straßen wie folgt einzustufen und nach Ausbau abzurechnen: vorauss. Ausbaujahr 2019 2019 2019 2019 2020 2020 2020 2020 Straße/Ortslage Klosterstraße, Kelz (zw. Kirchstraße u. Kempenstraße) Grünstraße, Müddersheim Am Regensbusch, Müddersheim Hardter Weg, Kelz Einstufung KAG Straßenart HES KAG KAG BauGB ALS HES Hariggasse, Vettweiß (zw. Gartenstraße u. Haus Nr. 2) Am Silo Waldstraße (zw. „Am Hang“ u. Ortsausgang) An der Kapelle, Lüxheim KAG ALS KAG KAG ALS ALS BauGB