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Beschlusstext (Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Kelz im Bereich „Lüxheimer Weg“; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
138 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
07.02.18, 18:02
Aktualisiert
07.02.18, 18:02
Beschlusstext (Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Kelz im Bereich „Lüxheimer Weg“;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 07.02.2018 Beschlussauszug aus der 21. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 30.01.2018, 18:00 Uhr. 9. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Kelz im Bereich „Lüxheimer Weg“; hier: Aufstellungsbeschluss (V-19/2018) Ausschussvorsitzender Kemmerling erläutert die Vorlage. Die CDU-Fraktion bittet um zwei Anpassungspunkte: 1. Die zu einem späteren Zeitpunkt ggf. erforderliche Weiterführung der verkehrlichen Anbindung (Längsachse) der Anschlussflächen in Richtung Ursulinenstraße soll sichergestellt werden durch den Verzicht auf die im Bereich der Flur 4, Flurstück 222 dargestellten Bauparzelle. 2. Der vorhandene Grünweg Flur 4, Flurstücke (17, 16, 15, 13) in Richtung Ursulinenstraße soll derart ausgebaut werden, dass eine ordnungsgemäße Begeh- und Befahrbarkeit für Fußgänger gegeben ist. Herr Jurreit bittet um Prüfung, welche verkehrstechnischen Auswirkungen dieses Neubaugebiet auf den derzeit schon problematischen Straßenverkehr in Lüxheim hat und welche vorbeugenden Verkehrsleitmaßnahmen durchzuführen sind. Hierzu zählt insbesondere die Durchsetzung des LKW Fahrverbotes durch die Nikolausstraße während der Bauphase und der zu erwartenden deutlich erhöhten Verkehrsfrequenz nach der Baufertigstellung. Bürgermeister Kunth sagt eine Prüfung zu. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, 1. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Kelz gemäß beigefügtem Kartenausschnitt (Anlage 4) zu beschließen und das Verfahren entsprechend einzuleiten. 2. Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Kelz, Ke-3, „Lüxheimer Weg“ gemäß beigefügtem Kartenausschnitt (Anlage 5) zu beschließen und das Verfahren entsprechend einzuleiten.