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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (25.März 2018), des Stadtfestes (10.Juni 2018), des Erntedankfestes (30.September 2018) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (16.Dezember 2018) in der Jülicher Innenstadt)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
05.02.18, 12:03
Aktualisiert
05.02.18, 12:03
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (25.März 2018), des Stadtfestes (10.Juni 2018), des Erntedankfestes (30.September 2018) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (16.Dezember 2018) in der Jülicher Innenstadt)

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Stadt Jülich Jülich, 5. Februar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 7. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (25.März 2018), des Stadtfestes (10.Juni 2018), des Erntedankfestes (30.September 2018) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (16.Dezember 2018) in der Jülicher Innenstadt (Vorlagen-Nr.301/2017) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Stadtrat beschließt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wie folgt: „Folgt Wortlaut der ordnungsbehördlichen Verordnung gem. Anlage“