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Beschlusstext (Brückenkopf-Park Jülich gGmbH hier: Befreiung von der Beschränkung nach § 181 Alt. 2 BGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
05.02.18, 12:03
Aktualisiert
05.02.18, 12:03
Beschlusstext (Brückenkopf-Park Jülich gGmbH
hier: Befreiung von der Beschränkung nach § 181 Alt. 2 BGB)

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Stadt Jülich Jülich, 5. Februar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 24. Brückenkopf-Park Jülich gGmbH hier: Befreiung von der Beschränkung nach § 181 Alt. 2 BGB (Vorlagen-Nr.387/2017) Bürgermeister Fuchs stellt klar, dass die Befreiung von der Beschränkung nach § 181 Alt. 2. BGB im Handelsregister bereits eingetragen wurde. Jetzt ist noch das Einvernehmen des Rates einzuholen. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Rat der Stadt Jülich beauftragt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH den Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH wie folgt zu beschließen: „Geschäftsführer Axel Fuchs wird von den Beschränkungen der Mehrfachvertretung gemäß § 181 Alternative 2 BGB befreit.“