Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
54 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
10.05.13, 18:02
Aktualisiert
10.05.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Niederschrift des Rates vom 8.05.201, TOP I/5
Windenergie in der Gemeinde Vettweiß
Strategiepapier
Energiewende
Die Energiewende fordert von Bund, Ländern und Kommunen nicht unerhebliche
Anstrengungen, mit denen sich auch die Gemeinde Vettweiß auseinandersetzen
muss. Die Planungshoheit der Gemeinden ist hierzu ein wichtiges und
grundlegendes Element. Die Gemeinde Vettweiß wirkt aktiv an der Umgestaltung der
Energiegewinnung mit. Dabei gilt es das Pro und Contra zur Windenergie in einen
Abwägungsprozess zu bringen. Photovoltaikanlagen sind im Gemeindegebiet in
vielen Bereichen auch auf kommunalen Gebäuden bereits auf den Weg gebracht. Mit
der Biogasanlage der Agrarenergie Vettweiß leisten wir bereits heute einen nicht
unerheblichen Beitrag regenerative Energie zu erzeugen und die CO 2 Belastung zu
senken. Landwirte stellen ihre Kernkompetenzen durch Produktion von Bioenergie in
den Dienst der Energieversorgung und schaffen damit Einkommen und regionale
Wertschöpfung. Ebenso wichtig sind die Beiträge zum Klimaschutz, die auf diese
Weise erzielt werden.
Aktueller Zustand der Windenergiegewinnung in der Gemeinde Vettweiß
Zurzeit sind in 2 Konzentrationszonen
a) Nähe Ginnick (2) und
b) an der L33 hinter Müddersheim (5)
insgesamt 7 WKA in Betrieb. Die Anlagen wurden um die Jahrtausendwende
errichtet. Die Anlagen produzieren rd. 11 Millionen kWh pro Jahr.
Potenzialstudie des Landes NRW
In der Potenzialanalyse des Landes NRW wird für die Gemeinde Vettweiß (83,09
qkm) eine Potenzialfläche für WKA von 1146 ha auf denen 252 MW installierbare
Leistung möglich wären, ausgewiesen. Ein riesiges Potenzial; auf Landesebene
liegen wir damit in der Spitzengruppe. In dieser globalen Betrachtung werden jedoch
z.B. naturschutzrechtliche Restriktionen oder auch Restriktionen wegen des
Fliegerhorstes Nörvenich nicht betrachtet. Trotzdem bleibt ein weit über dem
Durchschnitt liegendes Szenario für die Gemeinde Vettweiß.
Bedenken und Argumente kontra WKA
Störung des Landschaftsbildes
Lärmbelästigung
Schattenwurf
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Entscheidungsgründe pro WKA
Beitrag der Gemeinde zur Erreichung der Klimaschutzziele,
Regionale Bereitstellung von regenerativen Energien,
Autarke
Versorgung
des
Gemeindegebietes
und
(Alleinstellungsmerkmal)
Kommunale Wertschöpfung
darüber
hinaus
Zielvorgaben
Aufgrund der Vorgaben des Landes soll der Anteil der Windenergie bis 2020 von
derzeit 3 % auf 15 % steigen
Die Gemeinde Vettweiß bietet aufgrund der Flächengröße eine riesige
Potenzialfläche für Windräder. Im Lande NRW liegt die Gemeinde im vorderen
Bereich.
Folgerung: Landesplanerisch gewollt und aufgrund der Planungshoheit der
Gemeinde auch umsetzbar.
Mit der Biogasanlage der Agrarenergie in Vettweiß- die erzeugte
Gesamtjahresenergie liegt bei rund 52 Millionen kWh/a-, dem Potenzial an
Photovoltaikanlagen in Vettweiß –schätzungsweise rd. 4 Millionen kWh/a- , der
bereits vorhandenen Windräder – rund 11 Millionen kWh/a- und der Verbesserung
und Erweiterung von Windkraftanlagen könnte die Gemeinde eine autarke
Versorgung ihrer Gemeinde und darüber hinaus sicherstellen. Der Ertrag einer WKA
neuester Generation mit rund 3 MW erzielt Erträge von 8 bis 10 Mio. kWh/a. Dafür
müssten 100.000 qm Kollektorfläche errichtet bzw. 400 ha Mais einer Biogasanlage
zugeführt werden. Der Jahresverbrauch für Strom in der Gemeinde Vettweiß liegt
derzeit bei rund 65.460 MW/a –(Quelle REA)-.
- Energie regional bereitstellen, ist der sinnvollste Weg zur Energiewende. Die
Energiebereitstellung aus Onshore Windkraftanlagen ist kein Preistreiber für
Energiekosten. Der derzeit in der Diskussion befindliche EEG Zuschlag wird durch
die Onshore WKA am geringsten belastet. Folgerung: Windkraft in der Gemeinde
erzeugt Energie mit einer geringen Belastung für den Strompreis und sorgt für eine
autarke Versorgung der Gemeinde und darüber hinaus. Aus ökologischen
Gesichtspunkten könnte die Gemeinde durch eine autarke Energieversorgung ein
Aushängeschild (Alleinstellungsmerkmal) in unserer Region werden.
- Alle Bürgerinnen und Bürger sollten soweit als möglich am Prozess der
Energiewende positiv beteiligt werden.
Es gilt Konzepte, Strategien, Richtlinien zu entwickeln, die die Gemeinschaft aller
Bürgerinnen und Bürger in diesen Wertschöpfungsprozess mit einbindet bzw.
beteiligt.
- Freiwilligen Ausgaben (In Vettweiß derzeit rund 180.000 €) für Vereine,
Dorfgemeinschaften, Seniorenarbeit, Kinderbetreuung, soziale Einrichtungen sollen
durch diese Wertschöpfung sicher gestellt werden, dass das soziale, kulturelle und
sportliche Leben in unseren Dörfern keine erhebliche Einschnitte erfahren muss.
- Zur weiteren Einnahmeverbesserung im Bereich der Gemeindefinanzen müssen
alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die anfallenden
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Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Vettweiß, als Standortgemeinde zu
sichern, auch wenn der Hauptsitz des Betreibers (der Betreiber) sich nicht in der
Gemeinde Vettweiß befindet.
- Die Berechnung zur Sicherstellung des Anteils der Pachteinnahmen der Gemeinde
Vettweiß, muss bei Verhandlungen mit den Beteiligten auch zukünftig auf der Basis
des derzeitig angewandten Verteilungsschlüssels durchgängig Anwendung finden.
Die Finanzsituation der Gemeinde wird dazu führen, dass die Gemeinde alsbald kein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept mehr aufstellen kann. Im
jetzigen HSK sind bereits ab 2014 jährlich 200.000 € als Erträge aus der Windkraft
zur Erreichung eines genehmigungsfähigen HSK eingesetzt. Eine Verbesserung der
Haushaltssituation ist nicht zu erwarten.
Folgerung: Nutzen wir das im Gemeindegebiet vorhandene ökologische
Potenzial
als
Chance
der
Einnahmeverbesserung
für
unseren
Gemeindehaushalt und als Wertschöpfung für unsere Bürger, indem wir für
klare Vorgaben und Regeln bei der Errichtung von WKA im Gemeindegebiet
sorgen. Regeln, die die Finanzkraft der Kommune stärken und damit die
Allgemeinheit entlasten und gleichzeitig helfen, dass kulturelle, soziale und
sportliche Leben in unseren Dörfern aufrecht zu erhalten.
Am weitreichendsten
ist
die
kommunale
Wertschöpfung,
wenn
die
Windenergienutzung auf Flächen stattfindet, die im Eigentum einer Kommune stehen
oder auf denen die Kommune ein Nutzungsrecht hat. (Auszug aus dem
Windenenergieerlass des Landes NRW vom 11.7.2011)
Die Formulierung im zweiten Halbsatz und auch andere Rechtsgrundlagen und
Rechtsgutachten gehen davon aus, dass die Gemeinde die Verfügbarkeit von
Flächen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorab, also vor Beschluss des
Bauleitplanes durch Standortsicherungsvertrag (Städtebaulicher Vertrag § 11
BauGB) sichern kann. Die planungsrechtliche Situation stellt sich in der Gemeinde
Vettweiß so dar, dass kein Anspruch auf Genehmigung außerhalb der bestehenden
Konzentrationszonen besteht. Die Sperre (Koppelungsverbot) des § 11 Abs.2 Satz 2
BauGB ist bereits durch die bestehenden Konzentrationszonen überwunden. Diese
Flächensicherung ist durch städtebauliche Gründe vielschichtiger Art gerechtfertigt.
Wichtig ist jedoch, dass die Gemeinde bei der Standortauswahl im sogenannten
Abwägungsprozess neben der gemeindlichen Verfügbarkeit auch alle anderen
städtebaulichen Kriterien mit einbezieht. Für die Nutzung der Windkraft kommen
ausschließlich menschen-, natur- und raumverträgliche Standorte in Frage. Die
Standortsfestlegung erfolgt im Rahmen der Flächennutzungsplanung durch die
Ausweisung in Form von Konzentrationszonen. Hierbei wird eine Ausweisung großer
Konzentrationszonen zur Errichtung von mehreren Anlagen favorisiert.
Bei der Errichtung von Windkraftanlagen sind folgende Parameter zu beachten:
- Mindestabstand Wohnbebauung 1000 m,
- Mindestabstand Wohnbebauung Außenbereich / Einzelgehöft 500 m,
- Gesamthöhe der Windkraftanlage max. 200 m.
Die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten wird, unabhängig von der
Tatsache, dass nach gültigem Windkrafterlass Waldflächen in Betracht gezogen
werden können, wenn eine Ausweisung an anderer Stelle nicht möglich ist, nicht
weiter verfolgt.
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Neben der Grundstückssicherung empfiehlt der Windenergieerlass NRW eine
indirekte Förderung von sozialen und kulturellen Belangen in der Kommune indem
der Grundstückseigentümer auf einen Teil der Pacht zum Beispiel zu Gunsten einer
Bürgerstiftung verzichtet, die ihrerseits damit gemeinnützige Aufgaben finanziert.
Diese indirekte Förderung oder auch Wertschöpfung könnte alternativ zur Gründung
einer Bürgerstiftung in einem Vertrag zu Gunsten Dritter mit eigenem
Erfüllungsanspruch umgesetzt werden.
Folgerung:
Die
Kommunen
dürfen
die
Ausweisung
zusätzlicher
Konzentrationszonen vom Abschluss von Standortsicherungsverträgen nach §
11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BauGB abhängig machen. Es liegt kein Verstoß gegen
das Koppelungsverbot vor. Eine indirekte Förderung von sozialen und
kulturellen Belangen durch teilweisen Pachtverzicht wird im Windenergieerlass
des Landes NRW empfohlen.
Zusammenfassung:
Die Gemeinde Vettweiß ist grundsätzlich bereit, die Energiewende zeitnah durch
Ausweisung weiterer Konzentrationszonen zu unterstützen. Um die Akzeptanz für
weitere Windräder in der Gemeinde zu stärken und um die Gemeinde und die
Bürger(Innen) an der Wertschöpfung zu beteiligen, ist folgende Vorgehensweise
geboten:
Die Gemeinde wird sich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages die
Flächenverfügbarkeit neuer Konzentrationszonen frühzeitig durch Abschluss von
Standortsicherungsverträgen zwischen Grundstückseigentümer und Gemeinde
sichern. Bei der Gestaltung der Verträge sind unterschiedliche Modelle möglich
(Pacht, Zwischenpacht, Option).
Der Gemeinde bleibt es vorbehalten, ihre Rechtstellung aus dem
Standortsicherungsvertrag in eine Projektgesellschaft einzubringen und damit
Mitgesellschafter zu werden.
Kommt ein Standortsicherungsvertrag nicht zu Stande, wird die rechtssichere
indirekte Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen in der Gemeinde Vettweiß auf
nicht gemeindeeigenen Grundstücken durch die Grundstückseigentümer über einen
teilweisen Pachtverzicht als Alternative empfohlen.
Der (Die) Betreiber stellen sicher, dass sich Bürger(Innen) an den WKA beteiligen
können.
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