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Beschlussvorlage (Absenkung der Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
07.02.18, 15:01
Aktualisiert
07.02.18, 15:01
Beschlussvorlage (Absenkung der Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschulen) Beschlussvorlage (Absenkung der Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschulen) Beschlussvorlage (Absenkung der Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschulen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 37/2018 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 18.01.2018 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 22.02.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM Bemerkungen zur Kenntnis Absenkung der Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschulen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Regelung zur Absenkung der Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschule wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Durch das am 21.11.2012 in Kraft getretene 8. Schulrechtsänderungsgesetz wurde die Klassenbildung in der Grundschule neu geregelt. Eingeführt wurde die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl, womit die Höchstzahl der Eingangsklassen in der Grundschule festgestellt wird. Die berechnet sich aus der Division der Zahl der Schulneulinge durch 23. Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Die Grundschulen in Erftstadt können für das Schuljahr 2018/19 insgesamt 18 Klassen bilden. § 6a Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz sieht im Grundschulbereich folgende Schülerzahlen in der Eingangsklasse vor: bei einer Schülerzahl bis 29 bei einer Schülerzahl von 30 bis 56 = 1 Klasse = 2 Klassen bei einer Schülerzahl von 57 bis 81 bei einer Schülerzahl von 82 bis 104 bei einer Schülerzahl von 105 bis 125 = 3 Klassen = 4 Klassen = 5 Klassen Darüber hinaus besteht jedoch gem. § 46 Abs. 3 Schulgesetz für den Schulträger die Möglichkeit, die Zahl der in die Eingangsklasse aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler der Grundschulen zu begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Aufgrund der grundsätzlichen Prämisse des Gesetzes – die Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Schulversorgung im Grundschulbereich – hat die Stadt Erftstadt von der o. g. Möglichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht, obwohl dies seitens der Grundschulleitungen aus pädagogischen Gründen wiederholt gewünscht wurde. Im Rahmen der Gespräche um die Klassenbildung für das Schuljahr 2018/19 haben sich nun alle Schulleitungen sehr dringend für eine Begrenzung der Zahl der Kinder in der Eingangsklasse auf maximal 25 ausgesprochen. Auch entsprechende Anträge der Schulpflegschaften der Grundschulen Lechenich-Nord und Lechenich-Süd liegen vor. Seitens des Schulträgers wurde als Argument gegen eine Absenkung der Schülerzahl stets die Bereithaltung eines möglichst wohnortnahen Schulangebots genannt, sowie eine möglichst geringe Zahl von Ablehnungen an der Wunschschule. Obwohl dies nach wie vor wichtige Parameter sind, sollte sich die Stadt Erftstadt als Schulträger den zunehmend dringender werdenden pädagogischen Argumenten der Schulleitungen nicht verschließen. Die zunehmende Zahl der inklusiv zu beschulenden Kinder sowie der Kinder mit Sprachschwierigkeiten führt bei einer Klassenstärke von 28 – 29 Schülerinnen und Schülern dazu, dass ein qualitativ hochwertiger Unterricht nicht mehr möglich ist. Dies wird von allen Schulleitungen bestätigt; die Absenkung der Schülerzahl soll daher für alle Grundschulen gelten. Fast alle Schulträger im Rhein-Erft-Kreis haben die Begrenzung der Schülerzahl bereits vollzogen. Für das Schuljahr 2018/19 wird daher die Zahl der aufzunehmenden Kinder in der Eingangsklasse der Grundschulen auf 25 abgesenkt. Mögliche Folgen wurden bereits mit den Schulleitungen besprochen. Sie beinhalten vor allem die Ablehnung auswärtiger Schülerinnen und Schüler; es kann jedoch auch dazu kommen, dass Eltern in Einzelfällen eine andere als die ursprünglich gewünschte Schule für ihr Kind akzeptieren müssen. Dies wurde den Eltern jedoch seitens der Schulleitungen bereits bei der Anmeldung mitgeteilt. Für das kommende Schuljahr stellt sich die folgt dar: Grundschule Lechenich- Süd Grundschule Lechenich-Nord Donatusgrundschule Liblar Erich-Kästner-Grundschule Janusz-Korczak-Grundschule Grundschule Gymnich St.Barbara-Concordia-Grundschule Gesamt: Klassenbildung zum aktuellen Zeitpunkt wie 61 Schüler / 3 50 Schüler / 2 117 Schüler/5 25 Schüler / 1 61 Schüler / 3 65 Schüler / 3 25 Schüler / 1 404 18 Klassen Klassen Klassen Klasse Klassen Klassen Klasse Klassen In der vorliegenden Konstellation würden insgesamt 5 auswärtige Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden und 10 Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt würde eine andere Schule als die gewünschte angeboten. Diese Umverteilung wurde mit allen betroffenen Schulleitungen abgeklärt. -2- Bei der Auswahl der 10 Schülerinnen und Schüler wurde streng nach den Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (VVzAO-GS) entschieden. Dies bedeutet, dass wichtige Gründe wie u.a. Geschwisterkinder und wohnortnahe Beschulung etc. berücksichtigt wurden. Bei der Beibehaltung der ursprünglichen Regelung (Klassengröße > 25) würden insgesamt 5 Kindern eine Ablehnung ausgesprochen bzw. eine andere Schule angeboten werden. (Erner) -3-