Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
07.02.18, 15:01
Aktualisiert
07.02.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 37/2018
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 18.01.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
22.02.2018
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Bemerkungen
zur Kenntnis
Absenkung der Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschulen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Regelung zur Absenkung der Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschule wird zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
Durch das am 21.11.2012 in Kraft getretene 8. Schulrechtsänderungsgesetz wurde die
Klassenbildung in der Grundschule neu geregelt. Eingeführt wurde die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl, womit die Höchstzahl der Eingangsklassen in der Grundschule
festgestellt wird. Die berechnet sich aus der Division der Zahl der Schulneulinge durch 23.
Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Die Grundschulen in Erftstadt können für das
Schuljahr 2018/19 insgesamt 18 Klassen bilden.
§ 6a Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz sieht im Grundschulbereich folgende Schülerzahlen in der Eingangsklasse vor:
bei einer Schülerzahl bis 29
bei einer Schülerzahl von 30 bis 56
= 1 Klasse
= 2 Klassen
bei einer Schülerzahl von 57 bis 81
bei einer Schülerzahl von 82 bis 104
bei einer Schülerzahl von 105 bis 125
= 3 Klassen
= 4 Klassen
= 5 Klassen
Darüber hinaus besteht jedoch gem. § 46 Abs. 3 Schulgesetz für den Schulträger die
Möglichkeit, die Zahl der in die Eingangsklasse aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler der Grundschulen zu begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche
Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.
Aufgrund der grundsätzlichen Prämisse des Gesetzes – die Sicherung einer qualitativ
hochwertigen und wohnortnahen Schulversorgung im Grundschulbereich – hat die Stadt
Erftstadt von der o. g. Möglichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht, obwohl dies seitens
der Grundschulleitungen aus pädagogischen Gründen wiederholt gewünscht wurde.
Im Rahmen der Gespräche um die Klassenbildung für das Schuljahr 2018/19 haben sich
nun alle Schulleitungen sehr dringend für eine Begrenzung der Zahl der Kinder in der Eingangsklasse auf maximal 25 ausgesprochen. Auch entsprechende Anträge der Schulpflegschaften der Grundschulen Lechenich-Nord und Lechenich-Süd liegen vor. Seitens
des Schulträgers wurde als Argument gegen eine Absenkung der Schülerzahl stets die
Bereithaltung eines möglichst wohnortnahen Schulangebots genannt, sowie eine möglichst geringe Zahl von Ablehnungen an der Wunschschule. Obwohl dies nach wie vor
wichtige Parameter sind, sollte sich die Stadt Erftstadt als Schulträger den zunehmend
dringender werdenden pädagogischen Argumenten der Schulleitungen nicht verschließen.
Die zunehmende Zahl der inklusiv zu beschulenden Kinder sowie der Kinder mit Sprachschwierigkeiten führt bei einer Klassenstärke von 28 – 29 Schülerinnen und Schülern dazu, dass ein qualitativ hochwertiger Unterricht nicht mehr möglich ist. Dies wird von allen
Schulleitungen bestätigt; die Absenkung der Schülerzahl soll daher für alle Grundschulen
gelten. Fast alle Schulträger im Rhein-Erft-Kreis haben die Begrenzung der Schülerzahl
bereits vollzogen.
Für das Schuljahr 2018/19 wird daher die Zahl der aufzunehmenden Kinder in der Eingangsklasse der Grundschulen auf 25 abgesenkt. Mögliche Folgen wurden bereits mit den
Schulleitungen besprochen. Sie beinhalten vor allem die Ablehnung auswärtiger Schülerinnen und Schüler; es kann jedoch auch dazu kommen, dass Eltern in Einzelfällen eine
andere als die ursprünglich gewünschte Schule für ihr Kind akzeptieren müssen. Dies
wurde den Eltern jedoch seitens der Schulleitungen bereits bei der Anmeldung mitgeteilt.
Für das kommende Schuljahr stellt sich die
folgt dar:
Grundschule Lechenich- Süd
Grundschule Lechenich-Nord
Donatusgrundschule Liblar
Erich-Kästner-Grundschule
Janusz-Korczak-Grundschule
Grundschule Gymnich
St.Barbara-Concordia-Grundschule
Gesamt:
Klassenbildung zum aktuellen Zeitpunkt wie
61 Schüler / 3
50 Schüler / 2
117 Schüler/5
25 Schüler / 1
61 Schüler / 3
65 Schüler / 3
25 Schüler / 1
404
18
Klassen
Klassen
Klassen
Klasse
Klassen
Klassen
Klasse
Klassen
In der vorliegenden Konstellation würden insgesamt 5 auswärtige Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden und 10 Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt würde eine andere
Schule als die gewünschte angeboten. Diese Umverteilung wurde mit allen betroffenen
Schulleitungen abgeklärt.
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Bei der Auswahl der 10 Schülerinnen und Schüler wurde streng nach den Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (VVzAO-GS) entschieden. Dies bedeutet, dass wichtige Gründe wie u.a. Geschwisterkinder und wohnortnahe Beschulung etc. berücksichtigt wurden.
Bei der Beibehaltung der ursprünglichen Regelung (Klassengröße > 25) würden insgesamt
5 Kindern eine Ablehnung ausgesprochen bzw. eine andere Schule angeboten werden.
(Erner)
-3-