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Antrag (Zusätzliche Raumbedarfe an den Erftstädter Gymnasien durch G 9)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
07.02.18, 15:01
Aktualisiert
07.02.18, 15:01
Antrag (Zusätzliche Raumbedarfe an den Erftstädter Gymnasien durch G 9) Antrag (Zusätzliche Raumbedarfe an den Erftstädter Gymnasien durch G 9)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 602/2017 1. Ergänzung Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 24.01.2018 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 22.02.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Zusätzliche Raumbedarfe an den Erftstädter Gymnasien durch G 9 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Um die durch G9 entstehenden zusätzlichen Raumbedarfe an den beiden erftstädtischen Gymnasien feststellen zu können, ist zunächst eine Schülerzahlprognose erforderlich. Als Grundlage für diese Prognose werden u. a. die Zahlen herangezogen, die alljährlich zum 15.10. den Schulentwicklungsplan aktuell fortschreiben. Der Vergleich der im Schulentwicklungsplan prognostizierten Zahlen für das Schuljahr 2017/18 mit der aktuellen Fortschreibung ist als Anlage beigefügt und zeigt generell keine signifikanten Abweichungen. Insbesondere die Zahl der prognostizierten Züge erweist sich als belastbar, so dass darauf aufbauend der Raumbedarf der einzelnen Schulen ermittelt werden kann. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse der Modellrechnungen 2018 des Demografiebeauftragten auf, dass sich die Altersgruppe der 6 bis unter 19-Jährigen Bürger aus der Stadt Erftstadt von 6.005 Personen im Jahr 2017 auf 5.886 Personen im Jahr 2026 entwickeln würde. Demnach kann aktuell nicht von einem Anstieg dieser Altersgruppe ausgegangen werden, der zu erheblichen Raummehrbedarfen o.ä. führen könnte. (Erner) -2-