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Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser hier: Feststellung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Erstellt
07.02.18, 13:16
Aktualisiert
07.02.18, 13:16
Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
hier: Feststellung) Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
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Bad Münstereifel, 27.12.2017 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom Donnerstag, den 30.11.2017 Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 897-X/Z-1 Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser hier: Feststellung Beschluss Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2018 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1. a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 2.559.000 € 2.559.000 € c) Vermögensplan Erträge Aufwendungen 1.840.284 € 1.840.284 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.119.784 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.020.000 € festgesetzt. II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1. a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 6.096.500 € 6.096.500 € b) Vermögensplan Erträge Aufwendungen 4.606.500 € 4.606.500 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 2.155.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 180.000 € festgesetzt. Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 30.11.2017 Seite 2