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Kommune
Bad Münstereifel
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126 kB
Erstellt
07.02.18, 13:16
Aktualisiert
07.02.18, 13:16
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NIEDERSCHRIFT
über die 15. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" am 30.11.2017 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
18:55 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder
1. Bartels, Ulrich
2. Berg, Siegfried
3. Demary, Gregor
4. Dürholt, Horst als Vertreter für Pfennings, Ingo
5. Fuchs, Brigitte
6. Hoever, Willi
7. Krauß, Harald
8. Milischewski, Christof
9. Ohlert, Bernhard Chrysanthus als Vertreter für Hoffmann, Martin
10. Schallenberg, Peter als Vertreter für Borsch, Georg
11. Thenhaus-Jakobi, Ingrid
12. Winter, Rolf als Vertreter für Glatzel, Sebastian
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder:
1. Dederichs, Josef
2. Vickus, Franz-Josef
Entschuldigt fehlen:
Borsch, Georg
Glatzel, Sebastian
Hoffmann, Martin
Schumacher, Wilfried
Wucherpfennig, Jens
Von der Verwaltung sind anwesend:
Ley, Ulrich
Schäfer, Hans-Georg
Müller, Willi
Wassong, Ralf
Heller, Lisa als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
-
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses "Stadtwerke" Erläuterung: Hierzu wird
auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Gegen die Feststellung des Vorsitzenden wird kein Widerspruch erhoben.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 13.09.2017 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8
i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Der Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht
eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 946-X
Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016
hier: Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss "Stadtwerke"
Auf Anfrage der SPD-Fraktion teilt die Betriebsleitung mit, dass mit Blick auf den Jahresabschluss
neben dem unter Punkt 2 im nichtöffentlichen Teil behandelten Fall keine anderen rückstellungsbedürftigen Geschäftsvorfälle bekannt sind.
Einstimmiger Beschluss bei einer Enthaltung:
Der Betriebsleitung wird die Entlastung für die Geschäftsführung der Stadtwerke der Stadt Bad
Münstereifel, Betriebszweige Wasser und Abwasser im Wirtschaftsjahr 2016 erteilt.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 901-X
Wassergebühren 2018
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD.-Nr. 901-X) ist vom Rat geprüft und gebilligt.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 942-X
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 30.11.2017
Seite 2
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier: a) Gebührenkalkulation 2018
b) 42. Änderungssatzung
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 (Anlage 1) ist von Rat geprüft und gebilligt.
Die 42. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung der als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 925-X
14. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben)
hier: Gebührenkalkulation 2018
Die Gebührenkalkulation 2018 (Anlage 1) über die Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt.
Die 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 03.11.2006 wird in der Fassung als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 923-X
Niederschlagswasserbeseitigung
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.10.2017
sind, sie eine schnelle Bearbeitung der offenen Fälle einfordert und ansonsten ankündigt, Einblick
in den Bearbeitungsstand nehmen zu wollen.
Die Betriebsleitung erläutert, dass Bad Münstereifel trotz des räumlich ausgedehnten Kanalnetzes
im Vergleich mit den übrigen kreisangehörigen Gemeinden die viertgünstigste Niederschlagswassergebühr hat, was dafür spricht, dass bereits ein hoher Anschlussgrad vorliegt (Gebührenvergleich als Anlage beigefügt). Die offenen Fälle sollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten
abgearbeitet werden.
Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung mit dem vorhandenen Personal die
Fälle kontinuierlich abarbeitet. Dabei sollen nicht ständig Auswertungen und Aufstellungen in der
Sache verlangt werden, welche zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen und die Abwicklung weiNiederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 30.11.2017
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ter verzögern. Im Übrigen sieht die CDU-Fraktion in der Bereitstellung von zusätzlichem Personal
keine überzeugende Lösung, weil dadurch weitere Kosten produziert werden, mit denen alle Gebührenzahler belastet werden.
Einstimmiger Beschluss:
Die Ausführungen der Betriebsleitung werden zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 960-X
Bedarfsberechnung (Kalkulation) Kanalanschlussbeitrag
Wirkung zum 01.01.2019 erhöht werden sollte. Mit diesem Termin wird es möglich sein, in dem
schon seit Jahren bestehenden Bebauungsplangebiet Mühlenberg die noch fehlenden Kanäle zu
verlegen und zu dem bisherigen Beitragssatz abzurechnen.
Einstimmiger Beschluss bei zwei Enthaltungen:
Der Betriebsausschuss „Stadtwerke“ empfiehlt dem Rat folgendes:
1. Die Beitragsbedarfsberechnung (Anlage 1 bis 2 zu RD-Nr. 960-X) ist vom Rat geprüft und gebilligt.
2. Der Anschlussbeitrag in § 3 Abs. 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird auf 8,00 € pro qm erhöht und die ohnehin zur Beratung anstehende 42. Änderungssatzung (RD-Nr. 942-X) entsprechend ergänzt.
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 897-X/Z-1
Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
hier: Feststellung
Die CDU-Fraktion beantragt, in die Niederschrift aufzunehmen, dass zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus Gründen der Finanzierungsstabilität langfristige Kredite gewählt werden sollen.
Außerdem empfiehlt der Betriebsausschuss, folgende Position aus dem Wirtschaftsplan Betriebszweig Wasser zu sperren:
a)
b)
Vermögensplan
1.3.2.5 Transportleitung HB Michelsberg nach Scheuerheck
20.000 €
Vermögensplan
1.6.2 Beschaffung Dienstfahrzeug Stadtwerke
30.000 €
VE: 670.000 €
Im Übrigen wird der Beschlussvorschlag über die Feststellung der Wirtschaftspläne 2018 als Empfehlung an den Stadtrat übernommen.
Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2018 werden wie folgt
festgestellt:
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 30.11.2017
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I.
Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser
1.
a) Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
2.559.000 €
2.559.000 €
c) Vermögensplan
Erträge
Aufwendungen
1.840.284 €
1.840.284 €
2.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.119.784 € festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.020.000 € festgesetzt.
II.
Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser
1.
a) Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
6.096.500 €
6.096.500 €
b) Vermögensplan
Erträge
Aufwendungen
4.606.500 €
4.606.500 €
2.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 2.155.000 € festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 180.000 € festgesetzt.
Zu Punkt 10. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Zu Punkt 10.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 928-X
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 30.09.2017
Zu Punkt 10.2 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 929-X
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser - 30.09.2017
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 30.11.2017
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Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, weil ein Ausschussmitglied nach dem Baufortschritt bei
der Verlegung eines Verbindungssammlers und einer Wasserleitung durch das Eschweiler Tal
fragt.
Der Technische Betriebsleiter erläutert, dass die übertiefen Passagen im Bereich des Steinbruchs
inzwischen passiert wurden und die Arbeiten zurzeit zügig voranschreiten ( ca. 1.200 m sind bisher
verlegt ), sodass bis Weihnachten voraussichtlich die Pumpstation erreicht werden wird. Ab der
Pumpstation wird die Wasserleitung mitverlegt.
Zudem wird versucht, die wassergebundene Oberfläche, trotz Eintritt in die feucht-kalte Jahreszeit,
mittels Bodenstabilisierung vorab möglichst gut begeh- und befahrbar zu machen, zumal sie auch
als Umleitungsstrecke sowie Zufahrt zur Siedlung dienen soll.
Die Feinschicht kann jedoch erst im Frühjahr hergestellt werden.
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Vorsitzender
(Ludger Müller)
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Schriftführerin
(Lisa Heller)
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 30.11.2017
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