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Beschlusstext (17_06_20 Abwägungstabelle Öffentlichkeit_ergänzt_bearb. nach BPU-Ausschuss 04.07.2017)

Daten

Kommune
Titz
Größe
76 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 18:00
Aktualisiert
07.07.17, 18:00
Beschlusstext (17_06_20 Abwägungstabelle Öffentlichkeit_ergänzt_bearb. nach BPU-Ausschuss 04.07.2017)

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Inhalt der Datei

Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. Behörde / Inhalt der Stellungnahme 1 Maatz, Willi; Schreiben vom 18.11.2016 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der geplanten Flächennutzungsplanänderung für die Ortschaft Jackerath bitten wir um Prüfung, ob unser Grundstück, ln der Hamm 1 (Flur 59, Flurstück 21), in die Änderung des Flächennutzungsplanes mitaufgenommen werden kann, da es durch die Ausweisung der gegenüberliegenden Fläche als "Wohnbaufläche" anbieten würde und sich unsere Kinder später einen Bau eines Wohnhauses an dieser Stelle vorstellen könnten. Stellungnahme der Verwaltung Das Grundstück, in der Hamm 1 (Flur 59, Flurstück 21) in Titz Jackerath, ist im Flächennutzungsplan aktuell als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Bei den Plangebieten (Teilbereich A und B) der 14. Flächennutzungsplanänderung handelt es sich bereits um Bauflächen im aktuellen Flächennutzungsplan. In diesem Verfahren erfolgt eine Neustrukturierung der Bauflächen bzw. eine Anpassung der zum Teil vorhandenen Gegebenheiten. Eine Neuentwicklung von Bauflächen ist in diesem Verfahren hingegen nicht vorgesehen. Diese Vorgehensweise ist im Übrigen mit der Bezirksregierung vorabgestimmt. Beschlussvorschlag Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, ihr wird nicht gefolgt. Unbeschadet der vorgenannten Ausführungen beabsichtigt die Verwaltung, im Rahmen der sukzessiven Überarbeitung der Abrundungssatzungen in der Gemeinde Titz, die Prüfung der Aufnahme des Grundstückes (Flur 59, Flurstück 21) in den Innenbereich. 1/1