Daten
Kommune
Titz
Größe
76 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 18:00
Aktualisiert
07.07.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Nr.
Behörde / Inhalt der Stellungnahme
1
Maatz, Willi; Schreiben vom 18.11.2016
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der geplanten Flächennutzungsplanänderung für die Ortschaft Jackerath bitten wir um Prüfung, ob unser
Grundstück, ln der Hamm 1 (Flur 59, Flurstück 21), in die Änderung des
Flächennutzungsplanes mitaufgenommen werden kann, da es durch die
Ausweisung der gegenüberliegenden Fläche als "Wohnbaufläche" anbieten würde und sich unsere Kinder später einen Bau eines Wohnhauses an
dieser Stelle vorstellen könnten.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Grundstück, in der Hamm 1 (Flur 59, Flurstück 21) in Titz Jackerath, ist im Flächennutzungsplan aktuell als landwirtschaftliche
Fläche dargestellt. Bei den Plangebieten (Teilbereich A und B) der
14. Flächennutzungsplanänderung handelt es sich bereits um Bauflächen im aktuellen Flächennutzungsplan. In diesem Verfahren
erfolgt eine Neustrukturierung der Bauflächen bzw. eine Anpassung
der zum Teil vorhandenen Gegebenheiten. Eine Neuentwicklung
von Bauflächen ist in diesem Verfahren hingegen nicht vorgesehen.
Diese Vorgehensweise ist im Übrigen mit der Bezirksregierung
vorabgestimmt.
Beschlussvorschlag
Einstimmiger
Empfehlungsbeschluss:
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis
genommen,
ihr wird nicht
gefolgt.
Unbeschadet der vorgenannten Ausführungen beabsichtigt die
Verwaltung, im Rahmen der sukzessiven Überarbeitung der Abrundungssatzungen in der Gemeinde Titz, die Prüfung der Aufnahme
des Grundstückes (Flur 59, Flurstück 21) in den Innenbereich.
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