Daten
Kommune
Titz
Größe
1,3 MB
Datum
30.11.2016
Erstellt
05.12.16, 18:01
Aktualisiert
05.12.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses – Mittwoch, den 30.11.2016
17. FNP-Änderung
Der Gemeinde Titz
Gemeinde Titz – Ortslage Ameln
17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz
Sondergebiet
(Auflandebecken)
ca. 190.394 m²
Industriegebiet
ca. 80.686 m²
Gewerbliche
Fläche
ca. 3.929 m²
Grünfläche
ca. 61.217 m²
Industriegebiet
ca. 67.551 m²
Gewerbliche Fläche
ca. 8.738 m²
Verkehrsfläche
ca. 32 m²
Änderungsbereich 1 (ca. 190.394 m²):
„Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung
„Auflandebecken“ (SO)
Änderungsbereich 2 (ca. 145.832 m²):
„Gewerbliche
Flächen“
mit
der
Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) und
„Grünfläche“
Änderungsbereich 3 (ca. 76.321 m²):
„Gewerbliche
Flächen“
mit
der
Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) und
„gewerbliche Baufläche“ mit der Bestimmung
„Gewerbegebiet“ (GE)
Teilbereich 1
Darstellung im FNP als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Auflandebecken“
•
•
•
Im westlichen Teilbereich wird die Fläche
derzeit mit Material aus einer Kiesabgrabung
verfüllt.
Für den nordöstlichen Teilbereich besteht die
Genehmigung zur Errichtung und zum
Betrieb einer Anlage zur Behandlung und
Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen.
Momentan
besteht
derzeit
eine
Brecheranlage, die laut der temporären
Genehmigung bis zum 30.06.2020 vollständig
zurückgebaut sein muss, um dem
Rekultivierungsplan zu entsprechen.
Auf der südöstlichen Teilfläche besteht eine
Genehmigung zur Errichtung und zum
Betrieb
einer
semi-mobilen
Aufbereitungsanlage für Sand und Kies,
welche nicht umgesetzt ist.
Teilbereich 2
Darstellung im FNP als „Gewerblichen Flächen“ mit der Zweckbestimmung
„Industriegebiet“ (GI) und „Grünfläche“
•
Auf den westlichen Flächen befinden sich
Anlagen der
Firma „Beton- und
Asphaltmischwerke Tholen GmbH“. Die
übrigen Flächen werden entsprechend den
Festsetzungen
im
Bebauungsplan
entweder industriell genutzt oder stellen
Auflandepolder
(Erdablagerung)
der
ehemaligen Zuckerfabrik dar. Hier befindet
sich
aufgeschüttetes
Erdreich
der
ehemaligen
Zuckerfabrik,
in
einer
Mächtigkeit von 5 - 6 Meter. Dieses
Erdreich wurde unter dem Begriff
"Rübenerde" als unbelasteter Boden unter
dem 10.06.2013 beprobt. Die sich dort
angesiedelte Sukzession ist ein Wildwuchs.
Teilbereich 3
Änderungsbereich 3: „Gewerblichen Flächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) und „gewerbliche Baufläche“ mit der Bestimmung „Gewerbegebiet“ (GE)
•
Die Flächen werden derzeit bereits
gewerblich
genutzt
oder
stellen
Bauflächen für gewerbliche Nutzungen
dar. Im südöstlichen Bereich ist die Fläche
mit
Gehölzen
und
Strauchwerk
bewachsen, das sich dort sukzessive
entwickelt hat.
17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz
•
Änderungsbereich 1 (ca. 190.394 m²):
„Sondergebiet“
mit
der
Zweckbestimmung
„Auflandebecken“
(SO) soll zukünftig als „Flächen für die
Landwirtschaft“ dargestellt werden.
Landwirtschaftliche
Fläche
ca. 190.394 m²
17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz
•
Änderungsbereich 2 (ca. 145.832 m²):
„Gewerbliche
Flächen“
mit
der
Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI)
und „Grünfläche“ sollen vollständig der
„gewerblichen Nutzung“ (G) dienen.
Gewerbliche Fläche
ca. 145.832 m²
17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz
Gewerbliche Flächen:
ca. 68.565 m²
Mischgebietsflächen:
ca. 7.724 m²
Verkehrsfläche ca. 32 m²
•
Änderungsbereich 3 (ca. 76.321 m²):
„Gewerbliche
Flächen“
mit
der
Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI)
und „gewerbliche Baufläche“ mit der
Bestimmung „Gewerbegebiet“ (GE) sollen
als
„gewerbliche
Bauflächen“
(G)
dargestellt werden. Die Flächen entlang der
Prämienstraße gegenüber dem bereits
bestehenden Mischgebiet sollen als
„Mischgebiet“ (MI) dargestellt werden.
17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz
Auswirkungen der Planungen
- Landschaftsplan
17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz
Auswirkungen der Planungen
•
Im Landschaftsplan wird der Teilbereich 1 mit dem Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung
von in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur
geschädigten oder erheblich veränderten Bereichen und Eingliederung in die umgebende
Landschaft“ dargestellt. Durch die Rekultivierung der Fläche zu „Flächen für
Landwirtschaft“ wird diesem Ziel gefolgt.
•
Der Bereich 2 wird ebenfalls zum Teil mit dem Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung von
in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur
geschädigten oder erheblich veränderten Bereichen und Eingliederung in die umgebende
Landschaft“ dargestellt. Im Bereich der Grünfläche sind derzeit keine wertvollen
Biotopstrukturen aufzufinden. Die sich dort angesiedelte Sukzession ist ein Wildwuchs.
•
Die übrigen Flächen des Bereiches 2 sowie die Flächen des Bereiches 3 liegen innerhalb
der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches zu den Ortslagen. Somit ist für diese
Flächen kein Entwicklungsziel dargestellt.
17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz
Auswirkungen der Planungen
•
Europäische Vogelschutzgebiete (§ 10 Abs. 6 BNatSchG), Wasserschutzgebiete (§§ 19 und
32 WHG), Natura 2000 (§ 10 Abs. 8 BNatSchG), Naturschutzgebiete (§23 BNatSchG),
Nationalparke (§24 BNatSchG), Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete (§§ 25
und 26 BNatSchG) oder geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) sind durch die Planung nicht
betroffen.
•
Die planbedingten voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen werden im Laufe des
Verfahrens ermittelt und in einem Umweltbericht als Teil der Begründung beschrieben und
bewertet.
VIELEN DANK FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT