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Beschlusstext (Vortrag 17. Änderung FNP)

Daten

Kommune
Titz
Größe
1,3 MB
Datum
30.11.2016
Erstellt
05.12.16, 18:01
Aktualisiert
05.12.16, 18:01

Inhalt der Datei

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses – Mittwoch, den 30.11.2016 17. FNP-Änderung Der Gemeinde Titz Gemeinde Titz – Ortslage Ameln 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz Sondergebiet (Auflandebecken) ca. 190.394 m² Industriegebiet ca. 80.686 m² Gewerbliche Fläche ca. 3.929 m² Grünfläche ca. 61.217 m² Industriegebiet ca. 67.551 m² Gewerbliche Fläche ca. 8.738 m² Verkehrsfläche ca. 32 m² Änderungsbereich 1 (ca. 190.394 m²): „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Auflandebecken“ (SO) Änderungsbereich 2 (ca. 145.832 m²): „Gewerbliche Flächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) und „Grünfläche“ Änderungsbereich 3 (ca. 76.321 m²): „Gewerbliche Flächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) und „gewerbliche Baufläche“ mit der Bestimmung „Gewerbegebiet“ (GE) Teilbereich 1 Darstellung im FNP als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Auflandebecken“ • • • Im westlichen Teilbereich wird die Fläche derzeit mit Material aus einer Kiesabgrabung verfüllt. Für den nordöstlichen Teilbereich besteht die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen. Momentan besteht derzeit eine Brecheranlage, die laut der temporären Genehmigung bis zum 30.06.2020 vollständig zurückgebaut sein muss, um dem Rekultivierungsplan zu entsprechen. Auf der südöstlichen Teilfläche besteht eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer semi-mobilen Aufbereitungsanlage für Sand und Kies, welche nicht umgesetzt ist. Teilbereich 2 Darstellung im FNP als „Gewerblichen Flächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) und „Grünfläche“ • Auf den westlichen Flächen befinden sich Anlagen der Firma „Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH“. Die übrigen Flächen werden entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan entweder industriell genutzt oder stellen Auflandepolder (Erdablagerung) der ehemaligen Zuckerfabrik dar. Hier befindet sich aufgeschüttetes Erdreich der ehemaligen Zuckerfabrik, in einer Mächtigkeit von 5 - 6 Meter. Dieses Erdreich wurde unter dem Begriff "Rübenerde" als unbelasteter Boden unter dem 10.06.2013 beprobt. Die sich dort angesiedelte Sukzession ist ein Wildwuchs. Teilbereich 3 Änderungsbereich 3: „Gewerblichen Flächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) und „gewerbliche Baufläche“ mit der Bestimmung „Gewerbegebiet“ (GE) • Die Flächen werden derzeit bereits gewerblich genutzt oder stellen Bauflächen für gewerbliche Nutzungen dar. Im südöstlichen Bereich ist die Fläche mit Gehölzen und Strauchwerk bewachsen, das sich dort sukzessive entwickelt hat. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz • Änderungsbereich 1 (ca. 190.394 m²): „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Auflandebecken“ (SO) soll zukünftig als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Landwirtschaftliche Fläche ca. 190.394 m² 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz • Änderungsbereich 2 (ca. 145.832 m²): „Gewerbliche Flächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) und „Grünfläche“ sollen vollständig der „gewerblichen Nutzung“ (G) dienen. Gewerbliche Fläche ca. 145.832 m² 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz Gewerbliche Flächen: ca. 68.565 m² Mischgebietsflächen: ca. 7.724 m² Verkehrsfläche ca. 32 m² • Änderungsbereich 3 (ca. 76.321 m²): „Gewerbliche Flächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) und „gewerbliche Baufläche“ mit der Bestimmung „Gewerbegebiet“ (GE) sollen als „gewerbliche Bauflächen“ (G) dargestellt werden. Die Flächen entlang der Prämienstraße gegenüber dem bereits bestehenden Mischgebiet sollen als „Mischgebiet“ (MI) dargestellt werden. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz Auswirkungen der Planungen - Landschaftsplan 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz Auswirkungen der Planungen • Im Landschaftsplan wird der Teilbereich 1 mit dem Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung von in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder erheblich veränderten Bereichen und Eingliederung in die umgebende Landschaft“ dargestellt. Durch die Rekultivierung der Fläche zu „Flächen für Landwirtschaft“ wird diesem Ziel gefolgt. • Der Bereich 2 wird ebenfalls zum Teil mit dem Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung von in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder erheblich veränderten Bereichen und Eingliederung in die umgebende Landschaft“ dargestellt. Im Bereich der Grünfläche sind derzeit keine wertvollen Biotopstrukturen aufzufinden. Die sich dort angesiedelte Sukzession ist ein Wildwuchs. • Die übrigen Flächen des Bereiches 2 sowie die Flächen des Bereiches 3 liegen innerhalb der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches zu den Ortslagen. Somit ist für diese Flächen kein Entwicklungsziel dargestellt. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gemeinde Titz Auswirkungen der Planungen • Europäische Vogelschutzgebiete (§ 10 Abs. 6 BNatSchG), Wasserschutzgebiete (§§ 19 und 32 WHG), Natura 2000 (§ 10 Abs. 8 BNatSchG), Naturschutzgebiete (§23 BNatSchG), Nationalparke (§24 BNatSchG), Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete (§§ 25 und 26 BNatSchG) oder geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) sind durch die Planung nicht betroffen. • Die planbedingten voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen werden im Laufe des Verfahrens ermittelt und in einem Umweltbericht als Teil der Begründung beschrieben und bewertet. VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT