Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Stellungnahme neu (TÖB) zur 15. Änderung FNP)

Daten

Kommune
Titz
Größe
132 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:03
Aktualisiert
08.12.14, 18:03
Beschlusstext (Stellungnahme neu (TÖB) zur 15. Änderung FNP)

öffnen download melden Dateigröße: 132 kB

Inhalt der Datei

Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden (TÖB) zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Titz Nr. Behörde / Inhalt der Anregungen 1 Bundeswehr vom 15.10.2014/09.10.2014 1.1 als Anlagen die gewünschte Stellungnahme der Bundeswehr. Zum o.a. Sachverhalt teilen wir folgendes mit: Die Bundeswehr ist berührt aber nicht betroffen, weil das Planungsgebiet im Zuständigkeitsbereich der Luftverteidigungsanlage Erndtebrück liegt. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen -vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten. 2. Stellungnahme der Verwaltung Das Plangebiet befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Luftverteidigungsanlage Nörvenich. Auf der Ebene des Bebauungsplans (vorhabenbezogener Bebauungsplan Titz „Landmaschinen und Landtechnik“ Ortslage Ameln) wurde bezüglich der Gebäudehöhe eine Festsetzung aufgenommen. Es ist eine maximale Firsthöhe von 10,00 m und eine Traufhöhe von 7,00 m festgesetzt. Bezugspunkt für die Höhenangabe ist der höchste Punkt der Straßenbegrenzungslinie am jeweiligen Baugrundstück. Eine Höhe von 30 m wird somit durch bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile nicht überschritten. Beschlussvorschlag Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Folgende Behörden haben keine Bedenken geäußert: • Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 29.10.2014 • Kreis Düren mit Schreiben vom 03.11.2014 • Bezirksregierung Köln (Arbeits- und technischer Öffentlichkeitsschutz) mit Schreiben vom 15.10.2014 • Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 mit Schreiben vom 14.10.2014 • Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 mit Schreiben vom 15.10.2014 • Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville Eifel mit dem Schreiben vom 10.10.2014 • Thyssengas GmbH, Dortmund mit dem Schreiben vom 01.10.2014 • IHK mit Schreiben vom 13.11.2014 1/1