Daten
Kommune
Titz
Größe
132 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:03
Aktualisiert
08.12.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden (TÖB) zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Titz
Nr.
Behörde / Inhalt der Anregungen
1
Bundeswehr vom 15.10.2014/09.10.2014
1.1
als Anlagen die gewünschte Stellungnahme der Bundeswehr.
Zum o.a. Sachverhalt teilen wir folgendes mit:
Die Bundeswehr ist berührt aber nicht betroffen, weil das Planungsgebiet im Zuständigkeitsbereich der Luftverteidigungsanlage Erndtebrück
liegt.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen -vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten.
2.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Plangebiet befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Luftverteidigungsanlage Nörvenich.
Auf der Ebene des Bebauungsplans (vorhabenbezogener Bebauungsplan Titz „Landmaschinen und Landtechnik“ Ortslage Ameln)
wurde bezüglich der Gebäudehöhe eine Festsetzung aufgenommen.
Es ist eine maximale Firsthöhe von 10,00 m und eine Traufhöhe von
7,00 m festgesetzt. Bezugspunkt für die Höhenangabe ist der höchste
Punkt der Straßenbegrenzungslinie am jeweiligen Baugrundstück.
Eine Höhe von 30 m wird somit durch bauliche Anlagen einschließlich
untergeordneter Gebäudeteile nicht überschritten.
Beschlussvorschlag
Einstimmiger
Empfehlungsbeschluss:
Der Hinweis
wird
zur
Kenntnis genommen. Der
Rat schließt
sich der Stellungnahme
der
Verwaltung an.
Folgende Behörden haben keine Bedenken geäußert:
•
Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 29.10.2014
•
Kreis Düren mit Schreiben vom 03.11.2014
•
Bezirksregierung Köln (Arbeits- und technischer Öffentlichkeitsschutz) mit Schreiben vom 15.10.2014
•
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 mit Schreiben vom 14.10.2014
•
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 mit Schreiben vom 15.10.2014
•
Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville Eifel mit dem Schreiben vom 10.10.2014
•
Thyssengas GmbH, Dortmund mit dem Schreiben vom 01.10.2014
•
IHK mit Schreiben vom 13.11.2014
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