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Beschlusstext (Anlage 3_Machbarkeitsstudie Erbsensuppe)

Daten

Kommune
Titz
Größe
3,2 MB
Datum
03.12.2014
Erstellt
08.12.14, 18:03
Aktualisiert
08.12.14, 18:03

Inhalt der Datei

Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de Gemeinde Titz Kreis Düren Regierungsbezirk Köln Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Verfasser: VDH Projektmanagement GmbH Maastrichter Straße 8 41812 Erkelenz Erkelenz, den 27.08.2014 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation und Ziele 1 2. Lage und Situation der bestehenden Feuerwehren- und Bauhöfe 2 2.1 Feuerwehr 2.1.1 Feuerwehr Titz 2 2.1.2 Feuerwehr Opherten 3 2.1.3 Feuerwehr Jackerath 4 2.2 Bauhöfe 4. 5 2.2.2 Bauhof Rödingen 6 2.2.3 Lagerhalle Gevelsdorf 7 Technische Anforderungen / Vorgaben 7 8 3.1 Feuerwehr 8 3.2 Bauhöfe 11 Kostenschätzung der Erhaltung der Bestandsgebäude 4.1 Feuerwehrgebäude 13 13 4.1.1 Feuerwehr Opherten 13 4.1.2 Feuerwehr Jackerath 13 4.1.3 Feuerwehr Titz 13 4.2 Bauhöfe 5. 5 2.2.1 Bauhof Titz 2.3 Zusammenfassung der Bestandsaufnahme von Feuerwehren und Bauhöfen 3. 2 14 4.2.1 Bauhof Titz 14 4.2.2 Bauhof Rödingen 14 4.2.3 Bauhof Gevelsdorf (angemietet) 14 4.3 Bauliche Unterhaltung 15 4.4 Zwischenfazit 15 Kostenschätzung des Sanierungs- bzw. Modernisierungsaufwandes der Bestandsgebäude 5.1 Feuerwehrgebäude 16 16 5.1.1 Feuerwehr Opherten 16 5.1.2 Feuerwehr Jackerath 16 5.1.3 Feuerwehr Titz 17 I Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 5.2 Bauhöfe 6. 7. 18 5.2.1 Bauhof Titz 18 5.2.2 Bauhof Rödingen 18 5.2.3 Bauhof Gevelsdorf 18 5.3 Bauliche Unterhaltung 18 5.4 Zwischenfazit 19 Kostenschätzung der Neuplanung eines kombinierten Bauhof- und Feuerwehrgebäudes 20 6.1 Synergien einer neuen Planung 20 6.2 Plangebietswahl/- Anordnung der Funktionsbereiche 27 6.3 Variante 1 29 6.4 Variante 2 34 6.5 Variantenvergleich (1 und 2) 35 6.6 Option Gewerbeflächen 37 6.7 Umgestaltung Rathausvorplatz 39 Planungsrechtliche Vorgaben 40 7.1 Regionalplan 40 7.2 Flächennutzungsplan 40 7.3 Schutzgebiete 41 7.4 Städtebauliches Konzept (Variante 2) 42 7.5 Grünflächen 43 7.6 Verkehr 43 7.7 Auswirkungen der Planung 43 7.8 Variantenbetrachtung der Konzeptumsetzung 44 8. Laufende betriebliche Kosten 50 9. Fördermittel 56 9.1 Förderungen in Bezug auf die Nutzung als Feuerwehrgebäude 56 9.2 Fazit 66 10. Energieeffizienz und Einsatz regenerative Energien 67 11. Wirtschaftlichkeitsberechnung 73 12. Zusammenfassung 77 13. Tabellenverzeichnis 79 14. Abbildungsverzeichnis 82 II Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 1. Ausgangssituation und Ziele Nachdem die Gemeinde Titz für das Gemeindegebiet einen Brandschutzbedarfsplan (Brandschutzbedarfsplan Gemeinde Titz, in der Fassung Februar 2013) aufgestellt hat (gem. § 22 FSHG NRW), gilt es zu prüfen, ob die heutigen Bestandsgebäude der Feuerwehr in den Ortschaften Titz (Im Grüntal 24, Titz), Opherten (Titzer Str. 1, Titz-Opherten) und Jackerath (Jülicher Straße 21, Titz-Jackerath) weiterhin ertüchtigungsfähig und erhaltenswert sind. Weiterhin unterhält die Gemeinde Titz zur Betreuung ihrer gemeindlichen Anlagen, Straßen, Wege und Plätze Bauhöfe (Bauhof Titz, Landstraße 4, Titz; Bauhof Rödingen, Kroschstr. 31, Titz-Rödingen und Bauhof Titz-Gevelsdorf, Heerbahn gegenüber Hausnr. 3). Auch in Bezug auf die Bestandsgebäude der Bauhöfe ist eine Einschätzung des nötigen Kostenaufwandes zur weiteren Erhaltung sowie ggf. nötigen Sanierung und Modernisierung für die Gemeinde von Bedeutung. Diese Projektstudie soll Perspektiven zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes der Bestandsgebäude der Feuerwehren und Bauhöfe in Form der Erhaltung, Sanierung oder Modernisierung bzw. Erneuerung eröffnen und konkretisieren. Schrittweise erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme der bestehenden Gebäude. Anschließend werden die technischen Anforderungen an Bauhöfe und Feuerwehren aufgezeigt. In den folgenden Kapiteln werden die genannten Alternativen baulich, technisch sowie wirtschaftlich eingeschätzt und miteinander verglichen. Daraufhin folgen Kapitel über die planungsrechtliche Situation der Variante Neubau, die Prognose der laufenden betrieblichen Kosten aller Planungsalternativen, eine Aufzählung der relevanten Fördermittel und eine Ausführung über den Einsatz von verschiedenen Energiequellen zur Verwertung von Kosteneinsparpotentialen und Umweltschonung. Nachdem anschließend die Finanzierungskosten der zur Rede stehenden Alternativen geschätzt werden, endet die Projektstudie mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einer Empfehlung. Für die Neubauvarianten wird außerdem die Möglichkeit zur Ausweisung und Erschließung von Gewerbeflächen an einem neuen Standort (Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstücke 4,5,6 und 7) aufgezeigt. In den Varianten sind die Flächenbedarfe der Feuerwehr und des Betriebshofes berücksichtigt sowie funktional geeignete und wirtschaftlich sinnvolle Zuschnitte der Gewerbegrundstücke ermittelt. Da die Berechnung im Folgenden überwiegend auf Grundlage von Flurkarten erstellt sind, können die angegebenen Baukosten zu ca. 25 %-35 % abweichen. Die weiteren Berechnungen basieren z.T. auf den Baukosten und langfristigen Prognosen. Daher können diese ebenfalls in der Realität erheblich abweichen. Gutachten und Detail- bzw. Fachplanungen, die zu einer genaueren Kostenermittlungen führen würden, wären in dem frühen Stadium aufgrund des hohen Aufwandes nicht angemessen. Eine rein auf wirtschaftliche Interessen bezogene Betrachtung ist im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung sowie Gewährleistung einer zuverlässigen Funktionsfähigkeit der Anlagen (Feuerwehr und Bauhof) bedenklich. Daher werden im hier vorliegenden Gutachten Empfehlungen dargelegt, die die aktuellen technischen Anforderungen berücksichtigen. 1 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 2. Lage und Situation der bestehenden Feuerwehren- und Bauhöfe 2.1 2.1.1 Feuerwehr Feuerwehr Titz Der aktuelle Standort der Feuerwehr Titz befindet sich in Titz, Gemarkung Titz, Flur 40 Flurstück 421 (teilweise) und ist ca. 985 m² groß. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt für den Bereich gemischte Baufläche (M) mit der Zweckbestimmung Feuerwehr dar. Im nordöstlichen Bereich wird eine Fläche des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung Kindergarten dargestellt. Nördlich ist eine Grünfläche mit einem Spielplatz und einer Parkanlage vorhanden. Im Osten und Westen grenzen gemischte Bauflächen an (M). Südlich wird das Plangebiet durch die Abbildung 1: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Titz Straße „Im Grüntal“ umgrenzt, der sich weitere gemischte Bauflächen anschließen. Die Löschgruppe Titz hat ihre Heimat derzeit in einem Gerätehaus im Grüntal im alten Ortskern Titz. Diese innerörtliche Lage hat den großen Nachteil, dass einerseits bei Alarmierung die Anfahrt zum Gerätehaus für die Feuerwehrangehörigen als auch das Ausrücken mit nennenswerten Zeitverlusten verbunden ist und sich aufgrund der räumlichen Lage nicht unkompliziert gestaltet. So ist die Parksituation derzeit angespannt (vgl. Brandschutzbedarfsplan Gemeinde Titz, in der Fassung Februar 2013). Folgende Aspekte sind bei der Bestandsaufnahme aufgefallen bzw. sind mitgeteilt worden:  Der Lagerraum ist sehr klein und befindet sich in Garagen; funktionell ok  Fahrzeughallengröße ist in Ordnung  Umkleideräume werden benötigt (derzeit in Fahrzeughalle). Fehlende Schwarz-Weiß Trennung1; ist großer Aufenthaltsraum vorhanden? 1  Zugang von Bar zur Küche statisch fraglich  Abstellraum mit stark beschädigten Wänden (im Bereich Eingang)  Sanitärräume sanierungsbedürftig  Fahrzeuge werden hintereinander geparkt (Herausrücken wird teilweise problematisch)  Umbau Feuerwache mit technischem modernen Standard möglich  Umbau des früheren Schulgebäudes (Erdgeschoss) für nötige Erweiterungen nutzbar Eine Schmutzschleuse, die für die Einhaltung der Hygiene notwendig ist. Die in ziviler Kleidung ankommenden Feuerwehran- gehörigen ziehen sich um und besetzen die Fahrzeuge. Nach dem Einsatz wird die Kleidung dann wieder getauscht. Die Schwarz-Weiss Trennung beginnt üblicherweise gleich hinter der Fahrzeughalle mit der Stiefelwäsche (samt Trocknungsgebläse) und dem Einwerfen der verschmutzten Oberbekleidung in einen Container. 2 Gemeinde Titz 2.1.2 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Feuerwehr Opherten Der aktuelle Standort der Feuerwehr Opherten befindet sich in Titz, Gemarkung Titz, Flur 44 Flurstück 61 und ist ca. 789 m² (Grundstücksfläche) groß. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt für den Bereich Fläche des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung Feuerwehr dar. Nördlich der Fläche befindet sich das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Pferdebewegungshalle. Zusätzlich sind westlich des Feuerwehrhauses Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB dargeAbbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Opherten stellt, die an landwirtschaftliche Flächen angrenzen. Östlich des Feuerwehrhauses befinden sich die im Flächennutzungsplan als Grünflächen (tatsächlich Gartenflächen) dargestellten Bereiche, denen sich weiter östlich gemischte Bauflächen (M) anschließen. Die Löschgruppe Opherten ist in einem in den 1970ern selbst errichteten Gerätehaus an der Titzer Straße untergebracht und derzeit ca. 13 Mann stark. Das zur Löschgruppe gehörende TSF-W2 ist in der nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen entsprechenden Garage untergestellt. Der ebenfalls zur Einheit gehörende MTW3 muss im Freien abgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die nicht hinreichende Unterbringung mittel- bis langfristig Handlungsbedarf auslösen wird (vgl. Brandschutzbedarfsplan Gemeinde Titz, in der Fassung Februar 2013). Folgende Aspekte sind bei der Bestandsaufnahme aufgefallen bzw. sind mitgeteilt worden:  Schwarzdecke (Erschließungsstraße) wird neu erstellt (Kosten werden nicht zugeordnet)  Ggf. Koaleszenzabscheider4 notwendig (zur Säuberung der Werkzeuge)  Fahrzeughalle ist zu klein / Stellplätze und Zufahrt sind nicht befestigt  Anbau für Umkleide- und Sanitärräume notwendig (derzeit in Fahrzeughalle integriert)  Neben der Fahrzeughalle (Garage) ist die Fläche verpachtet  Das Dach ist augenscheinlich mängelfrei  Türen sind kleiner als 2 m und entsprechen nicht der heutigen Technik 2 Tragkraftspritzenfahrzeug mit Löschwasserbehälter von 500 l 3 Mannschaftstransportwagen 4 Das Funktionsprinzip des Koaleszenzabscheiders (Ölabscheiders) beruht auf der schweren Mischbarkeit von Öl (bzw. Benzin) und Wasser sowie dem Dichteunterschied der organischen Bestandteile zum Wasser. Die spezifisch leichtere organische Phase schwimmt auf und sammelt sich auf der Wasseroberfläche. Die separierten Leichtflüssigkeiten können abgesaugt und entsorgt werden. Der Koaleszenzabscheider beruht gem. seines Namens auf dem Prinzip der Koaleszenz. D.h. das Zusammenfließen von kleinen Ölpartikeln zu großen Öltropfen wird begünstigt. Die kleinsten Öltropfen können auf diese Weise nach dem Schwerkraftprinzip aufschwimmen und abgetrennt werden. 3 Gemeinde Titz 2.1.3 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Feuerwehr Jackerath Der aktuelle Standort der Feuerwehr Jackerath befindet sich in Titz, Gemarkung Titz, Flur 56 Flurstück 573 teilweise und ist ca. 130 m² (Grundstücksfläche) groß. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt für den Bereich gemischte Baufläche (M) dar. Nördlich, südlich und östlich grenzen ebenfalls gemischte Bauflächen an die Fläche an. Im westlichen Bereich liegt die Jülicher Straße, der sich in westliche Richtung ebenfalls gemischte Bauflächen anschließen. In weiterer südlicher Umgebung sind Grünflächen mit einem Sportplatz vorhanden. Abbildung 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Jackerath Die Löschgruppe Jackerath ist in einem der angrenzenden Volksbank gehörenden Gebäude an der Jülicher Straße untergebracht. Die Liegenschaft ist äußerst beengt und entspricht in vielerlei Hinsicht nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen (Abstandsflächen, Dieselabzug, Tor). Das Gebäude wird mietfrei bezogen. (vgl. Brandschutzbedarfsplan Gemeinde Titz, in der Fassung Februar 2013). Folgende Aspekte sind bei der Bestandsaufnahme aufgefallen bzw. sind mitgeteilt worden:  Gebäude wird zur Verfügung gestellt (gemietet)  Kosten entstehen momentan nur durch die Unterhaltung (keine Mietkosten)  Räumlichkeiten sind nicht zu ertüchtigen  Fahrzeughalle zu klein  Anschlüsse in der Garage wegen Brandschutz nicht geeignet (Gasanschluss)  Aufenthaltsraum direkt hinter der Fahrzeughalle  Lagerraum ist ein enger Flur (zu klein)  Anbau für Umkleide- und Sanitärräume notwendig (derzeit in Fahrzeughalle integriert)  Räumlichkeiten funktionell ungeeignet  Nur Instandhaltung bzw. Alternativstandort möglich 4 Gemeinde Titz 2.2 2.2.1 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Bauhöfe Bauhof Titz Der aktuelle Standort des Bauhofes Titz befindet sich in Titz, Gemarkung Titz, Flur 39 Flurstück 111 (teilweise) und 141 (teilweise) ist ca. 860 m² (Grundstücksfläche) groß. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt für den Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung der öffentlichen Verwaltung dar. Abbildung 4: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Titz Südlich grenzt an die Bauhoffläche das Rathausgebäude an. Östlich des Standortes befinden sich Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächen. Die Bauhoffläche wird nördlich durch die Landstraße begrenzt, der sich nördlich weitere gemischte Bauflächen anschließen. Westlich der Fläche für den Gemeinbedarf befinden sich ebenfalls gemischte Bauflächen. Folgende Aspekte sind bei der Bestandsaufnahme aufgefallen bzw. sind mitgeteilt worden:  Das Dach ist vor kurzem zum Teil abgedichtet worden  Mängel an der Dichtheit des Daches in der Fahrzeugabstellhalle  Dämmung bzw. Isolierung muss ggf. neu gemacht werden  Elektrik des Gebäudes muss in Bezug auf d. Sicherheit geprüft werden  Sanitärräume wurden vor kurzem renoviert  Geeignete Entlüftung der Sanitärräume fehlt  Schwarz-Weiß Trennung vor Umkleide fehlt  Die Dichtheit des Koaleszenzabscheiders ist nicht gewährleistet  Ggf. Brandschutzgutachten erforderlich  Boden der Abstellhalle ist zu erneuern (weist große Mängel auf)  Neue Ölwanne notwendig  Tore müssen erneuert werden  Vorplatz ist zu erneuern  Kanal ist zu erneuern  Montagegrube ist zu erneuern. Vorteil Nähe zur Verwaltung (Springerfahrzeuge etc.) 5 Gemeinde Titz 2.2.2 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Bauhof Rödingen Der aktuelle Standort des Bauhofes Rödingen befindet sich in Titz, Gemarkung Rödingen, Flur 9 Flurstück 902 (teilweise) und ist ca. 1.518 m² (Grundfläche) groß. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt für den Bereich eine Grünfläche dar. Nördlich und westlich der Fläche befinden sich Wohnbauflächen. Südlich wird das Plangebiet durch die Kroschstraße begrenzt, der sich südlich weiterhin Wohnbauflächen anschließen. Östlich des Bauhofes sind Abbildung 5: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Rödingen weitere Grünflächen mit Sportplätzen vorhanden. Aufgrund der südlichen Randlage des Bauhofes (in Rödingen) im Gemeindegebiet eignet sich dieser nur bedingt für das Abstellen von Baumaschinen und Fahrzeugen. Nur bei anfallenden Arbeiten im Bereich Rödingen und den Ortschaften Bettenhoven und Höllen, die unmittelbar an Rödingen grenzen, ist der Standort logistisch günstig. Die meisten Ortschaften von Titz liegen jedoch in weiterer Entfernung von mehr als 5 km (Ameln ca. 5 km, Gevelsdorf ca. 9 km, Hasselsweiler ca. 9 km, Hompesch ca. 14 km, Jackerath ca. 11 km, Kalrath ca. 6 km, Müntz ca. 15,3 km, Mündt ca. 9 km, Opherten ca. 8 km Ralshoven ca. 11 km, Sevenich ca. 9 km, Spiel ca. 7 km) zu dem Bauhofstandort. Aufgrund der Distanzen, die mit den Baufahrzeugen zu den meisten Ortschaften zurückgelegt werden müssen, ist dieser Standort als unwirtschaftlich einzuordnen. Folgende Aspekte sind bei der Bestandsaufnahme aufgefallen bzw. sind mitgeteilt worden:  Wirtschaftlichkeit des Standortes ist nicht gegeben, da die Abstellhalle des Baggers zu weit von den Ortschaften ist (nur für Rödingen günstig)  Vorhandener Container 21 m³  Lagerstätte muss befestigt werden  Weitere Container werden notwendig  Tore sind beschädigt  Dach ist undicht  Böden der Abstellhallen weisen bauliche Mängel auf  Ggf. Hallenhöhe muss größer (Baggerhöhe) hergestellt werden  Tragkonstruktion muss überprüft werden  Neuer Ölabscheider ist notwendig  Einfahrt muss wg. baulichen Mängel erneuert werden  Minimal Unterhaltung / Alternative Neubau  Sanierung der Halle unwirtschaftlich 6 Gemeinde Titz 2.2.3 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Lagerhalle Gevelsdorf Der aktuelle Standort des Bauhofes Gevelsdorf befindet sich in Titz, Gemarkung Gevelsdorf, Flur 21 Flurstücke 118 und 123 und ist ca. 3.428 m² (Grundstücksfläche) groß. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt für den Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Auch in der unmittelbaren Umgebung grenzen weitere Flächen für die Landwirtschaft an. Weiter nördAbbildung 6: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Gevelsdorf lich schließt sich das Siedlungsgebiet mit gemischten Bauflä- chen an. Südlich wird der Bereich des Bauhofes von der L 226 (Heerbahn) begrenzt, der sich ebenfalls landwirtschaftliche Flächen anschließen. Der Bauhof liegt im nordwestlichen Bereich des Gemeindegebietes. Dieser Standort ist ebenfalls in Bezug auf die Erreichbarkeit kritisch zu werten5. Es handelt sich bei diesem Bauhof jedoch nur um ein gemietetes Objekt (Anteil einer Halle). Folgende Aspekte sind bei der Bestandsaufnahme aufgefallen:  Wirtschaftlichkeit des Standortes ist nicht gegeben, da die Abstellhalle zu weit von den Ortschaften entfernt ist  Bauhof wird nur als Fahrzeug- und Maschinenabstellhalle genutzt  Keine Arbeits- und Sanitärräume vorhanden  Der Bauhof in Gevelsdorf wird für einen Betrag von 300 € im Monat gemietet. 2.3 Zusammenfassung der Bestandsaufnahme von Feuerwehren und Bauhöfen Es besteht dringlicher Handlungsbedarf, die räumlichen Bedingungen der Feuerwehrgebäude sowie der Bauhofgebäude zu verbessern. Die gegenwärtigen Feuerwehrgebäude genügen weitestgehend nicht mehr den heutigen Minimalanforderungen. Für die Einsatzkräfte sind keine Umkleiden vorhanden. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften können zudem nur bedingt eingehalten werden. Die Beengtheit der Garagenplätze und die schlechten räumlichen Verhältnisse für das Ausrücken der Einsatzfahrzeuge sowie der Mangel an Stellflächen für Fahrzeuge der Einsatzkräfte können sich nachteilig auf die zu realisierenden Einsatzzeiten auswirken. Zur Ermittlung der Einsatzfahrzeiten in Titz wurde erstmals 2001 eine Überschlagsrechnung mit Wegstrecke x Durchschnittsgeschwindigkeit (40 km/h und 60 km/h) durchgeführt. Die Ermittlung zeigte auf, dass das gesamte Gemeindegebiet durch die Löschgruppen im Rahmen der Hilfsfrist 1 (acht Minuten ab Alarmierung) erreichbar ist. 5 Der Bauhof dient als Abstellhalle für Baumaschinen bzw. Fahrzeuge wie Salzstreuer, Walze, Häcksler, Schlepper, LKW, Bag- ger, Rasenmäher sowie weitere Nutzfahrzeuge. 7 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Um die theoretischen Werte bestätigen zu lassen, wurden von jeder Löschgruppe Fahrten in jede Ortschaft der Gemeinde durchgeführt. Es konnte festgestellt werden, dass alle Ortslagen in Titz und Aussiedlerhöfe innerhalb der Hilfsfrist 1 (acht Minuten) erreichbar sind (Brandschutzbedarfsplan Gemeinde Titz, in der Fassung Februar 2013). Die Dauer der Einsatzzeiten könnten durch eine gute Ausstattung bzw. Modernisierung der Gebäude gegebenenfalls optimiert werden, stellen aber keinen Grund für eine Neuplanung der Standorte dar. Die Erhaltungskosten der Bestandsgebäude (Feuerwehr und Bauhof) werden im Kapitel 4 dargelegt. Bei diesen Kosten handelt es sich um die Instandsetzungskosten. Die Kostenschätzung des Sanierungs- bzw. Modernisierungsaufwandes der Bestandsgebäude wird im Kapitel 5 dargelegt. Die Bauhöfe in Rödingen und Gevelsdorf sind im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Ortschaften mit ihren Baumaschinen insgesamt als kritisch zu werten. Aufgrund der langen Strecken, die zu den meisten Ortschaften zurückgelegt werden müssen und dem damit einhergehenden Arbeitszeitaufwand sind diese Standorte als unwirtschaftlich zu erachten. 3. Technische Anforderungen / Vorgaben 3.1 Feuerwehr Zur Gewährleistung sicherer Feuerwehrgebäude sind neben den zahlreichen baurechtlichen Bestimmungen (Landesbauordnung, Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe etc.) auch die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Dabei lautet das Schutzziel, dass bauliche Anlagen so eingerichtet und beschaffen sein müssen, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden und Feuerwehreinrichtungen sicher untergebracht sowie bewegt oder entnommen werden können (vgl. § 4 UVV Feuerwehren). Die Festlegung der Mindestraumgrößen ist von der Größe der Feuerwehr (Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung, Stützpunktfeuerwehr und Schwerpunktfeuerwehr) und der tatsächlichen Anzahl aktiver Arbeitskräfte abhängig. Welche Räume für eine Ortsfeuerwehr wichtig sind und auf welche Räume unter Umständen verzichtet werden kann, wird durch den individuellen Bedarf und das Einsatzspektrum bestimmt. Folgende Gesetze gilt es bezüglich der verschiedenen Aufgaben und Organisation der Feuerwehr zu beachten:  Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleitung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (SGV. NW. 213)  Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24. November 1992 (SGV. NW. S. 215)  Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz- ZSKG) vom 25. März 1997 (BGBI. S 726)  Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen- Landesbauordnung – (BauONRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (SGV. NRW. 232),  Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW), RdErl. D. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 12.10.2000 – II A 3 – 100/85 (MBl. NRW. Nr. 71 vom 23. September 2000)  Verwaltungsvorschriften zur Geräteprüfung Verwaltungsvorschrift über die Prüfung von Feuerwehrgeräten (Geräteprüfordnung); RdErl. D. Innenministers v. 2.12.1980-V B 4- 4.424-2 8 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Im Folgenden werden einige Kriterien und Gefahrenbereiche dargelegt: Stellplätze Die DIN 14092 Teil 1 legt vier Stellplatzgrößen für Feuerwehrfahrzeuge fest. Die Stellplatzgröße hängt von der Länge des einzustellenden Fahrzeuges ab. Die Breite eine jeden Stellplatzes ist mit 4,50 m festgelegt. End- oder Einzelstellplätze müssen zur jeweiligen Wand der Längsseite zusätzlich einen Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m einhalten (lichte Breite eines Einzelstellplatzes = 5,50 m und lichte Breite eines Endstellplatzes = 5,00 m). Die Durchfahrten/Torabmessungen sind von der Bauhöhe der Fahrzeuge sowie von den Stellplatzgrößen abhängig. Die Anordnung der Tore muss gewährleisten, dass die Tormitte in Verlängerung der Längsachse des jeweiligen Stellplatzes liegt. Fußböden In der Fahrzeughalle sind die Böden sowie Verkehrswege von Wasser frei zu halten. Dies kann über den Einbau von Entwässerungsrinnen, die das Wasser (z.B. unter dem Fahrzeug zusammenlaufen lassen) abführen, erreicht werden. Gemäß DIN 14092 Teil 1 Abschnitt 5.4 ist der Bodenbelag mit einem entsprechenden Gefälle zu den Abläufen zu versehen und die Abläufe über einen Koaleszenzabscheider6 zu führen. Der Bodenbelag muss gewährleisten, dass die Oberflächenstruktur einen sicheren Auftritt und eine ausreichende Rutschfestigkeit aufweist sowie schlag- und waschfest ist. Die rutschhemmende Wirkung von Böden ist genormt. Der Boden von nebeneinanderliegenden Räumen darf maximal um eine Bewertungsgruppe abweichen. Daher sind ggf. Übergangszonen (z.B. von Umkleideräumen in die Fahrzeughalle) herzustellen (DIN 14092 i. V. m. Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr - GUV-R 181). Beleuchtung Die Beleuchtung mit künstlichem Licht ist nach DIN EN 12 464 Teil 1 auszuführen. Der Wert der Beleuchtungsstärke beträgt im Stellplatzbereich mindestens 150 Lux. Werden jedoch weitere Tätigkeiten, wie z.B. Instandhaltungsarbeiten, in der Fahrzeughalle ausgeführt, ist die Beleuchtungsstärke entsprechend höher zu wählen. Die Möglichkeit der Beleuchtung von Stellplätzen in Feuerwehrhäusern mit Tageslicht muss möglich sein. Die Leuchtquellen müssen so angebracht sein, dass die Beleuchtungsstärke auch erhalten bleibt, wenn das Fahrzeug auf dem Stellplatz steht. Es dürfen keine tiefen Schatten oder Blendungen entstehen. Heizung In der Fahrzeughalle muss eine Raumtemperatur von mindestens 7° C gewährleistet sein. Stiefelwäsche Damit Schmutz, der sich eventuell am Schuhwerk befindet, nicht in andere saubere Bereiche des Feuerwehrhauses getragen und dort zur Gefahr wird, ist zur Reinigung der Stiefel in der Fahrzeughalle an geeigneter Stelle mindestens eine Stiefelreinigung mit Handbrause vorzusehen. 9 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Diesel-Emissionen und Belüftung Wenn mehr als ein großes Dieselfahrzeug in der Halle untergebracht ist, können gesundheitsschädigende Mengen von Dieselemissionen entstehen. Daher ist dann eine Absaugung der Abgase am Auspuffrohr vorzunehmen. Durch die Einrichtungen der Absauganlage sollen keine Stolperstellen entstehen. Eine natürliche Belüftung der Fahrzeughalle (sowie der Arbeitsräume) muss möglich sein. Umkleide- und Sanitärräume Die Größe der Umkleideräume richtet sich nach der Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen. Um eine ausreichende Bewegungsfreiheit zum Umkleiden zu gewährleisten ist eine Fläche von 1,20 m² pro aktiven Feuerwehrangehörigen anzusetzen. Um zu verhindern, dass kontaminierte Kleidung in die verschiedenen Räume des Feuerwehrgebäudes gelangen kann, ist eine Angliederung eines Raumes (Schleuse) an die Fahrzeughalle, in der die kontaminierte Schutzkleidung bis zur Säuberung verschlossen aufbewahrt werden kann, herzustellen (Schwarz-Weiß Trennung). Lichtschalter, Türen Lichtschalter müssen leicht zugänglich, selbstleuchtend und in der Nähe von Zu- und Ausgängen installiert sein. Bei der Konstruktion und Errichtung von Toren für Feuerwehrhäuser sind neben der DIN 14 092 Teil 2 auch die „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ (GUV-R 1/494) zu beachten, die auch bei Handbetätigung des Öffnungssystems gilt. Türen, die im Verlauf von Rettungswegen eingebaut sind, sollen in Fluchtrichtung aufschlagen. Außenbereich Die Anzahl der PKW-Stellplätze für Feuerwehrangehörige soll gleich der Anzahl der Sitzplätze auf den Feuerwehrfahrzeugen sein. Die Länge der Parkplätze soll jeweils 5,50 m und eine Breite von 2,50 m aufweisen. Die Parkplätze sind so anzuordnen, dass es zu keinem gefährlichen Begegnungsverkehr zwischen Feuerwehrangehörigen und ggf. ausrückenden Fahrzeugen kommt. Der Stauraum vor dem Tor soll mindestens der Stellplatzlänge im Feuerwehrhaus entsprechen. Erreichbarkeit Die Hilfsfrist ist das wichtigste Planungs- und Qualitätsmerkmal für die Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst. In den Gesetzen der Länder zum Rettungsdienst und Brandschutz sowie kommunalen Brandschutzbedarfsplänen werden Höchstwerte für die Hilfsfrist bzw. zusätzlich Schutzziele (Hilfsfrist und Personalstärke) beim Brandschutz festgelegt. In NRW werden die Hilfsfristen in dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW (FSHG) vom 10. Februar 1998 (SGV. NW. 213) sowie der Rundverfügung zu Feuerschutz und Hilfeleistung der Bezirksregierung Köln geregelt. Die zeitkritische Aufgabe und oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von Menschenleben. Bei ca. 90% aller Brandtoten tritt der Tod durch eine Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung ein. Eine Rauchschädigung von Personen tritt oftmals schon in einer sehr frühen Phase des Brandes auf. Anhand der ORBIT7-Studie wurde ermittelt, dass zur Rettung einer durch Brandrauch verletzten Person spätestens 7 ORBIT (Optimierten, Rettung, Brandbekämpfung und Integrierten Technischen Hilfeleistung): Von 1976 bis 1978 im Auftrag des Bundesministers für Forschung und Technologie durchgeführte „Grundlagenuntersuchung für die Entwicklung verbesserter Feuerwehrfahrzeuge zur Optimierung der Leistungsfähigkeit bei der Brandbekämpfung und anderer Einsätze“ (Brandschutzbedarfsplan Gemeinde Titz, in der Fassung Februar 2013). 10 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 17 Minuten (Überlebensgrenze) nach begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem Flash-Over8 liegen. Dieser kann bei einem Wohnungsbrand etwa 1820 Minuten nach Brandausbruch auftreten. Zur Festlegung der Hilfsfristen sind daher folgende Grenzwerte zu berücksichtigen:  Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten  Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten  Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18-20 Minuten Damit stehen aus wissenschaftlicher Sicht beim kritischen Wohnungsbrand max. 13 Minuten bis zum ersten Eingreifen der Feuerwehr zur Verfügung. Davon ausgehend, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 3,5 Minuten mit der Notrufabfrage in der Leitstelle begonnen wird (im günstigsten Fall), bleiben von den maximal 13 Minuten, die der Feuerwehr zum ersten Eingreifen zur Verfügung stehen, noch 9,5 Minuten übrig. Die übrige Zeit (Hilfsfrist) verteilt sich wie folgt:  1,5 Minuten für die Notrufabfrage9, Disposition und Alarmierung  8 Minuten für das Ausrücken und die Anfahrt zur Einsatzstelle Die Hilfsfrist wird als der Zeitraum von Eingang der Meldung bis Ankunft an einer Straße gelegenen Notfallort definiert. Vergleichbare Fristen werden auch international für den Feuerschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet (Rundverfügung der Bezirksregierung Köln zu Feuerschutz und Hilfeleistung. Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln, 07.04.1997). 3.2 Bauhöfe Die Arbeitsfelder von Baubetriebshöfen sind sehr breit gefächert und erstrecken sich über die Aufgaben zahlreicher Handwerksberufe (z.B. Grün- und Gehölzpflege, Straßenunterhaltung, die Spielgeräteprüfung, Reparaturarbeiten aller Art, die Fahrzeuginstandhaltung, Maler- und Lackierarbeiten oder Winterdienst). Durch den flexiblen Einsatz aller Mitarbeiter bei den vielen Arbeitsbereichen mit unterschiedlichen Maschinen und Geräten sowie Werkzeugen, werden die Mitarbeiter eines Bauhofes unterschiedlichen Gefährdungen ausgesetzt. Gefahren entstehen beispielsweise bei Arbeiten mit Schneidund Fräswerkzeugen oder dem Umgang mit Gefahrenstoffen. Zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz auf dem Betriebshof werden Unfallverhütungsvorschriften sowie Regeln erlassen. Daher sind wie bei Feuerwehrgebäuden zur Gewährleistung sicherer Bauhofbetriebe neben den zahlreichen baurechtlichen Bestimmungen auch die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die Festlegung der Mindestraumgrößen und der Ausstattung ist von den Funktionen des Bauhofes 8 Flash-Over bezeichnet den schlagartigen Übergang eines Schadensfeuers (z.B. Zimmerbrand) von der Entstehungsphase hin zur Vollbrandphase. 9 Die Prozesse der Notrufabfrage und Disposition (Fahrzeugbereitstellung, Einteilung, Zuweisung) können durch moderne Leit- stellentechnik teilweise parallel durchgeführt werden. Die Einhaltung der 1,5 Minuten für die Abwicklung eines Standardnotrufs ist daher als Qualitätsmerkmal einer Leitstelle zu sehen. 11 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz (Grundausstattung) und der Anzahl der Mitarbeiter abhängig. Grundsätzlich gelten folgende Regelungen, die sich sowohl auf das tatsächliche Bauhofgebäude wie auch den Betrieb beziehen: Gefahrenquellen vermeiden und beseitigen  Dazu gehören z.B. rutschfeste Böden wie auch die sichere Planung der Außenbereiche, vgl. Kapitel 3.1 Außenbereiche, Lichtschalter, Türen, Belüftung, Stiefelwäsche, Beleuchtung und Fußböden Sicherheitstechnische Maßnahmen  Durch sicherheitstechnische Maßnahmen werden vorhandene oder zu erwartende Gefährdungen beherrscht (z.B. räumliche Trennung von Gefahrenquellen und Personen durch Schutzeinrichtungen wie Absperrungen und Abschirmungen, vgl. Kapitel 3.1 Umkleide- und Sanitärräume) Weitere bedeutsame Kriterien in Bezug auf Bauhofstandorte sind:  schnelle Erreichbarkeit aller Gemeindeteile  gute Straßenanbindung  keine immissionsschutzrechtlichen Einschränkungen  ausreichendes Entwicklungspotenzial Aufgrund der vielen und hohen Anforderungen an die Aufgaben der Betriebshöfe und seiner Mitarbeiter beschränkt sich die Ausführung der Kriterien nur auf die Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme der Bauhofsituation in Titz als besonders beachtenswert eingeordnet wurden. Weitere Anforderungen an Bauhöfe sind den folgenden Regelwerken entsprechend ihrer Aufgabenbewältigung zu entnehmen:  GUV-V A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel  GUV-V C 22 Bauarbeiten  GUV-V D 27.1 Flurförderzeuge  GUV-V D 29 Fahrzeuge  GUV-R A 1 Grundlagen der Prävention  GUV-R 157 Fahrzeug-Instandhaltung  GUV-I 5190 Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel  GUV-I 8524 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel  GUV-I 8561 Umgang mit Gefahrstoffen auf dem Bauhof  GUV-I 8610 Gärtnerische Arbeiten  GUV-I 8752 Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz im Bauhof 12 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 4. Kostenschätzung der Erhaltung der Bestandsgebäude In diesem Kapitel erfolgt die Darstellung der erforderlichen Kosten für Erhaltung der bestehenden Feuerwehrgebäude und der bestehenden Bauhöfe. Der folgenden Kostenschätzung liegen lediglich die Maßnahmen zu Grunde, die als Mindestmaß zur Erhaltung der bestehenden Gebäude im Rahmen von Instandsetzungskosten zwingend notwendig wären. Es wird kein technisch einwandfreies Gebäude geschaffen, das den einschlägigen Vorschriften entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundlagen für die Bewertung der Kosten aus der Flurkarte entnommen wurden. Abweichungen in den Massen sind demnach grundsätzlich möglich (vgl. Kap. 1). 4.1 4.1.1 Feuerwehrgebäude Feuerwehr Opherten Der gegenwärtige Zustand der Feuerwache Opherten erweist sich als äußerst sanierungsbedürftig. Zur Instandsetzung bedürfte es:  der Erneuerung des Hallenbodens  der Herstellung neuer Außenanlagen (mittelfristig erforderlich) auf einer Fläche ca. 400 m²  dem Anbau von Sanitäreinrichtungen  dem Anbau einer Fahrzeughalle  der Erneuerung der Technik  dem Innenausbau bzw. der Vornahme von Schönheitsreparaturen Die Kosten der vorgenannten Maßnahmen werden sich auf ca. 125.000,00 € netto belaufen. 4.1.2 Feuerwehr Jackerath Im Rahmen der Instandsetzung ist die Erneuerung des Hallenbodens, eine Dachsanierung und der Innenausbau in Form von Schönheitsreparaturen vorzunehmen bzw. möglich und sinnvoll. Die hierfür notwendigen Kosten belaufen sich auf ca. 12.000,00 € netto. 4.1.3 Feuerwehr Titz Die Feuerwache Titz hat insbesondere wegen ihrer Größe den umfangreichsten Sanierungsbedarf. Zur Instandsetzung des bestehenden Gebäudes bedürfte es folgender Maßnahmen:  Erneuerung des Hallenbodens  Erneuerung der Außenanlagen (mittelfristig erforderlich)  Anbau von Sanitäranlagen und Umkleiden  Anbau eines Lagers von ca. 70 m²  Erneuerung der Technik  Innenausbau in Form von Schönheitsreparaturen In Summe fallen für die vorbezeichneten Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 175.000,00 € netto an. 13 Gemeinde Titz 4.2 4.2.1 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Bauhöfe Bauhof Titz Zur Instandhaltung des Bauhofs in Titz bedarf es folgender umfangreicher Maßnahmen:  Erneuerung des Hallenbodens auf einer Fläche von ca. 180 m² (Wartungshalle etc.).  Erneuerung des Bodens in weiteren Gebäudebereichen (Fahrzeughalle) auf einer Fläche von ca. 200 m²  Erneuerung des Innenhofes (mittelfristig erforderlich) auf einer Fläche von 340 m²  neue Hallentore  Einbau Koaleszenzabscheider  neuer Kanal  Herstellung von Senken  Einbau Ölwanne  Sanierung des Farbraums  Erneuerung des Dachstuhls auf einer Fläche von 210 m²  neue Dacheindeckung auf einer Fläche von 510 m²  Erneuerung Haustechnik  Einbau Wartungsgrube  Vornahme von Schönheitsreparaturen im Allgemeinen Die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen werden voraussichtlich ca. 235.500,00 € netto betragen. 4.2.2 Bauhof Rödingen Im Vergleich zum Bauhof Titz bedarf die Instandhaltung des Bauhofs Rödingen aufgrund seiner geringen Nutzung vergleichsweise weniger Maßnahmen. Der bauliche Zustand macht einen Abriss mit Neubau erforderlich. Vorzunehmen wäre  die Erneuerung der Einfahrt/Zufahrt außen  die Errichtung eines Schadstofflagers  die Erneuerung Innenhof (mittelfristig erforderlich)  Einbau neuer Tore  Erneuerung der Entwässerung Die hierfür notwendigen Kosten belaufen sich auf ca. 45.000,00 € netto. 4.2.3 Bauhof Gevelsdorf (angemietet) Der Bauhof Gevelsdorf befindet sich hinsichtlich seines derzeitigen Zwecks als Fahrzeughalle in intaktem Zustand. Es besteht kein Instandhaltungsbedarf. Mangels Sanitär- und Aufenthaltsräumen ist dieser Bauhof nicht als Betriebshof geeignet. 14 Gemeinde Titz 4.3 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Bauliche Unterhaltung10 Im Falle der notwendigen Instandsetzung der Feuerwehren und Bauhöfe betragen die Kosten für die bauliche Unterhaltung (wiederkehrende Reparaturen) insgesamt ca. 25.800,00 € netto jährlich. Die auf die einzelnen Gebäude entfallenen baulichen Unterhaltungskosten lassen sich Tabelle 1 entnehmen. Die Ermittlung der Einzelkosten berücksichtigt auch den unterschiedlichen Zustand der einzelnen Gebäude. Bauliche Unterhaltung Feuerwehr Opherten 3.800,00 € Feuerwehr Jackerath 1.150,00 € Feuerwehr Titz 6.800,00 € Bauhof Titz 7.250,00 € Bauhof Rödingen 6.800,00 € Bauhof Gevelsdorf keine Kosten Gesamt 25.800,00 € Tabelle 1: Jährliche Kosten für bauliche Unterhaltung bei Instandsetzung der Bestandsgebäude 4.4 Zwischenfazit Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Kosten für die Instandsetzung der Bestandsgebäude mit insgesamt 682.500,00 € vergleichsweise gering ausfallen. Zur Veranschaulichung werden die Kosten für die einzelnen Gebäude sowie die Nebenkosten (Planung, Bauüberwachung, Untersuchungen etc.) in der folgenden Tabelle dargestellt: Instandsetzung Bestandsgebäude Feuerwehr Opherten 125.000,00 € Feuerwehr Jackerath 12.000,00 € Feuerwehr Titz 175.000,00 € Bauhof Titz 235.500,00 € Bauhof Rödingen 45.000,00 € Bauhof Gevelsdorf keine Kosten Nebenkosten 90.000,00 € Gesamtkosten 682.500,00 € Tabelle 2: Investitionskosten für Instandsetzung von Feuerwehren und Bauhöfen 10 Die Kosten der baulichen Unterhaltung sind in der Projektstudie auf Grundlage der Petersschen Formel ermittelt worden. 15 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Bei der Kostenschätzung zur Instandsetzung der Gebäude liegen lediglich die Maßnahmen zu Grunde, die als Mindestmaß zur Erhalt der bestehenden Gebäude im Rahmen von Instandsetzungskosten zwingend notwendig wären. Es wird kein technisch einwandfreies Gebäude geschaffen. Auch kann mit diesen Maßnahmen nicht zugesichert werden, dass die Unfallverhütungsvorschrift gemäß § 2 GUVV A1 (Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung, Grundsätze der Prävention, Juli 2004) eingehalten wird. Daher ist die reine Instandhaltung als Maßnahme nicht empfehlenswert. 5. Kostenschätzung des Sanierungs- bzw. Modernisierungsaufwandes der Bestandsgebäude In diesem Kapitel wird die Möglichkeit zur Sanierung bzw. Modernisierung zur Einhaltung der baulichen und technischen Anforderungen erörtert, soweit diese mit vertretbaren Mitteln generiert werden können. Aufgrund von unberücksichtigten Details in dieser Prognose ist mit erheblichen Abweichungen und sich daraus ergebenen Mehr- oder Minderkosten zu rechnen 5.1 5.1.1 Feuerwehrgebäude Feuerwehr Opherten Es ist nicht wirtschaftlich, die Feuerwache in Opherten im Wege der Grundsanierung/Modernisierung auf einen baulich und technisch aktuellen Stand zu bringen (vgl. Kapitel 3). Zur Herbeiführung eines Gebäudes, das den feuerwehrtechnischen Anforderungen entspricht, ist daher der Neubau der Feuerwehr erforderlich und wirtschaftlich. Nach Abriss des Bestandsgebäudes ist die Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes an dem vorhandenen Standort unter Berücksichtigung der notwendigen Anforderungen möglich. Der Neubau der Feuerwache Opherten beträgt inkl. Abriss des Bestandsgebäudes ca. 437.000,00 € netto. Im Falle eines Neubaus an anderer Stelle müssten die Kosten entsprechend angepasst werden. Erforderlich ist insoweit:  der Abbruch des Bestandsgebäudes  die Herstellung von Außenanlagen (Zufahrt, Stellplätze etc.) auf einer Fläche von ca. 600 m²  die Errichtung einer Halle mit einer Grundfläche von ca. 90 m²  die Herstellung von Aufenthalts- und Sanitärräumen ca. 160 m²  die Errichtung eines Lagers von ca. 70 m²  der Einbau von Technik  die Herstellung eines neuen Kanals 5.1.2 Feuerwehr Jackerath In Bezug auf die Feuerwache in Jackerath ist eine Grundsanierung bzw. Modernisierung des Bestandsobjektes ebenfalls nicht möglich. Im Rahmen der Modernisierung wäre jedenfalls eine Vergrößerung der Feuerwehr in Bezug auf das Gebäude und die Außenanlagen nötig. Das derzeitige Feuerwehrgebäude befindet sich jedoch inmitten eines bestehenden Gebäudekomplexes und ist zu beiden Seiten mit angrenzenden Gebäuden verbunden und befindet sich nicht im Besitz der Gemeinde Titz (siehe Abbildung 7). Auch scheitert ein Aufbau des Gebäudes, da hierdurch die Fenster und der Balkon des Nachbargebäudes verbaut würden. Um die Feuerwache Jackerath einem technisch und baulich zeitgemäßen Zustand zuzuführen, ist folglich ein Neubau erforderlich. Aufgrund der zuvor beschriebenen Lage des bestehenden Feuerwehrge16 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz bäudes, ist ein Neubau an gleicher Stelle jedoch ausgeschlossen. Es müsste ein neues Grundstück zur Errichtung des Neubaus erworben werden. Abbildung 7: FW Jackerath (aufgenommen am 19.03.2014 VDH Gmbh) Für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes in Jackerath an anderer Stelle entstehen Kosten in Höhe von ca. 274.000,00 € netto. Diese setzen sich wie folgt zusammen:  Herstellung Außenanlagen (Zufahrt, Stellplatzfläche etc.) auf einer Fläche von ca. 500 m²  Errichtung einer Halle mit einer Grundfläche von ca. 50 m²  Herstellung von Aufenthalts- und Sanitärräumen 100 m²  Errichtung eines Lagers von ca. 40 m²  Einbau Technik  Herstellung neuer Kanal Hinzuzurechnen sind voraussichtliche Kosten für den Erwerb eines neuen Grundstücks in Höhe von ca. 72.000,00 € netto. Insgesamt beliefe sich der Neubau zuzüglich Grundstückskosten daher auf 346.000,00 € netto. 5.1.3 Feuerwehr Titz Im Gegensatz zu den zuvor begutachteten Feuerwachen in Jackerath und Opherten, ist eine Sanierung und Modernisierung des bestehenden Feuerwehrgebäudes in Titz technisch möglich. In diesem Zusammenhang ist erforderlich:  die Erneuerung Außenanlagen (Zufahrt, Stellplatzfläche etc.) auf einer Fläche von ca. 350 m²  die Errichtung einer zusätzlichen Halle mit einer Grundfläche von ca. 70 m²  die Erneuerung des bestehenden Hallenbodens  der Anbau von Sanitär- und Umkleideräumen  die Errichtung eines Lagers von ca. 70 m²  der Einbau von Technik sowie  der Innenausbau Die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen werden voraussichtlich ca. 297.000,00 € netto betragen. Für das Feuerwehrgebäude müsste zusätzlich der Sanitärraum (Schwarz-Weiß Trennung) berücksichtigt und in die Herstellungskosten eingerechnet werden. Da dieser aufgrund von Platzmangel an der Stelle nicht realisierbar ist, bleibt er auch bei den Herstellungskosten unberücksichtigt. 17 Gemeinde Titz 5.2 5.2.1 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Bauhöfe Bauhof Titz Die Modernisierung des Bauhofes entspricht seiner Instandsetzung gem. Kapitel 4.2.1. Die Sanierungs- bzw. Modernisierungskosten für den Bauhof Titz belaufen sich daher auf 235.500,00 € netto. Für das Gebäude müsste eigentlich ein Sanitärraum (Schwarz-Weiß Trennung) bei der Modernisierung bzw. Sanierung berücksichtigt und in Bezug in die Herstellungskosten eingerechnet werden. Da dieser aufgrund von Platzmangel nicht realisierbar ist, bleibt er auch bei den Herstellungskosten unberücksichtigt. 5.2.2 Bauhof Rödingen Der Bauhof Rödingen ist nicht sanierungs- bzw. modernisierungsfähig. Es bedarf insoweit des Abbruchs des Bestandsgebäudes und der Neuerrichtung am bestehenden Standort. Die Kosten für  den Abbruch der bestehenden Halle  die Entsorgung des mit Asbest belasteten Daches  den Neubau inkl. Herstellung einer Außenanlage mit 600 m²  die Errichtung eines Schadstofflagers belaufen sich auf ca. 146.000,00 € netto 5.2.3 Bauhof Gevelsdorf Für den Bauhof Gevelsdorf besteht entsprechend den Ausführungen unter Kapitel 4.2.3 kein Sanierungsbedarf. Alternativ könnte durch eine Vergrößerung des Bauhofes Rödingen (hier größere Halle) auf die Anmietung der Halle verzichtet werden. 5.3 Bauliche Unterhaltung Nach einer Grundsanierung/Modernisierung der Bestandsgebäude bzw. einem teilweise Neubau, betragen die jährlich anfallenden Kosten für die bauliche Unterhaltung der Feuerwehren und Bauhöfe insgesamt ca. 21.000,00 € netto. Die auf die einzelnen Gebäude entfallenen baulichen Unterhaltungskosten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: bauliche Unterhaltung Feuerwehr Opherten 2.900,00 € Feuerwehr Jackerath 1.900,00 € Feuerwehr Titz 6.300,00 € Bauhof Titz 7.250,00 € Bauhof Rödingen 2.650,00 € Bauhof Gevelsdorf keine Kosten Gesamt 21.000,00 € Tabelle 3: Bauliche Unterhaltung bei Sanierung- und Modernisierung von Bauhöfen und Feuerwehren 18 Gemeinde Titz 5.4 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Zwischenfazit Entsprechend der bisherigen Ausführungen belaufen sich die Kosten für die Modernisierung der Bestandsgebäude bzw. den Neubau auf insgesamt 1.554.500,00 € netto. Hinzuzurechnen sind die voraussichtlichen Kosten für den Erwerb eines geeigneten Grundstücks in Jackerath, so dass sich die notwendigen Gesamtkosten auf ca. 1.626.500,00 € belaufen werden. Zusammenfassend werden die einzelnen Kosten in der folgenden Tabelle noch einmal aufgezeigt: Sanierung/Modernisierung (ggf. Neubau) Feuerwehr Opherten 437.000,00 € Feuerwehr Jackerath 274.000,00 € Feuerwehr Titz 297.000,00 € Bauhof Titz 235.500,00 € Bauhof Rödingen 146.000,00 € Bauhof Gevelsdorf keine Kosten Nebenkosten 165.000,00 € Gesamt 1.554.500,00 € zzgl. Grundstückskosten Jackerath 72.000,00 € Gesamtkosten 1.626.500,00 € Tabelle 4: Investitionskosten für Sanierung- Modernisierung von Bauhöfen und Feuerwehren Die vorbezeichneten Nebenkosten in Höhe von ca. 165.000,00 € beinhalten Ingenieursleistungen, Statik, Gutachten, Abnahmen, Bodenuntersuchung. Nach Herstellung der Maßnahmen zur Modernisierung bzw. Erneuerung der Gebäude (vgl. Kapitel 5), entsprechen diese den geltenden feuerwehrtechnischen Anforderungen sowie der Unfallverhütungsvorschrift gemäß § 2 GUV-V A1 (Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung, Grundsätze der Prävention, Juli 2004) und sind auch im Übrigen technisch und baulich in angemessenem Zustand. Eine Sanierung würde zwar nicht in allen Belangen zur Optimallösung führen (vgl. Anforderungen), dennoch ist – gerade vor dem Kostenhintergrund – eine Sanierung entsprechend der obigen Darstellungen empfehlenswert. Grundsätzlich wurden keine Altlasten für die Bestandsstandorte berücksichtigt und sind auch nicht bekannt. Da der Zustand der Kanäle und Koaleszenzabscheider nicht bekannt ist, das Alter der Anlagen aber Undichtigkeiten erwarten lässt, ist mit teilweise erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. Vor entsprechenden Bauausführungen müssen daher Bodengutachten durchgeführt werden. Da Bodengutachten nur ca. 6 Monate gültig sind, sind Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. 19 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 6. Kostenschätzung der Neuplanung eines kombinierten Bauhof- und Feuerwehrgebäudes 6.1 Synergien einer neuen Planung Die Vereinigung von Feuerwehr und Bauhof an einem Standort ermöglicht die Ausnutzung verschiedener Synergieeffekte. Die kompakte Bebauung ermöglicht eine parallele Nutzung verschiedener Gebäudeteile, aufgrund einer großen Schnittmenge der funktionalen Anforderungen beider Gebäudetypen. Synergien könnten z.B. bei einer gemeinsamen Parkplatzanlage, gemeinsamen Sanitäranlagen, gemeinsamen Verwaltungsgebäude, Heizungsanlage sowie in der Zusammenarbeit mit der Schlosserei und dem Austausch der Maschinen (z.B. Gabelstapler) entstehen. Folgende synergetisch nutzbare Flächen sind geplant: Bauhof:  9 Stellplätze für Fahrzeuge (Kleintraktoren, Pritschen)  2 Stellplätze für Großtraktoren  2 LKW-Parkplätze (bis 7,5 t.)  1 Stellfläche für Salzstreuer  Materiallager rd. 200 m² (Absperrung, Kompressor, Beschilderung, Schneeschild, Pflegegerät, Sportplatz usw.)  Salzbunker von rd. 200 t  2 Stellplätze für Abfallcontainer 36 m³; ggf. mit Rampe  Lagerplätze für Schüttgut 4x 50 m³ Gemeinsam nutzbare Bereiche (Sanitär/ Sozialtrakt):  Aufenthaltsraum mit Büro  Waschplatz (mit Feuerwehr)  Gefahrengutraum  Grube für Arbeiten unter Fahrzeugen  Werkstatt (Werkbank inkl. Schweißplatz) Materialraum (Lagerung Ersatzteile, Verbrauchsmaterial)  Sanitärraum (Schwarz-Weiß Umkleide) Im Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Titz, in der Fassung von Februar 2013 wurde für den Neubau des Feuerwehrhauses bereits ein Standort am Ortseingang bzw. -ausgang Titz (Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstücke 4, 5 und 6) betrachtet. Im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes wurde mittels einer sogenannten „Isochronenkarte“ ( 4-Minuten-Fahrzeitisochronen) durch die Firma Forplan nachgewiesen, dass das Einsatzgebiet (einschließlich Autobahneinsatz über das Dreieck Jackerath) der bisher bestehenden Standorte der Feuerwehre in Titz, Opherten und Jackerath durch eine Feuerwehr am neuen Standort (Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstücke 4, 5 und 6) innerhalb der notwendigen Hilfsfrist (8-Minuten) abgedeckt werden kann (vgl. Abbildung 8 und Abbildung 9; 4-Minuten- Fahrzeitisochronen). 20 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Abbildung 8: Isochronenkarte bei Anfahrt mit Signal aus dem Feuerwehrgerätehaus am neuen Wachstandort. Quelle: Firma Forplan; Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H.; Stand: Januar 2012 21 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Abbildung 9: Isochronenkarte bei Anfahrt mit Signal aus dem Feuerwehrgerätehaus an den bestandsstandorten sowie am neuen Wachstandort Quelle: Firma Forplan (Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H.; Stand: Januar 2014 22 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Für die Planung ist eine Berücksichtigung der Kapazitäten notwendig. Die Feuerwehr hat derzeit 40 Feuerwehrmitglieder und 6 Einsatzfahrzeuge. So wird folgend ein Ist-Soll Vergleich für die verschiedenen Löschzüge dargestellt. Zug 1: Marienstraße, Hasselsweiler, Raiffeisenstraße, Müntz, Erkelenzer Straße, Gevelsdorf Fahrzeugtyp Abkürzung Ist Soll Mannschaftstransportfahrzeug MTF 1 1 Einsatzleitwagen 1 ELW 1 1 TSF 0 0 TSF-W 1 1 HLF 10/6 1 1 LF 16 TS 1 0 Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 1 0 Löschgruppenfahrzeug mit einem 1600-3000 l Was- HLF 20/16 0 1 RW 1 1 0 RW 2 0 0 GWL-Rüst 0 1 Einsatzleitwagen/Mannschaftstransportwagen Löschfahrzeuge Tragkraftspritzenfahrzeug, Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung Tragkraftspritzenfahrzeug mit Löschwasserbehälter von 500 l Hilfeleistungslöschfahrzeug mit einer Pumpenleistung 1000 l/Minute Löschgruppenfahrzeug mit einer Frontpumpe mit einer Leistung von 1600 l pro Minute bei 5 bar Ausgangsdruck und einer zusätzlichen Tragkraftspritze (8/8), Gruppenbesatzung sertank, einer Pumpe mit einer Leistung von 1600 l pro Minute bei 5 bar Ausgangsdruck und einer Gruppenbesatzung (neue Norm) Rüst- und Gerätewagen Rüstwagen 1: Feuerwehrfahrzeug mit Beladung zur technischen Hilfe, Trupp Besatzung Rüstwagen 2: Feuerwehrfahrzeug mit erweiterten Beladung zur Technischen Hilfe, Trupp-Besatzung Gerätewagen mit Ausrüstung ähnlich eines Rüstwagens Tabelle 5: Fahrzeugausrüstung Zug 1, Soll-/Ist-Vergleich (Quelle: Brandschutzbedarfsplan; Stand: Februar 2013) 23 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Zug 2: Bungsstraße, Titz; Titzer Straße, Opherten/ Müntz; Jülicher Straße, Jackerath: Fahrzeugtyp Abkürzung Ist Soll MTF 1 1 TSF 0 0 StLF 10/6 1 1 Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 0 0 Löschgruppenfahrzeug mit einem 1600-3000 l Was- LF 20/16 1 1 RW 1 0 0 RW 2 0 0 Gerätewagen mit Ausrüstung GW-Rüst 0 0 Gerätewagen mit Ausrüstung ähnlich eines Rüstwa- GW-Rüst/GSG 1 1 Schlauchwagen mit 1000 m B-Schlauch SW 1000 0 0 Gerätewagen Logistik GW-L 2 1 1 Einsatzleitwagen/Mannschaftstransportwagen Mannschaftstransportfahrzeug Löschfahrzeuge Tragkraftspritzenfahrzeug, Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung Staffellöschfahrzeug mit einer festeingebauten Feuerlöschkreiselpumpe mit 800 l Pumpleistung bei 8bar und einem festeingebauten Tank von 1.000 l sertank, einer Pumpe mit einer Leistung von 1600 l pro Minute bei 5 bar Ausgangsdruck und einer Gruppenbesatzung (neue Norm) Rüst-Titz und Gerätewagen Rüstwagen 1: Feuerwehrfahrzeug mit Beladung zur technischen Hilfe, Trupp Besatzung Rüstwagen 2: Feuerwehrfahrzeug mit erweiterten Beladung zur Technischen Hilfe, Trupp-Besatzung gens/ Gefahrgut Schlauchwagen Tabelle 6: Fahrzeugausrüstung Zug 2, Soll-/Ist-Vergleich (Quelle: Brandschutzbedarfsplan; Stand Februar 2013) 24 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Zug 3: Pfarrweg 4, Ameln; Hohe Straße, Rödingen; Rödinger Straße, Kalrath Fahrzeugtyp Abkürzung Ist Soll MTF 2 2 LF 16 1 0 HLF 20/16 0 2 LF 16 TS 1 0 TLF 16/25 1 0 RW 1 0 0 RW 2 0 0 GW-Rüst 1 0 Schlauchwagen mit 1000 m B-Schlauch SW 1000 0 0 Gerätewagen Logistik GW-L2 1 1 Tragkraftspritzenanhänger TSA 1 0 Schlauch - 1 0 Schaum-Wasser-Werfer - 1 1 Einsatzleitwagen/Mannschaftstransportwagen Mannschaftstransportfahrzeug Löschfahrzeuge Löschgruppenfahrzeug mit einer Frontpumpe mit einer Leistung von 1600 l pro Minute bei 5 bar Ausgangsdruck Gruppenbesatzung Löschgruppenfahrzeug mit einem 1600-3000 l Wassertank, einer Pumpe mit einer Leistung von 1600 l pro Minute bei 5 bar Ausgangsdruck und einer Gruppenbesatzung (neue Norm) Löschgruppenfahrzeug mit einer Frontpumpe mit einer Leistung von 1600 l pro Minute bei 5 bar Ausgangsdruck und einer zusätzlichen Tragkraftspritze (8/8), Gruppenbesatzung Tanklöschfahrzeug Leistung von 1600 l pro Minute bei 8 bar Ausgangsdruck und einer Gruppenbesatzung (neue Norm) Rüst und Gerätewagen Rüstwagen 1: Feuerwehrfahrzeug mit Beladung zur technischen Hilfe, Trupp Besatzung Rüstwagen 2: Feuerwehrfahrzeug mit erweiterten Beladung zur Technischen Hilfe, Trupp-Besatzung Gerätewagen mit Ausrüstung Schlauchwagen Feuerwehranhänger Tabelle 7: Fahrzeugausrüstung Zug 3, Soll-/Ist-Vergleich (Quelle: Brandschutzbedarfsplan; Stand Februar 2013) 25 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Bisher wurde vorgesehen das folgende Fahrzeuge ausgetauscht werden: Fahrzeug Baujahr Standort z. Z. Wird ersetzt durch Jahr TLF 16/25 1974 Rödingen HLF 20/16 2012 LF 16 TS 1987 Ameln HLF 20/16 2014 LF 16 TS 1985 Titz HLF 20/16 2015 LF 16 1971 Ameln MTF 2018 MTF 1993 Rödingen MTF 2020 MTF 2001 Hasselsweiler MTF 2021 GW-Rüst 1991 Rödingen - 2012 TLF 8/18 1987 Titz - 2015 Tabelle 8: geplante Ersatzbeschaffung von feuerwehrfahrzeugen in den kommenden 5 bis 10 Jahren (Quelle: Brandschutzbedarfsplan; Stand Februar 2013) Grundsätzlich können die notwendigen Geräte/Fahrzeuge der Altstandorte ebenfalls am Neustandort eingesetzt werden. Jedoch sind moderne Fahrzeuge, insbesondere LKW, für einen ungeübten Fahrer leichter zu fahren. Damit kann die Unfallgefahr gesenkt werden. Des Weiteren verringern sich die Betriebs- und Unterhaltungskosten, da die neueren Fahrzeuge einen geringeren Kraftstoffverbrauch besitzen und weniger reparaturanfällig sind. Gemäß DIN-Norm muss jedes Löschfahrzeug mit eigenem Wassertank ausgerüstet sein. In wie weit die in der Liste aufgeführten Feuerwehrfahrzeuge zum Teil bereits beschaffen sind, ist in folgender Tabelle dargestellt: Fahrzeug für den Standort Jahr der Anschaffung LF 10/6 Jackerath 2003 TSF-W Opherten 2005 GW-Logistik Rödingen 2009 GW-Logistik Gevelsdorf 2010 LF 20/16 Hasselsweiler 2011 (bestellt in 2010) StLF 10/6 Müntz 2011 HLF 20/16 Rödingen 2012 (Lieferung 2013) Tabelle 9: bereits vorhandene Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (Quelle: Brandschutzbedarfsplan; Stand Februar 2013) 26 Gemeinde Titz 6.2 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Plangebietswahl/- Anordnung der Funktionsbereiche Die Anordnung der einzelnen Funktionsbereiche (Feuerwehr, Bauhof und Gewerbeflächen) kann auf der gesamten Plangebietsfläche Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstücke 4,5,6 und 7 erfolgen. Es ist jedoch sinnvoll gedanklich die Flurstücke 4,5,6 zusammenzufassen und als ein Plangrundstück zu betrachten. Dies ergibt sich aus dem Zuschnitt der Flurstücke. Demgemäß ergeben sich für die weitere Begutachtung der potentiellen Plangebietsfläche insgesamt drei mögliche Varianten der Inanspruchnahme. In der ersten Variante werden ausschließlich die Grundstücke Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstücke 4, 5 und 6 betrachtet. In der zweiten Variante wird die ausschließliche Inanspruchnahme des Grundstücks Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstück 7 betrachtet. Die dritte Variante betrifft alle genannten Flurstücke. Die Herstellungskosten betragen für die Zusammenlegung der Feuerwehren und Bauhöfe – unabhängig von der gewählten Variante – ca. 2.160.000,00 € netto. Diese Gesamtkosten beinhalten die Errichtung des Bauhofs sowie die Errichtung der Feuerwehr einschließlich der anfallenden Nebenkosten. Die auf die einzelnen Gebäude entfallenden Kostenteile ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Baukosten Zusammenlegung Bauhof 943.000,00 € Feuerwehr 1.217.000,00 € Gesamt 2.160.000,00 € Tabelle 10: Gesamtkosten zur Errichtung des Bauhofs und der Feuerwehr Auf die Errichtung des neuen Bauhofs mit einer Fläche von ca. 2460 m² entfallen – wie aus der vorgenannten Tabelle ersichtlich – voraussichtlich etwa 943.000,00 € netto. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Bauhof 2460 m² Kalthalle 1100 m² 380.000,00 € Außenlager 750 m² 85.000,00 € Verwaltung 1/3 143 m² 280.000,00 € Parken/Verkehr/ 1/3 217 m² 25.000,00 € Flächen Grün/Abstand 250 m² 10.000,00 € Auffüllung 73.000,00 € Nebenkosten 90.000,00 € Gesamt 943.000,00 € Tabelle 11: Baukosten Bauhof 27 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Auf die Errichtung der Feuerwehr (ca. 1920 m²) entfällt ein Kostenanteil in Höhe von ca. 1.217.000,00 € netto, welcher sich wie folgt zusammensetzt: Feuerwehr 1920 m² Feuerwehrhalle 350 m² 370.000,00 € Verwaltung 2/3 287 m² 560.000,00 € Übungsplatz 250 m² 20.000,00 € Parken/Verkehr 2/3 433 m² 50.000,00 € Flächen Grün/Abstand 600 m² 40.000,00 € Auffüllung 67.000,00 € Nebenkosten 110.000,00 € Gesamt 1.217.000,00 € Tabelle 12: Baukosten Feuerwehr Die vorgenannten Herstellungskosten (einschließlich der aufgeführten Maßnahmen) gelten für die Varianten 1, 2 und 3 entsprechend, weshalb im Rahmen der Darstellung der Variante 2 (und 3) lediglich Bezug auf die hier dargestellten Gesamtkosten (Bauhof, Feuerwehr, Gesamt) genommen wird. Die zu erwartenden jährlichen baulichen Unterhaltungskosten bei Zusammenlegung der Bauhöfe und Feuerwehren belaufen sich auf ca. 7.850,00 € netto für die Feuerwehr und ca. 8.300,00 € netto für den Bauhof, mithin insgesamt ca. 16.150,00 € netto. Auch an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die baulichen Unterhaltungskosten unabhängig von der ausgeführten Variante sind, weshalb auch diese im Folgenden lediglich in Bezug genommen werden. Die betrieblichen Unterhaltungskosten werden im Kapitel 8 abgehandelt. 28 Gemeinde Titz 6.3 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Variante 1 In der ersten Variante wurden die nördlichen Grundstücke (Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstücke 4, 5 und 6) für eine Neuplanung des Feuerwehrhauses und des Bauhofes betrachtet. Der räumliche Geltungsbereich des ca. 5.500 m² großen Plangebietes ergibt sich aus der Planzeichnung (vgl. Abb. 13). Der Plangebietsbereich grenzt an die Landstraße L 241 an. Es handelt sich um ein ehemaliges Bahnhofsgelände. Im südöstlichen Bereich befinden sich die Baureste des abgerissenen Altgebäudes. Um das ehemalige Bahnhofsgebäude (heute Baureste) ist auf einer Fläche von ca. 1.573 m² ein natür- Tabelle 13: Luftbild Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstücke 4, 5 und 6 Quelle: Tim-Online licher Aufwuchs von überwiegend einheimischen Sträuchern, Heistern und Bäumen vorhanden. Hier sind insbesondere Eichen, Kastanien, Linden, Eschen und Pappeln vorhanden. Im Westen besteht die Fläche aus einer beweideten, artenarmen Wiese. Nordöstlich des Plangebietes (Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstück 3) befindet sich ein Wohnhaus. Trotz der Beeinträchtigungen durch die anthropogene Nutzung in der unmittelbaren Umgebung (angrenzende L 241, Wohnhaus, landwirtschaftliche Nutzung) eignet sich die nördliche Plangebietsfläche aufgrund der starken Strukturierung der Fläche und seiner Umgebung jedoch besonders gut als Brut- und Nahrungshabitat für ubiquitäre Arten sowie Arten, die vielfältige Strukturen bevorzugen. Im Plangebiet könnten folgende planungsrelevante Arten gemäß dem Messtischblatt 4904 in den Lebensraumtypen Kleingehölze, vegetationsarme Bereiche, Äcker, Gärten, Magerwiesen und Gebäude vorkommen: 29 Gemeinde Titz Deutscher Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Status Name Erhaltungs- Klein- vegetationsar- zustand in gehölze me NRW (ATL) Äcker Gärten Mager- Ge- wiese bäude Biotope Feldhamster Art vorhanden S XX Breitflügel- Art vorhanden G X XX X WS/WQ Art vorhanden G X X (X) (WQ) Art vorhanden G WS/WQ X (X) (WQ) Art vorhanden G fledermaus Wasserfledermaus Großer (X) (X) Abendsegler Rauhhaut- (WS)/(WQ fledermaus Zwerg- ) Art vorhanden G XX XX (X) WS/WQ Art vorhanden G X X X WS/(WQ) fledermaus Braunes Langohr Feldlerche sicher brütend XX XX Wiesenpieper sicher brütend G- (X) X Waldohreule sicher brütend G XX Steinkauz sicher brütend G XX (X) Mäusebussard sicher brütend G X X Fluss- sicher brütend U beobachtet zur U X X (X) X XX X (X) XX regenpfeifer Rohrweihe Brutzeit Kornweihe Wintergast G X Mehlschwalbe sicher brütend G- (X) X (X) XX Turmfalke sicher brütend G X X (X) X Rauchschwalbe sicher brütend G- X X X XX Feldschwirl sicher brütend G Rebhuhn sicher brütend U Schwarz- sicher brütend U X XX (X) XX X (X) X X X (X) 30 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz kehlchen Turteltaube sicher brütend U- XX Waldkauz sicher brütend G X Schleiereule sicher brütend G X Kiebitz sicher brütend G XX (X) Kiebitz Durchzügler G XX (X) Kreuzkröte Art vorhanden U X (X) XX Wechselkröte Art vorhanden U X (X) XX Tabelle 14: Planungsrelevante X X Arten für das (X) (X) X (X) X X X X X Messtischblatt 44904; Quelle: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4703 (Zugriff am 07.04.2014) Erhaltungszustand Allgemeines Zeichen Bedeutung Zeichen Bedeutung G günstig XX Hauptvorkommen U ungünstig X Vorkommen S schlecht (X) Vögel potentielles Vorkommen Fledermäuse Zeichen Bedeutung Zeichen Bedeutung B Brutvogel WS Wochenstube D Durchzügler ZQ Zwischenquartier W Wintergast WQ Winterquartier () potentielles Vorkommen () potenzielles Vorkommen Tabelle 15: Legende von Tabelle 14 (Quelle: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt) 31 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Für genauere Erkenntnisse bezüglich der Plangebietsfläche, insbesondere des Gehölzbiotops im südlichen Bereich der Fläche in Variante 1, wäre eine detailliertere Untersuchung der in diesem Bereich vorkommenden Arten (Artenschutzgutachten) notwendig. Für diesen Bereich können sich aus den Artenschutzuntersuchung ggf. Maßnahmen ergeben, die zum Schutz von planungsrelevanten Arten vor dem Bau jeglicher Anlagen im Plangebiet hergestellt werden müssen. Aufgrund der ungenauen Erkenntnisse sind jegliche Kosten bzgl. dieser Maßnahmen als Variablen zu betrachten. Um dennoch für die weitere Studie einen vergleichbaren Kostenansatz bezüglich der Artenschutzmaßnahmen zu Neubaugebieten mit ähnlichen Strukturen in der Gemeinde Titz zu erwirken, wird angenommen, dass im Hinblick auf das Plangebiet Nahrungshabitate sowie Niströhren für typische Arten der Gemeinde (Eulenarten z.B. Steinkauz) erbracht werden müssen. Die Kosten für die vorstehenden Maßnahmen werden mit 30.000 € angenommen. Weiterhin sind Ausgleichsmaßnahmen im Hinblick auf die Plangebietsfläche bereitzustellen. Der Ausgleich eines Eingriffes ist dann gegeben, wenn nach seiner Beendigung keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurück bleiben und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Eine detaillierte Untersuchung der Ausgleichbarkeit ist im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages (Landschaftspflegerischer Begleitplan) notwendig. In der vorliegenden Variante wird von einer Ausgleichbarkeit ausgegangen. Um einen Kostenansatz für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu ermitteln, wird ein numerisches Bewertungsverfahren angewandt, um die betroffenen Biotoptypen in Wertstufen zu fassen und deren ökologische bzw. landschaftsästhetische Bedeutung wiederzugeben. Das hier verwendete Bewertungsverfahren „Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW", Ausgabe September 2008, herausgegeben von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW 2008), berechnet die landschaftsästhetische Bedeutung der Bestandssituation in Form von sogenannten Ökopunkten. Dieser Wert wird der Wertigkeit des Plangebietes gemäß Planung gegenübergestellt, nachdem die Einzelflächen ebenfalls der Biotoptypenbewertung (LANUV NRW 2008) unterzogen wurden. Nach der Ermittlung zeigt sich, dass ein Kompensationsdefizit in Wertpunkten entsteht. In der Variante 1 entsteht ein Kompensationsdefizit von ca. 13.096 Ökopunkten (vgl. Anhang I Tabelle 1-3). Würde der Ausgleich in Form von Ökopunkten erfolgen, ist ein Preis von ca. 3,20 € pro Ökopunkt anzusetzen. Für Variante 1 werden die Kosten des Ausgleich auf 41.907,20 € geschätzt. An dieser Stelle müsste geprüft werden, ob der Ausgleich für den Artenschutz multifunktional auch als Ausgleich für den Eingriff in die weiteren Schutzgüter (Boden, Wasser Flora, Klima und Luft und Landschaftsbild) verwendet werden kann. Bei einer multifunktionalen Betrachtung wären die Ausgleichsmaßnahmen zunächst in Ökopunkte darzustellen. Da die Kosten der Artenschutzprüfung jedoch bereits auf Annahmen basieren, wird hier ein vereinfachter Kostenansatz angewendet, in dem die Kosten für den Ausgleich des Artenschutzes multifunktional in die Summe des Ausgleiches für den Eingriff in die weiteren Schutzgüter integriert werden. Das bedeutet, dass für den gesamten Ausgleich sowohl im Hinblick auf den Artenschutz sowie im Hinblick auf den Eingriff in die weiteren Schutzgüter (Boden, Wasser Flora, Klima und Luft und Landschaftsbild) eine Gesamtsumme von ca. 42.000 € angenommen wird, die in die Gesamtberechnung (Herstellung des Vorhabens Variante 1) eingeht. Weitere Kosten, die in der Baulandreifmachung und Grundstücksaufbereitung des Plangebietes der Variante 1 zu berücksichtigen sind, werden – neben den Baukosten sowie der baulichen Unterhaltung - in der folgenden Tabelle (inklusive der Ausgleichskosten) dargestellt: 32 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Variante 1 (gerundet) Grundstück 145.000,00 € Planungskosten (BLP) 30.000,00 € Gutachten (z.B. ASP, LBP, 14.500,00 € Schall, Boden) Ausgleich (gesamt) 42.000,00 € Grundstücksaufbereitung 89.000,00 € Baukosten (Feuerwehren 2.160.000,00 € und Bauhöfe) Gesamt 2.455.500,00 € Tabelle 16: Variante 1 Gesamtkosten (Bau, Ausgleich, Gutachten, Grundstück) ; Quelle: VDH GmbH Die Grundstücksaufbereitung ist aufgrund der vorangegangenen Nutzung der Fläche bereits sehr kostenaufwendig (89.000 €). Folgende Maßnahmen wären zur Aufbereitung nötig:  Entsorgung Altgebäude 950 m³ (ca. 57.000 €)  Rodung (ca. 14.000 €)  Bäume (ca. 2.400 €)  Beton Einfriedung Entsorgung (ca. 1.600 €)  Weitere Auffüllungen (ca. 14.000 €) aufgrund der ungünstigeren Höhenlage in Bezug auf das Nachbargrundstück und der Straße. Zusätzlich sind Grundstücks-, Planungs-, Gutachten- und Ausgleichskosten von insgesamt ca. 231.408 € zu berücksichtigen. Entsprechend der obigen Ausführungen betragen die zu erwartenden Gesamtkosten für die Errichtung der neuen Feuerwache und des neuen Bauhofs auf dem dieser Variante zugrunde liegenden Grundstück voraussichtlich insgesamt circa 2.455.500,00 € netto. Gemäß den derzeit gültigen vertraglichen Vereinbarungen (Optionsverträge) besteht die Möglichkeit, dass der derzeitige Grundstückseigentümer im Optimalfall (keine vertragliche Verpflichtung) die Entsorgung des auf dem Grundstück befindlichen Bauschutts und das Fällen bzw. Abtragen der Bäume auf eigene Kosten vornimmt. Hierbei handelt es sich jedoch allein um die Fällung (keine Abtragung des Wurzelwerks) sowie die Beseitigung des Oberflächenbauschutts. Damit würden die zu erwartenden Gesamtkosten der Variante 1 gegebenenfalls um ca. 10.000,00 € netto reduziert werden (Grundstücksaufbereitungskosten nach obiger Tabelle abzüglich 10.000,00 € = 79.000,00 €). Die Gesamtkosten der Variante 1 würden sich in diesem günstigen Fall dennoch auf die beachtliche Summe von 2.445.500,00 € netto belaufen. 33 Gemeinde Titz 6.4 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Variante 2 Für die Variante 2 wird das angrenzende Grundstück (Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstücke 7) südlich des Plangebietes der Variante 1 für die Neuplanung des Feuerwehrhauses und des Bauhofes betrachtet. Der räumliche Geltungsbereich des ca. 7.826 m² großen Plangebietes ergibt sich aus der Planzeichnung. Der Plangebietsbereich grenzt an die Landstraße L 241 an. Die Fläche wird hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt. Im östlichen Bereich wird das Plangebiet zur Landstraße mit einem Tabelle 17: Luftbild Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstück 7 Grünstreifen an einer Böschung (Stra- (Quelle: Tim-Online) ßenbegleitgrün) umfasst. Im südlichen Bereich wird das Plangebiet von einem landwirtschaftlichen Weg von Ost nach Süd durchzogen. Entlang des Weges (südlich) ist ebenfalls ein Grünstreifen, der teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsen ist. Im Süden schließt sich die Siedlung der Gemeinde Titz an das Plangebiet an. Im Westen sind weitere landwirtschaftlich geprägte Flächen. Nördlich der Plangebietsfläche schließt sich der Bereich der Fläche der Variante 1. Da die Umgebung dieselben Biotoptypen aufweist, können auf der Fläche der Variante 2 auch dieselben Tierarten wie in Variante 1 (gemäß dem Messtischblatt 4904) vorkommen (vgl. Tabelle 14). Die Plangebietsfläche könnte insbesondere als Nahrungsgebiet für einige der aufgeführten Arten genutzt werden. Die Vegetation besteht jedoch vorwiegend aus intensiv genutzten landwirtschaftlichen Produktionsflächen. Aufgrund der häufigen Bearbeitung dieser Flächen sowie der starken anthropogenen Nutzung, ist von keiner hohen Wertigkeit dieser Fläche als Lebens- und Brutstätte für planungsrelevante Arten auszugehen. Im Bereich der Gehölz- und Baumpflanzungen wäre eine detailliertere Untersuchung in Bezug auf potenziell geeignete Höhlen für baumbewohnende Arten durchzuführen. Für das Plangebiet können im Hinblick auf die Artenschutzuntersuchung ggf. Maßnahmen (Bereitstellung Nahrungshabitat bzw. Bruthabitat) resultieren, die zum Schutz von planungsrelevanten Arten vor dem Bau jeglicher Anlagen im Plangebiet hergestellt werden müssen. Aufgrund der ungenauen Erkenntnisse sind geschätzten Kosten bzgl. dieser Maßnahmen als variabel zu betrachten. Die Artenschutzmaßnahmen werden aufgrund desselben zu erwartenden Artenspektrums Variante 1 entsprechend mit einem Kostenansatz von ca. 30.000 € berücksichtigt. Zusätzlich entsteht für das Vorhaben der Variante 2 ein Kompensationsdefizit von ca. 9.484 Ökopunkten (vgl. Anhang II Tabelle 4-6). Bei einem Preis pro Ökopunkt von 3,20 €, ergeben sich geschätzte Kosten für den Ausgleich in Höhe von 30.500 €. An dieser Stelle müsste ebenfalls geprüft werden, ob der Ausgleich für den Artenschutz multifunktional auch als Ausgleich für den Eingriff in die weiteren Schutzgüter (Boden, Wasser Flora, Klima und Luft und Landschaftsbild) verwendet werden kann (vgl. Variante 1). 34 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Da die Kosten der Artenschutzprüfung bereits auf Annahmen basieren, wird hier ebenfalls ein vereinfachter Kostenansatz angewendet, in dem die Kosten für den Ausgleich des Artenschutzes multifunktional in die Summe des Ausgleiches für den Eingriff in die weiteren Schutzgüter integriert werden. Das bedeutet, dass der gesamte Ausgleich sowohl im Hinblick auf den Artenschutz sowie im Hinblick auf den Eingriff in die weiteren Schutzgüter (Boden, Wasser Flora, Klima und Luft und Landschaftsbild) mit einer Gesamtsumme von ca. 30.500 € angenommen wird. Weitere Kosten, die in der Baulandreifmachung und Grundstücksaufbereitung des Plangebietes der Variante 2 zu berücksichtigen sind, werden in der folgenden Tabelle (inklusive der Ausgleichskosten) dargelegt: Variante 2 (gerundet) Grundstück (7.826 m²) Planungskosten (BLP) => 191.500,00 € 38.000,00 € 7.826 m² (gesamte Plangebiet) Gutachten (z.B. ASP, LBP, 14.500,00 € Schall, Boden) Ausgleich (gesamt) Baukosten (Feuerwehren 30.500,00 € 2.162.000,00 € und Bauhöfe) Gesamt 2.434.500,00 € Tabelle 18: Variante 2 Gesamtkosten (Bau, Ausgleich, Gutachten, Grundstück); Quelle VDH GmbH 6.5 Variantenvergleich (1 und 2) Für Variante 1 ergibt sich im Vergleich zu Variante 2 ein Mehraufwand von 21.000,00 € netto11. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass der tatsächliche Mehraufwand der Plangebietsfläche Variante 1 bei direktem Vergleich unter Zugrundelegung vergleichbarer Kriterien (insbesondere Gebietsgröße) noch höher zu bewerten wäre. Die Fläche der Variante 1 beträgt, wie bereits dargelegt, 5.500 m² die der Variante 2 hingegen 7.826 m². Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts, sind die in der Variante 2 gegebenen höheren Kosten für das Grundstück sowie die Bauleitplanung in einen direkten Kostenvergleich nicht einzubeziehen. Es zeigt sich hingegen vielmehr, dass allein die Grundstücksaufbereitung und der Ausgleich der Plangebietsfläche Variante 1 einen Mehrkostenaufwand von ca. 100.500,00 € (Ausgleich 11.500,00 € zzgl. Grundstücksaufbereitung 89.000,00 €) bedeutet. 11 In Abhängigkeit davon, ob der Grundstückseigentümer bereit ist, den Bauschutt abzutragen und die Bäume zu fällen und zu entfernen kann sich der Unterschied des Mehraufwandes um 10.000,00 € verringern. 35 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Zur Veranschaulichung der zu erwartenden Kosten für die jeweiligen Varianten, werden die voraussichtlichen Kosten in der folgenden Tabelle gegenübergestellt: Variante 1 Variante 2 (gerundet) (gerundet) Grundstück 145.000,00 € 191.500,00 € Planungskosten (BLP) 30.000,00 € 38.000,00 € Gutachten (z.B. ASP, LBP, 14.500,00 € 14.500,00 € Ausgleich (gesamt) 42.000,00 € 30.500,00 € Grundstücksaufbereitung 89.000,00 €12 Baukosten (Feuerwehren 2.160.000,00 € 2.160.000,00 € 2.470.500,00 € 2.434.500,00 € Schall, Boden) und Bauhöfe) Gesamt Tabelle 19: Variantenvergleich Kosten (Bau, Ausgleich, Gutachten, Grundstück); Quelle VDH GmbH Bei beiden Varianten handelt es sich um Nettokosten. Hinzu kommen jeweils immer die jährlichen Kosten für die bauliche Unterhaltung mit einem Anfangswert von 16.150,00 € für die Feuerwehr und den Bauhof gemeinsam. Da der aufgezeigte tatsächliche und vergleichbare Kostenunterschied in Höhe von ca. 100.500,00 € allein aus der Grundstücksbeschaffenheit der Fläche Gemarkung Titz Flur 41 Flurstücke 4,5 und 6 (Variante 1) resultiert, erfolgt keine zusätzliche Begutachtung der Kosten für die Planung auf der Gesamtfläche der Variante 1, 2 und 3. Der unverhältnismäßig hohe Kostenunterschied – der auch nicht durch einen ggf. zu erzielenden Erlös der Gewerbeflächen zu kompensieren sein wird – wäre auch in dieser „Variante 3“ gegeben. Mangels Rentabilität erfolgt eine nähere Begutachtung und Aufschlüsselung der in Variante 3 zu erwartenden Kosten daher nicht. Aufgrund der vorherigen Ausführungen, wäre im Falle einer Zusammenlegung der Gebäude Variante 2 zu empfehlen. Kosten und Nutzen sind im Rahmen dieser Flächenauswahl am größten. Da die bisherigen Kosten noch nicht die notwendige Erschließung des Gebiets berücksichtigen, ist der oben dargestellte Kostenansatz zu Variante 2 um die voraussichtlichen Erschließungskosten zu erweitern. In diesem Zusammenhang ist zudem zwischen der Variante 2 mit und ohne Gewerbe zu unterscheiden. Zur Komplettierung werden die Erschließungskosten für die Variante 1 ebenfalls dargestellt. 12 In Abhängigkeit davon, ob der Grundstückseigentümer bereit ist, den Bauschutt abzutragen und die Bäume zu fällen und zu entfernen kann sich der Unterschied des Mehraufwandes um 10.000 € verringern. 36 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Die Erschließungskosten setzen sich wie folgt zusammen: Erschließungskosten Variante 1 Variante 2 Umbau Landstraße 10.000,00 € 25.000,00 € Kanalbau 30.000,00 € 30.000,+00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 15.000,00 € 20.000,00 € 90.000,00 € 110.000,00 € Öffentliche Verkehrsfläche 660 m² Versorgung Erdbecken 786 m² (500 m²) Nebenkosten Tabelle 20: Variantenvergleich Erschließung; Quelle VDH GmbH Im Vergleich zur Erhaltung bzw. Modernisierung/Sanierung werden Varianten aufgezeigt, die eine Ansiedlung der Feuerwehr und des Bauhofs im Rahmen einer Zentralisierung an einem neuen Standort (Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstücke 4, 5, 6 und 7) vorsehen. In den Varianten werden die Flächenbedarfe der Feuerwehr und des Betriebshofes berücksichtigt. In einem weiteren Schritt werden die Varianten der Neuerrichtung auf dem vorgenannten Standort um die Option der zusätzlichen Ausweisung von Gewerbeflächen erweitert. Auch insoweit werden funktional geeignete und wirtschaftlich sinnvolle Zuschnitte möglicher Gewerbegrundstücke ermittelt. 6.6 Option Gewerbeflächen Durch die Planung bzw. Ansiedlung neuer Gewerbeflächen im Bereich der neu geplanten Feuerwehr bzw. des neu geplanten Bauhofes können weitere Synergien entstehen. Je nach Aufgabenfeld des anzusiedelnden Gewerbes (bzw. Dienstleistungsbetriebes Bsp. Ingenieurbüro für Tiefbau) kann eine ggf. wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Bauhof und dem Betrieb möglich werden. Insbesondere vor diesem Hintergrund erfolgt im Folgenden eine Erweiterung der unter Kapitel 7 aufgezeigten Varianten um potentielle Gewerbeflächen. Die genaue Positionierung der Gewebefläche kann auf der gesamten Plangebietsfläche Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstücke 4 bis 7 erfolgen. Vorrangig zu berücksichtigende Vorgaben seitens der Gemeinde Titz wurden nicht geäußert. Anknüpfend an die Ergebnisse von Kapitel 7, insbesondere die Empfehlung im Rahmen des Variantenvergleichs, beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Erweiterung der Variante 2 um zusätzliche Gewerbeflächen sowie einen Vergleich der dadurch entstehenden Kosten. Erschließungskosten Die Erläuterungen bzw. die Darstellung der zu erwartenden Erschließungskosten beschränkte sich im vorangegangenen Kapitel alleinig auf die potentiellen Erschließungskosten für ein mögliches Plangebiet, welches ausschließlich die Errichtung einer Feuerwehr sowie eines Bauhofs vorsieht. Die nachfolgende Tabelle vergleicht die Erschließungskosten, aufgeteilt in die jeweiligen Erschließungsmaßnahmen, für die Planung der Variante 2 mit und ohne Gewerbeflächen: 37 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Erschließung Öffentliche Verkehrsfläche Var.2 o. Ge- Var.2 m. Gewer- werbe be 660 m² 65.000,00 € Versorgung 10.000,00 € Umbau Landstraße 25.000,00 € 25.000,00 € Kanalbau 30.000,00 € 40.000,00 € 35.000,00 € 40.000,00 € 20.000,00 € 25.000,00 € 110.000,00 € 205.000,00 € Erdbecken 786 m² (500 m²) Nebenkosten Tabelle 21: Variantenvergleich Erschließung Die vorstehende Tabelle verdeutlicht den erheblichen Unterschied der Erschließungskosten, der sich durch die zusätzliche Ausweisung von Gewerbeflächen ergibt. Insoweit ist mit Mehrkosten in Höhe von ca. 95.000 € zur rechnen. Gesamtkosten Entsprechend der steigenden Erschließungskosten steigen die Gesamtkosten für Variante 2 mit zusätzlichen Gewerbeflächen. Die nachfolgende Tabelle fasst unter Bezugnahme auf Tabelle 15 die Gesamtkosten für die Variante 2 mit und ohne Gewerbe zusammen: Gesamtkosten Variante Gesamtkosten Variante 2 mit Gewerbe (ge- 2 ohne Gewerbe (ge- rundet) rundet) Grundstück 191.500,00 € 191.500,00 €3 Planungskos- 38.000,00 € 38.000,00 €3 Gutachten 14.500,00 € 14.500,00 €3 Ausgleich 30.500,00 € 30.500,00 €13 Baukosten 2.160.000,00 € 2.160.000,00 € Erschließung 205.000,00 € 110.000,00 € Gesamt 2.639.500,00 € 2.544.500,00 € ten (BLP) Tabelle 22: Variantenvergleich Gesamtkosten Variante 2 mit Gewerbe und ohne Gewerbe 13 In der Variante 2 ohne Gewerbegebiet wird weiterhin ein Eingriff in die gesamte Grundstücksfläche berücksichtigt. Eine weitere Kostenersparnis könnte sich durch einen kleineren Grundstücksbedarf und dadurch einen kleineren Eingriff in die Fläche auch in Bezug auf die Ausgleichskosten ergeben. 38 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Der Tabelle ist zu entnehmen, dass der durch die Ausweisung von Gewerbeflächen entstehende Mehraufwand (ca. 95.000,00 €) alleinig in den höheren, oben beschriebenen, Erschließungskosten gründet. Es ist zwar grundsätzlich möglich im Rahmen der Variante 2 ohne Gewerbeflächen eine geringere Grundstücksfläche zu erwerben, da die volle Fläche zur Realisierung der Feuerwehr und des Bauhofs nicht erforderlich wäre. Da jedoch eine direkte Vergleichbarkeit der beiden Modalitäten erzielt werden soll und im Übrigen der Erwerb von Teilgrundstücken schwieriger sein dürfte, wurde von identischen Grundstücksflächen ausgegangen. Die obigen Ausführungen zeigen, dass die Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen im Rahmen der Variante 2 zu Mehrkosten von etwa 4 % führen wird. In Anbetracht der Gesamtinvestitionskosten stellt sich dies als relativ gering dar. Hierbei ist zudem zu berücksichtigen, dass die Erschließung zusätzlicher Flächen regelmäßig zu Mehraufwand führt, weshalb ein abstrakter Vergleich sich verbietet. Vielmehr ist vor dem Hintergrund zukunftsorientierter Planung zu sehen, dass neue Gewerbeflächen entweder weiterveräußert werden können, wodurch bereits ein Großteil des Erschließungsmehraufwandes kompensiert werden könnte oder diese gemeindlichen Gewerbeflächen für weitere zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten zurückgehalten werden könnten. Da vor diesem Hintergrund die Ausweisung von Gewerbeflächen durchaus sinnvoll sein kann, wird im Folgenden die zusätzliche Entwicklung von Gewerbeflächen mitberücksichtigt und in eine mögliche Planung eingestellt. Letztlich ist die Frage, ob zusätzliche Gewerbeflächen ausgewiesen sollen, jedoch gerade vor dem Hintergrund des Bedarfs an Gewerbeflächen sowie der finanziellen Gesamtsituation der Gemeinde eine vorrangig politische Entscheidung, die losgelöst von voraussichtlichen Mehrkosten zu diskutieren sein wird. 6.7 Umgestaltung Rathausvorplatz Im Rahmen der Realisierung des Neubaus der Feuerwehr in Titz besteht die Möglichkeit den jetzigen Standort des Bauhofs in Titz im Rahmen einer Umnutzung für Parkflächen zu verwenden. Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 860 m². Die in Tabelle 23 dargestellten grob geschätzten Kosten entstehen vorbehaltlich unbekannter Kostenfaktoren. Dazu gehört insbesondere die Belastung des Bodens durch Altlasten. Abriss Kubatur 20000,00 € Aushub und Entsorgung von möglicher- 15000,00 € weise belastetem Boden Entsorgung belasteten Baumaterials 10.000,00 € Herstellungskosten der Parkflächen 73.000,00 € Planungs- und Ingenieursleistungen 17.500,00 € Gesamt € 132.500,00 € Tabelle 23: Kostenschätzung Umgestaltung Rathausvorplatz; Quelle: VDH GmbH 39 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 7. Planungsrechtliche Vorgaben Im Folgenden werden die planungsrechtlichen Grundlagen dargelegt, um zu prüfen, ob diesbezüglich Planungshindernisse bei der Realisierung dieser Variante bestünden. 7.1 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen weist für das Plangebiet „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ aus. Die Fläche gehört zur Ortschaft Titz, welche im Regionalplan als „Allgemeine Wohnfläche“ gekennzeichnet ist. Die Fläche ist ein Randbereich dieser Ortschaft und da der Regionalplan keine parzellenscharfe Darstellung darlegt, kann die Fläche auch der „Allgemeinen Wohnfläche“ zugeordnet werden. Zudem ist auf diesen Flächen zum Teil bereits Bebauung vorhanden gewesen, die im Planvorhaben nur umgeändert werden würde. Abbildung 10: Auszug aus dem Regionalplan Aufgrund dessen wäre die Planung mit den Aussagen des Regionalplans zu vereinbaren. 7.2 Flächennutzungsplan Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz stellt für den Änderungsbereich landwirtschaftliche Flächen sowie gemischte Baufläche dar. Würde die Variante 2 verwirklicht werden, müsste das Plangebiet im Rahmen eines Änderungsverfahrens in ein „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrhaus und Bauhof“ sowie möglicherweise in eine Gewerbefläche geändert werden. Abbildung 11: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 40 Gemeinde Titz 7.3 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Schutzgebiete Im Flächennutzungsplan ist westlich des Plangebietes (Variante 2) ein Bereich mit einer Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechts (gem. § 5 Abs. 4 BauGB) dargestellt. Auch im Landschaftsplan 11 Titz/Jülich-Ost ist dieser Bereich als geschützter Landschaftsbestandteil (2.4.11) dargestellt. Abbildung 12: Auszug aus dem Landschaftsplan Es handelt sich um eine ehemalige Bahntrasse die westlich des Plangebietes in Nord-Süd–Richtung von Welldorf bis Jackerath als lineare Ruderalstruktur14 verläuft und sich mit Gehölzen als ein Vernetzungselement und gliederndes Landschaftselement darstellt. Im Umfeld einer weitgehend strukturarmen geprägten Landschaft stellen lineare Strukturelemente ein belebendes und gliederndes Element dar. Daher sind die folgenden Schutzziele für dieses Biotop dargelegt:  Erhalt und die Wiederherstellung der das Landschaftsbild gliedernden und belebenden Strukturen ( §29 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)  Erhalt, Entwicklung und die Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Biotopverbundes (§29 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)  Wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)  Der Erhalt und die Wiederherstellung zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Östlich des Plangebietes befindet sich ein weiterer geschützter Landschaftsbestandteil (2.2.4-5). Es handelt sich um eine Grabenstruktur im Umfeld einer agrarisch geprägten Landschaft, die teilweise auch begleitende Gehölzstrukturen aufweist. Der als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzte Graben stellt teilweise strukturreiche Grünlandflächen dar, in der Gehölzbestände unterschiedlichster Art und Alters sind. Insbesondere ältere, höhlenreiche Laub- und Obstbäume dienen als Nistraum für den Steinkauz als Leitart. Die verbundenen Grünlandflächen stellen die Jagdhabitate des Steinkauzes dar. Der Gehölzbestand stellt zudem Lebensräume für z.B. Insektenarten dar, die der biologischen Schädlingsbekämpfung dienen. Aufgrund der Steinkauzvorkommen, kommt dem Erhalt und der Pflege der grünlandgeprägten Bereiche mit ihren angrenzenden Gehölzstrukturen eine besondere Bedeutung zu. Soweit Kleingewässer oder temporäre Gewässer vorhanden sind, sind die Bereiche oftmals Lebensraum von Kreuzkröte, Wechselkröte, Erdkröte, Fadenmolch, Bergmolch, Teichmolch. Für den geschützten Landschaftsbestandteil 2.2.4-5 sind die folgenden Schutzziele dargelegt:  Die Sicherung einer für das Landschaftsbild des Plangebietes typischen Kulturform einschließlich der alten Kultursorten ( §29 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)  Der Erhalt und die Pflege der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden Strukturen ( § 29 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) 14 Spontanbewuchs auf Brachflächen 41 Gemeinde Titz  Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Der Erhalt der Funktion als Reservoir für die biologische Schädlingsbekämpfung zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)  Der Erhalt der Obstwiesen und -weiden als Lebensstätte bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten wie insbesondere den Steinkauz sowie seltene Obstsorten (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG). Schutzgebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind durch die Planung nicht betroffen. Andere fachrechtliche Schutzgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die geschützten Landschaftsbestandteile würden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden. 7.4 Städtebauliches Konzept (Variante 2) Im Folgenden wird eine Einführung der Planungsintention bei einer Auswahl der Variante 2 dargelegt. Abbildung 13: Variante 2 – Anordnung der baulichen Nutzung Für die Neuplanung des Feuerwehrhauses soll berücksichtigt werden, dass die Planungen auf verträgliche Art und Weise in die baulichen Bestandsstrukturen integriert werden. Aus diesen Gründen ist eine offene Bauweise angestrebt, die eine größere Planungsvielfalt bei der Grundrissbildung bietet. Das Feuerwehrgebäude wird im südöstlichen Bereich auf einer Fläche von ca. 1.930 m² geplant und wird in Richtung der L 241 entsprechend angeordnet, so dass die Einsatzfahrzeuge eine schnelle und sichere Zu- und Abfahrtsmöglichkeit erhalten. Im südwestlichen Bereich ist der Bauhof auf einer Fläche von ca. 2.460 m² vorgesehen. Hier ist eine Anordnung bzw. Ausrichtung des Gebäudes beabsichtigt, die die Synergien mit der Feuerwehr bzw. den geplanten Gewerbeflächen z.B. bei einer gemeinsamen Parkplatzanlage, gemeinsamen Sanitäranlagen etc. schafft. Die Gewerbeflächen können dann im nördlichen Bereich des Plangebietes auf einer Fläche von ca. 2.000 m² angeordnet werden. Hier besteht die Möglichkeit bei einem weiteren zukünftigen Bedarf, ggf. weitere Planungen auf die nördlich angrenzenden Flächen auszuweiten. Die Bebauungsstruktur kann im weiteren Verfahren detaillierter festgelegt werden. Die im Kapitel 6.1 dargelegten Anforderungen an das Feuerwehr- und Bauhofgebäude können auf den in der Variante 2 dargestellten Flächen verwirklicht werden. 42 Gemeinde Titz 7.5 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Grünflächen Im südöstlichen Bereich des Plangebietes ist auf einer Fläche von ca. 780 m² die Versickerung der Fläche vorgesehen. Hier könnten sich ggf. Möglichkeiten der Eingrünung ergeben. Die Grünplanung kann für diesen Bereich im weiteren Verlauf des Verfahrens detaillierter ausgestaltet werden. Zunächst ist anhand geohydrologischer Gutachten die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes zu prüfen. 7.6 Verkehr Das Plangebiet kann von der L 241 aus erschlossen werden. Dazu wird eine 8,35 m breite Erschließungsstraße vorgesehen, die mittig durch das Plangebiet Richtung Westen führt und nach ca. 80 m in Form eines Wendehammers mit einem Durchmesser von 18,00 m endet. Die geplanten Straßenbreiten (auch die Wendehammerbreite) bietet einen angemessenen Straßenraum, um die Gewerbeflächen sowie die Sondergebietsfläche auch durch dreiachsige Lastwagen bzw. Baumaschinen- und Feuerwehrfahrzeuge zu erschließen. Die Feuerwehr kann mit ihren Einsatzfahrzeugen die Fahrzeughalle über die geplante Erschließungsstraße anfahren und die Fahrzeuge in Abfahrtrichtung zur L 241 parken, so dass ein schnelles Abfahren bei einem Einsatz möglich wird. 7.7 Auswirkungen der Planung Infolge der geplanten Nutzung des Feuerwehrhauses, des Bauhofes und der Gewerbeflächen im nördlichen Bereich der Ortschaft Titz werden keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf das Umfeld innerhalb und außerhalb des Plangebietes erwartet. Mit Geräuschentwicklung im Zusammenhang mit dem Betrieb des Feuerwehrhauses ist im Wesentlichen bei den Einsatzfällen zu rechnen. Die freiwilligen Feuerwehren werden erst bei größeren Brandfällen herbeigerufen, in geringen Fallzahlen auch zur Unterstützung der Berufsfeuerwehr. Im Gegensatz zu den Standorten der Berufsfeuerwehren sind die Standorte der freiwilligen Feuerwehren nicht ständig besetzt. Die Mitglieder werden in ihren Wohnungen oder ihrem Arbeitsplatz für den jeweiligen Einsatzfall benachrichtigt. Die Feuerwehr ist generell bestrebt Lärmbeeinträchtigungen im Hinblick auf den Schutz benachbarter Wohnnutzungen gering zu halten. So werden üblicherweise an Stelle von Sirenenanlagen persönliche Meldeempfänger verwendet. Bei den Fahrzeugen werden Warnanlagen nur im Einsatzfall, wenn es die Verkehrssituation erfordert benutzt. Mit Geräuschentwicklungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Bauhofes und der Gewerbeflächen ist zu rechnen. Für die Gewerbeflächen ist die Lärmimmission von den anzusiedelnden Betrieben abhängig. In Bezug auf den Lärm sind jedoch Vorbelastungen vorhanden. Die naheliegenden Verkehrswege L 241 und A 44 sowie die bereits vorhandenen Betriebe in den gemischten Bauflächen der Ortschaft Titz weisen bereits heute Lärmimmissionen aus. Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf Immissionen aber auch die Bodenversiegelung ebenso wie Artenschutz sind bei einer Fortführung der Planung durch Gutachter zu untersuchen und darzulegen. Entsprechend können dann die Auswirkungen der Planung, wie z.B. Eingriff in die Schutzgüter durch die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen bzw. durch entsprechende Ausgleichsregelungen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Insgesamt bietet sich die Lage des Plangebietes aufgrund der günstigen Erreichbarkeit der Einsatzorte und des günstigen Planungszuschnittes die eine funktionierende Anordnung von Feuerwehr, Bauhof und Gewerbeflächen ermöglichen zur Verwirklichung des Vorhabens sehr gut an. 43 Gemeinde Titz 7.8 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Variantenbetrachtung der Konzeptumsetzung Für die Bereitstellung von langfristig funktionsfähigen Feuerwehrgebäuden und Bauhofgebäuden, die den aktuellen Baustandards und den technischen Anforderungen entsprechen (vgl. Kapitel 3), ist eine Sanierung bzw. Erneuerung der heutigen Bestandsgebäude zu empfehlen. Einige der Bestandsgebäude (z.B. Feuerwehr Titz Jackerath und Titz Opherten) könnten nicht an ihrem jetzigen Standort aufgrund ihrer Kleinflächigkeit bzw. ihrem schlechten technischen Zustand und ihrer schlechten Ausstattung saniert werden. Hier würde nur ein Neubau, ggf. auf einem größeren Grundstück, notwendig. Der Kostenaufwand für die Sanierung bzw. den Neubau der Gebäude fällt bezüglich der meisten Gebäude (Feuerwehr Jackerath mit 274.000 €15, Feuerwehr Opherten mit 437.000 €, Feuerwehr Titz mit 297.000 €, Bauhof Titz mit 235.500 € sowie Bauhof Rödingen mit 146.000 €16, vgl. Kapitel 5) verhältnismäßig zu den Instandsetzungskosten sehr hoch aus. Im Vergleich dazu stellt sich die Neuerrichtung eines Feuerwehrgebäudes und Bauhofgebäudes mit zusätzlicher Bereitstellung von Gewerbeflächen (Variante 2 mit Gewerbe: 2.614.500 € netto bzw. Variante 2 ohne Gewerbe: 2.489.000 € netto) dar. Die Variante 1 wird hier nicht weiter betrachtet, da durch die vermehrten Leistungen für die Grundstücksaufbereitung ein Mehrkostenaufwand von ca. 100.559 € entsteht. Bei der Wahl der 2. Variante ergeben sich weitere Kostenersparnisse dadurch, dass die Flächen der heutigen Standorte zukünftig teilweise veräußert werden könnten, da die Feuerwehr der Variante 2, den Einsatzbereich der hier betrachteten Standorte (Feuerwehr Titz, Feuerwehr Jackerath, Feuerwehr Opherten) vollständig abdeckt. Die folgende Tabelle zeigt einen Kostenansatz, der für den Grundstücksverkauf einiger Bestandstandorte einkalkuliert werden kann: 15 Ein Grundstückskauf wurde in der Kostenkalkulation der Modernisierung und Erneuerung nicht berücksichtigt. Für einen Grundstückskauf wären hier ca. 72.000,00 € (für ca. 1.000 m² Fläche) zu berücksichtigen. 16 Netto-Preise 44 Gemeinde Titz Standorte Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Anmerkungen Flächen- Entwick- Flächen- Preisermittlung Preisermitt- art (gem. lungs- chen- in € pro m² (ca. lung FNP) möglich- größe in –Angaben) gesamte keit m² (ca.- che in € (ca. – Anga- Angaben) der Fläche für die Flä- ben) Standorte Feuerwehr Feuerwehr Gemisch- Gemischte Titz te Bauflä- Baufläche 618 100 €/m²17 61.800 € Es kann nur eine Teilfläche che des Feuerwehrgrundstückes veräußert werden. Der Bereich der an dem alten Schulge- bäude (367 m²) angegliedert ist, kann nicht als ein eigenständiges Grundstück äußert Ggf. ver- werden. vorhandene Altlasten bleiben unberücksichtigt. Feuerwehr Gemisch- Gemischte Jackerath te Bauflä- Baufläche 130 Gemietetes Ob- jekt, daher erfolgt an dieser Stelle che keine Kostener18 sparnis Feuerwehr Fläche Opherten des Gemischte Ge- Baufläche 789 - - Die Gemeinde beabsichtigt, das meinbe- Gebäude weiter- darfs hin als Vereinshaus für d. freiwillige nutzen, FW zu daher erfolgt an dieser 17 Angaben der Gemeinde Titz 18 Nutzungsvereinbarung v. 07.01.2003; bis 31.12.2015 verbindlich; Kündigungsfrist 5 Jahre z. Ende eines Kalenderjahres (An- gaben der Gem. Titz) 45 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Stelle keine Kostenersparnis. Standorte Bauhöfe Bauhof Titz Gemischte Fläche des Ge- 860 - - Die Grundstücks- Baufläche fläche bleibt im meinbe- öffentlichen Besitz darfs daher erfolgt an dieser Stelle keine Kostenersparnis. Ggf. vorhandene Altlasten bleiben unberücksichtigt. Bauhof Fläche Rödingen des WohnbauGe- 1.518 90 €/m²19 136.620 € flächen Ggf. vorhandene Altlasten meinbe- bleiben unberücksichtigt. darfs 3.428 Gemietetes Ob- Bauhof Fläche für Fläche für Gevelsdorf die die Land- jekt, daher erfolgt Landwirt- wirtschaft an dieser Stelle keine schaft Kostener- sparnis Gesamt- 198.420 € summe: Tabelle 24: Preisermittlung der Bestandsstandorte (Feuerwehr und Bauhöfe) Grundstücke Es ist zu berücksichtigen, dass die geplanten Gewerbeflächen (Variante 2) am neuen Standort veräußert werden können. Der Verkaufspreis der Gewerbeflächen bedeutet eine Kostenersparnis im Hinblick auf die Realisierung des Vorhabens am neuen Standort. Um daraus eine Kostenersparnis bzgl. des Plangebietes der Variante 2 zu ermitteln, wird ein Kostenansatz von 40 €/m² 20 eingesetzt. Bei einer Flächengröße von ca. 2.000 m² Gewerbeflächen ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 80.000 €, die bei dem Kostenvergleich zu berücksichtigen ist. 19 Angaben der Gemeinde Titz 20 Angaben der Gemeinde Titz 46 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Weitere Kostenersparnisse erschließen sich aus den folgenden Unterhaltungskosten: Unterhaltungsaufwand Kostenaufwand nach Jahren 2013 2012 2011 - Prüfung/Wartung Tor 329,27 € 418,70 € 265,85 € - Schornsteinfeger 23,79 € 28,45 € 35,33 € 50,57 € 50,58 € 50,58 € - sonst. Unterhaltung 1.255,65 € 2.770,97 € 519,72 € - Winterdienst 16,13 € 23,44 € 3,28 € - Niederschlagswasser 282,58 € 319,12 € 353,22 € - Kanal 126,85 € 34,86 € 78,75 € - Wasser 71,49 € 15,09 € 26,92 € - Öl 2.573,48 € 4.037,25 € 3.836,40 € - Strom 372,96 € 688,20 € 640,41 € - Versicherung 345,90 € 337,56 € 335,56 € 5.448,67 € 8.724,22 € 6.146,02 € - Unterhaltung 85,68 83,00 € - Kanal 12,90 € 179,28 € 189,00 € - Wasser 22,25 € 105,25 € 73,89 € - Müll 244,20 € 234,00 € 235,20 € - Strom 2.204,48 € 3.365,52 € 3.465,16 € Feuerwehr Titz21 - Reinigung/Wartung zungsanlage Summe Hei- FW Opherten 21 - Abschreibungskosten Feuerwehr Titz (Für die Jahre 2011-2013 jeweils: 2.193,00 €) 47 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz - Versicherung Summe 105,08 € 102,68 € 100,02 € 2.674,59 € 4.069,27 € 4.063,27 € FW Jackerath* - Prüfung/Wartung Tor - - Schornsteinfeger - - Reinigung/Wartung zungsanlage - sonst. Unterhaltung - - 33,30 € - Hei71,40 € - 71,40 € 71,40 € 1.300,90 € - - Grundsteuer 11,04 € 10,54 € 10,54 € - Winterdienst 5,12 € 7,44 € 1,04 € - Niederschlagswasser 124,95 € 137,55 € 152,25 € - Müll 94,80 € 90,00 € 91,20 € - Wasser 0,00 € 0,00 € 0,00 € - Gas 659,49 € 970,01 € 823,90 € Keine Anga- - Strom 149,70 € ben Keine Angaben - Versicherung 117,67 € 115,32 € 112,64 € Summe 1.234,17 € 2.736,46 € 1.262,97 € Gesamtsumme: 9.357,43 € 15.530,41 € 11.472,26 € Tabelle 25: Unterhaltungskosten Feuerwehr für die Jahre 2011-2013 Die Unterhaltungskosten der Feuerwehrgebäude in Titz, Opherten und Jackerath ergeben in den Jahren 2011-2013 in Summe ein Ergebnis zwischen 9.357,43 € und 15.530,41 € im Jahr. Durch die Zusammenlegung der Feuerwehr an einen Standort, könnten die Unterhaltungskosten reduziert werden. Die Bauhöfe in Rödingen und Gevelsdorf sind im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Ortschaften mit ihren Baumaschinen insgesamt als kritisch zu werten. Aufgrund der langen Strecken, die zu den meisten Ortschaften zurückgelegt werden müssen und dem damit einhergehenden Arbeitszeitaufwand sind 48 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz diese Standorte als unwirtschaftlich zu erachten. Der Effektivitätszugewinn durch die Planung des Vorhabens an dem Standort der Variante 2 (nördlicher Bereich der Ortschaft Titz) kann mit einem Kostenverrechnungssatz von 28,68 €/Stunde22 (inkl. Fahrzeugnutzung bzw. Fahrten) angesetzt werden. Der Einsatz der Fahrzeuge kann mit 2 Stunden pro Tag berücksichtigt werden. Für 250 Tage im Jahr gilt die folgende Berechnung: 250 Tage * 2 Stunden * 28,68 € = 14.340 €/ Jahr Das bedeutet, dass durch die neue Standortplanung des Bauhofes im nördlichen Bereich der Ortschaft Titz (vgl. Variante 2) eine Ersparnis in Bezug auf den Aufwand der Fahrzeugnutzung und der Fahrten von mindestens 14.340,00 € im Jahr erreicht werden kann23. Weiterhin müssen die gemieteten Bestandsobjekte im Variantenvergleich berücksichtigt werden. Der Bauhof in Gevelsdorf ist ein gemietetes Objekt. Hier fallen Kosten in Höhe von 300,00 € im Monat an. Im Jahr ergibt dies eine Summe von 3.600,00 € im Jahr. Für das gemietete Feuerwehrhaus in Jackerath fällt keine monatliche Miete an. Gemäß der Angaben der Gemeinde Titz ist bei einem Finanzierungskonzept des Vorhabens am neuen Standort (Variante 2) ein Festzins von 2,85 % zu berücksichtigen. Dieser gilt als Festzins für die nächsten 15 Jahre. Auf Wunsch der Gemeinde soll jedoch auch eine Berechnung mit einem Zins von 4 % und 6 % stattfinden. 22 Angaben der Gemeinde Titz 23 In dieser Berechnung sind keine Kostensteigerungen berücksichtigt. 49 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 8. Laufende betriebliche Kosten Die zukünftigen Betriebskosten aller Neubauten werden geschätzt. Die Betriebskosten setzen sich in dieser Rechnung aus den Kosten für Strom- und Heizenergieverbrauch sowie sonstigen Kosten zusammen. Die Preissteigerung dieser Verbrauchskosten kann, wie folgt belegt, nicht adäquat mit der allgemeinen Preissteigerungsrate abgeschätzt werden. Die Preissteigerung der Energiekosten ist in der Regel größer. Aus diesem Grund wird die Preissteigerung der Energiekosten im Rahmen einer einfachen linearen Regression mit Hilfe der Methode der kleinsten Quadrate geschätzt und in die betriebliche Unterhaltung miteinbezogen. Dazu wird die Entwicklung des Gaspreises und der Entwicklung des Strompreises der letzten 10 Jahre den Statistiken der Energieagentur NRW entnommen und statistisch in die Preissteigerungsraten für Strom p und Heizenergie p überführt. Preissteigerung von Öl beläuft sich nach Aussagen der Energieagentur NRW analog zur Preissteigerung von Gas. Da die Preissteigerungsraten in relativen Zahlen ermittelt werden, ist eine gesonderte Betrachtung überflüssig. Im Begriff der Heizenergie werden demnach die Preissteigerungsraten von Gas und Öl zusammen abgeschätzt. Für die Preissteigerung der Kosten für den Verbrauch von Wasser sind keine Studien bekannt, die das starke Abweichen dieser Preisentwicklung von der allgemeinen Preissteigerungsrate nahelegen. Die Steigerung der sonstigen betrieblichen Kosten sowie der Kosten für den Verbrauch von Wasser werden mit der allgemeinen Preissteigerungsrate berücksichtigt. Abbildung 14: Energieagentur NRW Statistik der Gaspreisentwicklung Deutschland Wie dargestellt ergibt sich mit der Methode der kleinsten Quadrate für die Preissteigerung des Gaspreises ein Wert von ca. 0,34 Cent/ Jahr. Die Preissteigerungsrate ergibt sich aus dem prozentualen Anstieg der Regression von 3,5 auf 7,7 Cent/kWh. Das stellt eine Steigerung von 120% dar und ergibt eine jährliche Preissteigerungsrate von 6,8 %. 50 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Gaspreis in Cent/ kWh Lineare Regression des Gaspreises 8 7 6 5 4 3 2 1 0 2000 Statistik Regression 2002 2004 2006 2008 2010 2012 Jahr Abbildung 15: Lineare Regression des Gaspreises im Betrachtungsintervall von 2000 bis 2012 mit Hilfe der Methode der kleinsten Quadrate ; Quelle VDH GmbH Für die Entwicklung des Strompreises wird analog vorgegangen. Im Betrachtungszeitraum der letzten 10 Jahre liegt eine augenscheinlich linear ansteigende Preisentwicklung vor. Die Approximation mit einer linearen Funktion bietet sich auch für die Entwicklung des Strompreises an. Abbildung 16: Energieagentur NRW Statistik der Strompreisentwicklung in Deutschland Wie in Abbildung 11 dargestellt ergibt sich mit der Methode der kleinsten Quadrate für die Preissteigerung des Strompreises ein Wert von ca. 0,84 Cent/ Jahr. Die Preissteigerungsrate ergibt sich damit aus dem prozentualen Anstieg der Regression von 15 auf 25,1 Cent/kWh. Es hat eine Steigerung des Strompreises von 67 % stattgefunden. Das bedeutet für die Preissteigerungsrate einen Wert von 4,35%. 51 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Strrompreis in Cent/ kWh Lineare Regression des Strompreises 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10 5 5 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 Statistik Regression 0 2012 Jahr Abbildung 17: Lineare Regression des Strompreises im Betrachtungsintervall von 2000 bis 2012 mit Hilfe der Methode der kleinsten Quadrate. Es wird aufgrund der wirtschaftlichen Nutzung von Gas zur Erzeugung von Heizwärme davon ausgegangen, dass eine solche Heizungsinstallation in sämtlichen geplanten Neubauten genutzt wird und damit auch die entsprechenden Anschlussmöglichkeiten vorliegen. Die Verbrauchsmengen der Neubauten unterliegen ebenfalls der Schätzung. Der Entwurf der VDI 3807 Blatt 2 (Stand: November 2012) stellt für verschiedene Gebäudetypen Verbrauchskennwerte dar. Die Berechnungsmethoden erfolgen auf eine in VDI 3807 Blatt 1 dargestellte Methode. Die Verbrauchskennwerte werden in Verbrauch pro Quadratmeter der jeweiligen Bruttogrundflächen und Jahr dargestellt. Die VDI 3807 Blatt 2 gibt neben dem Median (Mittelwert) der statistischen Verteilungen ebenso den Mittelwert des unteren 25 % Quantils als Richtwert an. Der Richtwert bildet somit einen Anhaltspunkt, wie groß der Verbrauch von optimierten Anlagen sein sollte. Aus der Differenz von Mittelwert und Richtwert lässt sich eine Einsparoption bei energetischer Aufwertung der Gebäude ableiten. Ein Auszug der VDI 3807 Blatt 2 der maßgeblichen Kennwerte für diese Studie ist folgend dargestellt: Strom in Freiwillige Feuerwehr Feuerwehrgerätehaus Bauhof Mittelwert Richtwert Mittelwert Richtwert Mittelwert Richtwert 10 5 9 6 7 6 142 75 136 65 - - kWh / (m² a) Heizenergie in kWh / (m² a) Tabelle 26: Zusammenfassung maßgeblicher Kennwerte der VDI 3807 Blatt 2 Aufgrund der Novelle der EnEV im Jahr 2013 ist beim Bau neuer Gebäude der Einbau von wesentlich besseren Dämmsystemen und effizienterer Nutzung von Energie als im Betrachtungszeitraum der Statistik der VDI 3807 Blatt 2 Pflicht. Somit würden auch die neuen Gebäude energieeffizient gebaut werden müssen. In der Prognose des Verbrauchs von Heizenergie der Neubauten dieser Planung wird deshalb der in der VDI 3807 Blatt 2 beschriebene Richtwert als Schätzgröße angesetzt. Der Stromver52 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz brauch wird aufgrund energieeffizienter Leuchtmittel und anderer Verbraucher zwischen Richt- und Mittelwert angesetzt. In der Tabelle 27 sind die tatsächlichen Werte, die Grundlage der Prognose sind, als Übersicht zusammengefasst. Strom in Freiwillige Feuerwehr Feuerwehrgerätehaus Bauhof Sanierung Neubau Sanierung Neubau Sanierung Neubau 7,5 7,5 7,5 7,5 6,5 6 142 75 136 65 - - kWh / (m² a) Heizenergie in kWh / (m² a) Tabelle 27: Angesetzte Verbrauchsmengen für die verschiedenen Nutzungsarten 53 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Die sonstigen betrieblichen Kosten, wie Versicherungen, Wartungskosten etc. werden auf Grundlage der Bestandsgebäude berechnet. Dazu werden die Kosten dieser Art mit den jeweiligen Bruttogrundflächen ins Verhältnis gesetzt und für die Neubauten hochgerechnet. Für die Feuerwehr in Titz liegt die höchste Informationsdichte an Kosten dieser Art vor. Aus diesem Grund werden die Kosten auf Grundlage der Kosten der Feuerwehr in Titz berechnet. Es entstanden in den letzten drei Jahren Kosten dieser Art von gemittelt 4013,46 € /a. Das macht auf die Bruttogrundfläche von 165 m² einen Wert von 24,32 € / (m² a). Für die betrieblichen sonstigen der bestehenden Bauhöfe liegen keine Informationen. Sie müssen geschätzt werden. Die sonstigen Betriebskosten der Bauhöfe werden aufgrund der größeren Flächen im Verhältnis zur Belegschaft und der geringeren technischen Ausrüstung auf 75 % der Kosten pro m² der Feuerwehr in Titz eingestuft. Da im Falle des Neubaus die Kalthalle des Bauhofs keine Aufenthaltsräume etc. enthält werden die Verbrauchskosten entsprechend niedrig prognostiziert und auf 15 % der Kosten pro m² der Feuerwehr in Titz geschätzt. BGF Stromverbrauch Heizenergie Sonstige Betriebskosten kWh/a kWh/a € Instandhaltung Feuerwehr Opherten 210 2400 29820 5110 Feuerwehr Jackerath 65 487,5 9230 1580 Feuerwehr Titz 165 2625 22440 4015 Bauhof Titz 100 700 - 1824 Bauhof Rödingen 140 980 - 2554 Sanierung Feuerwehr Opherten 310 2400 23250 7782 Feuerwehr Jackerath 190 1425 14250 4620 Feuerwehr Titz 165 2625 22440 4015 Bauhof Titz 500 3750 - 5050 Bauhof Rödingen 140 1050 - 2554 Neubau Feuerwehr Titz 380 2850 28500 9240 Bauhof Titz 190 1140 12350 3466 Bauhof Halle 1100 6600 - 6688 Tabelle 28: Verbrauchsmengen als Schätzgrößen der späteren Berechnung der betrieblichen Unterhaltung 54 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Bei einer Inbetriebnahme im Jahr 2015 ergibt die Prognose unter der soeben dargestellten Berücksichtigung der Preisentwicklung die Werte, wie folgend dargestellt: BGF Stromkosten Heizkosten Sonst-Betriebskosten Summe m² € € € € Instandhaltung 19531 Feuerwehr Opherten 210 656 2620 5110 8386 Feuerwehr Jackerath 65 133 811 1580 2524 Feuerwehr Titz 165 717 1971 4015 6703 Bauhof Titz 100 191 - 1824 2015 Bauhof Rödingen 140 268 - 2554 2822 Sanierung 28647 Feuerwehr Opherten 310 656 2042 7782 10480 Feuerwehr Jackerath 190 389 1252 4620 6261 Feuerwehr Titz 165 717 1971 4015 6703 Bauhof Titz 500 1025 - 5050 6075 Bauhof Rödingen 140 287 - 2554 2841 Neubau 24355 Feuerwehr Titz 380 779 2503 9240 12522 Bauhof Titz 190 312 1085 3466 4863 Bauhof Halle 1100 1804 - 4012 5816 Tabelle 29: Prognose der Betriebskosten für die verschiedenen Planungsalternativen Die durch den Neubau erzielten Synergieeffekte belaufen sich im Verhältnis zur Sanierung auf eine Kosteneinsparung von ca. 15 %. Aufgrund des geringen Flächenbedarfs der Instandsetzung ist diese mit ca. 20.000 € jährlichen Betriebskosten die kostengünstigste Alternative. 55 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 9. Fördermittel In diesem Abschnitt erfolgt die Begutachtung der möglichen bzw. in Betracht kommenden Fördermittel für die angestrebten Planungen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Gewährung echter Förderungsmittel (Zuschüsse) sowie der Gewährung eines zweckgebundenen zinsgünstigen Darlehens. Es wird bereits eingangs darauf hingewiesen, dass die nunmehr folgenden Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und eine fachkundige Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen. 9.1 Förderungen in Bezug auf die Nutzung als Feuerwehrgebäude Die Förderung des Planungsziels „Feuerwehrgebäude“ ist in einigen Bundesländern in Richtlinien geregelt. Diese betreffen jedoch nur die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Sachsen, welche über spezielle Förderrichtlinien in Bezug auf die Förderung von Feuerwehrgebäuden verfügen. Für das hier einschlägige Bundesland Nordrhein-Westfalen existieren keine entsprechenden Richtlinien zur Förderung von Feuerwehrgebäuden. Allgemeine Fördermittel Über die spezielle Förderung mit Hinblick auf den angestrebten Nutzungszweck bzw. die Bereitstellung finanzieller Mittel in Form von Kostenübernahmen bzw. Zuschüssen durch den Bund oder das Land NRW hinaus, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Fördermittel in Form von (zinsgünstigen) Darlehen. Sofern die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, empfiehlt sich die Aufnahme dieser Darlehen, da sie im Regelfall zins- und konditionsgünstiger sein werden als Darlehen der deutschen Großbanken und Sparkassen. IKK-Investitionskredit Kommunen In diesem Zusammenhang käme zunächst die Inanspruchnahme des „IKK-Investitionskredit Kommunen“ in Betracht. Hierbei handelt es sich um ein vom Bund gewährtes Darlehen zur Finanzierung von Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie im Bereich der Wohnwirtschaft. Ziel und damit Verwendungszweck des Darlehens liegt in der beabsichtigten Verbesserung der kommunalen Infrastruktur. Der Förderumfang beläuft sich bei Kreditbeträgen bis 2,0 Mio. € auf bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und bei Kreditbeträgen über 2,0 Mio. € auf bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderhöhe beträgt bis zu 150,0 Mio. € pro Jahr und Antragsteller. Die Kreditlaufzeit und davon abhängig die Tilgungsfreijahre sind wie folgt wählbar:  bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit mit bis zu 2 Tilgungsfreijahren  bis zu 20 Jahren Kreditlaufzeit mit bis zu 3 Tilgungsfreijahren  bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren Abhängig von der vorgenannten Laufzeit beträgt der zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie maßgebliche Zinssatz (07.04.2014) 1,23 % bei der Variante 10/2, 1,67 % bei der Variante 20/3 und 1,80 % bei der Variante 30/5. Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktpreisen und wird täglich angepasst. Für das Darlehen kommt der am Tag des Eingangs des Abrufs geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart. 56 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Die Auszahlung erfolgt 100 % in einer Summe oder in zwei Teilbeträgen. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre (hier sind nur die Zinsen zu entrichten) in vierteljährlichen Raten. Eine außerplanmäßige Tilgung führt zur Vorfälligkeitsentschädigung. Als Sicherheiten gelten die üblichen formalen Voraussetzungen für Kommunaldarlehen. Eine Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Eine Mitfinanzierung von Grundstücken, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, ist möglich, sofern der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung erfolgte. Räumliche Strukturmaßnahmen Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein vom Bund gewährtes Darlehen. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände mit bis zu 50.000 Einwohnern. Der Verwendungszweck liegt hier bei kommunalen Infrastrukturmaßnahmen sowie Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen. Hierzu gehören beispielsweise Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, den Straßenbau sowie kommunale Verwaltungsgebäude und Bildungseinrichtungen. Der Förderumfang beläuft sich in der Regel auf höchstens 10,0 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr. Der Zinssatz, die Kreditlaufzeit sowie die Tilgung werden individuell vereinbart. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Als Voraussetzung der Darlehensgewährung gilt insbesondere, dass es sich um Investitionen handelt, die den Wohn- und Lebenswert ländlich geprägter Gebiete durch Erschließung, Ordnung und Schutz sowie durch Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen erhöht. Städtebauförderung („Kleine Städte und Gemeinden“) Bei der Städtebauförderung handelt es sich um einen Zuschuss. Der Bund trägt hierbei grundsätzlich ein Drittel, Land und Gemeinde zwei Drittel der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Der Verwendungszweck liegt in der Förderung des Städtebaus. Auf Grundlage einer zwischen Bund und Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung bestimmen die Länder im Rahmen von Förderrichtlinien die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Es bedarf der Investition in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden. Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken. 57 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Mitfinanziert werden:  Städtebaulicher Denkmalschutz  Maßnahmen der Sozialen Stadt  Stadtumbaumaßnahmen  Maßnahmen der Innenentwicklung, insbesondere aktive Stadt- und Ortsteilzentren  Förderung kleinerer Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen für die Förderung:  Die Finanzhilfen zur Städtebauförderung sind nach dem Besonderen Städtebaurecht des BauGB einzusetzen.  Fördergegenstand sind städtebauliche Maßnahmen als Einheit (Gesamtmaßnahmen)  Im Bereich des Stadtumbaus sind Gesamtmaßnahmen auf der Grundlage von gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzepten umzusetzen.  Im Bereich der Förderung kleinerer Städte und Gemeinden sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen. Für zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden ist ein überörtlich integriertes Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Im Rahmen der Städtebauförderung kommt vorliegend primär die das Programm „Kleiner Städte und Gemeinden“ in Betracht. Durch das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerk“ sollen Klein- und Mittelstädte in ländlichen Räumen als Ankerpunkt der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden. Das Förderprogramm richtet sich an kleinere Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlich geprägten, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffene Räume. Ein Handlungsschwerpunkt des Programms ist die Unterstützung aktiver interkommunaler bzw. überörtlicher Zusammenarbeit bei der Anpassung und arbeitsteiligen Erbringung der städtebaulichen Infrastruktur für die Daseinsvorsorge. Die Kommunen können die Finanzhilfen zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen nutzen, wenn sie kooperieren und sich über die Strategien und Maßnahmen zur gemeinsamen Sicherung der Daseinsvorsorge abstimmen. Gefördert wird die Erarbeitung von zwischen mehreren Städten oder einer Stadt und ihren Umlandgemeinden abgestimmten integrieren Entwicklungskonzepten. Es bedarf insoweit konzeptionelle, prozessorientierte, interkommunal bzw. überörtlich abgestimmter Strategien über die künftigen Schwerpunkte der Infrastrukturversorgung und entsprechende städtebauliche Maßnahmen, um die Folgen des demografischen Wandels bedarfsgerecht, sozial- und kostenverträglich bewältigen zu können. Unzulässig ist das gesamte Gemeindegebiet als Fördergebiet festzulegen. Für das Jahr 2014 belaufen sich die Mittel für das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ auf 80 Mio. € (2013 waren es 55 Mio. €). 58 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Infrastrukturrichtlinie Das regionale Wirtschaftsförderprogramm (RWP) beinhaltete die Gewährung eines Zuschusses. Gefördert wird der Ausbau der wirtschafsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur in NRW. Finanziert werden im investiven Bereich u.a.:  die Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und /oder Gewerbeflächen  die Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Industrie- und/oder Gewerbegebieten oder von Gewerbegebieten an das überregionale, öffentliche Netz In diesem Zusammenhang werden weiterhin finanziert:  Planungs- und Beratungsleistungen sowie die Erstellung von Machbarkeitsstudien in bestimmten Bereichen,  Maßnahmen zur Vermarktung von Gewerbeflächen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft  Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte etc. Der Förderumfang beläuft sich in der Regel auf 60 %, maximal jedoch auf 80 % der förderfähigen unrentablen Ausgaben; unter bestimmten Voraussetzungen beläuft sich die Förderung auf maximal 90 %. Als Voraussetzungen gelten insbesondere:  Die Maßnahme muss regional abgestimmt sein, Bestandteil einer regionalen Entwicklungsstrategie sein, als Siegerprojekt aus einem Cluster-, Region- oder sonstigen Wettbewerb hervorgegangen sein oder im besonderen Interesse des Landes stehen.  Maßnahmen, deren Trägerschaft interkommunal, interregional oder grenzüberschreitend organisiert ist und/oder deren Finanzierung unter Beteiligung von privatem Kapital erfolgt, werden vorrangig gefördert.  Mit der Durchführung des Vorhabens darf vor Bewilligung nicht begonnen werden.  Die Maßnahmen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen und innerhalb von 36 Monaten beendet sein.  Die Zweckbindungsdauer beträgt für investive Maßnahmen 15 Jahre. Die Richtlinie gilt bis zum 30.06.2014. Klimaschutz Den Klimaschutz betreffend, existiert eine Vielzahl möglicher Fördermöglichkeiten. Zu unterscheiden sind hierbei EU-Förderungen, Bundesförderungen und Länderförderungen. 59 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz EU-Förderung Das derzeit laufende Förderprogramm der EU lautet „European Energy Efficiency Fund (EEEF)“. Zielgruppe sind unter anderem kommunale, lokale und regionale Behörden. Schwerpunktmäßig wird über den EEEF eine marktbasierte Finanzierung für öffentliche, wirtschaftlich tragfähige Energieeffizienzund erneuerbare Energieprojekte in der EU zur Verfügung gestellt. Der EEEF unterstützt Projekte in folgenden Bereichen:  erneuerbare Energien/Energieeffizienz  Investitionen in KWK-Systeme (Kraft-Wärme-Kopplung)  dezentrale erneuerbare Energiequellen  Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen  saubere städtische Verkehrsmittel (Schwerpunkt Elektrofahrzeuge)  lokale Infrastrukturen (Stromspeicherungslösungen, Smart Grids und Smart Meter) Durch diese Förderung werden die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Ziels der Verringerung der Treibhausgase, der erhöhten Nutzung erneuerbarer Energien und der Verringerung des Energieverbrauchs unterstützt. Die Förderung erfolgt durch Direktinvestitionen in Projekte und Investitionen durch Finanzinstitutionen. Träger der Förderung sind die Europäische Kommission, Europäische Investitionsbank (EIB) und die Deutsche Bank. Ausweislich der vorgenannten Förderbereiche, wird der energetische Bau selbst nicht gefördert. Gefördert wird vielmehr lediglich die alternative Stromerzeugung bzw. die gesamtgemeindliche Nutzung erneuerbarer bzw. „sauberer“ Energien im öffentlichen Bereich. Bundesförderungen ● Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Zielgruppe dieser Förderung sind unter anderem Gebietskörperschaften, mithin Kommunen. Der Antragsteller muss die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung der Vorhaben besitzen. Förderfähig sind Maßnahmen, die folgenden Zwecken dienen:  Anreiz für Unternehmen zur Erstellung von Anpassungskonzepten  Förderung von Bildungsangeboten im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels  Förderung kommunaler Leuchtturmvorhaben sowie interkommunaler oder regionaler Verbünde beim Aufbau von Kooperationen, der Erstellung von Konzepten und deren pilothafte Umsetzung zur Anpassung an den Klimawandel, mit dem Ziel, die Risikovorsorge und langfristige Einbeziehung von Klimawandelaspekten in allen klimasensiblen Entscheidungen, Planungen und Aktivitäten voranzubringen. Da es sich sowohl bei der Zentralisierung der Feuerwehren und Bauhöfe als auch bei der Sanierung nicht um ein kommunales „Leuchtturmvorhaben“ bzw. den Aufbau einer lokalen oder regionalen Kooperation handelt, ist keine der zuvor genannten Maßnahmen förderfähig in diesem Sinne. ● Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) Diese Förderung unterteilt sich wiederum in den Programmteil „Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer 60 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Energien im Wärmemarkt“ und den Programmteil „Erneuerbare Energien – Premium Kredite (KfW)“. Beiden Programmen ist jedoch gemein, dass sie jeweils die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur alternativen bzw. regenerativen Energiegewinnung betreffen. Da sowohl die Sanierung als auch der Neubau der Feuerwehren bzw. Bauhöfe kein förderfähiger Gegenstand ist, scheidet eine Förderung aus. ● Kommunalrichtlinie 2014 Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium:  Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen  die Erstellung von Klimaschutzkonzepten  die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager  die Einführung beziehungsweise Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kitas durch Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager  investive Klimaschutzmaßnahmen Im Jahr 2014 können Anträge für investive Maßnahmen, Beratungsleistungen, Energiesparmodelle und Konzepte zwischen dem 01.01.2014 und dem 30.04.2014 gestellt werden. Anträge für die Förderung von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern, ausgewählte Maßnahmen und Anschlussvorhaben, können ganzjährig gestellt werden. Unabhängig von der Frage, ob ein grundsätzlich als sehr sinnvoll zu erachtendes Klimaschutzkonzept bereits besteht, ist für das geplante Vorhaben lediglich die Rubrik „Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen“ von Relevanz. In diesem Zusammenhang werden gefördert:  Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung, die kurzfristig zu einer nachhaltigen Reduktion von Treibhausgasemissionen führen wie der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung (Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung wird nicht mehr über die Kommunalrichtlinie, sondern über den nachfolgend unter 6.3.3.4 erwähnten IKK-Energetische Stadtsanierung-Kredit erfasst) und die Nachrüstung und der Austausch raumlufttechnischer Anlagen in Nichtwohngebäuden  Im Bereich „Nachhaltiger Mobilität“ folgende baulichen und infrastrukturellen Investitionen  die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen  die Einrichtung von Wegweisungssystemen für den Radverkehr  Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wie die Ergänzung vorhandener Wegenetze und die Einrichtung von Radabstellanlagen  Der Technologieeinsatz zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Innen- und Hallenbeleuchtung sowie in Höhe von bis zu 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben für raumlufttechnische Anlagen. Sofern die Sanierung/Modernisierung beabsichtigt wird, käme eine Förderung über die Kommunalrichtlinie gegebenenfalls in Betracht. Im Hinblick auf die Antragsfristen könnte jedoch bereits problematisch sein, ob es sich bei der beabsichtigten Maßnahme um eine „ausgewählte“ Maßnahme in diesem Sinne handelt. 61 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Landesförderungen Im Rahmen des kommunalen Klimaschutzes existiert eine Vielzahl an möglichen Förderungen durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Förderungen betreffen jedoch die Beratung und Schulung, die Erstellung von Potentialen sowie die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Die geplante Sanierung bzw. der ggf. energetische Neubau ist nicht erfasst. IKK-Energetische Stadtsanierung Sofern die zuvor dargestellte Varianten der Sanierung/Modernisierung gewählt werden sollte, käme der Kredit „IKK-Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanierung“ der KfW-Bank in Betracht. Gefördert wird die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Neben Komplettsanierungen (nach entsprechenden KfW-Effizienzhausklassen) werden auch Einzelmaßnahmen gefördert. Die Gebäude müssen vor dem 01.01.1995 fertiggestellt worden sein. Je höher der erreichte energetische Standard nach der Sanierung ist, desto höher fällt die Förderung aus. Neben der Komplettsanierung werden auch Einzelmaßnahmen – auch in Kombination - gefördert:  Wärmedämmung der Außenwände  Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke  Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wand- und Bodenflä-  Erneuerung der Fenster/Eingangstüren  Sonnenschutzeinrichtungen  Maßnahmen Lüftungsanlagen  Austausch der Beleuchtung  Maßnahmen Heizung chen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen Bei der Förderung handelt es sich um einen Kredit mit einem effektiven Jahreszins ab 0,10 %. Gewährt wird pro m² Nettogrundfläche eine Kreditsumme von bis zu 500 €. Bei einer Komplettsanierung wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 % gewährt. Der Kredit wird nicht für Beratungskosten gewährt. Nach der Richtlinie ist es möglich, die Förderquote zu erhöhen, wenn der Antragsteller keine ausreichenden Eigenmittel bereitstellen kann und eine Kreditfinanzierung nicht zugelassen ist. Aus diesem Grund kann die Förderquote für Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, um bis zu 20 % erhöht werden, wenn die Förderung für Beratungsleistungen, Klimaschutz(teil)konzepte, einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder eines Energiesparmodells in Schulen und Kitas beantragt wird. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde („Nothaushaltskommunen“), können für diese Förderbereiche eine Förderquote von bis zu 95% erhalten. Sofern die oben dargestellte Variante der Sanierung/Modernisierung gewählt werden sollte, bestünde – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - die Möglichkeit der Gewährung dieses Zuschusses. Zu beachten ist jedoch, dass die zuvor erwähnte erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen nicht für investive Klimaschutzmaßnahmen gilt. Die folgende Tabelle fasst die vorgenannten Aspekte in Kürze zusammen: 62 Gemeinde Titz Name des Förderprogramms Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Förderthemen Förderart Verwendungszweck Voraussetzungen Besonderheit Mögliche An- wendbarkeit Förderrichtlinien für Feuerwehrge- Feuerwehrgebäude NEIN bäude nicht für NRW Städtebauförderung Kommunen, (insb. Programm „Kleine Städte Infrastruktur Zuschuss Öffentliche Daseinsvor- Klein- und Mittelstäd- ggf. sorge; te und Gemeinden in munale dünn mung und Gemeinden“) Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden; Städtebauliche nachhaltigen und wohl NEIN, Abstim- grds. Begrenz- bzw. tes Budget (für ländlichen, von Ab- überörtliche Zu- 2014 80 Mio.) wanderung bedrohten sammenarbeit besiedelten, und überörtli- oder vom demografi- che Zusam- schen menarbeit nötig Wandel be- troffenen Räume; Maß- nahmen, die der zukunftsfähigen interkom- und Räumliche Abgren- zung Stadt- Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Städte als Wirtschafts- und Wohn- standort stärken 63 Gemeinde Titz Investitionskredit Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Kommunen, Infra- Darlehen Investitionen in kommunale, struktur und Günstiger die Zins (ca. 1,8 %), soziale wohnungswirt- JA, nach Antrag Tilgungsfreijahre schaftliche Infrastruktur Räumliche Strukturmaßnahmen Infrastruktur Darlehen Infrastrukturmaßnah- Investition, die den Zinssatz, Kredit- JA, men, Wohn- und Lebens- laufzeit und Til- nach Antrag Vorhaben und Einrich- wert ländlich gepräg- gung tungen der kommuna- ter Gebiete durch vereinbar len Daseinsvorsorge Erschließung, Ord- nung und individuell Schutz sowie durch Ausstattung mit Infrastruktureinrichten erhöhen Regionales Wirtschaftsförderungs- Infrastruktur, programm (RWP) – Infrastruktur- Kommunen richtlinie Zuschuss Ausbau wirtschaftsna- her Infrastruktur Richtlinie gilt nur wohl NEIN, Wettbewerbs oder im noch kein Siegerpro- besonderen Interesse 30.06.2014 Siegerprojekt des Landes eines bis zum jekt eines Wettbewerbs und wohl nicht im besonderen Interesse des Landes 64 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz European Energy Efficiency Fund Erzeugung neuer (EEEF) Energiequellen NEIN, keine rung Fördeenergeti- scher Bauten Förderung von Maßnahmen zur NEIN, Anpassung an die Folgen des Kli- keine mawandels rung Fördeenergeti- scher Bauten Kommunalrichtlinie 2014 Investive Klima- Zuschuss schutztechnologien Beleuchtungssanie- Erhöhte rung, Austausch bzw. quote für finanz- Nachrüstung schwache lufttechnischer raumAnla- Förder- JA, nach Antrag Kom- munen gen IKK-Energetische Stadtsanierung energetische Sanierung bestehender Gebäude Darlehen Sanierung von Nicht- Günstiger Zins, JA, wohngebäuden, die vor bis zu 12,5 % nach Antrag dem 01.01.1995 fertig- Tilgungszuschuss gestellt bei worden sind (Komplettsanierung oder Komplettsa- nierung Einzelmaßnah- men) Tabelle 30: Aufstellung Förderprogramme; Quelle VDH GmbH 65 Gemeinde Titz 9.2 Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Fazit Aus den vorherigen Ausführungen ergibt sich, dass im Rahmen der möglichen Fördermittel am wahrscheinlichsten mit der Gewährung eines kommunalen Darlehens zu rechnen ist. Die im Zeitpunkt der Begutachtung möglichen Zuschüsse sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einschlägig. Allen Fördermitteln ist jedoch gleich, dass deren Gewährung von bestimmten Voraussetzungen abhängen und mit einem Antragsverfahren verbunden ist. Eine abschließende Bewertung kann daher im Rahmen dieser Begutachtung – insbesondere vor dem Hintergrund der vielfältigen Realisierungsmöglichkeiten – nicht erfolgen. Ferner können zum jetzigen Zeitpunkt nur die derzeit vorhandenen Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden. Im Detail ist jedoch nicht absehbar, welche Fördermittel im Zeitpunkt der tatsächlich angestrebten Realisierung gegeben sein werden. Da – wie bereits dargelegt – das wahrscheinlichste Fördermittel in der Form eines Darlehens gewährt werden dürfte, erfolgt im Folgenden der Studie lediglich eine Berücksichtigung in der Form, als dass sich eine Berechnung an dem im Rahmen der hier vorgestellten Darlehen günstigen Zinssatz (1,8 %) bemisst. Auch hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um Zinssätze zum gegenwärtigen Zeitpunkt handelt, deren exakte Höhe für die Zukunft nicht bestimmt werden kann. Zusammenfassend und abschließend wird empfohlen, nach Entscheidung für eine bestimmte Variante nähere Informationen bzw. eine variantenspezifische Beratung beispielsweise bei der NRW-Bank, dem Landesministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr oder dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit einzuholen und in Anspruch zu nehmen. 66 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 10. Energieeffizienz und Einsatz regenerative Energien Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und der Energieausweis erfordern eine Planung, die bei Neubau und Sanierung, die vorhandenen Effizienzpotenziale ausschöpft und erneuerbare Energien nach Möglichkeit integriert. In der Energieeinsparverordnung werden bautechnische Anforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf von Gebäuden oder Bauprojekten vorgeschrieben. Die Verordnung gilt für Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19° C und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden, sowie für Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden, sowie für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12° C und weniger als 19° C und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen. Gemäß § 4 EnEV sind für die zu errichtende Nichtwohngebäude Bestimmungen zum Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung zu Höchstwerten der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten24 der wärmeübertragenden Umfassungsfläche und zum sommerlichen Wärmeschutz dargelegt. Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energiesparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Der Energieausweis für Gebäude wird gemäß der im Anhang 6 und 7 oder 9 EnEV angefügten Formulare erstellt. Die Angaben legen bei Wohngebäuden für Heizungsanlagen und zentralen Warmwasserbereitungsanlagen den Energiebedarf in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche dar. Bei Nichtwohngebäuden wird der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche dargelegt. Für die Ermittlung des Energiebedarfs müssen Faktoren wie die Größe des Gebäudes (Außenwandfläche, die Art und Dicke der Wärmedämmung und des Mauerwerks, das Vorhandensein einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und die Art und Qualität der Heizungsanlage) berücksichtigt werden. Aus den erhobenen Daten wird rechnerisch eine Energiekennzahl ermittelt, die den gewichteten Primärenergiebedarf pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr angibt. Nach § 3 Abs. 1 EEWärmeG ist der Eigentümer von Neubauten mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m² verpflichtet, den Wärme- (oder Kälte-) Energiebedarf in nah verwandter Energieart unterschiedlichen Umfangs aus erneuerbaren Energien zu decken. Erfasst wird der gesamte Energiebedarf eines Gebäudes, ausgenommen sind bestimmte Gebäude wie offene Hallen. Als erneuerbare Energien im Sinne des Gesetzes gelten die Geothermie, Umweltwärme, solare Strahlungsenergie und Biomasse (§ 2 Abs. 1 EEWärmeG). Gemäß § 3 Abs. 1 EEWärmeG sind die Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, verpflichtet den Wärmeenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien nach Maßgabe der §§ 5 und 6 EEWärmeG zu decken. Bei Nutzung von solarer Strahlungs- 24 Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauelements ist ein praktisches Maß für dessen Wärmedurchläs- sigkeit. Der Wert gibt an, welche Wärmeleistung durch das Bauelement pro Quadratmeter strömt, wenn die Außen- und Innenfläche einem konstanten Temperaturunterschied von einem Grad Kelvin ausgesetzt ist. Die Einheit des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) ist Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m²K) (http://www.energie-lexikon.info/t.html, Zugriff: 06.05.2014). 67 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz energie muss der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 15 %, bei Nutzung von gasförmiger Biomasse zu mindestens 30 %, bei Nutzung von flüssiger Biomasse bzw. fester Biomasse zu mindestens 50 % und bei Nutzung von Geothermie und Umweltwärme zu mindestens 50% gedeckt sein. Statt des Einsatzes der genannten erneuerbaren Energien können auch die folgenden Ersatzmaßnahmen eingesetzt werden:  Ausnutzung von technischer Abwärme, wie bei Abluft- und Abwasserströmen zu 50 % (§ 7 Abs. 1a EEWärmeG)  Ausnutzung von Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen25 (KWK) zu mindestens 50 %, soweit die Anlagen hocheffizient sind, d.h. gegenüber einer getrennten Wärme- und Stromerzeugung eine Einsparung von mindestens 10 % der eingesetzten Energie erbringen (§ 7Abs. 1b EEWärmeG)  Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, wie beispielsweise durch Dämmmaßnahmen, um mehr als 15 % nach den jeweils gültigen Anforderungen EnEV (§ 7 Abs. 2 EEWärmeG)  Unmittelbarer Anschluss an Wärmenetze, die selber Wärme mindestens zu 50% aus KWKAnlagen beziehen (§ 7 Abs. 3 EEWärmeG) Die einzelnen möglichen Maßnahmen und auch die Ersatzmaßnahmen können kombiniert werden. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich mehrere Nutzungspflichtige zur Erfüllung ihrer Pflichten zusammenschließen, so dass der Einzelne einer verminderten Erfüllung der Anforderungen nachkommen kann. Das Kapitel stellt eine Übersicht zu den vielfältigen Möglichkeiten von energieeffizientem Bauen sowie Einsatz von erneuerbaren Energien vor, die von den jeweiligen bautechnischen und klimatischen Voraussetzungen abhängig sind. Die Energieeffizienz im Gebäude ist von verschiedenen Kriterien abhängig: Bautechnik  Wärmeverlust durch Transmission26 (Bauteile der Gebäudehülle, Wärmeverluste über die Außenbauteile wie Dach, Wand, Fenster)  Wärmeverlust durch Infiltration (Luftundichtigkeiten/Leckagen durch z.B. Türsprechanlagen, Rollläden, Anschlüsse von Außenleuchten, Kameras etc.)  Luftdichtheit der Gebäudehüllen27 25 Gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie, die in Strom umgewandelt wird und nutzbarer Wärme für Heizzwecke. 26 Der Transmissionswärmeverlust ist eine Verlustleistung, welche bei einem beheizten Gebäude (Wärmeleitungen) durch die Energieabgabe (durch die Gebäudehülle) an die Umgebung entsteht. Solange die Innenräume eines Gebäudes eine höhere Temperatur aufweisen als die Außenluft oder das Erdreich, wird Wärme durch die Gebäudehülle von innen nach außen geleitet (transmittiert). Diese Wärmeleitung führt zu einem Transmissionswärmeverlust des Gebäudes. (http://www.energielexikon.info/transmissionswaermeverlust.html, Zugriff: 06.05.2014) 27 Neben der ausreichenden Wärmedämmung sorgt auch die luftdichte Gebäudehülle durch den Ausfall von Tauwasser in der Dämmebene sowie durch Energieverluste aufgrund von Konvektion für einen geringeren Wärmeverlust. Konvektion: Umwälzung eines Gases oder einer Flüssigkeit, häufig angetrieben durch Temperaturunterschiede (http://www.energie-lexikon.info/transmissionswaermeverlust.html, Zugriff: 06.05.2014). 68 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Effiziente Anlagentechnik  Wärmeerzeugung sowie Wärmeverteilung (durch verschiedene Heizungssysteme)  Zu- und Abluftsysteme28  Wärmerückgewinnung Gebäudeautomation  Steuer-, Regel- und Optimierungseinrichtungen  Regelung der Lüftung und des Klimas (z.B. Regelung des Luftvolumenstroms, Luftdrucks, Abtauvorgänge, Überheizregelung, Kühlung, Zulufttemperatur, Luftfeuchte)  Regelung der Beleuchtung (z.B. bewegungsabhängig, bzw. tageszeit-, bedarfsabhängig)  Regelung der Jalousien Nutzerverhalten  Heiz-/Lüftungsverhalten (z.B. Drosselung der Temperatur bei Abwesenheit)  Bedienung von Elektrogeräten (z.B. Minimierung des Stand-by Verbrauchs)  Entscheidung für Investitionen (z.B. Energiespargeräte/-Lampen)  Optimierte Betriebsführung (z.B. Lichteinsatz) Zum Einsatz von Versorgungsvarianten sowie einem energieeffizienten Bauen sind zunächst genaue Ermittlungen des Wärmebedarfs für Heizung und Brauchwassererwärmung sowie die zeitliche und räumlichen Bedarfsstrukturen notwendig. Auf Basis des ermittelten Bedarfs ist eine technische Versorgungsanlage zu wählen, die eine Bedarfsabdeckung erreicht und zusätzlich möglichst kostengünstig in der Installation sowie in der Instandhaltung ist. Folgende Verfahren der regenerativen Energien können für das Vorhaben in Betracht gezogen werden: Geothermie: Verschiedene Formen der Geothermie unterscheiden sich sehr stark in wichtigen Aspekten wie der Leistung einzelner Anlagen, der Art der Energienutzung. Folgende Unterscheidungen existieren dabei:  Tiefen Geothermie29: Bei der Tiefen Geothermie nutzt man Schichten in großen Tiefen von einigen Kilometern. Dort findet man relativ hohe Temperaturen vor was die Nutzungsmöglichkeiten stark erweitert, bis hin zur Stromerzeugung in geothermischen Kraftwerken.  Oberflächennahe Geothermie: Bei der Oberflächennahen Geothermie wird Wärme aus den Schichten in relativ geringer Tiefe (von 1 m bis zu einigen hundert Metern) entzogen. Hier liegen die erreichbaren Temperaturen meist unter dem für die Wärmenutzung (oder gar die Stromerzeugung) notwendigen Temperaturniveau. Daher kommen hier zusätzlich Heizstäbe zum Einsatz die in die Wärmepumpe eingebunden sind, 28 Es wird Frischluft zugeführt und an anderen Stellen verbrauchte Luft abgesaugt. Es erfolgt also eine kontrollierte Be- und Entlüftung (http://www.energie-lexikon.info/transmissionswaermeverlust.html, Zugriff: 06.05.2014). 29 Für die Tiefen Geothermie eignen sich nur Standorte, die eine Reihe besonderer Anforderungen erfüllen. Für die Stromerzeu- gung ist die oberflächennahe Geothermie aufgrund der niedrigen Temperaturen nicht geeignet; hierfür muss die tiefe Geothermie eingesetzt werden (http://www.energie-lexikon.info/transmissionswaermeverlust.html, Zugriff: 06.05.2014). 69 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Hierbei entstehen zusätzliche Stromkosten (meist durch Elektrowärmepumpen) zum Einsatz30.  Luft als Energiequelle:  Luft-Wasser-Wärmepumpen entziehen der Umgebungsluft über einen Wärmetauscher Wärme und geben diese an die bestehenden Heizungs- und/oder Warmwasserkreisläufe ab (Fußbodenheizung, Radiatoren o. ä.).  Luft-Luft-Wärmepumpen entziehen der Luft Wärme und stellen sie einem Luft-Heizungssystem oder einer Lüftungsanlage zur Verfügung.  Bei der Direktwärmepumpe wird der Luft Wärme entzogen, welche ohne zusätzliche Verluste im Wärmetauscher mittels Direktkondensation in die im Heizestrich verlegten Fußbodenheizungsrohre, eingeleitet wird. Anders als bei anderen Luftwärmepumpen fließt ein Kältemittel direkt durch die Kupferrohre der Bodenheizung. Die Direktwärmepumpe hat keine Umwälzpumpe und keinen Sekundärwärmetauscher. Eine Direktwärmepumpe eignet sich nur für den Neubau. Nachteilig ist, dass die Regelung einzelner Heizkreise fast unmöglich ist.  Solarenergie: Photovoltaik Die Photovoltaik ist ein technisches Verfahren, um Energie aus einem Teil der Sonnenstrahlung direkt in elektrische Energie umzuwandeln. Die Solarmodule sollten idealerweise nach Süden ausgerichtet werden, so dass sie zur Mittagszeit die maximale Bestrahlung erfahren, aber auch morgens und abends Strom produzieren können. Die Energiegewinnung ist von der Ausrichtung der Photovoltaikanlegen abhängig. Bei Dachanlagen auf Schrägdächern entspricht der Anstellwinkel meist der Dachneigung, während er auf Flachdächern durch die Ständerkonstruktion bestimmt wird. In Deutschland sollte der Anstellwinkel möglichst zwischen 30 - 35° betragen. Optimal wäre eine automatische Nachführung im Tagesverlauf. Dies kann den Ertrag um 20% (bei einachsiger Nachführung oder gar 30 % bei zweiachsiger Nachführung) erhöhen. Ein Problem der Photovoltaik ist die relativ geringe Leistungsdichte, die durch die Leistungsdichte der Sonneneinstrahlung begrenzt ist. Für größere Leistungen werden relativ große Flächen benötigt.31 In Deutschland können Photovoltaikanlagen pro Jahr rund 900 bis 1000 Volllaststunden erreichen, d. h. so viel Energie erzeugen, wie in 900 bis 1000 Stunden mit idealer Sonneneinstrahlung produziert würde. Da ein Jahr 8760 Stunden hat, bedeutet dies, dass die durchschnittlich gelieferte Leistung gut ein Zehntel der Maximalleistung ist. Da die volle Einstrahlung ca. 1 kW/m² beträgt, entsteht pro m² Modulfläche bei einem Modulwirkungsgrad von 15 % eine maximale Leistung von 150 W und eine mittlere Leistung von gut 15 W. Die jährlich gelieferte Energie ist z. B. 150 W x 900 h = 135 kWh pro Quadratmeter (http://www.energie-lexikon.info/t.html, 30 Oberflächennahe Wärme wird in der Regel mit Erdwärmesonden genutzt, die vertikal bis in eine gewisse Tiefe von typischer- weise zwischen 100 m und 300 m vordringen. (Es gibt allerdings auch Tiefensonden für deutlich größere Tiefen von z. B. 800 m.) Anstelle von einer 300 m tiefen Sonde können auch drei Sonden mit nur 100 m Tiefe verwendet werden, wenn deren Abstand ausreichend groß ist (etliche Meter); die Gesamtkosten bewegen sich für beide Ansätze in ähnlicher Höhe. An der Oberfläche ist von einer Bohrung nur ein Gebiet von einigen Quadratmetern Fläche betroffen (http://www.energielexikon.info/t.html, Zugriff: 06.05.2014). 31 Z.B. fällt ein Sonnenlicht mit 1 kW pro m² senkrecht auf ein Solarmodul mit einem Wirkungsgrad von 15% ein, dadurch sind 150 W elektrischer Leistung zu gewinnen (http://www.energie-lexikon.info/t.html, Zugriff: 06.05.2014). 70 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Zugriff: 06.05.2014). Aufgrund der begrenzten Ressourcen: Fläche, Material und Finanzen zur Aufstellung von Photovoltaikanlagen ist die Realisierung von Photovoltaikanlagen in Kombination einer energieeffizienten Bauweise zu empfehlen. Solarenergie: Solarthermie Das Verfahren der Solarthermie dient der Gewinnung von Wärme aus der Sonneneinstrahlung. Die Solarthermie Leistungen sind von der Anwendung (Speichermodulen), Dachneigung und vom Nutzerverhalten stark abhängig. Der gesamte Ertrag pro Jahr liegt bei durchschnittlich 450 bis 600 kWh pro m² Kollektorfläche32. Warmwasserbereitung Durch die Warmwasserbereitung kann der jährliche Anteil des Wärmebedarfs bereits zu einem Teil gedeckt werden (z.B. 20%). Solarheizung Die Realisierung einer Solarheizung, die den größten Teil des jährlichen Wärmebedarfs deckt z.B. 80% ist wesentlich aufwendiger. Um eine hohe Wärmebedarfsdeckung zu erreichen ist eine sehr gute Wärmedämmung des Gebäudes notwendig. Dazu wird ein großer Wärmespeicher benötigt, der z.B. in das Gebäude integriert werden kann. Biomasse Verschiedenste Stoffe bzw. Stoffgemische biologischen Ursprungs werden als Biomasse bezeichnet. Man versteht darunter meist feste oder flüssige Materialien, kann aber auch Gase dazu zählen. Die Biomasse stammt zum großen Teil aus Pflanzen, sie kann aber auch aus tierischen Materialien gewonnen werden (z.B. Kadaver, Schlachtabfälle und Exkremente) sowie aus diversen Mikroorganismen. Biomasse hat allgemein einen hohen Anteil organischer Substanzen wie Cellulose, Stärke, Zucker, Fette und Öle sowie Proteine, die einen erheblichen Energiegehalt haben. Dazu kommen aber auch diverse anorganische Substanzen (z.B. Salze) die bei der Umnutzung zur Energie oft störend sind. Die direkte Verwendung der Biomasse als Energieträger am geplanten Vorhaben (Variante 2) ist nur in Form der Holzverbrennung (Holzpellets, Holzkohle, Altholz etc.) möglich. Alle weiteren Energieträger unterliegen einer aufwendigen Verarbeitung bevor die Nutzung der Heiz- bzw. elektrischen Energie (über ein Fernwärmeversorgungsnetz) erfolgen kann. Holz Holz wird in verschiedenen Formen energetisch33 verwendet, z.B. als Holzscheite, Hackschnitzel, Holzpellets, Altholz oder Holzkohle. Aus der Cellulose des Holzes können durch Holzverzuckerung Zucker gewonnen werden. Dieser kann durch Fermentation weiter zu Ethanol verarbeitet werden. Die verarbeitete Alkoholsubstanz lässt sich beispielsweise als Kraftstoff einsetzen bzw. als Beimischung 32 (http://www.solarthermie.net/wirtschaftlichkeit/ertrag, Zugriff: 06.05.2014). 33 Die Nutzung von Holz ist einerseits klimaschonend aber andererseits auch mit schädlichen Emissionen verbunden. Hier sind größere Holzfeuerungen mit einer größeren Energieeffizienz besser geeignet. 71 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz zum Benzin. Fernwärme Für die Nutzung der Fernwärme am neu geplanten Standort der Feuerwehr und des Bauhofes (Variante 2) wäre zunächst zu prüfen, inwiefern Anschlussmöglichkeiten an das Fernwärmeversorgungsnetz vorhanden sind. Mögliche Energieträger sind: Aus manchen Feldfruchtarten (z.B. Zuckerrüben, Zuckerrohr) können durch die Zucker sowie durch die Fermentation dessen Ethanol gewonnen werden. Die verarbeitete Alkoholsubstanz lässt sich beispielsweise als Kraftstoff einsetzen bzw. als Beimischung zum Benzin. Andere Agrarprodukte wie Raps sind reich an Ölen. Diese können für Dieselmotoren genutzt werden. Eine andere Möglichkeit ist die Erzeugung von Biogas, das das brennbare Methan enthält. Das Biogas kann direkt verstromt werden (z.B. in Blockheizkraftwerken).  Bioabfälle/Grasschnitte Bioabfälle und Grasschnitte (von Wiesen sowie Blühstreifen) könnten ebenfalls zur Biogaserzeugung verwendet werden.  Exkremente Exkremente sind für die Biogaserzeugung nutzbar, jedoch wegen der geringen Energiedichte wirtschaftlich nur begrenzt von Interesse.  Klärschlamm Klärschlamm wird zur Erzeugung von Biogas genutzt. Dadurch kann einerseits Energie gewonnen werden und andererseits wird der Klärschlamm in eine besser zu entsorgende Form überführt. Durch die Biogaserzeugung aus Klärschlamm werden die klimaschädlichen Methan-Emissionen vermieden. Zusammenfassung Bei einer Realisierung eines neuen Feuerwehr- sowie Bauhofgebäudes ist es vorgesehen klimapolitische Zielsetzungen (Minderung von CO2-Einträgen und Treibhausgasen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie durch Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energieverwendung) und ggf. auch finanzielle Einsparmöglichkeiten zu berücksichtigen. Zur Ermittlung der finanziellen Einsparmöglichkeiten, die sich durch eine Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung regenerativer Energiequellen ergeben, ist eine Grundlagenuntersuchung zur Realisierung der anwendbaren regenerativen Energien sowie eine Detailplanung der Gebäudestruktur und Bauteile (nach Bedarf) notwendig. Die Abschätzung der energetischen Nutzungsmöglichkeiten ist aufgrund von fehlenden Gutachten zur Abschätzung von energetischen Nutzungsmöglichkeiten (mögliche Wärme- und Stromerzeugung aus Geothermie, Solarenergie sowie Biomasse wie Holz etc.) sowie Detailplanungen der Gebäude zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Da gemäß § 3 Abs. 1 EEWärmeG die Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, verpflichtet sind den Wärmeenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien (nach Maßgabe der §§ 5 und 6 EEWärmeG) zu decken, muss die Neuerrichtung der Gebäude Feuerwehr und Bauhof mit regenerativen Energien angesetzt werden. Durch die Einsparung der zukünftigen Energiekosten werden die beanspruchten Herstel- 72 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz lungskosten der regenerativen Energien nach einer gewissen Betriebszeit einen Nettogewinn hervorbringen, innerhalb derer die für die Herstellung aufgewendete Energie von der Anlage erzeugt (zurückgezahlt) wird (energetische Amortisationszeit). Die energetische Amortisationszeit ist meistens deutlich kürzer als die finanzielle Amortisationszeit der Anlage, da es bei diesem Rückgewinn der Kosten keine Verzinsung gibt. Daher werden die Anschaffungskosten der Anlage für die Gewinnung regenerativer Energien in der weiteren Kalkulation der Variante 2 nicht berücksichtigt. Die Anschaffungskosten können ohnehin nicht ohne weitere Untersuchungen (Gutachten zur Abschätzung von energetischen Nutzungsmöglichkeiten) und Detailplanungen angesetzt werden. Im Kapitel 5. 5 der Projektstudie wird bei der Ermittlung der laufen betriebswirtschaftlichen Kosten in Bezug auf die Neuplanung (Variante 2) die Einsparoption bei energetischer Aufwertung der Gebäude dennoch berücksichtig (vgl. Kapitel 8). 11. Wirtschaftlichkeitsberechnung Die vorgehend erläuterten planerischen Alternativen: Instandsetzung, Sanierung, Neubau Variante 1 und Neubau Variante 2 unterscheiden sich grundlegend in Fixkosten und den fortlaufenden Kosten der baulichen und betrieblichen Unterhaltung. In der folgenden Wirtschaftlichkeitsberechnung wird von den qualitativen Unterschieden der Alternativen abgesehen und ein rein finanzieller Vergleich hergestellt. Die qualitativen Unterschiede sind in den voranstehenden Kapiteln ausführlich dargelegt. Für die kalkulatorischen Zinsen ist ein Zinssatz nach Eingabe der Gemeinde von 4% angesetzt worden. Die verwendeten Zinssätze und Preisentwicklungsindizes sind ebenfalls in den voranstehenden Kapiteln ermittelt worden. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung beginnt mit einer möglichen Realisierung in 2017. So sind die für 2015 angesetzten Kostenschätzungen durch die dargelegten Preissteigerungsraten indexiert und für das Jahr 2017 angepasst. Die Grundlage d er Tabellenkalkulation ist der Gemeinde Titz übermittelt. Sie ist flexibel für zukünftige Jahre einsetzbar. Es zeigt sich, dass die Neubau Variante 1, langfristig die wirtschaftlichste Lösung ist. In der Baukostenschätzung wurde ermittelt, dass die Instandsetzung die geringsten Kosten verursacht. So entsteht ein scheinbarer Widerspruch. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung beinhaltet jedoch nicht nur neben der Kostenschätzung der Gebäude und der baulichen Unterhaltung, die Betriebskosten. Es wird eben auch über die Abschreibungsdauer die Nutzungsdauer eingerechnet. So sind die Neubauten mit einer Nutzungsdauer von 80 Jahre angesetzt. Die Kosten der baulichen Unterhaltung sind entsprechend auf diesen Zeitraum bezogen. Es erscheint zunächst verwunderlich, dass die bauliche Unterhaltung im ersten Jahr unter Vernachlässigung der Preissteigerung genauso hoch ist, wie im 10. Jahr. Für die bauliche Unterhaltung wurde ein durchschnittlicher Betrag errechnet. 73 Darstellung der Gesamtauswirkungen 2017 Bau einer neuen Feuerwehr in der Titzer Landstraße Variante 1 ( ohne Optionen) Grundstück Titzer Landstraße Variante 1 (Auswirkungen des Kaufpreises auf den Haushalt) Kaufpreis Zinsen (4 %/Jahr) 2019 2020 2023 2024 2025 2026 -119.653 -61.333 -60.706 -60.089 -59.481 -58.884 -58.299 -57.727 -57.169 -56.625 -6.034 -6.034 -6.034 -6.034 -6.034 -6.034 -6.034 -6.034 -6.034 -6.034 150858 Errichtung eines Feuerwehr- und Bauhofstandorts an der Titzer Landstraße Variante 1 Baukosten Grundstücksaufbereitung Planungskosten Gutachten Erschließung Ausgleich Abschreibung (Nutzungsdauer:80 Jahre) Gebundenes Kapital Zinsen (4 %/Jahr) Haushaltsjahr 2021 2022 2018 6.034 6.034 6.034 6.034 6.034 6.034 6.034 6.034 6.034 6.034 -65.095 -64.475 -63.855 -63.235 -62.615 -61.995 -61.375 -60.755 -60.135 -59.515 15.499 1.239.897 49.596 15.499 1.224.398 48.976 15.499 1.208.899 48.356 15.499 1.193.401 47.736 15.499 1.177.902 47.116 15.499 1.162.403 46.496 15.499 1.146.904 45.876 15.499 1.131.406 45.256 15.499 1.115.907 44.636 15.499 1.100.408 44.016 2247264 92596 31212 15086 93636 43697 Unterhaltungskosten -42.899 -44.041 -45.223 -46.447 -47.716 -49.031 -50.395 -51.810 -53.278 -54.803 Bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie 16.802 18.573 4.371 3.152 17.139 18.945 4.668 3.289 17.481 19.324 4.985 3.433 17.831 19.710 5.325 3.582 18.188 20.104 5.687 3.738 18.551 20.506 6.073 3.900 18.922 20.916 6.486 4.070 19.301 21.335 6.927 4.247 19.687 21.761 7.398 4.432 20.080 22.197 7.901 4.625 Bauhofoptimierung (Produktivitätszugewinn über Zentralisierung auf einen Standort ) 14.930 15.228 15.533 15.844 16.160 16.484 16.813 17.150 17.493 17.842 Optimierung des Personal- und Materialkostenaufwands 14.930 15.228 15.533 15.844 16.160 16.484 16.813 17.150 17.493 17.842 -65.191 3.475 3.475 3.475 3.475 3.475 3.475 3.475 3.475 3.475 Grundstück Im Grüntal (Feuerwehr Titz) Buchwert baulicher Anlagen Außerordentliche Abschreibung baulicher Anlagen Kaufpreiserwartung Außerordentlicher Ertrag (Kaufpreis oberhalb Buchwert von 74790 €) ( 985 m² á 100 €) Baureifmachung Zinsen (4 %/Jahr) 96355 102479 27.689 15606 Grundstück Kroschstraße (Bauhof Rödingen) Buchwert baulicher Anlagen Außerordentliche Abschreibung (Bauhofstandort) Kaufpreiserwartung Außerordentlicher Ertrag (Kaufpreis (Restfläche) oberhalb Buchwert von 49599 €) ( 1518 m² á 90 €) Baureifmachung Zinsen (4 %/Jahr) 0 96.355 49599 3.475 3.475 3.475 3.475 3.475 3.475 3.475 3.475 3.475 3.475 48.169 5.228 5.228 5.228 5.228 5.228 5.228 5.228 5.228 5.228 0 49.599 142139 92.540 11444 5.228 5.228 5.228 5.228 5.228 5.228 5.228 5.228 5.228 5.228 -33.833 0 31.960 -1.873 -1.873 -1.873 -1.873 -1.873 -1.873 -1.873 -1.873 -1.873 1.873 1.873 1.873 1.873 1.873 1.873 1.873 1.873 1.873 1.873 14.281 14.693 15.121 15.566 16.030 16.513 17.016 17.540 18.086 18.657 7.075 4.177 2.248 781 7.216 4.261 2.401 815 7.361 4.346 2.564 850 7.508 4.433 2.739 887 7.658 4.522 2.925 926 7.811 4.612 3.124 966 7.967 4.704 3.336 1.008 8.127 4.798 3.563 1.052 8.289 4.894 3.805 1.098 8.455 4.992 4.064 1.145 11.729 11.969 12.213 12.463 12.718 12.978 13.243 13.515 13.792 14.074 9.624 1.898 0 208 9.816 1.936 0 217 10.012 1.974 0 226 10.213 2.014 0 236 10.417 2.054 0 247 10.625 2.095 0 257 10.838 2.137 0 269 11.055 2.180 0 280 11.276 2.223 0 292 11.501 2.268 0 305 10.024 10.231 10.443 10.659 10.880 11.106 11.336 11.572 11.813 12.059 7.075 2.657 0 292 7.216 2.710 0 305 7.361 2.765 0 318 7.508 2.820 0 332 7.658 2.876 0 346 7.811 2.934 0 361 7.967 2.992 0 377 8.127 3.052 0 393 8.289 3.113 0 410 8.455 3.176 0 428 Bauhof Gevelsdorf 300 300 300 300 300 300 300 300 300 300 Miete 300 300 300 300 300 300 300 300 300 300 -6.474 -6.437 -6.404 -6.374 -6.348 -6.324 -6.304 -6.287 -6.273 -6.262 2.971 1.720 44.572 1.783 2.971 1.754 42.789 1.712 2.971 1.789 41.077 1.643 2.971 1.825 39.434 1.577 2.971 1.862 37.857 1.514 2.971 1.899 36.343 1.454 2.971 1.937 34.889 1.396 2.971 1.976 33.493 1.340 2.971 2.015 32.154 1.286 2.971 2.056 30.867 1.235 -5.583 -5.472 -5.361 -5.250 -5.139 -5.028 -4.917 -4.806 -4.695 -4.584 2.774 70.227 2.809 2.774 67.453 2.698 2.774 64.680 2.587 2.774 61.906 2.476 2.774 59.132 2.365 2.774 56.358 2.254 2.774 53.585 2.143 2.774 50.811 2.032 2.774 48.037 1.921 2.774 45.263 1.811 Rathausvorplatz (Bauhof Titz) Buchwert baulicher Anlagen Außerordentliche Abschreibung (Bauhofstandort) Baureifmachung Bauhof Titz Zinsen (4 %/Jahr) 31960 46818 Entfallende Bewirtschaftungskosten Feuerwehr Titz bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie Bauhof Titz bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie Bauhof Rödingen bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie Option: Parkplatz Rathausvorplatz (Bauhof Titz) ( Abz. Baureifmachung) Buchwert baulicher Anlagen Außerordentliche Abschreibung (Bauhofstandort) Planungs- und Baukosten Rathausvorplatz Abschreibung (Nutzungsdauer: 30 Jahre) bauliche Unterhaltung Gebundenes Kapital Zinsen (4 %/Jahr) 89144 Option: Mehraufwand Errichtung eines Feuerwehr- und Bauhofstandorts an der Titzer Landstraße Variante 2 mit Gewerbe Mehraufwand Variante 2 Kaufpreiserwartung Gewerbegrundstücke (2000 m² á 35 €) - bei direktem Verkauf aller Grundstücke zusätzliche Abschreibung Erschließungsstraße (40 Jahre) zusätzlich gebundenes Kapital Zinsen (4 %/Jahr) 213282 72828 kalkulatorischer Zinssatz Inflationsindex Heizenergiekostenindex Index der elektrischen Energie Bezugsjahr Ursprungswerte Voraussichtliche Umsetzung Differenz 4,00% 2,00% 6,80% 4,35% 2015 2017 2 Jahre Darstellung der Gesamtauswirkungen 2017 Sanierung- und Neubau 2018 2019 2020 Haushaltsjahr 2021 2022 2023 2024 2025 2026 -113.800 -64.834 -65.493 -66.180 -66.898 -67.647 -68.430 -69.248 -70.103 -70.998 -27.509 -27.921 -28.349 -28.795 -29.259 -29.742 -30.246 -30.772 -31.320 -31.892 3.017 8.096 2.329 714 254.322 3.179 10.173 3.078 8.258 2.488 745 251.143 3.179 10.173 3.139 8.423 2.657 778 247.964 3.179 10.173 3.202 8.592 2.837 812 244.785 3.179 10.173 3.266 8.764 3.030 847 241.606 3.179 10.173 3.331 8.939 3.236 884 238.427 3.179 10.173 3.398 9.118 3.456 922 235.248 3.179 10.173 3.466 9.300 3.691 962 232.069 3.179 10.173 3.535 9.486 3.942 1.004 228.890 3.179 10.173 3.606 9.676 4.211 1.048 225.711 3.179 10.173 -19.887 -20.138 -20.399 -20.671 -20.954 -21.249 -21.557 -21.878 -22.212 -22.561 1.977 4.807 1.428 424 159.460 1.993 9.258 2.016 4.903 1.525 442 157.467 1.993 9.258 2.057 5.001 1.629 461 155.474 1.993 9.258 2.098 5.101 1.740 481 153.481 1.993 9.258 2.140 5.203 1.858 502 151.487 1.993 9.258 2.183 5.307 1.984 524 149.494 1.993 9.258 2.226 5.413 2.119 547 147.501 1.993 9.258 2.271 5.521 2.263 571 145.508 1.993 9.258 2.316 5.632 2.417 595 143.514 1.993 9.258 2.362 5.744 2.582 621 141.521 1.993 9.258 -22.186 -22.588 -23.006 -23.440 -23.893 -24.364 -24.856 -25.368 -25.903 -26.461 6.555 4.177 2.248 781 160.491 2.006 6.420 6.686 4.261 2.401 815 158.485 2.006 6.420 6.819 4.346 2.564 850 156.479 2.006 6.420 6.956 4.433 2.739 887 154.473 2.006 6.420 7.095 4.522 2.925 926 152.467 2.006 6.420 7.237 4.612 3.124 966 150.461 2.006 6.420 7.381 4.704 3.336 1.008 148.454 2.006 6.420 7.529 4.798 3.563 1.052 146.448 2.006 6.420 7.680 4.894 3.805 1.098 144.442 2.006 6.420 7.833 4.992 4.064 1.145 142.436 2.006 6.420 -20.766 -21.070 -21.382 -21.701 -22.028 -22.362 -22.705 -23.056 -23.415 -23.784 7.543 5.254 0 1.116 137.055 1.371 5.482 7.694 5.359 0 1.165 135.684 1.371 5.482 7.848 5.466 0 1.215 134.313 1.371 5.482 8.005 5.576 0 1.268 132.943 1.371 5.482 8.165 5.687 0 1.323 131.572 1.371 5.482 8.328 5.801 0 1.381 130.202 1.371 5.482 8.495 5.917 0 1.441 128.831 1.371 5.482 8.664 6.035 0 1.504 127.461 1.371 5.482 8.838 6.156 0 1.569 126.090 1.371 5.482 9.014 6.279 0 1.637 124.720 1.371 5.482 -59.787 -10.309 -10.434 -10.562 -10.692 -10.825 -10.962 -11.101 -11.244 -11.390 2.757 2.657 0 313 84.968 1.062 3.399 2.812 2.710 0 326 83.906 1.062 3.399 2.868 2.765 0 340 82.844 1.062 3.399 2.926 2.820 0 355 81.782 1.062 3.399 2.984 2.876 0 371 80.720 1.062 3.399 3.044 2.934 0 387 79.657 1.062 3.399 3.105 2.992 0 403 78.595 1.062 3.399 3.167 3.052 0 421 77.533 1.062 3.399 3.230 3.113 0 439 76.471 1.062 3.399 3.295 3.176 0 458 75.409 1.062 3.399 14.281 14.693 15.121 15.566 16.030 16.513 17.016 17.540 18.086 18.657 7.075 4.177 2.248 781 7.216 4.261 2.401 815 7.361 4.346 2.564 850 7.508 4.433 2.739 887 7.658 4.522 2.925 926 7.811 4.612 3.124 966 7.967 4.704 3.336 1.008 8.127 4.798 3.563 1.052 8.289 4.894 3.805 1.098 8.455 4.992 4.064 1.145 11.729 11.969 12.213 12.463 12.718 12.978 13.243 13.515 13.792 14.074 9.624 1.898 0 208 9.816 1.936 0 217 10.012 1.974 0 226 10.213 2.014 0 236 10.417 2.054 0 247 10.625 2.095 0 257 10.838 2.137 0 269 11.055 2.180 0 280 11.276 2.223 0 292 11.501 2.268 0 305 10.024 10.231 10.443 10.659 10.880 11.106 11.336 11.572 11.813 12.059 7.075 2.657 0 292 7.216 2.710 0 305 7.361 2.765 0 318 7.508 2.820 0 332 7.658 2.876 0 346 7.811 2.934 0 361 7.967 2.992 0 377 8.127 3.052 0 393 8.289 3.113 0 410 8.455 3.176 0 428 Bauhof Gevelsdorf 300 300 300 300 300 300 300 300 300 300 Miete 300 300 300 300 300 300 300 300 300 300 Feuerwehr Opherten Baukosten Betriebliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie gebundenes Kapital Abschreibung 80 Jahre Zinsen (4%) 508644 Feuerwehr Jackerath Grundstückserwerb Baukosten bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie gebundenes Kapital Abschreibung 80 Jahre Zinsen (4%) 72000 318921 Feuerwehr Titz Baukosten bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie gebundenes Kapital Abschreibung 80 Jahre Zinsen (4%) 320983 Bauhof Titz Baukosten bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie gebundenes Kapital Abschreibung 80 Jahre Zinsen (4%) 274109 Bauhof Rödingen Buchwert baulicher Anlagen Außerordentliche Abschreibung (Bauhofstandort) Baukosten bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie gebundenes Kapital Abschreibung 80 Jahre Zinsen (4%) 49599 0 49.599 169936 Entfallende Bewirtschaftungskosten Feuerwehr Titz bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie Bauhof Titz bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie Bauhof Rödingen bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie Darstellung der Gesamtauswirkungen 2017 Instandsetzung Feuerwehr Opherten bauliche Instandsetzung bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie gebundenes Kapital Abschreibung 15 Jahre Zinsen (4%) Feuerwehr Jackerath Bauhof Gevelsdorf 2022 2023 2024 2025 2026 -88.382 -89.770 -91.209 -92.703 -94.253 -95.863 -97.536 -99.276 -101.084 -20.962 -21.382 -21.821 -22.279 -22.759 -23.261 -23.786 -24.337 -24.913 -25.518 3.954 5.316 2.988 714 74.902 4.993 2.996 4.033 5.423 3.192 745 69.909 4.993 2.996 4.113 5.531 3.409 778 64.915 4.993 2.996 4.196 5.642 3.640 812 59.922 4.993 2.996 4.279 5.755 3.888 847 54.928 4.993 2.996 4.365 5.870 4.152 884 49.935 4.993 2.996 4.452 5.987 4.435 922 44.941 4.993 2.996 4.541 6.107 4.736 962 39.948 4.993 2.996 4.632 6.229 5.058 1.004 34.954 4.993 2.996 4.725 6.354 5.402 1.048 29.961 4.993 2.996 -17.095 -2.816 -2.923 -3.036 -3.155 -3.279 -3.411 -3.549 -3.695 -3.849 1.677 988 151 1.710 1.055 158 1.744 1.127 165 1.779 1.204 172 1.815 1.285 179 1.851 1.373 187 1.888 1.466 195 1.926 1.566 204 1.965 1.672 212 -25.466 -25.878 -26.306 -26.752 -27.215 -27.698 -28.201 -28.725 -29.272 -29.842 7.075 4.177 2.248 781 104.863 6.991 4.195 7.216 4.261 2.401 815 97.872 6.991 4.195 7.361 4.346 2.564 850 90.881 6.991 4.195 7.508 4.433 2.739 887 83.890 6.991 4.195 7.658 4.522 2.925 926 76.900 6.991 4.195 7.811 4.612 3.124 966 69.909 6.991 4.195 7.967 4.704 3.336 1.008 62.918 6.991 4.195 8.127 4.798 3.563 1.052 55.927 6.991 4.195 8.289 4.894 3.805 1.098 48.936 6.991 4.195 8.455 4.992 4.064 1.145 41.945 6.991 4.195 -24.701 -24.899 -25.101 -25.307 -25.518 -25.733 -25.953 -26.177 -26.406 -26.640 7.543 1.898 0 208 141.116 9.408 5.645 7.694 1.936 0 217 131.708 9.408 5.645 7.848 1.974 0 226 122.300 9.408 5.645 8.005 2.014 0 236 112.893 9.408 5.645 8.165 2.054 0 247 103.485 9.408 5.645 8.328 2.095 0 257 94.077 9.408 5.645 8.495 2.137 0 269 84.669 9.408 5.645 8.664 2.180 0 280 75.262 9.408 5.645 8.838 2.223 0 292 65.854 9.408 5.645 9.014 2.268 0 305 56.446 9.408 5.645 -12.900 -13.107 -13.319 -13.535 -13.756 -13.982 -14.213 -14.448 -14.689 -14.935 7.075 2.657 0 292 26.965 1.798 1.079 7.216 2.710 0 305 25.167 1.798 1.079 7.361 2.765 0 318 23.369 1.798 1.079 7.508 2.820 0 332 21.572 1.798 1.079 7.658 2.876 0 346 19.774 1.798 1.079 7.811 2.934 0 361 17.977 1.798 1.079 7.967 2.992 0 377 16.179 1.798 1.079 8.127 3.052 0 393 14.381 1.798 1.079 8.289 3.113 0 410 12.584 1.798 1.079 8.455 3.176 0 428 10.786 1.798 1.079 -300 -300 -300 -300 -300 -300 -300 -300 -300 -300 300 300 300 300 300 300 300 300 300 300 282232 Bauhof Rödingen Miete Haushaltsjahr 2021 209726 Bauhof Titz bauliche Instandsetzung bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie gebundenes Kapital Abschreibung 15 Jahre Zinsen (4%) 2020 -101.424 14381 1.644 925 145 Feuerwehr Titz bauliche Instandsetzung bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie gebundenes Kapital Abschreibung 15 Jahre Zinsen (4%) 2019 149804 bauliche Instandsetzung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie bauliche Instandsetzung bauliche Unterhaltung Betriebliche Unterhaltung Kosten für den Verbrauch von Heizenergie Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie gebundenes Kapital Abschreibung 15 Jahre Zinsen (4%) 2018 53930 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 12. Zusammenfassung In der vorliegenden Projektstudie wurde zunächst der bauliche und technische Zustand der zur Rede stehenden Gebäude der Feuerwehren und Bauhöfe analysiert. Aus der Analyse geht hervor, dass weitreichender Handlungsbedarf in Bezug auf die Gebäude und Technik besteht. So wurden die Kosten für die weitere Bestandserhaltung sowie für die ggf. nötige Sanierung bzw. Modernisierung der Feuerwehrgebäude in Titz, in Opherten und Jackerath sowie der Bauhofgebäude in Titz, Rödingen und Gevelsdorf ermittelt. Im Vergleich dazu wurden Varianten erarbeitet, die eine Ansiedlung der Feuerwehr und des Betriebshofes mit der Modifikation zusätzlicher Gewerbeflächen an einem neuen Standort vorsehen. Für die wirtschaftlich sinnvollsten Varianten wurden Kosten (Baukosten, Planungskosten, Erhaltungskosten) ermittelt, die mit den in der vorliegenden Studie ermittelten Bestandserhaltungskosten verglichen wurden. Der Kostenvergleich zeigt schließlich die insgesamt wirtschaftlichste Variante auf. Zur Ermittlung eines solchen Ergebnisses wurden verschiedene Kriterien, wie mögliche Einsparungen durch die Verlagerung der Feuerwehr und des Betriebshofes, auf der Grundlage der bei der Gemeinde bekannten Kosten einbezogen. Da die Berechnung überwiegend auf Grundlage von Flurkarten erstellt worden ist, können die angegebenen Baukosten zu ca. 25 %-35 % abweichen. Die weiteren Berechnungen wurden z.T. auf den Baukosten aufgebaut und in Hinblick auf langfristige Prognosen ermittelt. Daher können diese ebenfalls in der Realität erheblich abweichen. Gutachten und Detail- bzw. Fachplanungen, die zu realistischen Kostenermittlungen führen würden, wären in dem frühen Stadium aufgrund des hohen Aufwandes nicht angemessen. Daher bietet die dargelegte Kostenschätzung bzgl. der Varianten einen geeigneten Rahmen, um Vergleiche und eine erste Bewertung zu erstellen. Die Bestandsaufnahme der Feuerwehrgebäude in Titz, in Opherten und Jackerath sowie der Bauhofgebäude in Titz, Rödingen und Gevelsdorf hat ergeben, dass ein dringlicher Handlungsbedarf besteht. Die gegenwärtigen Feuerwehrhäuser genügen nicht den Erfordernissen der Unterbringung der Feuerwehr. Für die Einsatzkräfte sind keine Umkleiden vorhanden. An den gegenwärtigen Standorten werden die geltenden Unfallverhütungsvorschriften nur bedingt eingehalten. Ein ausschlaggebendes Kriterium von Feuerwehrstandorten ist die schnelle Erreichbarkeit aller Gemeindeteile. Die räumlichen Verhältnisse in dem Feuerwehrgebäude sind schlecht, die Garagenplätze sind beengt und es mangelt an Stellflächen für Fahrzeuge der Einsatzkräfte. Diese Kriterien können sich nachteilig für das Ausrücken der Einsatzfahrzeuge auswirken sowie Unfallgefahr nach sich ziehen (vgl. Kapitel 3). Die Bauhöfe in Rödingen und Gevelsdorf sind im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Ortschaften mit ihren Baumaschinen insgesamt als kritisch zu werten. Aufgrund der langen Strecken, die zu den meisten Ortschaften zurückgelegt werden müssen und dem damit einhergehenden Arbeitszeitaufwand, sind diese Standorte als unwirtschaftlich zu erachten. Die Instandsetzung bedeutet eine Verschiebung der Kosten in die kommenden Jahre. Im Ergebnis kann auch aus fachlicher Sicht zur Vornahme der Instandhaltung nicht geraten werden, da alle Gebäude baulich wie technisch nicht dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechen. Einige der Bestandsgebäude (z.B. Feuerwehr Titz Jackerath und Titz Opherten) könnten nicht an ihrem jetzigen Standort aufgrund ihrer Kleinflächigkeit, ihrem schlechten technischen Zustand bzw. ihrer schlechten Ausstattung saniert werden. Hier wäre nur ein Neubau, ggf. auf einem größeren Grund77 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz stück, möglich. Der Kostenaufwand für die Sanierung bzw. für den Neubau der Gebäude fällt bezüglich der meisten Gebäude (Feuerwehr Jackerath mit 274.000,00 €34, Feuerwehr Opherten mit 437.000,00 €, Feuerwehr Titz mit 297.000,00 €, Bauhof Titz mit 235.500,00 € sowie Bauhof Rödingen mit 146.000,00 €35) im Verhältnis zu den Instandsetzungskosten (insgesamt ca. 592.500,00 €) zunächst hoch aus. Entsprechend der vorherigen Ausführungen belaufen sich die Kosten für die Modernisierung der Bestandsgebäude bzw. den Neubau auf insgesamt 1.554.500,00. Hinzuzurechnen sind die voraussichtlichen Kosten für den Erwerb eines geeigneten Grundstücks in Jackerath, so dass sich die notwendigen Gesamtkosten auf ca. 1.626.500,00 € belaufen werden. Nach Herstellung der unter Kapitel 2.1 und 2.2 dargestellten Maßnahmen zur Modernisierung bzw. Erneuerung der Gebäude, entsprechen diese den geltenden feuerwehrtechnischen Anforderungen und sind auch im Übrigen technisch und baulich in zeitgemäßem Zustand. Grundsätzlich wurden keine Altlasten für die Bestandsstandorte berücksichtigt und sind auch nicht bekannt. Da der Zustand der Kanäle und Abscheider nicht bekannt ist, das Alter der Anlagen aber auf Undichtigkeiten schließen lässt, ist mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechen. Vor entsprechenden Bauausführungen müssen daher Bodengutachten durchgeführt werden. Da Bodengutachten nur ca. 6 Monate gültig sind, sind Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. In Bezug auf die bestehenden Gebäude wurden die derzeitigen betriebswirtschaftlichen Kosten dargelegt. Unter Berücksichtigung der Angaben der Gemeinde sowie der Preissteigerungsrate gemäß der Angaben der Energieagentur, wurden betriebswirtschaftliche Kosten in Bezug auf die Baugrundfläche ermittelt. Im Ergebnis unterscheiden sich die Alternativen der Sanierung und des Neubaus nur geringfügig hinsichtlich der prognostizierten Betriebskosten. Bei der Instandsetzung kommen aufgrund des niedrigen Flächenbedarfs die niedrigsten Betriebskosten auf. Im Vergleich dazu stellt sich die Neuerrichtung eines Feuerwehrgebäudes und Bauhofgebäudes mit zusätzlicher Bereitstellung von Gewerbeflächen dar. Eine Neuplanung der Feuerwehr sowie des Bauhofes am neuen Standort bietet in Bezug auf die Ausnutzung verschiedener Synergieeffekte viele Vorteile. Eine kompakte Bebauung ermöglicht die Umsetzung aller funktionalen Anforderungen entsprechend den benötigten Anforderungen der Feuerwehr sowie des Bauhofes. Synergien könnten z.B. bei einer gemeinsamen Parkplatzanlage, gemeinsamen Sanitäranlagen, gemeinsamen Verwaltungsgebäude, Heizungsanlage sowie in der Zusammenarbeit mit der Schlosserei und dem Austausch der Maschinen (Gabelstapler etc.) entstehen. Durch die Ansiedlung neuer Gewerbeflächen in der Nähe der neu geplanten Feuerwehr sowie des Bauhofes können weitere Synergien entstehen. Je nach Aufgabenfeld des anzusiedelnden Gewerbes kann eine wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Bauhof und dem Betrieb möglich werden. Daher hatte die Gemeinde Titz um einen Variantenvorschlag ersucht, der eine Neuplanung der Feuerwehr, des Bauhofes mit der Modifikation zusätzlicher Gewerbeflächen an einem neuen Standort (Ge- 34 Ein Grundstückskauf wurde in der Kostenkalkulation der Modernisierung und Erneuerung nicht be- rücksichtigt. Für ein Grundstückskauf wären hier ca. 72.000 € (für ca. 1.000 m² Fläche) zu berücksichtigen. 35 Netto-Preise 78 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz markung Titz, Flur 41, Flurstücke 4,5,6 und 7) vorsieht. Im Kapitel 6 werden die verschiedenen Varianten dargestellt und in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit (Bau- und Planungskosten) verglichen. Das Ergebnis zeigt auf, dass für die Grundstücksaufbereitung der Variante 1 ein Mehrkostenaufwand von ca. 100.559,00 € entsteht. Daher entfällt die Variante 1 in der weiteren Betrachtung als Option. Für die Variante 2 wurden ebenfalls zwei Optionen bei der Kostendarstellung berücksichtigt. Die Gesamtkosten (Baukosten, Planungskosten und Erschließung etc. für die Variante 2 mit Gewerbe betragen ca. 2.639.500,00 € netto. Für die Variante 2 ohne Gewerbe belaufen sich die Kosten auf ca. 2.544.500,00 € netto (Baukosten, Planungskosten und Erschließungskosten etc.; vgl. Kap. 6.2). Bei der Wahl der 2. Variante ergeben sich weitere Kostenersparnisse dadurch, dass die Flächen der heutigen Standorte zukünftig teilweise veräußert werden könnten, da die Feuerwehr der Variante 2, den Einsatzbereich der hier betrachteten Standorte (Feuerwehr Titz, Feuerwehr Jackerath, Feuerwehr Opherten) vollständig abdeckt. Es ist zu berücksichtigen, dass die geplanten Gewerbeflächen (Variante 2) am neuen Standort ebenfalls veräußert werden können. Bei einer Flächengröße von ca. 2.000 m² Gewerbeflächen ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 80.000,00 €, die bei dem Kostenvergleich zu berücksichtigen ist.Weitere Kostenersparnisse ergeben sich in Bezug auf den Bauhof im Hinblick auf die Erreichbarkeit. Das bedeutet, dass durch die neue Standortplanung des Bauhofes im nördlichen Bereich der Ortschaft Titz (vgl. Variante 2) ein Ersparnis in Bezug auf den Aufwand der Fahrzeugnutzung und der Fahrten von ca. 14.350,00 € im Jahr erreicht werden kann36. Sollte eine der Varianten des Neubaus verwirklicht werden, können auch die Mietkosten in Höhe von 3.600,00 € im Jahr eingespart werden. Weitere Kostenersparnisse ergeben sich in den Betriebskosten. Aufgrund der energetischen Bauweise und des ggf. möglichen Einsatzes regenerativer Energien. Fasst man die dargelegte Projektstudie in Kurzform, wird festgestellt, dass die Modernisierung der Feuerwehr und der Bauhöfe der Gemeinde Titz im Wesentlichen auf drei Handlungsalternativen konkretisiert werden kann. Es bleibt einmal die qualitativ mit Abstand schlechteste Alternative der Instandsetzung als qualitativ und wirtschaftlich schlechteste Lösung. Allein die im Vergleich wesentlich geringeren Investitionskosten rechtfertigen die Einbeziehung der Instandsetzung. Von einer echten Modernisierung kann nicht mehr gesprochen werden. Die Sanierung, bei der es zum Neubau bestimmter Standorte kommt, aber auch sanierungsfähige Gebäude entsprechend aufbereitet werden, ist eine qualitativ wertige Lösung. Der Nachteil der Dezentralisierung der Feuerwehren bleibt jedoch bestehen. Der Neubau ist die qualitativ hochwertigste Lösung. Durch die Zentralisierung entstehen Synergieeffekte. Die Kombination Bauhof und Zentralisierung der Feuerwehren ermöglicht die gemeinsame Nutzung von Gerätschaften, Räumen und Werkzeugen (Wartungshalle) und stellt sich in der Wirtschaflichkeitsberechnung langfristig gesehen, als die wirtschaftlichste Lösung dar. 13. Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Jährliche Kosten für bauliche Unterhaltung bei Instandsetzung der Bestandsgebäude ...... 15 36 In dieser Berechnung sind keine Kostensteigerungen berücksichtigt. 79 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Tabelle 2: Investitionskosten für Instandsetzung von Feuerwehren und Bauhöfen........................... 15 Tabelle 3: Bauliche Unterhaltung bei Sanierung- und Modernisierung von Bauhöfen und Feuerwehren ............................................................................................................................................... 18 Tabelle 4: Investitionskosten für Sanierung- Modernisierung von Bauhöfen und Feuerwehren .......... 19 Tabelle 5: Fahrzeugausrüstung Zug 1, Soll-/Ist-Vergleich (Quelle: Brandschutzbedarfsplan; Stand: Februar 2013) ........................................................................................................................... 23 Tabelle 6: Fahrzeugausrüstung Zug 2, Soll-/Ist-Vergleich (Quelle: Brandschutzbedarfsplan; Stand Februar 2013) ........................................................................................................................... 24 Tabelle 7: Fahrzeugausrüstung Zug 3, Soll-/Ist-Vergleich (Quelle: Brandschutzbedarfsplan; Stand Februar 2013) ........................................................................................................................... 25 Tabelle 8: geplante Ersatzbeschaffung von feuerwehrfahrzeugen in den kommenden 5 bis 10 Jahren (Quelle: Brandschutzbedarfsplan; Stand Februar 2013) ................................................................ 26 Tabelle 9: bereits vorhandene Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (Quelle: Brandschutzbedarfsplan; Stand Februar 2013) ............................................................................. 26 Tabelle 10: Gesamtkosten zur Errichtung des Bauhofs und der Feuerwehr ..................................... 27 Tabelle 11: Baukosten Bauhof .................................................................................................... 27 Tabelle 12: Baukosten Feuerwehr ............................................................................................... 28 Tabelle 13: Luftbild Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstücke 4, 5 und 6 ............................................... 29 Tabelle 14: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 44904; http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4703 (Zugriff Quelle: am 07.04.2014) .............................................................................................................................. 31 Tabelle 15: Legende von Tabelle 14 (Quelle: http://www.naturschutzinformationen- nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt) ............................................................................................. 31 Tabelle 16: Variante 1 Gesamtkosten (Bau, Ausgleich, Gutachten, Grundstück) ; Quelle: VDH GmbH 33 Tabelle 17: Luftbild Gemarkung Titz, Flur 41, Flurstück 7 .............................................................. 34 Tabelle 18: Variante 2 Gesamtkosten (Bau, Ausgleich, Gutachten, Grundstück); Quelle VDH GmbH .. 35 Tabelle 19: Variantenvergleich Kosten (Bau, Ausgleich, Gutachten, Grundstück); Quelle VDH GmbH 36 Tabelle 20: Variantenvergleich Erschließung; Quelle VDH GmbH .................................................... 37 Tabelle 21: Variantenvergleich Erschließung ................................................................................ 38 Tabelle 22: Variantenvergleich Gesamtkosten Variante 2 mit Gewerbe und ohne Gewerbe ............... 38 Tabelle 23: Preisermittlung der Bestandsstandorte (Feuerwehr und Bauhöfe) Grundstücke .............. 46 Tabelle 24: Unterhaltungskosten Feuerwehr für die Jahre 2011-2013............................................. 48 Tabelle 25: Zusammenfassung maßgeblicher Kennwerte der VDI 3807 Blatt 2 ................................ 52 Tabelle 26: Angesetzte Verbrauchsmengen für die verschiedenen Nutzungsarten ........................... 53 Tabelle 27: Verbrauchsmengen als Schätzgrößen der späteren Berechnung der betrieblichen 80 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz Unterhaltung............................................................................................................................. 54 Tabelle 28: Prognose der Betriebskosten für die verschiedenen Planungsalternativen ...................... 55 Tabelle 29: Aufstellung Förderprogramme; Quelle VDH GmbH....................................................... 65 Tabelle 30: Schätzung der Finanzierungskosten Instandsetzung .Fehler! Textmarke nicht definiert. Tabelle 31: Schätzung der Finanzierungskosten Sanierung und ModernisierungFehler! Textmarke nicht definiert. Tabelle 32: Schätzung der Finanzierungskosten Neubau Variante 1Fehler! Textmarke nicht Textmarke nicht definiert. Tabelle 33: Schätzung der Finanzierungskosten Neubau Variante 2Fehler! definiert. 81 Gemeinde Titz Projektstudie: Feuerwehr und Bauhof in der Gemeinde Titz 14. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Titz 2 Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Opherten 3 Abbildung 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Jackerath 4 Abbildung 4: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Titz 5 Abbildung 5: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Rödingen 6 Abbildung 6: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Ortslage Gevelsdorf 7 Abbildung 7: FW Jackerath (aufgenommen am 19.03.2014 VDH Gmbh) 17 Abbildung 8: Isochronenkarte bei Anfahrt mit Signal aus dem Feuerwehrgerätehaus am neuen Wachstandort. Quelle: Firma Forplan; Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H.; Stand: Januar 2012 21 Abbildung 9: Isochronenkarte bei Anfahrt mit Signal aus dem Feuerwehrgerätehaus an den bestandsstandorten sowie am neuen Wachstandort Quelle: Firma Forplan (Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H.; Stand: Januar 2014 22 Abbildung 10: Auszug aus dem Regionalplan 40 Abbildung 11: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 40 Abbildung 12: Auszug aus dem Landschaftsplan 41 Abbildung 13: Variante 2 – Anordnung der baulichen Nutzung 42 Abbildung 14: Energieagentur NRW Statistik der Gaspreisentwicklung Deutschland 50 Abbildung 15: Lineare Regression des Gaspreises im Betrachtungsintervall von 2000 bis 2012 mit Hilfe der Methode der kleinsten Quadrate ; Quelle VDH GmbH 51 Abbildung 16: Energieagentur NRW Statistik der Strompreisentwicklung in Deutschland 51 Abbildung 17: Lineare Regression des Strompreises im Betrachtungsintervall von 2000 bis 2012 mit Hilfe der Methode der kleinsten Quadrate. 52 82