Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
14.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 3/2006
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 01.01.2006
Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
17.01.2006
Ausschuss für Stadtentwicklung
14.09.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Regionale 2010, Projekt "Erlebnisraum Römerstraße", weitere
Umsetzung
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen bisher nicht in den Wirtschaftsplänen 2006 der Eigenbetriebe Straßen und Stadtwerke zur
Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.01.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag entspricht dem bisherigen Planungsstand der Entwicklung des Projektes:
„Erlebnisraum Römerstraße“ im Rahmen der Beteiligung der Stadt an der Regionale 2010.
Zur Zeit werden in der Verwaltung sowohl die Grundlagen für die Qualifizierung des
Regionaleprojektes als auch für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung einer römischen Herberge (mansio) erarbeitet.
Es ist vorgesehen, in der Ausschusssitzung weitere Informationen in einem mündlichen Bericht
vorzutragen.
Im Rahmen der Gesamtentwicklung des Projektes ist in 2006 bereits die Errichtung eines
Nebengebäudes im Römerhofpark im Rahmen eines internationalen Jugendworkcamps unter
privater und behördlicher Beteiligung geplant.
Mit den Erschließungsmaßnahmen für den Wirtschaftspark Erftstadt (BP 140) wird voraussichtlich
im Frühjahr dieses Jahres begonnen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Areal – im
Zuge der Ertschließung des BP 140 – an die städtische Wasserversorgung bzw.
Abwasserbeseitigung anzuschließen. Ein Anschluß wird jedoch die Zahlung der entsprechenden
Baukostenzuschüsse für Wasser und Kanal auslösen. Ferner wären den Stadtwerken die
Aufwändungen für die Erstellung der Hausanschlüsse zu erstatten. Nach ersten überschlägigen
Ermittlungen ist von diesbezüglichen Kosten in Höhe von rd. 18.000 € auszugehen. Genauere
Ansätze können erst nach definitivem Zuschnitt des Grundstücks und Festlegung der konkreten
Nutzung gebildet werden.
Entsprechende Haushaltsmittel sind bisher nicht veranschlagt.
(Bösche)
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