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Antrag (Antrag bzgl. Regionale 2010, Projekt "Erlebnisraum Römerstraße", weitere Umsetzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
14.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 3/2006 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 01.01.2006 Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 17.01.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 14.09.2006 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Regionale 2010, Projekt "Erlebnisraum Römerstraße", weitere Umsetzung Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen bisher nicht in den Wirtschaftsplänen 2006 der Eigenbetriebe Straßen und Stadtwerke zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag entspricht dem bisherigen Planungsstand der Entwicklung des Projektes: „Erlebnisraum Römerstraße“ im Rahmen der Beteiligung der Stadt an der Regionale 2010. Zur Zeit werden in der Verwaltung sowohl die Grundlagen für die Qualifizierung des Regionaleprojektes als auch für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer römischen Herberge (mansio) erarbeitet. Es ist vorgesehen, in der Ausschusssitzung weitere Informationen in einem mündlichen Bericht vorzutragen. Im Rahmen der Gesamtentwicklung des Projektes ist in 2006 bereits die Errichtung eines Nebengebäudes im Römerhofpark im Rahmen eines internationalen Jugendworkcamps unter privater und behördlicher Beteiligung geplant. Mit den Erschließungsmaßnahmen für den Wirtschaftspark Erftstadt (BP 140) wird voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres begonnen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Areal – im Zuge der Ertschließung des BP 140 – an die städtische Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung anzuschließen. Ein Anschluß wird jedoch die Zahlung der entsprechenden Baukostenzuschüsse für Wasser und Kanal auslösen. Ferner wären den Stadtwerken die Aufwändungen für die Erstellung der Hausanschlüsse zu erstatten. Nach ersten überschlägigen Ermittlungen ist von diesbezüglichen Kosten in Höhe von rd. 18.000 € auszugehen. Genauere Ansätze können erst nach definitivem Zuschnitt des Grundstücks und Festlegung der konkreten Nutzung gebildet werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind bisher nicht veranschlagt. (Bösche) -2-