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Antrag (Antrag bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes in Erftstadt-Lechenich; Nordwest)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes in Erftstadt-Lechenich; Nordwest)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 31/2006 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 03.01.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 07.03.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 07.06.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 08.03.2007 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes in Erftstadt-Lechenich; Nordwest Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag entspricht planungsrechtlich den Vorgaben der Stadtentwicklung (Flächennutzungsplan) und der im Ausschuss für Stadtentwicklung am 28.09.2005 von der Verwaltung vorgestellten Rahmenplanung Lechenich-West. Grundsätzlich sollte die Entwicklung eines Bebauungsplanes im Anschluss an den bestehenden Bebauungsplan Nr. 150 (Solarsiedlung) präferiert werden, da bereits eine entsprechende Anschlussmöglichkeit über die Haupterschließung im BP 150 besteht. Dabei bietet es sich an, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine mögliche Anbindung der Wohnbauflächen an die geplante Westtangente zu untersuchen. Neben der Schaffung der städtebaulichen Grundlage (Bebauungsplan) und der liegenschaftsmäßigen Voraussetzungen sollte die Realisierung erst nach der Vermarktung des Bebauungsplanes Nr. 150 erfolgen, wobei das Baugebiet eine „überschaubare“ Größenordnung von ca. 5,0 ha entsprechend der Rahmenplanung (sukzessive Entwicklung in Teilabschnitten) erhalten sollte. (Bösche)