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Beschlusstext (Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" hier: Nahwärmeversorgungsnetz)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
172 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
07.02.18, 09:01
Aktualisiert
07.02.18, 09:01
Beschlusstext (Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben"
hier: Nahwärmeversorgungsnetz) Beschlusstext (Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben"
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hier: Nahwärmeversorgungsnetz)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 30.01.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" hier: Nahwärmeversorgungsnetz - Vorlage 872 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass weiterhin intensives Interesse zum Ankauf von Grundstücken in den Baugebieten der Gemeinde vorhanden sei. Teilweise stünden die Verkaufsverhandlungen kurz vor dem Abschluss. Insgesamt seien aktuell 31 Grundstücke Gegenstand von Verkaufsverhandlungen bzw. bereits verkauft (s. Beschluss in Ratssitzung vom 12.12.2017). Bezüglich der Erschließungsmaßnahmen zur Wärmeversorgung sei nun Eile geboten, da bei drei Grundstücken seitens der Käufer signalisiert worden sei, dass im April/Mai mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Nach weiteren Untersuchungen und Abstimmungsgesprächen mit dem Kooperationspartner sei deutlich geworden, dass eine Gebührengleichheit für das Gebiet „Zur Klosterquelle“ und für die neuen Baugebiete „Auf Graben“ und „Brotkiste“ nur erreicht werden könne, wenn das Nahwärmeversorgungsnetz über den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim selbst betrieben werde. Als Grund hierfür sei vor allem die Abschreibungszeit zu nennen, die bei dem privaten Kooperationspartner deutlich geringer sei, erklärt der Bürgermeister. Dieser kalkuliere mit einer Abschreibungszeit von 30 Jahren, wohingegen der Eigenbetrieb hinsichtlich der Verlegung mit Kunststoffrohren von einer Nutzungszeit von 40 Jahren ausgehe. Im Baugebiet selbst seien keine weiteren Heizanlagen nötig. Der Kooperationspartner hätte geplant, ein Blockheizkraftwerk zwischenzuschalten. Allerdings lasse sich ein solches bezogen auf ein solches Wohngebiet und den dortigen regelmäßigen Energiebedarf nicht wirtschaftlich darstellen. Der eigene Planer schlage vor, zur Optimierung der Wärmeerzeugung und zur eigenen Stromversorgung ein mit Biogas betriebenes Blockheizkraftwerk im Bereich der Schwimmhalle/Jugendgästehaus vorzusehen, da dort auch ein unterjährig kontinuierlicher Energieverbrauch gegeben sei. Auf der Grundlage dieser Ausführungen sollte – entgegen den ursprünglichen Überlegungen im vergangenen Jahr - die Nahwärmeversorgung aus Gründen der Gebührengleichheit nunmehr über den Eigenbetrieb Biowärme erfolgen. Ein endgültiger Beschluss erfolge, wie zu Beginn der Sitzung erläutert, erst nach der erforderlichen Beratung im Betriebsausschuss. Zur Umsetzung dieser Maßnahme sei dann auch als finanzielle Berechtigungsgrundlage eine Anpassung des Wirtschaftsplans in der kommenden Sitzungsphase erforderlich. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer bittet darum, Einzelheiten der Planungen des Ingenieurbüros bzgl. des Blockheizkraftwerkes zwecks detaillierterer Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass wie zuvor dargelegt, dieses Blockheizkraftwerk nicht im Neubaugebiet errichtet werden solle, sondern eine Realisierung im Bereich Schwimmhalle/Jugendgästehaus untersucht werden solle. Bezüglich der weiteren Frage von Herrn Mayer hinsichtlich der Vorrangsatzung teilt der Bürgermeister mit, dass eine solche bei einer Betreibung des Netzes durch ein Privatunternehmen problematisch sei. Bei einem Betrieb über die Gemeinde in Form des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim sei dies möglich. Ratsmitglied Pospig regt an, das Gesamtkonzept des Eigenbetriebes Biowärme zukünftig nochmals im Betriebsausschuss detailliert zu beraten, dies vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen in den letzten Jahren. Hier nennt er insbesondere die Mindestanschlussleistung von 10 kW. In Anbetracht von aktuellen Bauweisen wie z.B. Niedrigenergie- / Passivhäuser sei zu überlegen, ob eine solche Vorgabe für die Zukunft noch gerechtfertigt sei. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass weiterhin eine deutliche Nachfrage an die Nahwärmeversorgung im Ort vorhanden sei. Diese könne nicht gänzlich bedient werden. Bei der vorgehaltenen Menge von 10 kW pro Haus sei auch die Warmwasserversorgung enthalten. Im Gebiet Klosterquelle habe man einen Verbrauch von durchschnittlich 12 – 13 MWh. Aktuell sei man nun aufgrund der Bauwilligen etwas im Zeitdruck. Die Erschließungsarbeiten für Kanal und Strom seien bereits erfolgt, nun stehe die Nahwärme an. Wenn nun nicht zeitnah eine Entscheidung erfolge, bedeute dies für die Bauwilligen eine Verzögerung. Ratsmitglied Pospig bestätigt, dass im aktuellen Fall zügig entschieden werden müsse. Er rege allerdings eine zukünftige grundlegende Beratung an. CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist darauf hin, dass gerade im aktuellen Baugebiet bei der Lage und den Anschlussmöglichkeiten an das vorhandene Nahwärmenetz wie vorgeschlagen beschlossen werden sollte. Für die Zukunft könne man bei anderen Baugebieten sicherlich nochmals über das Thema beraten. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer regt an, dass man im Zusammenhang mit einer CO2-Reduzierung die Wärmeerzeugung mit Holz nochmals überdenken sollte. Eine Umrüstung der Heizzentrale sei sicherlich denkbar. Der Bürgermeister schlägt zur grundsätzlichen Aufklärung vor, im Laufe des Jahres Niederschrift der Sitzung des Rates vom 30.01.2018 Seite 2 eine Begehung mit Fachkundigen, ggf. unter Beteiligung der Energieagentur, zu organisieren. Aktuell gebe es allerdings gute Gründe, das System beizubehalten. Ratsmitglied Poth teilt mit, dass er den Vorschlag einer Begehung begrüße. Bei anderen Baugebieten könne man sicherlich nochmals beraten, aktuell sei die Fernwärme auf jeden Fall zu befürworten. Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass der Beschluss umzuformulieren sei und eine endgültige Entscheidung erst nach Beratung im Betriebsausschuss erfolgen sollte. Als Termin für die zusätzliche Betriebsausschusssitzung schlage er Dienstag, 27.02., 18.30 Uhr im Anschluss an die Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bauund Umweltausschusses vor. Beschluss: Der Gemeinderat empfiehlt dem Betriebsausschuss, wie folgt zu beschließen: Es wird beschlossen, im Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ ein Nahwärmeversorgungsnetz zu realisieren, welches über den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zu betreiben ist. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Verträge abzuschließen und die erforderlichen Erdarbeiten im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen zu beauftragen. Zudem beschließt der Gemeinderat die erforderliche Änderung des Wirtschaftsplanes sowie die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) in der kommenden Sitzungsphase zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 30.01.2018 Seite 3