Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
172 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
07.02.18, 09:01
Aktualisiert
07.02.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 30.01.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
2:
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben"
hier: Nahwärmeversorgungsnetz
- Vorlage 872 /X.L. -
Der Bürgermeister informiert, dass weiterhin intensives Interesse zum Ankauf von
Grundstücken in den Baugebieten der Gemeinde vorhanden sei. Teilweise stünden die
Verkaufsverhandlungen kurz vor dem Abschluss. Insgesamt seien aktuell 31
Grundstücke Gegenstand von Verkaufsverhandlungen bzw. bereits verkauft (s.
Beschluss in Ratssitzung vom 12.12.2017).
Bezüglich der Erschließungsmaßnahmen zur Wärmeversorgung sei nun Eile geboten,
da bei drei Grundstücken seitens der Käufer signalisiert worden sei, dass im April/Mai
mit den Bauarbeiten begonnen werden soll.
Nach
weiteren
Untersuchungen
und
Abstimmungsgesprächen
mit
dem
Kooperationspartner sei deutlich geworden, dass eine Gebührengleichheit für das
Gebiet „Zur Klosterquelle“ und für die neuen Baugebiete „Auf Graben“ und „Brotkiste“
nur erreicht werden könne, wenn das Nahwärmeversorgungsnetz über den
Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim selbst betrieben werde. Als Grund hierfür sei vor
allem die Abschreibungszeit zu nennen, die bei dem privaten Kooperationspartner
deutlich geringer sei, erklärt der Bürgermeister. Dieser kalkuliere mit einer
Abschreibungszeit von 30 Jahren, wohingegen der Eigenbetrieb hinsichtlich der
Verlegung mit Kunststoffrohren von einer Nutzungszeit von 40 Jahren ausgehe.
Im Baugebiet selbst seien keine weiteren Heizanlagen nötig. Der Kooperationspartner
hätte geplant, ein Blockheizkraftwerk zwischenzuschalten. Allerdings lasse sich ein
solches bezogen auf ein solches Wohngebiet und den dortigen regelmäßigen
Energiebedarf nicht wirtschaftlich darstellen. Der eigene Planer schlage vor, zur
Optimierung der Wärmeerzeugung und zur eigenen Stromversorgung ein mit Biogas
betriebenes Blockheizkraftwerk im Bereich der Schwimmhalle/Jugendgästehaus
vorzusehen, da dort auch ein unterjährig kontinuierlicher Energieverbrauch gegeben
sei.
Auf der Grundlage dieser Ausführungen sollte – entgegen den ursprünglichen
Überlegungen im vergangenen Jahr - die Nahwärmeversorgung aus Gründen der
Gebührengleichheit nunmehr über den Eigenbetrieb Biowärme erfolgen. Ein
endgültiger Beschluss erfolge, wie zu Beginn der Sitzung erläutert, erst nach der
erforderlichen Beratung im Betriebsausschuss. Zur Umsetzung dieser Maßnahme sei
dann
auch
als
finanzielle
Berechtigungsgrundlage
eine
Anpassung
des
Wirtschaftsplans in der kommenden Sitzungsphase erforderlich.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer bittet darum, Einzelheiten der Planungen des
Ingenieurbüros bzgl. des Blockheizkraftwerkes zwecks detaillierterer Informationen
zur Verfügung zu stellen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass wie zuvor dargelegt, dieses
Blockheizkraftwerk nicht im Neubaugebiet errichtet werden solle, sondern eine
Realisierung im Bereich Schwimmhalle/Jugendgästehaus untersucht werden solle.
Bezüglich der weiteren Frage von Herrn Mayer hinsichtlich der Vorrangsatzung teilt
der Bürgermeister mit, dass eine solche bei einer Betreibung des Netzes durch ein
Privatunternehmen problematisch sei. Bei einem Betrieb über die Gemeinde in Form
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim sei dies möglich.
Ratsmitglied Pospig regt an, das Gesamtkonzept des Eigenbetriebes Biowärme
zukünftig nochmals im Betriebsausschuss detailliert zu beraten, dies vor dem
Hintergrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen in den letzten Jahren. Hier nennt er
insbesondere die Mindestanschlussleistung von 10 kW. In Anbetracht von aktuellen
Bauweisen wie z.B. Niedrigenergie- / Passivhäuser sei zu überlegen, ob eine solche
Vorgabe für die Zukunft noch gerechtfertigt sei.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass weiterhin eine deutliche Nachfrage an die
Nahwärmeversorgung im Ort vorhanden sei. Diese könne nicht gänzlich bedient
werden. Bei der vorgehaltenen Menge von 10 kW pro Haus sei auch die
Warmwasserversorgung enthalten. Im Gebiet Klosterquelle habe man einen Verbrauch
von durchschnittlich 12 – 13 MWh.
Aktuell sei man nun aufgrund der Bauwilligen etwas im Zeitdruck. Die
Erschließungsarbeiten für Kanal und Strom seien bereits erfolgt, nun stehe die
Nahwärme an. Wenn nun nicht zeitnah eine Entscheidung erfolge, bedeute dies für die
Bauwilligen eine Verzögerung.
Ratsmitglied Pospig bestätigt, dass im aktuellen Fall zügig entschieden werden müsse.
Er rege allerdings eine zukünftige grundlegende Beratung an.
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist darauf hin, dass gerade im aktuellen Baugebiet
bei der Lage und den Anschlussmöglichkeiten an das vorhandene Nahwärmenetz wie
vorgeschlagen beschlossen werden sollte. Für die Zukunft könne man bei anderen
Baugebieten sicherlich nochmals über das Thema beraten.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer regt an, dass man im Zusammenhang mit einer
CO2-Reduzierung die Wärmeerzeugung mit Holz nochmals überdenken sollte. Eine
Umrüstung der Heizzentrale sei sicherlich denkbar.
Der Bürgermeister schlägt zur grundsätzlichen Aufklärung vor, im Laufe des Jahres
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eine Begehung mit Fachkundigen, ggf. unter Beteiligung der Energieagentur, zu
organisieren. Aktuell gebe es allerdings gute Gründe, das System beizubehalten.
Ratsmitglied Poth teilt mit, dass er den Vorschlag einer Begehung begrüße. Bei
anderen Baugebieten könne man sicherlich nochmals beraten, aktuell sei die
Fernwärme auf jeden Fall zu befürworten.
Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass der Beschluss umzuformulieren sei
und eine endgültige Entscheidung erst nach Beratung im Betriebsausschuss erfolgen
sollte. Als Termin für die zusätzliche Betriebsausschusssitzung schlage er Dienstag,
27.02., 18.30 Uhr im Anschluss an die Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bauund Umweltausschusses vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat empfiehlt dem Betriebsausschuss, wie folgt zu beschließen:
Es wird beschlossen, im Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“
ein Nahwärmeversorgungsnetz zu realisieren, welches über den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim zu betreiben ist.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Verträge abzuschließen
und die erforderlichen Erdarbeiten im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen zu
beauftragen.
Zudem beschließt der Gemeinderat die erforderliche Änderung des Wirtschaftsplanes
sowie die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der
Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) in der kommenden Sitzungsphase
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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