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Beschlusstext (Anlage zum TOP 5.)

Daten

Kommune
Titz
Größe
7,9 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
03.12.12, 18:10
Aktualisiert
03.12.12, 18:10
Beschlusstext (Anlage zum TOP 5.)

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Inhalt der Datei

Erläuterungen zur Berechnung der Nutzungsgebühren (Vorschlag der SPD-Titz) Die Berechnung der SPD-Fraktion geht grundsätzlich von den gleichen Vorgaben und Annahmen aus wie der Vorschlag der Verwaltung. Sowohl die Fallzahlen für die einzelnen Grabarten als auch die zu verteilenden Gesamtkosten (102.855,72 €) werden übernommen. Das bedeutet, dass bei Eintreffen der angenommenen Verwaltungsvorschlag) alle ermittelten Kosten gedeckt werden. Fallzahlen (wie beim 1. Unterschiede zum Verwaltungsvorschlag Gegenüber der Ermittlung der Gebühren beim Verwaltungsvorschlag werden nur für 5 Grabarten in der Spalte: Pflege (Spalte I. in Tabelle auf Seite 5 der Verwaltungsvorlage) die Zahlen geändert. In dieser Spalte wird durch eine Zahl von 1,00 bis 3,00 der Aufwand für die Pflege der einzelnen Grabarten durch die Gemeinde in der Berechnung berücksichtigt. Eine 1,00 bedeutet geringer Pflegeaufwand (damit auch geringere Gebühr) und 3,00 bedeutet mehr Pflegeaufwand (damit auch höhere Gebühr). Der Vorschlag der SPD sieht folgende Veränderung in der Spalte Pflege vor: Reihengrab (anonym) Kindergrab Anonyme Urne Rasenreihengrab Rasenurnengrab Verwaltung 3,00 1,25 3,00 3,00 3,00 SPD 2,50 1,00 2,50 2,50 2,50 Diese Änderungen führen zu den in der Tabelle dargestellten Veränderungen bei den Nutzungsgebühren. 2. Begründung Auch die SPD-Fraktion geht von einem größeren Pflegeaufwand für die Anonymen Gräber (sowie das Rasengrab) aus. Ob allerdings der Faktor 3,00 oder ein anderer Faktor hier wirklich zutrifft, dürfte schwer nachzuweisen sein. Die SPD-Fraktion war jedoch schon vor 2. Jahren der Meinung, dass diese Faktoren die o.g. Grabtypen zu stark benachteiligen und somit unattraktiv machen. Warum beim Kindergrab der Pflegebedarf höher sein soll als z.B. beim Wahlgrab, ist ebenfalls schwer nachzuvollziehen. Die SPD-Fraktion ist daher der Auffassung, dass die vorgeschlagene Anpassung sachgerecht ist. Johannes Vaehsen Fraktionsvorsitzender