Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
07.02.18, 09:01
Aktualisiert
07.02.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 30.01.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
7:
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für das
Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 870 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde verpflichtet sei, bis zum
30.06.2018 ein Wasserversorgungskonzept vorzulegen. Die Kosten für die Erstellung
eines
solchen
Konzeptes
seien
unverbindlich
angefragt
worden.
Unter
Berücksichtigung der aktuellen personellen Kapazitäten sei eine fristgerechte interne
Erstellung nicht möglich, so dass sich die Notwendigkeit einer Vergabe an ein
Fachbüro ergebe.
Ratsmitglied Zingsheim weist auf die in der Vorlage angegebenen neun Kapitel des
Wasserversorgungskonzeptes hin. Er erkundigt sich, ob hier nicht auch der
Löschwasserbedarf auf der Grundlage des Brandschutzbedarfsplanes aufzunehmen
sei.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es vorliegend rein um die
Trinkwasserversorgung gehe. Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung (FSHG) bedürfe es für die Löschwasserversorgung eigenständiger
Überprüfungen in einem von der reinen Trinkwasserversorgung getrennten Konzept.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung eines Fachbüros die Erstellung eines
Wasserversorgungskonzeptes bis zum 30.06.2018 zu gewährleisten. Weiterhin wird
beschlossen, notwendige Mittel zur Erstellung des Konzeptes außerplanmäßig im
Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Wasser bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja