Daten
Kommune
Titz
Größe
103 kB
Datum
05.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:10
Aktualisiert
07.09.12, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
BEWERTUNG DER ANGEBOTE IM
VERGABEVERFAHREN ABFALLEINSAMMLUNG
DER GEMEINDE TITZ
KommunalAgenturNRW
vormals Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH
05.09.2012
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1
Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren
Abfalleinsammlung Gemeinde Titz
•
Für Vergabeverfahren über 200.000 €
Nettogesamtsumme über die Laufzeit der
Ausschreibung gelten
*
*
*
*
05.09.2012
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
(GWB)
Vergabeverordnung (VgV)
Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen
(TVgG – NRW)
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
(VOL)
Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren
Abfalleinsammlung Gemeinde Titz
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
§ 97 Abs. 1 Öffentliche Auftraggeber beschaffen
Dienstleitungen nach Maßgabe der Vorschriften des
GWB im Wettbewerb und im Wege transparenter
Vergabeverfahren.
§ 97 Abs. 5 Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste
Angebot erteilt.
05.09.2012
Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren
Abfalleinsammlung Gemeinde Titz
Vergabeverordnung (VgV)
§ 4 a Nr. 4
Bei den Zuschlagskriterien ist die Energieeffizienz ebenfalls zu
berücksichtigen.
VOL/ A
§ 17 EG Abs. 3
Angebote sind vertraulich zu behandeln.
05.09.2012
Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren
Abfalleinsammlung Gemeinde Titz
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
(TVgG – NRW)
§ 17 Abs. 1 Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei
der Vergabe von Aufträgen Kriterien des Umweltschutzes
und der Energieeffizienz zu berücksichtigen.
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Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren
Abfalleinsammlung Gemeinde Titz
VOL/ A
§ 19 EG Abs. 1 Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit,
Abs. 2 Nachforderung fehlender Unterlagen (nicht
Preise),
Abs. 3 Ausschluss von Angebote, z.B. wenn die
geforderten Erklärungen und Nachweise fehlen,
(formale Prüfung)
Abs. 5 Materielle der Eignung aufgrund der
vorgelegten Unterlagen
Abs. 6 bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten
Prüfung der Auskömmlichkeit des Angebotes
05.09.2012
Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren
Abfalleinsammlung Gemeinde Titz
VOL/ A
§ 19 EG Abs. 8
Bei der Wertung der Angebote berücksichtigen die
Auftraggeber entsprechend der bekannt gegebenen
Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt
sind.
05.09.2012
Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren
Abfalleinsammlung Gemeinde Titz
VOL/ A
bekannt gegebene Gewichtung die Kriterien sind:
Für die Eignung:
Die in der Bekanntmachung und der Liste der
Eigenerklärungen und Nachweise geforderten Unterlagen
Für die Bewertung der Angebote galten folge
Zuschlagskriterien:
1. Der Netto Gesamtpreis mit 85 % Gewichtung
2. Kosten des Energieverbrauches mit 10 % Gewichtung
3. Schadstoffemissionen der Fahrzeuge mit 5 %
Gewichtung
05.09.2012
Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren
Abfalleinsammlung Gemeinde Titz
VOL/ A
Der Zuschlag ist für das jeweilige Los an den Bieter zu
erteilen, der
•
die formalen Anforderungen an das Angebot und
die geforderten Unterlagen (Erklärungen und
Nachweise) erfüllt,
•
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen als geeignet
bewertet wird
•
und aufgrund vorgenannter Zuschlagskriterien die
höchste Punktzahl erreicht.
05.09.2012
Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren
Abfalleinsammlung Gemeinde Titz
In den vorangegangenen Powerpointfolien dargestellten
Bedingungen konnten nur stark verkürzt wiedergegeben
werden. Es gelten die Texte der Gesetze, Verordnung,
VOL, die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
05.09.2012
Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren
Abfalleinsammlung Gemeinde Titz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
KommunalAgenturNRW
i. A.
Dipl.-Ing. Umwelt- und Hygienetechnik, Dipl. Biol. Werner
H. Jahr
Sachbearbeiter Kommunale Dienste
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