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Infotext (Anlage zum TOP 1.)

Daten

Kommune
Titz
Größe
38 kB
Datum
26.05.2011
Erstellt
30.05.11, 19:09
Aktualisiert
22.06.11, 10:09
Infotext (Anlage zum TOP 1.)

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Inhalt der Datei

Fragen für die Gemeinderatssitzung am 26.05.2011 1. Was für einen Status hat die Ralshovener Str. (Benutzung durch Anlieger, öffentlicher Verkehr, Busse, landwirtschaftliche Großfahrzeuge)? Betreffend: Anliegerstraße Ralshovener Str. in Titz-Müntz • • Sachverhalt: • Die Anwohner der Ralshovener Str. stellten fest, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Fahrzeuge die die Ralshovener Str. befahren sowie die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sich stark erhöhten. Eine durch die W.I.R im Januar durchgeführte Fahrzeuganzahl- und Geschwindigkeitsmessung bestätigte dies. Die Ralshovener Str. wurde in der Woche vom 22.01.2011 bis 29.01.2011 in einer Fahrtrichtung mit 1991 Fahrzeugen befahren, von denen über die Hälfte der Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 20 km/h überschritten. Ebenso wird die Ralshovener Str. in starkem Maße von Bussen frequentiert sowie von großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen als Verbindungsstraße zwischen Mersch und Ralshoven genutzt. Da die Ralshovener Str. eine sehr schmale Straße ist führt dieser Gesamtzustand zu einer großen Gefährdung der Anwohner. Dies bestätigte sich in den letzten Monaten u. a. dadurch, das große Fahrzeuge bei Gegenverkehr auf die Vorgärten der Anwohner ausweichen mussten und z.B. die Anlage eines Anwohners durch starke Spurrillen und heruntergefahrenen Randsteinen zerstört wurde. 2. 2. Rechtlich: • Überwachung des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeit und Anliegerverkehr) ist Aufgabe und Zuständigkeit der Kreispolizei, die Gemeinde kann nur ruhenden Verkehr überwachen (§ 48 II 1 OBG NRW). • Der Polizei (H. Nießen) ist die dortige Problematik bekannt; es werden auf der Ralshovener Straße regelmäßig Kontrollen durchgeführt und auch in Zukunft durchgeführt werden • Jedem Anwohner der Ralshovener Straße ist es möglich, Anzeige bei der Polizei zu stellen. Dabei sollte Datum des Vergehens, Uhrzeit und Kennzeichen angegeben werden. Der Anzeigende sollte sich dann auch im späteren Verfahren als Zeuge zur Verfügung stellen, ggfls. auch vor Gericht. • Nach § 45 III StVO ordnet das StVA Kreis Düren die Beschilderung an, nach Rücksprache mit H. Schiewe (stellvertr. Amtsleiter) sieht das StVA keine Notwendigkeit, die Beschilderung zu ändern. 3. Was für einen Status hat die Ralshovener Str. (Benutzung durch Anlieger, öffentlicher Verkehr, Busse, landwirtschaftliche Großfahrzeuge)? Welche Maßnahmen sowohl baulicher als auch rechtlicher Art kann die Gemeinde Titz ergreifen, um das bestehende Gefahrenpotential durch die Vielzahl der Fahrzeuge mit größtenteils überhöhter Geschwindigkeit einzudämmen (evtl. Verkehrsberuhigung z.B. Drempel, Geschwindigkeitskontrolle, Kontrolle des Anliegerverkehrs)? Zu welchem Zeitpunkt können konkrete Maßnahmen realisiert werden? Welche Maßnahmen sowohl baulicher als auch rechtlicher Art kann die Gemeinde Titz ergreifen, um das bestehende Gefahrenpotential durch die Vielzahl der Fahrzeuge mit größtenteils überhöhter Geschwindigkeit einzudämmen (evtl. Verkehrsberuhigung z.B. Drempel, Geschwindigkeitskontrolle, Kontrolle des Anliegerverkehrs)? Vorneweg: die Ralshovener Straße ist glücklicherweise kein Unfallschwerpunkt. Unsere Fragen: 1. Die Straße ist eine Gemeindestraße, beschildert mit dem Zeichen „Durchfahrt verboten (Zeichen 250), Anlieger frei (Zeichen 1020-30)“. Busse sollen laut Anordnung des Straßenverkehrsamtes vom Dezember 1980 über die Lindenstraße, Raiffeisenstraße und Ralshovener Straße geführt werden. Anliegerverkehr wie folgt definiert: „Anlieger ist jeder, der rechtliche Beziehungen zu den an die gesperrte Straße angrenzenden und nur von dort her betretbaren Grundstücken oder den auf ihnen errichteten Anlagen gleich welcher Art hat (Eigentümer, Mieter, Pächter wie Grundbesitzer, Geschäftsinhaber, Jagdpächter)“. Baulich: • Ralshovener Straße nachweislich kein Unfallschwerpunkt • bauliche Veränderungen sind nicht vorgesehen und geplant; Bodenschwellen gibt es nur an besonderen Verkehrsstellen; nämlich in Ralshoven wegen dem Kinderspielplatz und in der Herderstraße wegen dem verkehrsberuhigten Bereich. 3. Zu welchem Zeitpunkt können konkrete Maßnahmen realisiert werden? • Konkret werden bereits durch die Polizei (nach deren Aussage) Kontrollen auf der Ralshovener Straße durchgeführt und auch in Zukunft durchgeführt werden • Bauliche Veränderungen sind nicht vorgesehen. • Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen seitens des STVA Kreis Düren sind gegenwärtig nicht geplant. • Gemeinde wird ggf. korrekte Beschilderung herstellen (STVA sieht allerdings keine Falschbeschilderung)!