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Beschlusstext (Stellungnahmen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
257 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
28.09.17, 15:01
Aktualisiert
28.09.17, 15:01
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Inhalt der Datei

Eifelgemeinde Nettersheim Der Bürgermeister Nettersheim, 04.09.2017 Fb III – M/Kur Erlass einer 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Nettersheim für den Ort Frohngau im Bereich „Greußstraße“ Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB Lfd.- Betroffener BürNr. ger/Behörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Gemeinde Beschluss 1 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 20.07.2017 Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Kenntnis nehmen. 2 Gemeinde Dahlem, Schreiben vom 20.07.2017 Die vorgenannte Bauleitplanung kann gem. § 2 (2) BauGB als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten. Kenntnis nehmen. 3 Landschaftsverband Rheinland, Schreiben vom 26.07.2017 Bezogen auf Liegenschaften des LVR liegt keine Betroffenheit vor und daher werden keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme geäußert. Kenntnis nehmen. 4 e-regio GmbH & Co. KG, Mail vom 24.07.2017 Gegen das beabsichtigte Verfahren bestehen unsererseits keine Bedenken. Innerhalb des Planbereiches sind Leitungsanlagen der e-regio zur Erdgasversorgung nicht vorhanden und auch nicht geplant. Kenntnis nehmen. 5 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom 20.07.2017 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen Kenntnis nehmen. Seite 1 oder Bedenken. 6 PLEdoc GmbH, Mail vom 25.07.2017 In dem von Ihnen angefragten Bereich sind keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Kenntnis nehmen. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Gas LINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 7 Wasserverband Eifel-Rur, Schreiben vom 26.07.2017 Der betroffene Bereich liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Wasserverbandes Eifel-Rur. Daher kann unsererseits keine Stellungnahme abgegeben werden. Abwägung der Gemeinde: Der Wasserverband Eifel-Rur unterhält die Kläranlage Nettersheim-Urft, in die auch die Abwässer der Ortslage Frohngau eingeleitet werden. Aufgrund des- Kenntnis nehmen. Seite 2 sen wurde am 04.09.2017 ein Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter des Wasserverbandes Eifel-Rur geführt. Daraufhin erklärte dieser, dass er eine neue Stellungnahme bis zum 05.09.2017 liefern wird. 8 Mail vom 05.09.2017 Verbandsseitig bestehen keine Bedenken gegen den vorgesehenen Anschluss des Schmutzwassers des Bauvorhabens an die Kläranlage Urft-Nettersheim. Kenntnis nehmen. Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom 27.07.2017 Der Planbereich befindet sich über dem auf Eisenerz und Mangaerz verliehenen inzwischen erloschenen Bergwerksfelder „Engelgau“. Die letzte Eigentümerin dieser erloschenen Bergbauberechtigung ist nach meinen Kenntnissen nicht mehr erreichbar. Kenntnis nehmen. Bergbau ist im Bereich der Planfläche in den hier vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert. Aus hiesiger Sicht werden daher keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Bearbeitungshinweise: Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitenden Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den hier geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht übernommen werden. Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion des Fachinformationssystems „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnisse zur bergbaulichen Situation zu überprüfen. Details über die Zugangs- und Informationsmöglichkeiten dieses Auskunftssystems finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs „Behördenversion GDU“ 9 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 - Kampfmittelbeseitigungsdienst, Mail vom 25.07.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind Kenntnis nehmen. Seite 3 die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Kenntnis nehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. 10 Landschaftsverband Rheinland, Dezernat Gebäude und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB, Mail vom 01.08.2017 Zur Zeit liegen keine Hinweise auf Bodendenkmäler aus dem Plangebiet vor. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSCHG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Entdeckungsstätte sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Abwägung der Gemeinde: Der Hinweis wird zurückgewiesen, da dieser bereits in den Planungsunterlagen vorhanden ist. Der Hinweis wird zurückgewiesen. Kenntnis nehmen. 11 Gemeinde Blankenheim, Schreiben vom 07.08.2017 Zu dem Entwurf der 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Nettersheim für den Ort Frohngau im Bereich „Greußstraße“ wird keine Stellungnahme abgebeben, da Belange der Gemeinde Blankenheim nicht betroffen sind. 12 Erftverband, Schreiben vom 15.08.2017 Aufgrund der geologischen Verhältnisse und der Geländemorphologie im Bereich des Plangebietes ist eine Aussage über die Grundwasserverhältnisse nicht möglich. Die Grundwassersituation kann nur anhand einer Sondierung vor Ort ermittelt werden. Im Plangebiet sollten versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Seite 4 Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Zudem stellt sich die Frage, ob ein immissionsorientierter Gewässerverträglichkeitsnachweis vorliegt, da uns keine Informationen über die Einleitsituation aus Frohngau vorliegen. Abwägung der Gemeinde: Da der betroffene Bereich außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Erftverbandes liegt, sind die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnis nehmen. 13 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 22.08.2017 Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Kenntnis nehmen. 14 Kreis Euskirchen, Mail vom 24.08.2017 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Erweiterung der Satzung keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen bei Festsetzung der Satzung zu Berücksichtigen. Kenntnis nehmen. 14.1 Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen nach derzeitigem Kenntnisstand keine entsprechenden Flächen tangiert werden. Da im Rahmen der Bilanzierung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffes in Natur und Landschaft über die numerische Bewertung der Biotypen auch indirekt das Schutzgut Boden einbezogen wurde, bestehen zusammenfassend aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben. Kenntnis nehmen. Seite 5 14.2 Untere Wasserbehörde Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, wenn Folgendes Beachtung findet: Die im Plangebiet anfallenden Schmutz-/ Niederschlagswässer sind dem öffentlichen Schmutz-/Mischkanal zuzuführen. Alle Kanalisationen müssen hydraulisch ausreichend leistungsfähig sein, sämtliche Wässer schadlos abführen zu können. Beabsichtigte Versickerungen oder Einleitungen von Niederschlagswasser in ein Gewässer bedürfen vorab einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der §§ 8,9 und 10 WHG. Das Schmutzwasser ist dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen. Abwägung der Gemeinde: Hinsichtlich des Niederschlagswassers ist in die Festsetzungen folgender Hinweis aufzunehmen: „Zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sind bei den jeweiligen Bauvorhaben Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und –nutzung (z.B. Sammlung von Niederschlagswasser zur Bewässerung, z.B. in Zisternen o.ä.) vorzusehen.“ Des Weiteren wird in die Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen, dass die Zuwegungs- und Hofflächen in versickerungsförderndem Materialien wie z.B. Ökopflaster, Schotterrasen oder Rasengittersteinen anzulegen sind. Alternativ ist auch eine Einleitung in den vorhandenen Niederschlagswasserkanal möglich. Das Schmutzwasser wird entsprechend dem vorhandenen Schmutzwasserkanal in der Greußstraße über einen verlängerten Hausanschluss zugeführt. Alternativ kann das Schmutzwasser auch über einen verlängerten Hausanschluss dem Schmutzwasserkanal „Auf der Kumm“ zugeführt werden. Da die Forderung berücksichtigt wird, ist diese zur Kenntnis zu nehmen. In die Festsetzungen sind die entsprechenden Hinweise aufzunehmen. Kenntnis nehmen. 15 Industrie- und Handelskammer Aachen, Schreiben vom 28.08.2017 Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder – wo es der Fall ist – hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken. Kenntnis nehmen. 16 Ene Unternehmensgruppe, Schreiben vom 24.08.2017 Gegen den o.g. Erlass einer 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Nettersheim für den Ort Frohngau im Bereich „Greußstraße“ bestehen unsererseits keine Bedenken. Kenntnis nehmen. Seite 6