Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
257 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
28.09.17, 15:01
Aktualisiert
28.09.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Eifelgemeinde Nettersheim
Der Bürgermeister
Nettersheim, 04.09.2017
Fb III – M/Kur
Erlass einer 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Nettersheim für den Ort Frohngau im Bereich „Greußstraße“
Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB
Lfd.- Betroffener BürNr.
ger/Behörde, Träger öffentlicher Belange
Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen
Abwägung der Gemeinde
Beschluss
1
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 20.07.2017
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung
keine Bedenken.
Kenntnis nehmen.
2
Gemeinde Dahlem, Schreiben
vom 20.07.2017
Die vorgenannte Bauleitplanung kann gem. § 2 (2) BauGB als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten.
Kenntnis nehmen.
3
Landschaftsverband Rheinland,
Schreiben vom 26.07.2017
Bezogen auf Liegenschaften des LVR liegt keine Betroffenheit vor und daher
werden keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme geäußert.
Kenntnis nehmen.
4
e-regio GmbH & Co. KG, Mail
vom 24.07.2017
Gegen das beabsichtigte Verfahren bestehen unsererseits keine Bedenken.
Innerhalb des Planbereiches sind Leitungsanlagen der e-regio zur Erdgasversorgung nicht vorhanden und auch nicht geplant.
Kenntnis nehmen.
5
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom
20.07.2017
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen
Kenntnis nehmen.
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oder Bedenken.
6
PLEdoc GmbH, Mail vom
25.07.2017
In dem von Ihnen angefragten Bereich sind keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit
uns Kontakt auf.
Kenntnis nehmen.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
Gas LINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen
der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer
erneuten Abstimmung mit uns.
7
Wasserverband Eifel-Rur,
Schreiben vom 26.07.2017
Der betroffene Bereich liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Wasserverbandes Eifel-Rur. Daher kann unsererseits keine Stellungnahme abgegeben werden.
Abwägung der Gemeinde:
Der Wasserverband Eifel-Rur unterhält die Kläranlage Nettersheim-Urft, in die
auch die Abwässer der Ortslage Frohngau eingeleitet werden. Aufgrund des-
Kenntnis nehmen.
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sen wurde am 04.09.2017 ein Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter des
Wasserverbandes Eifel-Rur geführt. Daraufhin erklärte dieser, dass er eine
neue Stellungnahme bis zum 05.09.2017 liefern wird.
8
Mail vom 05.09.2017
Verbandsseitig bestehen keine Bedenken gegen den vorgesehenen Anschluss
des Schmutzwassers des Bauvorhabens an die Kläranlage Urft-Nettersheim.
Kenntnis nehmen.
Bezirksregierung Arnsberg,
Schreiben vom 27.07.2017
Der Planbereich befindet sich über dem auf Eisenerz und Mangaerz verliehenen inzwischen erloschenen Bergwerksfelder „Engelgau“. Die letzte Eigentümerin dieser erloschenen Bergbauberechtigung ist nach meinen Kenntnissen
nicht mehr erreichbar.
Kenntnis nehmen.
Bergbau ist im Bereich der Planfläche in den hier vorliegenden Unterlagen
nicht dokumentiert. Aus hiesiger Sicht werden daher keine Bedenken oder
Anregungen vorgetragen.
Bearbeitungshinweise:
Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf
Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung
Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die
fortschreitenden Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen
sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu
abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den hier geprüften
Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht übernommen werden. Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion
des Fachinformationssystems „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in
NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils
aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnisse zur bergbaulichen Situation zu
überprüfen. Details über die Zugangs- und Informationsmöglichkeiten dieses
Auskunftssystems finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs „Behördenversion GDU“
9
Bezirksregierung Düsseldorf,
Dezernat 22.5 - Kampfmittelbeseitigungsdienst, Mail vom
25.07.2017
Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen
liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf
Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann
gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind
Kenntnis nehmen.
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die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder
eine polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das
Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Kenntnis nehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
10
Landschaftsverband Rheinland,
Dezernat Gebäude und Liegenschaftsmanagement, Umwelt,
Energie, RBB, Mail vom
01.08.2017
Zur Zeit liegen keine Hinweise auf Bodendenkmäler aus dem Plangebiet vor.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden, von daher ist
diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSCHG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern)
und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde der
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen,
Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Entdeckungsstätte sind zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Abwägung der Gemeinde:
Der Hinweis wird zurückgewiesen, da dieser bereits in den Planungsunterlagen
vorhanden ist.
Der Hinweis wird zurückgewiesen.
Kenntnis nehmen.
11
Gemeinde Blankenheim,
Schreiben vom 07.08.2017
Zu dem Entwurf der 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Nettersheim für den
Ort Frohngau im Bereich „Greußstraße“ wird keine Stellungnahme abgebeben,
da Belange der Gemeinde Blankenheim nicht betroffen sind.
12
Erftverband, Schreiben vom
15.08.2017
Aufgrund der geologischen Verhältnisse und der Geländemorphologie im Bereich des Plangebietes ist eine Aussage über die Grundwasserverhältnisse
nicht möglich. Die Grundwassersituation kann nur anhand einer Sondierung
vor Ort ermittelt werden.
Im Plangebiet sollten versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw.
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Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung
von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie
u.a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen
etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Zudem stellt sich die Frage, ob ein immissionsorientierter Gewässerverträglichkeitsnachweis vorliegt, da uns keine Informationen über die Einleitsituation
aus Frohngau vorliegen.
Abwägung der Gemeinde:
Da der betroffene Bereich außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Erftverbandes liegt, sind die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnis nehmen.
13
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben
vom 22.08.2017
Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Kenntnis nehmen.
14
Kreis Euskirchen, Mail vom
24.08.2017
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Erweiterung der Satzung
keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen bei Festsetzung der
Satzung zu Berücksichtigen.
Kenntnis nehmen.
14.1
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass unter Heranziehung
des nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen
und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen
Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen nach derzeitigem Kenntnisstand keine entsprechenden Flächen tangiert werden.
Da im Rahmen der Bilanzierung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffes
in Natur und Landschaft über die numerische Bewertung der Biotypen auch
indirekt das Schutzgut Boden einbezogen wurde, bestehen zusammenfassend
aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.
Kenntnis nehmen.
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14.2
Untere Wasserbehörde
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, wenn Folgendes Beachtung findet:
Die im Plangebiet anfallenden Schmutz-/ Niederschlagswässer sind dem öffentlichen Schmutz-/Mischkanal zuzuführen. Alle Kanalisationen müssen hydraulisch ausreichend leistungsfähig sein, sämtliche Wässer schadlos abführen
zu können. Beabsichtigte Versickerungen oder Einleitungen von Niederschlagswasser in ein Gewässer bedürfen vorab einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der §§ 8,9 und 10 WHG.
Das Schmutzwasser ist dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen.
Abwägung der Gemeinde:
Hinsichtlich des Niederschlagswassers ist in die Festsetzungen folgender Hinweis aufzunehmen: „Zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung
sind bei den jeweiligen Bauvorhaben Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und –nutzung (z.B. Sammlung von Niederschlagswasser zur Bewässerung, z.B. in Zisternen o.ä.) vorzusehen.“
Des Weiteren wird in die Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen, dass die
Zuwegungs- und Hofflächen in versickerungsförderndem Materialien wie z.B.
Ökopflaster, Schotterrasen oder Rasengittersteinen anzulegen sind. Alternativ
ist auch eine Einleitung in den vorhandenen Niederschlagswasserkanal möglich.
Das Schmutzwasser wird entsprechend dem vorhandenen Schmutzwasserkanal in der Greußstraße über einen verlängerten Hausanschluss zugeführt. Alternativ kann das Schmutzwasser auch über einen verlängerten Hausanschluss dem Schmutzwasserkanal „Auf der Kumm“ zugeführt werden.
Da die Forderung berücksichtigt wird, ist diese zur Kenntnis zu nehmen.
In die Festsetzungen sind die
entsprechenden Hinweise aufzunehmen.
Kenntnis nehmen.
15
Industrie- und Handelskammer
Aachen, Schreiben vom
28.08.2017
Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft
entweder gar nicht berührt oder – wo es der Fall ist – hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken.
Kenntnis nehmen.
16
Ene Unternehmensgruppe,
Schreiben vom 24.08.2017
Gegen den o.g. Erlass einer 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Nettersheim
für den Ort Frohngau im Bereich „Greußstraße“ bestehen unsererseits keine
Bedenken.
Kenntnis nehmen.
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