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Beschlusstext (FNP)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
7,1 MB
Datum
05.09.2017
Erstellt
08.09.17, 12:01
Aktualisiert
08.09.17, 12:01
Beschlusstext (FNP)

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Inhalt der Datei

Bisherige Darstellung: FNP Gemeinde Nettersheim Geänderte Darstellung: FNP Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung PLANZEICHENERKLÄRUNG Sonstige Planzeichen Umgrenzung des Plangebietes Flächen für die Landwirtschaft Flächen für die Landwirtschaft Art der baulichen Nutzung W Änderungsbereich Wohnbauflächen ÜBERSICHT RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 BGBI. I 2004 S. 2414), zuletzt geändert durch BGBL. I S.1298 vom 29.05.2017. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GENENEHMIGUNG Der Entwicklungs-, Planung-, Bau- und Umweltausschuß hat am 14.03.2017 gem. § 2 (1) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Entwicklungs-, Planung-, Bau- und Umweltausschuß hat am 14.03.2017 die öffentliche Auslegung beschlossen. Ort und Dauer der Auslegung wurden in der Zeit vom ………………………… mit dem Hinweis ortsüblich bekanntgemacht, welche Angaben zu umweltbezogenen Informationen verfügbar sind und dass Anregungen der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Der Entwurf der FNP-Änderung hat einschließlich der Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom ………………… bis ……………… zu jedermanns Einsicht gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Dieser Plan wurde gem. § 6 BauGB am ………………………… . (Siegel) (Siegel) ......................................................, den ................... - Bürgermeister - ......................................................, den ................... - Bürgermeister - Köln, den ........................... Die Bezirksregierung BETEILIGUNG DER BÜRGER UND BEHÖRDEN BESCHLUSS BEKANNTMACHUNG DER GENENEHMIGUNG Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an der FNP-Änderung gem. § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom ………………………… ortsüblich bekanntgemacht. Die öffentliche Darlegung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB hat vom ………………… bis ………………… stattgefunden. Der Entwicklungs-, Planung-, Bau- und Umweltausschuß hat am 14.03.2017 die FNP-Änderung einschließlich der Begründung beschlossen. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme wurden gem. § 6 (5) BauGB mit dem Hinweis bekanntgemacht, dass die FNP-Änderung während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung, Bauverwaltung von jedermann eingesehen werden kann. Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057) Planzeichenverordnung (PlanzVO) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), insbesondere die §§ 1 bis 3 sowie DIN 18003; genehmigt. Zu diesem Plan gehört die Verfügung vom (Siegel) im Auftrag Mit dieser Bekanntmachung tritt die FNP-Änderung in Kraft. Die in Betracht kommenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ………………… unterrichtet und zur Äußerung im Hinblick auf die Umweltprüfung gem. § 4 (1) BauGB aufgefordert. Gemeinde Nettersheim 54. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ORTSTEIL "NETTERSHEIM" Maßstab 1 : 5.000 (Siegel) (Siegel) Stand: 12.06.2017 (Siegel) C+K Gotthardt+Knipper ......................................................, den ................... - Bürgermeister - ......................................................, den ................... - Bürgermeister - ......................................................, den ................... - Bürgermeister - INGENIEURGESELLSCHAFT mbH BERATENDE INGENIEURE