Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
7,1 MB
Datum
05.09.2017
Erstellt
08.09.17, 12:01
Aktualisiert
08.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bisherige Darstellung: FNP Gemeinde Nettersheim
Geänderte Darstellung: FNP Gemeinde Nettersheim,
54. Änderung
PLANZEICHENERKLÄRUNG
Sonstige Planzeichen
Umgrenzung des Plangebietes
Flächen für die Landwirtschaft
Flächen für die Landwirtschaft
Art der baulichen Nutzung
W
Änderungsbereich
Wohnbauflächen
ÜBERSICHT
RECHTSGRUNDLAGEN
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom
23.09.2004 BGBI. I 2004 S. 2414), zuletzt geändert durch BGBL. I S.1298
vom 29.05.2017.
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
GENENEHMIGUNG
Der Entwicklungs-, Planung-, Bau- und Umweltausschuß hat
am 14.03.2017 gem. § 2 (1) BauGB die Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen.
Der Entwicklungs-, Planung-, Bau- und Umweltausschuß
hat am 14.03.2017 die öffentliche Auslegung beschlossen.
Ort und Dauer der Auslegung wurden in der Zeit vom
………………………… mit dem Hinweis ortsüblich
bekanntgemacht, welche Angaben zu umweltbezogenen
Informationen verfügbar sind und dass Anregungen
der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Der Entwurf der FNP-Änderung hat einschließlich der
Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen in der Zeit vom ………………… bis ………………
zu jedermanns Einsicht gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
ausgelegen.
Dieser Plan wurde gem. § 6 BauGB am ………………………… .
(Siegel)
(Siegel)
......................................................, den ...................
- Bürgermeister -
......................................................, den ...................
- Bürgermeister -
Köln, den ...........................
Die Bezirksregierung
BETEILIGUNG DER BÜRGER UND BEHÖRDEN
BESCHLUSS
BEKANNTMACHUNG DER GENENEHMIGUNG
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an der FNP-Änderung
gem. § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom …………………………
ortsüblich bekanntgemacht.
Die öffentliche Darlegung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB
hat vom ………………… bis ………………… stattgefunden.
Der Entwicklungs-, Planung-, Bau- und Umweltausschuß
hat am 14.03.2017 die FNP-Änderung einschließlich
der Begründung beschlossen.
Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes sowie
Ort und Zeit der Einsichtnahme wurden gem. § 6 (5) BauGB
mit dem Hinweis bekanntgemacht, dass die FNP-Änderung
während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung,
Bauverwaltung von jedermann eingesehen werden kann.
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057)
Planzeichenverordnung (PlanzVO) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58),
insbesondere die §§ 1 bis 3 sowie DIN 18003;
genehmigt. Zu diesem Plan gehört die Verfügung vom
(Siegel)
im Auftrag
Mit dieser Bekanntmachung tritt die FNP-Änderung in Kraft.
Die in Betracht kommenden Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom …………………
unterrichtet und zur Äußerung im Hinblick auf die Umweltprüfung gem. § 4 (1) BauGB aufgefordert.
Gemeinde Nettersheim
54. ÄNDERUNG
DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
ORTSTEIL "NETTERSHEIM"
Maßstab 1 : 5.000
(Siegel)
(Siegel)
Stand: 12.06.2017
(Siegel)
C+K Gotthardt+Knipper
......................................................, den ...................
- Bürgermeister -
......................................................, den ...................
- Bürgermeister -
......................................................, den ...................
- Bürgermeister -
INGENIEURGESELLSCHAFT mbH
BERATENDE INGENIEURE