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Beschlusstext (Begründung FNP)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
692 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
08.09.17, 12:01
Aktualisiert
08.09.17, 12:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Nettersheim 54. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung gemäß § 2a des Baugesetzbuchs (BauGB) Nettersheim Bearbeiter: C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH Tränkelbachstraße 44 ⋅ 53937 Schleiden Telefon-Nr. 02444/9505-0 ⋅ E-Mail: info@gotthardt-knipper.de Stand: 12.04.2017 Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung Seite 2 Inhalt Seite 1. Ziele der Änderung 3 2. Inhalte der Änderung 4 3. 3.1 3.2 3.3 Planungsrechtliche Einordnung Landesentwicklungsplan Regionalplan Landschaftsplan 4 5 5 5 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Umweltbericht Inhalte und Ziele Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Standort Art und Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden Für den Flächennutzungsplan bedeutsame Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und Art der Berücksichtigung Die Umwelt und ihre Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz Boden und Wasser Luft, Klima Mensch Landschafts- und Ortsbild, Erholung Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Zusammenfassende Bewertung Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 5 5 5 5 5 4.6 4.6.1 4.6.2 4.6.3 4.6.4 4.6.5 4.6.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden 6 8 8 8 9 10 10 11 11 11 12 13 13 14 Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung 1. Seite 3 Ziele der Änderung In der Ortslage Nettersheim der Gemeinde Nettersheim sind derzeit kaum noch Baulücken vorhanden, welche zur kurz- bis mittelfristigen Bebauung zur Verfügung stehen. Aufgrund der regen Nachfrage nach Baugrundstücken in der Ortslage – nicht zuletzt auch von bereits ortsansässigen Personen sowie deren Familienangehörigen – ist zur Deckung des örtlichen Bedarfes die Vorbereitung weiterer Bauflächen zwingend notwendig. Bereits vor mehreren Jahren wurde das Gesamtbebauungsplangebiet G14 baurechtlich entwickelt. Der gesamte Bebauungsplan G14 gliedert sich in mehrere Teilbereiche, wobei der Teilbereich „In den sechs Morgen“ bereits erschlossen und bebaut ist. Für den südwestlich liegenden Bereich des Plangebiets stellt der Flächennutzungsplan bereits Wohngebiete dar. Die zwischen den Wohngebieten „In den sechs Morgen“ und dem südwestlichen Bereich liegende Fläche für die Landwirtschaft wurde seinerzeit aufgrund der privaten Flächennutzung städtebaulich noch nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen, ist jedoch in der Rahmenplanung entsprechend bereits berücksichtigt. Mit der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes soll grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, den Lückenschluss zwischen den Wohnbauflächen gemäß den Zielsetzungen der Rahmenplanung weiter zu entwickeln und die dringend notwendige Erweiterung weiterer Bauflächen vorzubereiten und sicherzustellen. Dafür soll im Parallelverfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes auch der Bebauungsplanes G14 geändert werden. Der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Nettersheim hat deshalb die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nettersheim G14 „Teilbereich Auf Graben“ am 14.03.2017 beschlossen. Die bisherige Darstellung der Änderungsfläche im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim weist den gesamten Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft aus. Die geplante Änderung umfasst eine Umwidmung des gesamten Änderungsbereiches in Wohnbauflächen. Die vorgesehene Änderung unterstützt die zwingend notwendige und zielorientierte Weiterentwicklung der Wohnbauflächen der Gemeinde Nettersheim in der Ortslage Nettersheim im direkten Anschluss an bereits bebaute und vorhandene Wohngebietsflächen. Die Planung orientiert sich an der Rahmenplanung für die Gebietsentwicklung in Nettersheim und soll den erkennbaren mittelfristigen Bedarf an Wohnbauflächen sicherstellen. Baulücken im Ort Nettersheim sind derzeit kaum noch vorhanden bzw. stehen für eine kurzfristige bis mittelfristige Bebauung nicht zur Verfügung, so dass aufgrund der starken Baulandnachfrage eine weitere Ausweisung von Bauflächen unumgänglich notwendig wird. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung Seite 4 Im Gegensatz dazu ist die agrarwirtschaftliche Nutzung im Ort Nettersheim in den letzten Jahren stark rückläufig und beschränkt sich nur noch auf wenige hauptberufliche landwirtschaftliche Betriebe. Die geplante Umwandlung der bisherigen landwirtschaftlichen Flächen passt sich daher der Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und der tatsächlichen Flächennutzung im Ort Nettersheim an. Die Änderung wurde mit der Landesplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) bereits besprochen und im Rahmen des Gespräches seitens der Behörde eine Zustimmung erteilt. 2. Inhalte der Änderung Die geeignete Darstellung der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem parallel durchgeführten Bebauungsplan. Im Einzelnen handelt es sich um den in der Planzeichnung dargestellten Änderungsbereich mit den darin liegenden Erweiterungen der Wohnbauflächen. Die geplante Änderungsfläche umfasst eine Größe von rd. 3,0 ha. 3. Planungsrechtliche Einordnung 3.1 Landesentwicklungsplan Das Plangebiet liegt im Innenbereich der Ortslage Nettersheim. Die Planung ist mit den maßgeblichen Zielen und Grundsätzen des am 02.02.2017 in Kraft tretenden Landesentwicklungsplans (LEP) vereinbar. 3.2 Regionalplan Der Regionalplan weist für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASP) aus. Mit der geplanten FNP-Änderung wird der Darstellung der überregionalen Planungsebene somit entsprochen. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung 3.3 Seite 5 Landschaftsplan Das Plangebiet ist im aktuellen Landschaftsplan Nettersheim als Fläche gemäß §§ 30, 34 BauGB (Innenbereich) dargestellt und gehört somit nicht zum Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 32, Nettersheim. 4. 4.1 Umweltbericht Inhalte und Ziele Der Umweltbericht bezieht sich auf den vorliegenden Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes und dessen Inhalten. Es handelt sich um die Darstellung von Bauflächen auf bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Teilflächen. In Bezug auf die Belange der Schutzgüter ist nur der Änderungsbereich von Bedeutung. Die mit den Änderungen des Flächennutzungsplanes vorbereiteten Darstellungen können durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan dort auf der Grundlage eines dazugehörigen Landschaftspflegerischen Begleitplanes ermittelt und ausgeglichen werden. 4.2 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes drängt sich keine höhere Untersuchungstiefe für bestimmte ökologisch landschaftliche Schutzgüter auf. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4.3 Standort Das Plangebiet liegt im Westen von Nettersheim zwischen den ausgewiesenen Wohnbauflächen G14 „Klosterquelle“ und G14 „Brotkiste“. 4.4. Art und Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes G14 der Gemeinde Nettersheim. Die gesamte Fläche des Änderungsbereiches befindet sich im Eigentum der Gemeinde Nettersheim. Somit ist für den Änderungsbereich kein zusätzlicher Bedarf an Grund und Boden erforderlich. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung Seite 6 Der Änderungsbereich umfasst eine Größe von rd. 3,0 ha. Bodenordnerische Maßnahmen in Form von Grundstücksteilungen und Anpassungen der Grenzen innerhalb des Plangebietes sind aus städtebaulichen Gründen mit der Umsetzung der Planung erforderlich und vorgesehen. 4.5 Für den Flächennutzungsplan bedeutsame Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und Art der Berücksichtigung Im Hinblick auf die Ziele des Umweltschutzes sind folgende Fachgesetze und -pläne von Bedeutung: Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen rechtskräftiger Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim Bebauungsplan G14 der Gemeinde Nettersheim Schutzgut Naturhaushalt und Landschaft: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Vogelschutz-Richtlinie Bundesnaturschutzgesetz Landschaftsgesetz NRW Bundesbodenschutzgesetz Wasserhaushaltgesetz Landeswassergesetz NRW Landschaftsplan Nr. 8 „Blankenheim“ Schutzgut Mensch und seine Gesundheit Bundesimmissionsschutzgesetz Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz NRW Regionalplan Regionalplan des REGIERUNGSBEZIRKS KÖLN (2016): Auf der übergeordneten Planungsebene sind für das Plangebiet sowie in allen Richtungen angrenzend großräumig „Allgemeine Siedlungsbereiche“ dargestellt. Landschaftsplan Laut Landschaftsplan Nr. 32 „Nettersheim“ des Kreises Euskirchen (2004) liegt das Bebauungsplangebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches im „Innenbereich“. Demnach liegen keine landschaftsrechtlichen Festsetzungen für das Plangebiet vor. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung Seite 7 Jenseits der L205 schließt sich der räumliche Geltungsbereich des LP mit dem Landschaftsschutzgebiet L2.2-2 an. Für das Landschaftsschutzgebiet „Hoch-fläche der Sötenicher Kalkmulde westlich und südlich Nettersheim“ wird erläutert: „Das Gebiet umfasst einen Teil der flachwelligen, intensiv landwirtschaftlich genutzten und vergleichsweise strukturarmen Hochfläche der Sötenicher Kalkmulde westlich und südlich von Nettersheim“. FFH-Gebiet Das nächstgelegene FFH-Gebiet befindet sich in knapp 500 m östlicher Entfernung bandförmig außerhalb der Ortslage Nettersheim. Es handelt sich um das Gebiet „Hänge an Urft und Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim“ (DE-5405-302). Es ist von der Regelfallvermutung nach der VV Habitatschutz (Nr.4.2.2) auszugehen, nach der „keine erhebliche Beeinträchtigung“ durch in Flächennutzungsplänen darzustellende Bauflächen und in Bebauungsplänen auszuweisende Baugebiete eintritt. Eine Ausnahme von der Regelfallvermutung ist aufgrund der Art des Vorhabens auszuschließen. Somit liegt keine Betroffenheit eines „Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung“ vor. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Boden und Grundwasser vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Aus Satz 2 des § 1a „Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz“ des BauGB leitet sich das Erfordernis einer sparsamen Versiegelung ab. Landeswassergesetz (LWG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Das Grundwasser ist als Bestandteil des Naturhaushaltes und als nutzbares Gut zu schützen. Durch mit Bebauung einhergehende Versiegelung sowie die Notwendigkeit der Niederschlagswasserbeseitigung und Abwasserbeseitigung werden Belange der genannten Gesetze berührt. Zur Niederschlagswasserbeseitigung ist § 44 Abs. 1 LWG maßgeblich. Hier besteht Bezug zu § 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Nach § 46 Abs. 1 LWG erfolgt die Abwasserbeseitigung durch die Gemeinde. Dabei gelten die Grundsätze der Abwasserbeseitigung nach § 55 WHG. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Bundesimmissionsschutzverordnung: (BImSchV) sowie DIN 18005 (Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau): Diese Grundlagen dienen dem Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, außerdem zur Vorbeugung gegenüber dem Entstehen von Immissionen. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung Seite 8 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NW): Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. 4.6 Die Umwelt und ihre Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens Da es sich um die Änderung eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes handelt, werden die Aussagen auf den Änderungsbereich beschränkt. Der Änderungsbereich liegt in einer Fläche mit bisheriger Darstellung für Flächen für die Landwirtschaft. Nach der Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes liegt die Fläche zwischen weiteren bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen. 4.6.1 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz Die das Plangebiet weitgehend einnehmenden, intensiv genutzten Grünlandflächen sind von mäßiger Wertigkeit für die biologische Vielfalt. Potentiell höherwertige Gehölzstrukturen sind in geringem Umfang am Westrand und Nordrand des Gebietes vorhanden. Die Erhaltung oder der Ausgleich wird in der weitergehenden Planung (Bebauungsplan) bewertet und berücksichtigt. Die intensiv beweideten und mäßig artenarmen Grünlandflächen beherbergen ein relativ kleines und ubiquitäres Arteninventar. Der Verlust von Biotopen bzw. Biotopfunktionen wird im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans erfasst, bilanziert und ausgeglichen. Gesetzlich geschützte Biotope oder sonstige nicht wiederherstellbare Biotope sind nicht betroffen. Das Gebiet liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Landschaftsplans. Auf der Grundlage der Artenschutzprüfung (Stufe 1) wurden in der ASP 2 planungsrelevante Arten untersucht, die potentiell im Untersuchungsgebiet vorkommen können, da für diese Arten nicht auszuschließen ist, dass Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG bei Umsetzung des Planvorhabens ausgelöst werden können. Durch die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen im Umfeld / Gemeindegebiet ist ein vorgezogener Ausgleich grundsätzlich möglich. Die Erfordernis und der Umfang eines Ausgleichs werden bei der detaillierten Bauleitplanung berücksichtigt. Auf dieser Grundlage werden die artenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung 4.6.2 Seite 9 Boden und Wasser Laut Bodenkarte (GEOLOGISCHER DIENST 2004) sind in dem schwach geneigten Plangebiet Typische Braunerden (z.T. mit Terra fusca bzw. Terra rossa-Relikten) ausgebildet. In der „Karte der schutzwürdigen Böden“ (GEOLOGISCHER DIENST 2004) sind sie nicht bewertet. Sie sind grund- und stauwasserfrei, die ökologische Feuchtestufe ist mit „mäßig frisch bis trocken“ angegeben. Sie sind relativ flachgründig über dem Festgestein ausgebildet, weisen mittlere Bodenwertzahlen auf und gelten als „ungeeignet zur Versickerung“. Dies wird durch aktuelle hydrogeologische Untersuchungen (GEOTECHNIK WEST 2017) bestätigt. Die Entwässerung der Fläche soll im Trennsystem erfolgen. Das Schmutzwasser wird über Anschluss an einen vorhandenen Schmutzwasserkanal abgeführt. Niederschlagswässer sollen der Urft zugeleitet werden. Eine Anschlussmöglichkeit besteht an die vorhandene Regenwasserkanalisation des bereits erschlossenen Teilbereiches des BPlangebietes im Norden. Damit kann eine relativ ortsnahe Einleitung in ein Gewässer nach §44 LWG realisiert werden. Oberflächengewässer sind durch die Planung nicht betroffen. Bodenversiegelung und –umlagerung bewirken den Verlust bzw. die Einschränkung weiterer natürlicher Bodenfunktionen. Diese Veränderung ist jedoch vor dem Hintergrund bestehender relativ intensiver Grünlandnutzung inklusive vorhandener Drainagen unerheblich. Die Planung hat in Bezug auf die Böden deshalb nur eine geringe Auswirkung. Minimierungsmaßnahmen können im Rahmen der weiterführenden Bauleitplanung definiert werden und sind dann zu beachten. Die Baugrundbeschaffenheit des Plangebietes wurde im Zuge eines Bodengutachtens durch das Büro Geotechnik West im Gutachten vom 05.03.2017 bewertet. Das Gutachten umfasst auch die Einstufung der Böden in Homogenbereiche und Aussagen zu eventuellen Kontaminationen im Plangebiet. Im Ergebnis waren danach sowohl die Ober- / Ackerböden als auch die unterlagernden Verwitterungsbildungen des Grundgebirges in der organoleptischen Ansprache der Bohrproben frei von visuellen und geruchlichen Verunreinigungen. Auch den Schürfproben wurden keine Hinweise auf Verunreinigungen des Baugrunds festgestellt. Die dem Gutachter vorliegenden Erkenntnisse und Erkundungsergebnisse zeigten keine Verdachtsmomente auf Verunreinigungen im Baugrund. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung 4.6.3 Seite 10 Luft, Klima Seiner Lage nach gehört das Untersuchungsgebiet zum subatlantischen Klimabereich, der durch unbeständige Wetterlagen mit verhältnismäßig milden Wintern und kühlen Sommern geprägt ist. Typisch sind starke Luftbewegungen, Unbeständigkeit der Witterung sowie Niederschläge zu allen Jahreszeiten. Die nächstgelegene Klimastation des Deutschen Wetterdienstes ist in Simmerath (Eifel) 30 km entfernt. Bei der klimatischen Situation dürfte es sich aufgrund der Situation am vorhandenen locker bebauten Siedlungsrand um ein Freilandklima handeln. Südlich und nördlich des Änderungsbereiches sind bereits im Flächennutzungsplan Wohnbauflächen dargestellt. Die nördliche Fläche ist örtlich auch bereits bebaut. Makroklimatische Auswirkungen sind aufgrund der Dimension der Veränderung nicht zu erwarten. Bedingt durch die Nutzung als Wohnbaufläche ist eine Betroffenheit der durch Rechtsverordnung zu Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität durch das Vorhaben nicht zu erwarten. 4.6.4 Mensch Verkehr Die durch das Wohngebiet produzierten zusätzlichen Verkehre sind vom bestehenden Verkehrsnetz problemlos aufnehmbar. Öffentliche Einrichtungen, wie Kindergarten, Schule, Bahnhof usw. sind fußläufig erreichbar. Lärm Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr auf das Plangebiet werden in einem Immissionsschutzgutachten (TÜV NORD SYSTEMS GMBH & CO.KG 2017) bewertet. Die Ergebnisse des Gutachtens müssen bei der weiteren Bauleitplanung berücksichtigt werden. Der notwendige Schutz bezüglich der hier relevanten Geräuschemissionen aus der L205 wird in der Regel durch die heutzutage bereits aus Energieeinspargründen vorzusehenden Fenster eingehalten. Darüber hinausgehende Maßnahmen dienen nur der Abschirmung der Außenbereiche der Grundstücke und können im Zuge der Bauleitplanung und Umsetzung der Planung in der Örtlichkeit problemlos realisiert werden. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung 4.6.5 Seite 11 Landschafts- und Ortsbild, Erholung Da das Ortsbild des vorhandenen Siedlungsrandes nicht von dörflichen, sondern ausschließlich von neueren Wohnsiedlungsstrukturen, Sportplatz und Schule geprägt ist, wird das Orts- bzw. Landschaftsbild nicht nachteilig verändert. Da es bisher nicht erschlossen ist, sich in der Nähe der L 205 befindet und die vielfältigen Strukturen entlang des Urfttales die Erholungssuchenden auf sich ziehen, ist das Plangebiet für die Erholungsnutzung ohne relevante Bedeutung. Durch die Reduzierung der Flächen für die Landwirtschaft ist gegenüber der bisherigen örtlichen Situation im Hinblick auf potentielle Belästigungen durch die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung am Siedlungsrand der Ortslage Nettersheim eine Verbesserung verbunden. 4.6.6 Kultur- und Sachgüter Denkmäler sind im Gebiet nicht vorhanden. Bodendenkmäler sind nach Auskunft der Unteren Denkmalbehörde des Kreises Euskirchen nicht bekannt (Mitt. per e-Mail vom 8.5.2017). Da keine konkreten Untersuchungen vorliegen, verweist die Behörde jedoch darauf, dass „bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde der Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland ….unverzüglich zu melden sind“. Im Raum typischerweise vorkommende Ackerterrassen, die als besondere kulturhistorische Landschaftsformen anzusehen sind, sind im Plangebiet weder vorhanden (KREIS EUSKIRCHEN 2017) noch in der weitgehend ebenen Lage bei fehlender Ackernutzung zu erwarten. 4.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die über die Einzelschutzgüter berücksichtigten Wirkungen hinaus sind keine weiteren Umweltauswirkungen durch Wechselwirkungen zu erwarten. 4.8 Zusammenfassende Bewertung Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz Die im Plangebiet derzeit vorhandenden ubiquitären Tier- und Pflanzenarten sowie die biologische Vielfalt werden durch das Planvorhaben nicht relevant beeinträchtigt. Das potentielle Vorkommen weniger planungsrelevanter Vogelarten wird in der Artenschutzprüfung Stufe 2 geklärt. Unter Berücksichtigung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und zusätzlicher Beachtung eines empfohlenen Zeitfensters für die Baufeldfreimachung kann eine Betroffenheit planungsrelevanter Tierarten nach § 44 BNatSchG durch das Vorhaben somit ausgeschlossen werden. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung Seite 12 Die durch die geplante Änderung verbundenen Eingriffe in Flora und Vegetation sind im Zuge einer detaillierten Eingriffsbilanzierung und Ermittlung des Kompensationsbedarfes festzustellen und gemäß dem Ergebnis der Bewertung auszugleichen. Schutzgut Boden und Wasser Die Auswirkungen auf den Boden bestehen in Versiegelung und Umlagerung. Durch den fachgerechten Umgang mit dem Boden sowie Pflanzfestsetzungen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan resultiert vor dem Hintergrund der mäßig intensiven Nutzung im Ausgangszustand insgesamt eine geringe bis mittlere Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. Die versiegelungsbedingte Verminderung der Grundwasserneubildung ist von geringer bis mittlerer Erheblichkeit. Es findet keine Grundwasserbenutzung im Sinne des Gesetzes statt. Luft, Klima Durch die verbleibenden Gartenflächen eines Wohngebietes bleibt ein Freilandklima weitgehend erhalten. Mit der geplanten Wohnbaunutzung des Änderungsbereiches ist eine Betroffenheit von Immissionsgrenzwerten zur Einhaltung der bestmöglichen Luftqualität nicht zu befürchten. Mensch, Kultur- und Sachgüter, Landschafts- und Ortsbild, Erholung Nachteilige Veränderungen der Landschaft in ihrem Landschafts- bzw. Ortsbild auch bezüglich der Erholungsfunktion sind nicht zu erwarten. Relevante Lärmbelastungen durch und auf das Wohngebiet sind nicht zu erwarten. Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen. Fazit Unter Berücksichtigung der aufgeführten (und zum Teil im Bebauungsplan festzusetzenden) umweltrelevanten Maßnahmen ist das Planvorhaben insgesamt mit keiner oder einer geringen Erheblichkeit der Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter verbunden. 4.9 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung In diesem Fall würde die Fläche zunächst weiter als Grünland genutzt. Eine mittelfristige Umsetzung einer nach Regionalplan möglichen Nutzung als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Siedlungsentwicklung in C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung Seite 13 Nettersheim wahrscheinlich. Eine relevante Aufwertung des Biotoppotentials ist durch die ortsnahe Lage und die benachbarte L205 sowie den benachbarten Sportplatz mit entsprechender Störung bzw. Nutzungsdruck nicht zu erwarten. 4.10 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Im Rahmen der weiterführenden Detailplanung des Bebauungsplanes sind Detailuntersuchungen hinsichtlich der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen und Minimierungsmaßnahmen erforderlich, um nachteilige Umweltauswirkungen der Planungen zu kompensieren. Gemäß den bisherigen Einschätzungen sind empfindliche Nutzungseinschränkungen oder nicht auszugleichende Eingriffe nicht zu erwarten. 4.11 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die Methodik zur Erarbeitung des Umweltberichtes orientiert sich im Wesentlichen an der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c des Baugesetzbuches. Ergänzend wurde der „Kleine Leitfaden zum Umweltbericht“ des BUNDES DEUTSCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (BDLA) (2007) berücksichtigt. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal-argumentativ. Dabei werden „keine“, „geringe“, „mittlere“ und „hohe“ Erheblichkeit unterschieden, auch wenn die letzten beiden Kategorien nicht auftreten. Zusätzlich stützt sich die Bewertung auf vorliegende Gutachten (z.B. Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Bewertung nach LANUV-Verfahren (RASKIN 2017a), Schallgutachten und Artenschutzprüfung Stufe I) und vorliegende Kartenwerke/ Infosysteme (z.B. Bodenkarte NRW, LANUV-Informationssystem), die im Rahmen der darin behandelten Schutzgüter aufgeführt werden. Darüber hinaus basieren die Bewertungen auf Einschätzungen aufgrund von Erfahrungswerten. Unterstützend konnten vorliegende Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde (bezüglich des Nachbargebietes „Brotkiste“) sowie der Denkmalbehörde verwertet werden. Die zur Einschätzung der Luftqualität heranzuziehende nächstgelegene Station zur Überwachung der Luftqualität befindet sich in ca. 30 km nordwestlicher Entfernung in Simmerath (LANUV 2017b). Aufgrund der großen Entfernung lassen sich keine Rückschlüsse auf die Verhältnisse im Plangebiet ziehen. Jedoch steht auch weiterhin keine näher gelegene Station zur Verfügung, so dass keine neueren Erkenntnisse für das Plangebiet genutzt werden können. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Gemeinde Nettersheim, 54. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Nettersheim, Bereich Ortsteil Nettersheim Begründung 4.12 Seite 14 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Die Überwachung erheblicher Auswirkungen ist Inhalt des § 4c BauGB. Ziel des so genannten Monitoring ist es, erhebliche Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen oder frühzeitig zu ermitteln, um unter Umständen Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Da die Umweltauswirkungen weitgehend durch die zulässige Nutzung geprägt sind, werden die Maßnahmen zur Überwachung im Wesentlichen die Überprüfung der Einhaltung der Inhalte und Festsetzungen des späteren Bebauungsplanes umfassen. Dies betrifft insbesondere die aus der Art und dem Maß der Detailplanung resultierenden Beeinträchtigungen bestimmter Umweltbelange. Dies erfolgt über die Kontrollinstrumente der Bauordnung. Nettersheim, __________ Aufgestellt: Gemünd, 14.06.2017 Gemeinde Nettersheim C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH _________________________________ _________________________________ (Dipl.-Ing. Wilfried Claesgens) ______________________________ C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden