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Beschlusstext (BPlan)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
2,0 MB
Datum
05.09.2017
Erstellt
08.09.17, 12:01
Aktualisiert
08.09.17, 12:01
Beschlusstext (BPlan)

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3 S 407 I RECHTSGRUNDLAGEN 329 269 WA1 II 43 Stamm d=0,2 5 Stamm d=0,15 0,4 0,8 328 KW ZEICHENERKLÄRUNG 1. Art der baulichen Nutzung 364 I 318 IF 375 (in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung) Baugesetzbuch - BauGB - i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) 2. ED BauNVO-) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) 3. Verordnung die Ausarbeitung der 90-) vom 18.12.1990 (BGBl. I. S. 58) 4. Gemeindeordnung S. 270) 5. Bauordnung das Land Nordrhein Westfalen (Landesbauordnung -BauO NRW(GV. NRW. S. 256) 319 9 326 376 Stamm d=0,05 17 Stamm d=0,05 Stamm d=0,05 325 Stamm d=0,15 182 der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (§9 Abs.1 Nr.1 BauGB) 0,4 Grundflächenzahl 0,8 Geschoßflächenzahl II Stamm d=0,05 15 20 C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH Einzel- und Doppelhäuser zulässig ED Offene Bauweise o 383 Stamm d=0,05 14 (§9 Abs.1 Nr.2 BauGB) Baugrenze Entwurfsbearbeitung: Stamm d=0,05 Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß Bauweise, Baulinien, Baugrenzen VERFAHRENSVERMERKE 324 Stamm d=0,05 0,4 398 Allgemeines Wohngebiet WA Maß der baulichen Nutzung das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW Stamm d=0,05 16 WA1 II 18 Stamm d=0,15 und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 -PlanzV (§9 Abs.1 Nr.1 BauGB) Maximal Traufhöhe 41 0,8 42 40 43 ED priv . 13 44 Schleiden, den ..............20.... ........................................................................... Dipl.-Ing. Wilfried Claesgens Fuß we g 39 Verkehrsflächen 45 193 38 46 12 Maximal Firsthöhe Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden sind mit der erforderlichen Genauigkeit dargestellt und stimmen mit (§9 Abs.1 Nr.11 BauGB) Öffentliche Straßenverkehrsflächen 37 47 Straßenbegrenzungslinie 48 36 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Euskirchen, den ..............20.... ......................................................................... 11 Grünflächen 35 10 (§5 Abs.2 Nr.5 BauGB) priv. 34 Euskirchen, den ..............20.... ......................................................................... Private Grünflächen L2 05 9 183 33 2 Abs. 1 in Verbindung mit 8 8 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§9 Abs.1 Nr.20, Nr.25 und Abs.6 BauGB) 32 0,4 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 0,8 6 ED 30 5 29 194 4 18 Flur 15 19 3 28 20 Anpflanzung von Bäumen Nettersheim, den ..............20.... WA1 II 7 507,25 507,31 507,50 507,78 508,09 508,22 508,30 508,38 508,46 508,54 508,62 508,69 508,68 508,61 508,55 508,51 508,45 507,34 506,87 506,40 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 505,93 505,46 504,99 504,64 504,48 504,52 504,61 504,70 504,79 504,88 504,96 504,92 504,84 504,76 504,68 504,59 504,53 504,43 504,22 504,06 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 508,19 507,69 507,19 506,69 506,19 505,69 505,19 504,74 504,15 503,72 503,55 503,47 503,39 Anpflanzung von Sträuchern ......................................................................... ......................................................................... (Ratsmitglied) Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen (§9 Abs.1 Nr.17 BauGB) Der Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes vom ..............20.... wurde am Fläche für Aufschüttungen Nettersheim, den ..............20.... Sonstige Festsetzungen und Darstellungen ......................................................................... Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§9 Abs.7 BauGB) Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung z.B. von Baugebieten oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes 27 2 Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmte am ..............20.... diesem Bebauungsplan mit Mögliche Grundstückseinteilung zu und beschloss die 21 26 1 Baugrenze mit besonderen Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (§9 Abs.1 Nr.24 BauGB) 191 22 25 23 0,4 1 Nettersheim, den ..............20.... WA2 II 0,8 ......................................................................... ......................................................................... (Ratsmitglied) 24 Gradientenhöhen (Straßenplanung) Allgemeine Darstellungen ED 184 95 Auf Graben 49 Dieser Bebauungsplan mit hat 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) nach Bekanntmachung vom 126 vorhandenes Gebäude, mit Hausnummer Flurstücksnummer Flurstücksgrenze Nettersheim, den ..............20.... 50 Flurgrenze Höhenlage in Meter über NHN (NormalHöhenNull) ......................................................................... WA3 II 0,4 Höhenlinien 51 0,8 Dieser Bebauungsplan mit 52 hat 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) nach Bekanntmachung vom ED Nettersheim, den ..............20.... 53 Fu ßw eg ......................................................................... Dieser Bebauungsplan ist 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den 4 und 28 der Gemeindeordnung das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) am ..............20.... (in der durch ___________ Eintragungen Fassung) vom Rat der Gemeinde Nettersheim als Satzung beschlossen worden. 185 268 Nettersheim, den ..............20.... C+K Gotthardt+Knipper ......................................................................... ......................................................................... (Ratsmitglied) INGENIEURGESELLSCHAFT mbH BERATENDE INGENIEURE 267 A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 6.0 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB) 1.3 Innerhalb des allgemeinen Wohngebiets sind entlang der zu den jeweils 2,0 m breite anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Entlang der seitlichen zu den sind jeweils 1,5 m breite anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. 1.4 1.5 Die von aneinander gebauten sind mit der gleichen Dachneigung und dem gleichen Dacheindeckungsmaterial nach Struktur und Farbton auszubilden. In diesen sind je angefangene 1 ein oder eine Laubhecke entsprechend der nachstehenden Artenliste zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. sind je angefangene 100 der ein Obstbaum oder ein Baum 1. Ordnung entsprechend der nachstehenden Artenliste zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. 1.6 Auf Dachfirst nicht Art der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB) 6.1 1.1 1.2 Das allgemeine Wohngebiet wird in die Teilgebiete WA 1, WA 2 und WA 3 gegliedert. 2.0 Maß der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB) 2.1 Die maximale festgesetzte nicht mit Dachoberkante. jeweils bezogen auf den Bezugspunkt, darf die Dabei ist die die Nutzungsschablone im Plan der Schnittkante der 6.2 6.3 Die maximale jeweils bezogen auf den Bezugspunkt, darf die Nutzungsschablone im Plan In den als zum Anpflanzen von und festgesetzten ist je angefangene 1 ein oder eine Laubhecke entsprechend der nachstehenden Artenliste zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Anzupflanzende Wurzelballenoberkante). sein. haben Die Dachdeckung ist in anthrazitfarbigen bis schwarzen Dachziegeln, unglasiert oder in Naturschiefer 3.0 Kampfmittel Beim 1.7 von der Erd-Bauarbeiten sind aus die Arbeiten sofort einzustellen und die die Polizeidienststelle/Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung montierte Solar- und Photovoltaikanlagen sind allgemein Sie den jeweiligen Sie sind in der Farbgebung der jeweiligen im Rahmen der anzugleichen. Sie die gleiche Neigungsrichtung wie die entsprechende beim Pflanzen mindestens 1,5 m hoch zu sein (gemessen ab haben beim Pflanzen zweimal verschult und mindestens 0,80 m hoch zu 6.4 Artenliste: Bei einer Doppelhausbebauung ist jeweils bezogen auf den Bezugspunkt, ist der oberste Punkt der beide 4.0 Niederschlagswasser Zur Entlastung der Kanalisation durch starken wird empfohlen, bei Niederschlagswassersammlung und -nutzung Bezugspunkt: Die Bestimmung der maximalen dem bezieht sich auf die zugeordneten der Abfallwirtschaft Bodenmaterialien sind in Abstimmung mit der Unteren 12 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Einfriedungen 2.1 Einfriedungen sind als Staketenzaun, Laubhecke, Trockenmauer oder Maschendraht (dieser nur in Kombination Sollten Anhaltspunkte und die ist eine durchwurzelbare Bodenschicht 12 Abs. 2 Bundesbodenschutzverordnung Bodenverunreinigungen bestehen, ist der Boden vom Bauherrn vor Einbau Mit dieser Bekanntmachung wurde ebenfalls auf die Vorschriften der Der Bebauungsplan hat am ..............20.... Rechtskraft erlangt. Strauchgehölze: 2.2 der (siehe Nutzungsschablone) 2.2 19 (4) Bau NVO sind nicht Einfriedungen entlang der Grenze der sind maximal bis zu einer von 0,80 m 7.0 Nettersheim, den ..............20.... Vorsorgender Bodenschutz Baubedingte mechanische 3.0 7.0 Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB) Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (§9 (1) Nr. 24 BauGB) 3.0 An 3.2 4.0 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen (§9 (1) Nr. 4 BauGB) 4.1 12 (6) BauNVO in Verbindung mit 23 (5) BauNVO sind Garagen sowie gleichzeitig als Garagenzufahrt dienen, nur innerhalb der 4.2 Vor geschlossenen Garagen ist im Bereich einzuhalten. Bei der Zufahrt festgesetzt. die nicht und deren An den betreffenden Fassaden sind nach Bauteile von dergestalt dass schalltechnische Nachweise zum Schutz gegen der DIN 4109 im Hochbau, Anforderungen und Ausgabe November 1989, in den November 1989, Hrsg.: DIN Deutsches Institut Normung e.V., in Verbindung mit der VDI-Richtlinie 2719 von Fenstern und August 1987, Hrsg.: Deutsches Institut Normung e.V., werden Dabei ist der III der Tabelle 8 ein Mindestabstand von 5,0 m zur (Carports) ist im Bereich der Zufahrt ein ist bei der Errichtung von die angrenzend an den durch xxxxxx gekennzeichneten Baugrenzen von diesen oder in einem Winkel bis zu diesen angeordnet und auf die angrenzenden der L205 ausgerichtet sind, werden Mindestanforderungen an den passiven Schallschutz 4.3 Bei 4.4 Ausnahmsweise einzelne im Bereich zwischen der und der vorderen Baugrenze zugelassen werden, auch wenn diese nicht gleichzeitig als Garagenzufahrt dienen, soweit 4.5 Nebenanlagen und Einrichtungen Die externe Kompensation die Eingriffe im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfolgt in der Gemarkung Nettersheim, Flur 13 auf dem 184 durch die Extensivierung von Dazu ist auf der Mahd ist 1-2 x pro Jahr nicht vor dem 15. Juli 1.0 - des erforderlichen Umfangs der ist die entsprechende Umsetzung auf von 17.806 erforderlich. Diese sollen mit einer gleichartigen im Rahmen einer weiteren Bebauungsplanung der Gemeinde Nettersheim am Rand gegeneinander versetzte zugelassen werden. Dacheinschnitte sind nicht Ausnahmsweise sind in den allgemeinen Wohngebieten im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1.2 Dachaufbau- und -ausbauten bei Sattel-, Walm- und sind nur bei eingeschossigen Sie sind nur wenn sie von mindestens 1 m breiten umgeben und als Einzelgauben ausgebildet sind, deren Breite das nicht und deren Summen der nicht mehr als 1/3 der betragen darf. Die Eindeckung der Gauben hat im Material der Dachdeckung oder in Naturschiefer zu erfolgen. Auf einer Dachseite Dachgauben und nur in einer Ebene liegen und nicht angeordnet werden. Artenschutz 9.0 der potentiell betroffenen Heimische Baumaterialien Es wird empfohlen, heimische und nachwachsende bzw. Baumaterialien wie z. B. Holz, Lehm oder Bruchstein zu verwenden. bzw. ortstypische 10.0 Werbeanlagen Das Anbringen von Werbeanlagen pro Betriebseinheit ist auf max. 0,5 begrenzt. Werbeanlagen innerhalb der Werbeverbotszone und mit Wirkung zur L 205 sind Werbeanlagen innerhalb der der gesonderten Zustimmung der 28 i.V.m. 25 StrWG). sind Werbeanlagen nur an der der Leistung und nur bis zur jeweiligen Anlagen der bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom Rand der den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit hin so abzuschrirmen, dass Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder Bodendenkmalpflege Mit der Rechtsverbindlichkeit der Beim Auftreten das LVR Amt bisherigen Bebauungsplanes Nettersheim G14, die den Geltungsbereich der 5. Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere oder Bodendenkmalpflege im Rheinland, Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: Bodendenkmal und Fundstelle sind 2.0 unter 11.0 Aufhebung bisheriger Festsetzungen Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (§9 (1) Nr. 6 BauGB) Ausnahmsweise 8.0 Eventuelle Beleuchtung ist zur anderweitig abgelenkt werden. 5.1 5.2 und das Befahren / Betreten der D. Hinweise Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 5.0 C. Externe Kompensationsmaßnahmen gem. § 9 (1a) i. V. m. § 1a (3) BauGB B. Festsetzungen auf der Grundlage von § 9 (4) BauGB und § 86 (4) BauO NRW 4.6 innerhalb des allgemeinen Wohngebiets sind als Nutz- oder Baufeldfreimachungen (Beseitigung der Vegetation) Zur einer 1.0 DIN ......................................................................... (Carports) und von 14 (1) BauNVO sind auch auf den nicht des Oberbodens sind durch fachgerechten Umgang Grundstücksfreiflächen Die nicht 3.1 zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes Erdbebenzonen Das Plangebiet befindet sich der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Untergrund). Die in der 01 N 4149 des Anzeigeverfahrens mit Hinweis auf die Auslegung des Anfüllungen / Bodeneinbau Im Rahmen der Neuanlage von herzustellen. Aufzubringende 2.0 Im Auftrage ......................................................................... 5.0 6.0 Obstbäume: Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Walnuss, Quitte (jew. Lokalsorte) im Bereich der gemessen in und zur Verringerung der nachfolgenden den jeweiligen Bauvorhaben zur (z. B. Anlage von Sammlung von nur ein einheitliches Fassadenmaterial Bäume: Hainbuche, Feldahorn, Sommerlinde, Eberesche Bebauungsplan Nettersheim G14 5. Änderung Bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z. B. Rammarbeiten, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) wird eine vorherige Sicherheitsdetektion empfohlen. Bauschutthaltige oder ogranoleptisch Die maximale bzw. der First. GEMEINDE NETTERSHEIM (AZ.: ________________________) Fassaden die Gestaltung der sind nur Ziegel, Putz, Naturstein, Holz oder konstruktives Fachwerk Hierbei sind Ziegel nur ohne glasierte und im Normalformat Putze sind ohne modische in oder mit zu verwenden. Glasierte oder metallische (Ausnahme: bewitterte Zinkbleche), Waschbeton oder Platten (Ausnahme: Naturschiefer) sind ausgeschlossen. Auffinden des Bebauungsplanes Nettersheim G14 treten Teile des der Bebauungsplanes 12.0 DIN-Normen Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Vorschriften finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie bei der Gemeinde Nettersheim, 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim, der eingesehen und auch die Beuth-Verlag GmbH 44 Abs. 3 1 und 2 und den Abs. 4 sowie Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Maßstab 1: 500 215 Abs. 1 Planstand: 13.07.2017 - Offenlage ÜBERSICHT M. 1:10.000