Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
2,0 MB
Datum
05.09.2017
Erstellt
08.09.17, 12:01
Aktualisiert
08.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
3
S
407
I
RECHTSGRUNDLAGEN
329
269
WA1 II
43
Stamm
d=0,2
5
Stamm
d=0,15
0,4
0,8
328
KW
ZEICHENERKLÄRUNG
1.
Art der baulichen Nutzung
364
I
318
IF
375
(in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung)
Baugesetzbuch - BauGB - i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
2.
ED
BauNVO-) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132)
3.
Verordnung
die Ausarbeitung der
90-) vom 18.12.1990 (BGBl. I. S. 58)
4.
Gemeindeordnung
S. 270)
5.
Bauordnung
das Land Nordrhein Westfalen (Landesbauordnung -BauO NRW(GV. NRW. S. 256)
319
9
326
376
Stamm
d=0,05
17
Stamm
d=0,05
Stamm
d=0,05
325
Stamm
d=0,15
182
der Bekanntmachung vom 01.03.2000
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB)
0,4
Grundflächenzahl
0,8
Geschoßflächenzahl
II
Stamm
d=0,05
15
20
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH
Einzel- und Doppelhäuser zulässig
ED
Offene Bauweise
o
383
Stamm
d=0,05
14
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB)
Baugrenze
Entwurfsbearbeitung:
Stamm
d=0,05
Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
VERFAHRENSVERMERKE
324
Stamm
d=0,05
0,4
398
Allgemeines Wohngebiet
WA
Maß der baulichen Nutzung
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
Stamm
d=0,05
16
WA1 II
18
Stamm
d=0,15
und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 -PlanzV
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB)
Maximal Traufhöhe
41
0,8
42
40
43
ED
priv
.
13
44
Schleiden, den ..............20.... ...........................................................................
Dipl.-Ing. Wilfried Claesgens
Fuß
we
g
39
Verkehrsflächen
45
193
38
46
12
Maximal Firsthöhe
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden
sind mit der erforderlichen Genauigkeit dargestellt und stimmen mit
(§9 Abs.1 Nr.11 BauGB)
Öffentliche Straßenverkehrsflächen
37
47
Straßenbegrenzungslinie
48
36
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Euskirchen, den ..............20.... .........................................................................
11
Grünflächen
35
10
(§5 Abs.2 Nr.5 BauGB)
priv.
34
Euskirchen, den ..............20.... .........................................................................
Private Grünflächen
L2
05
9
183
33
2 Abs. 1 in Verbindung mit
8
8 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
(§9 Abs.1 Nr.20, Nr.25 und Abs.6 BauGB)
32
0,4
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
0,8
6
ED
30
5
29
194
4
18
Flur 15
19
3
28
20
Anpflanzung von Bäumen
Nettersheim, den ..............20....
WA1 II
7
507,25
507,31
507,50
507,78
508,09
508,22
508,30
508,38
508,46
508,54
508,62
508,69
508,68
508,61
508,55
508,51
508,45
507,34
506,87
506,40
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
505,93
505,46
504,99
504,64
504,48
504,52
504,61
504,70
504,79
504,88
504,96
504,92
504,84
504,76
504,68
504,59
504,53
504,43
504,22
504,06
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
508,19
507,69
507,19
506,69
506,19
505,69
505,19
504,74
504,15
503,72
503,55
503,47
503,39
Anpflanzung von Sträuchern
......................................................................... .........................................................................
(Ratsmitglied)
Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die
Gewinnung von Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen
(§9 Abs.1 Nr.17 BauGB)
Der Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes vom ..............20.... wurde am
Fläche für Aufschüttungen
Nettersheim, den ..............20....
Sonstige Festsetzungen und Darstellungen
.........................................................................
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
(§9 Abs.7 BauGB)
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung z.B. von Baugebieten oder
Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes
27
2
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmte am ..............20.... diesem Bebauungsplan mit
Mögliche Grundstückseinteilung
zu und beschloss die
21
26
1
Baugrenze mit besonderen Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen
(§9 Abs.1 Nr.24 BauGB)
191
22
25
23
0,4
1
Nettersheim, den ..............20....
WA2 II
0,8
......................................................................... .........................................................................
(Ratsmitglied)
24
Gradientenhöhen (Straßenplanung)
Allgemeine Darstellungen
ED
184
95
Auf Graben
49
Dieser Bebauungsplan mit
hat
3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) nach
Bekanntmachung vom
126
vorhandenes Gebäude, mit Hausnummer
Flurstücksnummer
Flurstücksgrenze
Nettersheim, den ..............20....
50
Flurgrenze
Höhenlage in Meter über NHN (NormalHöhenNull)
.........................................................................
WA3 II
0,4
Höhenlinien
51
0,8
Dieser Bebauungsplan mit
52
hat
3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) nach
Bekanntmachung vom
ED
Nettersheim, den ..............20....
53
Fu
ßw
eg
.........................................................................
Dieser Bebauungsplan ist
10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den
4 und 28 der Gemeindeordnung
das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) am ..............20.... (in der durch ___________ Eintragungen
Fassung) vom Rat der
Gemeinde Nettersheim als Satzung beschlossen worden.
185
268
Nettersheim, den ..............20....
C+K Gotthardt+Knipper
......................................................................... .........................................................................
(Ratsmitglied)
INGENIEURGESELLSCHAFT mbH
BERATENDE INGENIEURE
267
A. Planungsrechtliche Festsetzungen
1.0
6.0
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
(§9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB)
1.3
Innerhalb des allgemeinen Wohngebiets sind entlang der
zu den
jeweils 2,0 m breite
anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Entlang der
seitlichen
zu den
sind jeweils 1,5 m breite
anzulegen
und dauerhaft zu unterhalten.
1.4
1.5
Die
von aneinander gebauten
sind mit der gleichen Dachneigung und dem
gleichen Dacheindeckungsmaterial nach Struktur und Farbton auszubilden.
In diesen
sind je angefangene 1
ein
oder eine Laubhecke entsprechend der
nachstehenden Artenliste zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
sind je angefangene 100
der
ein Obstbaum oder ein Baum 1. Ordnung entsprechend der nachstehenden Artenliste zu
pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
1.6
Auf
Dachfirst nicht
Art der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB)
6.1
1.1
1.2
Das allgemeine Wohngebiet wird in die Teilgebiete WA 1, WA 2 und WA 3 gegliedert.
2.0
Maß der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB)
2.1
Die maximale
festgesetzte
nicht
mit Dachoberkante.
jeweils bezogen auf den Bezugspunkt, darf die
Dabei ist die
die
Nutzungsschablone im Plan
der Schnittkante der
6.2
6.3
Die maximale
jeweils bezogen auf den Bezugspunkt, darf die
Nutzungsschablone im Plan
In den als
zum Anpflanzen von
und
festgesetzten
ist je angefangene 1
ein
oder eine Laubhecke entsprechend der nachstehenden Artenliste zu pflanzen und
dauerhaft zu unterhalten.
Anzupflanzende
Wurzelballenoberkante).
sein.
haben
Die Dachdeckung ist in anthrazitfarbigen bis schwarzen Dachziegeln, unglasiert oder in Naturschiefer
3.0
Kampfmittel
Beim
1.7
von
der Erd-Bauarbeiten sind aus
die Arbeiten sofort einzustellen und die
die
Polizeidienststelle/Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung
montierte Solar- und Photovoltaikanlagen sind allgemein
Sie
den jeweiligen
Sie sind in der Farbgebung der jeweiligen
im Rahmen der
anzugleichen. Sie
die gleiche Neigungsrichtung wie die entsprechende
beim Pflanzen mindestens 1,5 m hoch zu sein (gemessen ab
haben beim Pflanzen zweimal verschult und mindestens 0,80 m hoch zu
6.4
Artenliste:
Bei einer Doppelhausbebauung ist
jeweils bezogen auf den Bezugspunkt, ist der oberste Punkt der
beide
4.0
Niederschlagswasser
Zur Entlastung der Kanalisation durch starken
wird
empfohlen,
bei
Niederschlagswassersammlung und -nutzung
Bezugspunkt:
Die Bestimmung der maximalen
dem
bezieht sich auf die
zugeordneten
der
Abfallwirtschaft
Bodenmaterialien sind in Abstimmung mit der Unteren
12 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die
Einfriedungen
2.1
Einfriedungen sind als Staketenzaun, Laubhecke, Trockenmauer oder Maschendraht (dieser nur in Kombination
Sollten Anhaltspunkte
und
die
ist eine durchwurzelbare Bodenschicht
12 Abs. 2 Bundesbodenschutzverordnung
Bodenverunreinigungen bestehen, ist der Boden vom Bauherrn vor Einbau
Mit dieser Bekanntmachung wurde ebenfalls auf die Vorschriften der
Der Bebauungsplan hat am ..............20.... Rechtskraft erlangt.
Strauchgehölze:
2.2
der
(siehe Nutzungsschablone)
2.2
19 (4) Bau NVO sind nicht
Einfriedungen entlang der Grenze der
sind maximal bis zu einer
von 0,80 m
7.0
Nettersheim, den ..............20....
Vorsorgender Bodenschutz
Baubedingte mechanische
3.0
7.0
Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB)
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen
(§9 (1) Nr. 24 BauGB)
3.0
An
3.2
4.0
Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen (§9 (1) Nr. 4 BauGB)
4.1
12 (6) BauNVO in Verbindung mit
23 (5) BauNVO sind Garagen sowie
gleichzeitig als Garagenzufahrt dienen, nur innerhalb der
4.2
Vor
geschlossenen
Garagen ist im Bereich
einzuhalten. Bei
der
Zufahrt
festgesetzt.
die nicht
und deren
An den betreffenden Fassaden sind nach
Bauteile von
dergestalt
dass schalltechnische Nachweise zum Schutz gegen
der
DIN 4109
im Hochbau, Anforderungen und
Ausgabe November 1989,
in
den
November 1989, Hrsg.: DIN Deutsches Institut
Normung e.V., in Verbindung mit der
VDI-Richtlinie 2719
von Fenstern und
August 1987, Hrsg.: Deutsches
Institut
Normung e.V.,
werden
Dabei ist der
III
der Tabelle 8
ein Mindestabstand von 5,0 m zur
(Carports) ist im Bereich der Zufahrt ein
ist bei der Errichtung von
die angrenzend an den durch xxxxxx gekennzeichneten Baugrenzen von diesen
oder in einem Winkel bis
zu diesen angeordnet und auf die angrenzenden
der L205 ausgerichtet sind, werden Mindestanforderungen an den passiven Schallschutz
4.3
Bei
4.4
Ausnahmsweise
einzelne
im Bereich zwischen der
und der
vorderen Baugrenze zugelassen werden, auch wenn diese nicht gleichzeitig als Garagenzufahrt dienen, soweit
4.5
Nebenanlagen und Einrichtungen
Die externe Kompensation
die Eingriffe im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfolgt in der Gemarkung
Nettersheim, Flur 13 auf dem
184 durch die Extensivierung von
Dazu ist auf der
Mahd ist 1-2 x pro Jahr nicht vor dem 15. Juli
1.0
-
des erforderlichen Umfangs der
ist die entsprechende Umsetzung auf
von 17.806
erforderlich. Diese sollen
mit einer gleichartigen
im Rahmen einer weiteren Bebauungsplanung der Gemeinde Nettersheim am
Rand
gegeneinander versetzte
zugelassen werden. Dacheinschnitte sind nicht
Ausnahmsweise sind in den allgemeinen Wohngebieten im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes
1.2
Dachaufbau- und -ausbauten bei Sattel-, Walm- und
sind nur bei eingeschossigen
Sie sind nur
wenn sie von mindestens 1 m breiten
umgeben und als
Einzelgauben ausgebildet sind, deren Breite das
nicht
und deren Summen der
nicht mehr als 1/3 der
betragen darf. Die Eindeckung der Gauben hat im Material
der Dachdeckung oder in Naturschiefer zu erfolgen. Auf einer Dachseite
Dachgauben und
nur in einer Ebene liegen und nicht
angeordnet werden.
Artenschutz
9.0
der potentiell betroffenen
Heimische Baumaterialien
Es wird empfohlen, heimische und nachwachsende bzw.
Baumaterialien wie z. B. Holz, Lehm oder Bruchstein zu verwenden.
bzw. ortstypische
10.0 Werbeanlagen
Das Anbringen von Werbeanlagen pro Betriebseinheit ist auf max. 0,5
begrenzt. Werbeanlagen innerhalb der
Werbeverbotszone und mit Wirkung zur L 205 sind
Werbeanlagen innerhalb der
der gesonderten Zustimmung der
28 i.V.m. 25
StrWG).
sind Werbeanlagen nur an der
der Leistung und nur bis zur jeweiligen
Anlagen der
bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen
vom
Rand der
den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit
hin so abzuschrirmen, dass Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder
Bodendenkmalpflege
Mit der Rechtsverbindlichkeit der
Beim Auftreten
das LVR Amt
bisherigen Bebauungsplanes Nettersheim G14, die den Geltungsbereich der 5.
Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere
oder
Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:
Bodendenkmal und Fundstelle sind
2.0
unter
11.0 Aufhebung bisheriger Festsetzungen
Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (§9 (1) Nr. 6 BauGB)
Ausnahmsweise
8.0
Eventuelle Beleuchtung ist zur
anderweitig abgelenkt werden.
5.1
5.2
und das Befahren / Betreten der
D. Hinweise
Äußere Gestaltung baulicher Anlagen
1.1
5.0
C. Externe Kompensationsmaßnahmen gem. § 9 (1a) i. V. m.
§ 1a (3) BauGB
B. Festsetzungen auf der Grundlage von § 9 (4) BauGB und § 86 (4)
BauO NRW
4.6
innerhalb des allgemeinen Wohngebiets sind als Nutz- oder
Baufeldfreimachungen (Beseitigung der Vegetation)
Zur
einer
1.0
DIN
.........................................................................
(Carports) und von
14 (1) BauNVO sind auch auf den nicht
des Oberbodens sind durch fachgerechten Umgang
Grundstücksfreiflächen
Die nicht
3.1
zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes
Erdbebenzonen
Das Plangebiet befindet sich
der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der
Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der
Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Untergrund). Die in der 01 N 4149
des Anzeigeverfahrens mit Hinweis auf die
Auslegung des
Anfüllungen / Bodeneinbau
Im Rahmen der Neuanlage von
herzustellen. Aufzubringende
2.0
Im Auftrage
.........................................................................
5.0
6.0
Obstbäume:
Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Walnuss, Quitte (jew. Lokalsorte)
im Bereich der
gemessen in
und zur Verringerung der nachfolgenden
den
jeweiligen
Bauvorhaben
zur
(z. B. Anlage von
Sammlung von
nur ein einheitliches Fassadenmaterial
Bäume:
Hainbuche, Feldahorn, Sommerlinde, Eberesche
Bebauungsplan
Nettersheim G14
5. Änderung
Bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z. B. Rammarbeiten,
Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) wird eine vorherige Sicherheitsdetektion empfohlen.
Bauschutthaltige oder ogranoleptisch
Die maximale
bzw. der First.
GEMEINDE NETTERSHEIM
(AZ.: ________________________)
Fassaden
die Gestaltung der
sind nur Ziegel, Putz, Naturstein, Holz oder konstruktives Fachwerk
Hierbei sind Ziegel nur ohne glasierte
und im Normalformat
Putze sind ohne
modische
in
oder mit
zu verwenden. Glasierte
oder metallische
(Ausnahme: bewitterte Zinkbleche), Waschbeton oder Platten (Ausnahme:
Naturschiefer) sind ausgeschlossen.
Auffinden
des Bebauungsplanes Nettersheim G14 treten Teile des
der Bebauungsplanes
12.0 DIN-Normen
Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Vorschriften finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung
geltenden Fassung Anwendung. Sie
bei der Gemeinde Nettersheim,
2, 53947
Nettersheim-Zingsheim,
der
eingesehen und auch
die Beuth-Verlag GmbH
44 Abs. 3
1 und 2 und den Abs. 4 sowie
Gemarkung Nettersheim, Flur 15
Maßstab 1: 500
215 Abs. 1
Planstand: 13.07.2017 - Offenlage
ÜBERSICHT
M. 1:10.000