Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
1,0 MB
Datum
05.09.2017
Erstellt
08.09.17, 12:01
Aktualisiert
08.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Umweltp l a n u n g und
Umweltberatung GbR
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Titel:
Bebauungsplan G14 Teilbereich „Auf Graben“
der Gemeinde Nettersheim
Stand:
13.07.2017
Auftraggeber:
Gemeinde Nettersheim
Ansprechpartner/in:
Frau Alina Kurth
Auftrag vom:
16. Mai 2017
Projekt-Nr.:
37-17
Auftragnehmer:
raskin, Umweltplanung und Umweltberatung GbR
Projektbearbeitung:
Kartographie:
Dipl.-Geogr. Anja Werfling
Dipl.-Geogr. Adelheid Wagenknecht
Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin
Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen
Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de
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LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim
I
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1
Veranlassung ..............................................................................................1
2
Vorgehensweise .........................................................................................1
3
3.1
3.2
3.3
3.4
Aktueller Zustand von Natur und Landschaft ..........................................2
Lage und Größe des Plangebietes ...............................................................2
Naturräumliche Grundlagen..........................................................................3
Biotoptypen...................................................................................................3
Landschaftsbild und Naherholung ................................................................4
4
Planerische und rechtliche Vorgaben.......................................................4
5
Beschreibung des Vorhabens ...................................................................5
6
Auswirkungen auf Natur und Landschaft.................................................6
7
Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ......................8
8
Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft .....9
9
Ausgleichsmaßnahmen............................................................................10
10
Quellen.......................................................................................................12
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LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim
Dokumentation
Foto-Dokumentation
Karten
Karte 1:
Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 2.000)
II
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LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim
1
1 Veranlassung
Die Gemeinde Nettersheim plant die Entwicklung eines etwa 3 ha großen Wohngebietes auf Freiflächen am westlichen Ortsrand (Abb. 1). Es ist eine Bebauung
mit freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern mit einer Erschließung
über das bereits realisierte unmittelbar nordwestlich angrenzende Wohngebiet
(Teilbereich „Zur Klosterquelle“ des Bebauungsplans G14) vorgesehen. Gleichzeitig sollen fußläufige Anbindungen nach Südosten zur Höhenstraße ermöglicht
werden.
Die raskin Umweltplanung und -beratung GbR wurde am 16.5.2017 mit der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans zum Teilbereich des Bebauungsplans beauftragt.
2
Vorgehensweise
Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Abarbeitung
der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG erfolgt auf
Grundlage der Methode „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ des LANUV (2008).
Unter Anwendung dieser Methode erfolgt eine sachgerechte Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft sowie der aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriffe.
Auf Grundlage einer am 26.04. und 12.6.2017 durchgeführten Biotoptypenkartierung wurden die im Eingriffsraum vorhandenen Biotoptypen (Lebensräume) bewertet.
Der Einzelflächenwert eines Biotoptyps ergibt sich durch Multiplikation des Biotopwerts
mit der Flächengröße und dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes durch die
Summenbildung der Einzelflächenwerte.
Die Realisierung des Vorhabens führt in den überwiegenden Fällen zu einem Ersatz der
bestehenden Biotoptypen durch andersartige Lebensräume. Die Subtraktion des Gesamtflächenwertes B nach der Rekultivierung von dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes ergibt die Gesamtbilanz. Sie stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der
Kompensation dar.
Die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung werden kartographisch bzw. tabellarisch dargestellt. Als Grundlage zur Kartenerstellung diente der digitale Katasterplan.
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Aktueller Zustand von Natur und Landschaft
3.1 Lage und Größe des Plangebietes
Das annähernd rechteckige Bebauungsplangebiet, das derzeit als Weidefläche
genutzt wird, hat eine Größe von knapp 3 ha. Die schwach nach Südosten geneigte Fläche liegt zwischen 500 und 510 m+NN unmittelbar an der L 205 (Abb.
1). Am nördlichen Rand des Plangebietes schließt das Wohngebiet „Zur Klosterquelle“ an. Im Nordosten befindet sich ein Sportplatz, der von einem Gehölzbestand umgeben ist. Im Osten setzen sich die intensiv genutzten Weideflächen des
Plangebietes hangabwärts fort bis zum Höhenweg, wo das Schulgelände der örtlichen Hauptschule derzeit den Siedlungsrand bildet. Im Süden grenzt eine Ackerfläche an, die von der Bauleitplanung zum Teilbereich „Brotkiste“ des Bebauungsplans G14 erfasst wird.
Abb. 1: Lage des Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DTK 10).
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3.2 Naturräumliche Grundlagen
Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit der Sötenicher Kalkmulde (Nr. 276.0) (GLÄSSER 1978). Dabei befindet sich das Plangebiet im Randbereich der geologischen Mulde, wo mergelige Ausgangsgesteine zu Schiefern,
Sandsteinen und Grauwacken übergehen. Laut Bodenkarte (GEOLOGISCHER
DIENST 2004) sind in dem schwach geneigten Plangebiet Typische Braunerden
(z.T. mit Terra fusca bzw. Terra rossa-Relikten) ausgebildet. In der „Karte der
schutzwürdigen Böden“ (GEOLOGISCHER DIENST 2004) sind sie nicht bewertet. Sie
sind grund- und stauwasserfrei, die ökologische Feuchtestufe ist mit „mäßig frisch
bis trocken“ angegeben. Sie sind relativ flachgründig über dem Festgestein ausgebildet, weisen mittlere Bodenwertzahlen auf und gelten als „ungeeignet zur
Versickerung“.
3.3 Biotoptypen
Der größte Teil des Plangebietes unterliegt einer für die Höhenlage relativ intensiven Grünlandnutzung (Karte 1, Dok.-Foto 1). Durch intensive Beweidung und Tritt
ist die Vegetation relativ artenarm ausgebildet. Die Ränder der Grünlandfläche
bzw. die randlichen Wegeparzellen werden von grasdominierten Ruderalfluren,
teilversiegelten Wegen und von Ackernutzung eingenommen. Im Westen reicht
der Traufbereich eines Böschungsgehölzes teilweise randlich in das Plangebiet.
Im Norden befindet sich eine junge Baumreihe aus heimischen Gehölzarten
(Ahorn, Eiche) (Foto 2).
Nachfolgend werden die im Betrachtungsraum für die Eingriffsregelung befindlichen Biotoptypen benannt und nach dem LANUV-Verfahren (2008) bewertet.
Intensivweide, artenarm (EB, xd2), Biotopwert 3 Punkte.
Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %, Stangenholz
(BF90, ta3), Biotopwert 6 Punkte.
Saum-, Ruderalflur (grasreich) (K, neo4), Biotopwert 4 Punkte.
Teilversiegelte Wege (VF1), Biotopwert 1 Punkt.
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend (HA0, aci), Biotopwert 2 Punkte.
Damit umfasst das Plangebiet überwiegend Biotoptypen geringerer Wertigkeit für
die Biotopfunktion.
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3.4 Landschaftsbild und Naherholung
Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes wird im Wesentlichen von großen, wenig strukturierten Ackerflächenflächen sowie Straßen im Süden und Westen geprägt. Im Norden und Osten prägen die von Wohnbebauung, Schule und
Sportplatz dominierten Siedlungsstrukturen Nettersheims das Bild.
Eine Erholungsnutzung des Plangebietes findet mangels Erschließung nicht statt.
Allerdings ermöglicht es bisher noch zumindest von Norden den Blick in die freie
Landschaft.
4 Planerische und rechtliche Vorgaben
Der Regionalplan des Regierungsbezirks Köln (2016) stellt für das Plangebiet sowie in allen Richtungen angrenzend und im Zusammenhang mit der Ortschaft
Nettersheim „Allgemeine Siedlungsbereiche“ dar.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das Plangebiet „Flächen
für die Landwirtschaft“ dar. Sie schließen westlich und östlich an gleichartige Darstellungen an. Nördlich und südlich sind bereits „Wohnbauflächen“ dargestellt, die
weiteren Teilbereichen des B-Plan G14 entsprechen. Mit der geplanten FNPÄnderung wird der Darstellung der übergeordneten Planungsebene entsprochen.
Laut Landschaftsplan (LP) „Nettersheim“ des Kreises Euskirchen (2004) liegt das
Bebauungsplangebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches im „Innenbereich“. Demnach liegen keine landschaftsrechtlichen Festsetzungen für das Plangebiet vor. Jenseits der L205 schließt sich der räumliche Geltungsbereich des LP
mit dem Landschaftsschutzgebiet L2.2-2 an. Für das Landschaftsschutzgebiet
„Hochfläche der Sötenicher Kalkmulde westlich und südlich Nettersheim“ wird erläutert: „Das Gebiet umfasst einen Teil der flachwelligen, intensiv landwirtschaftlich genutzten und vergleichsweise strukturarmen Hochfläche der Sötenicher Kalkmulde
westlich und südlich von Nettersheim“.
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5 Beschreibung des Vorhabens
Im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist gemäß dem Bebauungsplanentwurf der C + K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH (2017) eine
Bebauung in offener Bauweise mit freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern vorgesehen. Rechtsverbindlich und damit maßgeblich für die Eingriffsregelung ist die Darstellung als „Allgemeines Wohngebiet“ mit der Grundflächenzahl
(GRZ) 0,4. Die überbaubaren Flächen werden durch die Baugrenzen so markiert,
dass die im Gebiet befindlichen bzw. unmittelbar angrenzenden Gehölzstrukturen
inklusive ihrer Traufbereiche weitgehend außerhalb dieser Flächen bleiben. Auf
der Grundlage privatrechtlicher Regelungen werden für die einzelnen Grundstücke der Erhalt bzw. in Einzelfällen die die Verpflanzung der vorhandenen Bäume
gesichert. Es entstehen 5 streifen- bzw. ringförmige Baufelder von 18-25 m Breite.
Entlang der L 205 wird eine private Grünfläche in einer Breite von 6 m festgesetzt,
in die eine Lärmschutzwand /Wall integriert werden.
Zur Minimierung baubedingter Bodenveränderungen ist die Getrenntlagerung des
Oberbodens und kulturfähigen Unterbodens während der Baumaßnahmen durchzuführen (Festsetzung des Wiederauftrags von Oberboden und kulturfähigem Unterboden auf dem jeweiligen Grundstück unter Beachtung der entsprechenden
DIN-Vorschriften). Ein Teil des Bodenaushubs wird zur Errichtung des Lärmschutzwalles verwendet.
Die Erschließung erfolgt von Norden über die beiden vorhandenen Straßen des
Wohngebietes „Zur Klosterquelle“ („In den Sechs Morgen“ und „Zur Klosterquelle“), so dass insgesamt eine ringförmige Erschließung, auch im Zusammenhang
mit dem südlich anschließenden Bebauungsplangebiet „Brotkiste“, ermöglicht
wird. Die Erschließungsstraßen werden als „öffentliche Straßenverkehrsflächen“
in einer Breite von 7 m festgesetzt. Am Ostrand des Plangebietes werden zwei
zum Höhenweg bestehende Wegeverbindungen als „Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung“ (hier Fußweg) in einer Breite von 5 m und mit versickerungsfähigem Material festgesetzt.
Für die privaten Grundstücke erfolgen Pflanzfestsetzungen heimischer Arten, die
sowohl Baumpflanzungen pro angefangene 100 m² Grundstücksfläche als auch
Strauch- bzw. Heckenpflanzungen an seit- und rückwärtigen Grundstücksgrenzen
umfassen. Ein Teil (25 %) des sehr umfangreich festgesetzten Gehölzbestandes
wird auf dem Lärmschutzwall konzentriert und durch weitere Baumpflanzungen
heimischer Arten ergänzt, so dass sich hier ein dichter Gehölzstreifen lebensraumtypischer Arten innerhalb der Privatgärten entwickelt, dessen Erhalt über privatrechtliche Regelungen gesichert wird.
Die entsprechend des Bebauungsplanentwurfes geplanten bzw. aufgrund der
Festsetzungen zu erwartenden Biotop- bzw. Nutzungstypen (nach dem LANUV-
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6
Verfahren 2008) (Karte 1) werden im Folgenden erläutert. Dabei wird auf Grundlage der rechtsverbindlichen GRZ von 0,4 (bei Ausschluss einer 50%igen Überschreitung nach BauNVO) für den Bereich der WA-Darstellung ein „worst-case“
angenommen:
Allgemeines Wohngebiet (WA), Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen entsprechend der GRZ 0,4: Es resultiert der Biotopwert 0 für 40 % der WAFläche.
Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten (Zier- und Nutzgarten, HJ, ka4/6):
Aufgrund der umfangreichen Pflanzfestsetzungen für heimische Gehölze kann ein
Gartenbiotop mit dem Biotopwert 3 für 60% der WA-Fläche angesetzt werden.
Gärten/ Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, geringes mittleres Baumholz (BD3 100, ta 1-2): Die auf dem geplanten Lärmschutzwall
vorgesehene baumreiche Bepflanzung aus heimischen Gehölzen hat den Biotopwert 7 Punkte.
Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 % (BF90, ta1-2): Die
zum Erhalt festgesetzte Baumreihe am nordöstlichen Plangebietsrand wird den
Biotopwert 7 Punkte haben.
Verkehrsflächen, versiegelt (VF0): Die Straßenverkehrsflächen haben aufgrund
der Vollversiegelung keinen Biotopwert (0 Punkte).
Verkehrsflächen, teilversiegelt (VF1): Die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung haben aufgrund des versickerungsfähigen Belags den Biotopwert 1.
6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Mit der Realisierung des Bebauungsplans sind potentiell bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen verbunden, die nachfolgend aufgeführt werden:
Anlagebedingte Wirkungen
- Lebensraumverlust der im Plangebiet auftretenden Biotoptypen (Intensivgrünland, Ruderalbiotope) durch Versiegelung.
- Verlust bzw. Beeinträchtigung von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen
des Bodens durch Versiegelung bzw. Teilversiegelung und
- Ersatz von Intensivgrünland und Ruderalbiotopen sowie in geringem Umfang
Gehölzen durch Gartenbiotope.
Diese anlagebedingten Wirkungen sind auf das Plangebiet beschränkt.
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Die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen ist auch unter Berücksichtigung der
GRZ von 0,4, von Eingriffsrelevanz. Insgesamt wird angestrebt, dass der Eingriff
in den Boden im Rahmen des Ausgleichs für den Eingriff in die Biotopfunktion
multifunktional ausgeglichen wird.
Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist in unmittelbarem Anschluss an
vorhandene Wohnbebauung bei der gleichartigen Ausgestaltung nicht zu befürchten.
Baubedingte Wirkungen
Von den Baumaßnahmen können zeitlich begrenzte Störungen akustischer und
optischer Art ausgehen (Baulärm und Bewegung von Menschen und Maschinen),
die allerdings aufgrund der Vorbelastungen in ihrer Wirkintensität und Reichweite
vernachlässigbar sind.
Die baubedingten Eingriffe sind unter Beachtung der o.g. Vorgehensweise bei der
Zwischenlagerung von Boden überwiegend zeitlich begrenzt und von entsprechend untergeordneter Rolle. Sie beschränken sich auf Baulärm und ggf. Staubemissionen bei trockenen Bodenverhältnissen über maximal einige Monate. Sie
haben insgesamt keine Eingriffsqualität.
Betriebsbedingte Wirkungen
Vom „Betrieb“ des Wohngebietes gehen vermehrte akustische und optische Störungen aus. Die Bewohner des neuen und vorhandenen angrenzenden Wohngebietes werden Nutzer im Rahmen einer stillen Erholungsnutzung des Umfeldes
sein.
Die Wohnnutzung der Grundstücke mit entsprechenden zusätzlichen Verkehren
geht nicht über das ortsübliche Maß hinaus, zumal eine fußläufige Anbindung an
den Bahnhof Nettersheim gegeben ist. Neben der L 205 und unmittelbar neben
den vorhandenen Wohngebieten sowie im Umfeld der Hauptschule und des
Sportplatzes ist keine erhebliche Zunahme der Störungen zu erwarten.
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7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
und des Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung folgende Maßnahmen berücksichtigt:
(1) Erhalt des Gehölzbestandes
Der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wird durch privatrechtliche Regelungen zu Erhalt bzw. Verpflanzung gesichert. Ergänzt wird dies durch entsprechende Festlegung der Baugrenzen.
(2) Schonung des Gehölzbestandes während der Bauphase
Während der Bauphase sind die zu erhaltenden Bäume inklusive ihrer Traufbereiche auch zum Schutz des Wurzelbereichs mit einer Auszäunung zu versehen („Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen“ gemäß DIN 18.920).
(3) Begrenzung der Versiegelung
Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl auf 0,4 für das WA wird der Versiegelungsgrad deutlich begrenzt. Die Fußwege werden mit versickerungsfähigen Materialien festgesetzt.
(4) Baufeldfreimachung
Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote (z.B. auch für die übrigen
europäischen Vogelarten) nach § 44 I BNatSchG wird vorsorglich durch die
Durchführung einer Baufeldfreimachung (Beseitigung der Vegetation) außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der potentiell betroffenen Arten ergibt sich ein Zeitfenster von 1. August
bis 28. Februar für die Baufeldfreimachung.
(5) Schaffung von zwei fußläufigen Anbindungen an den Ortskern
Durch diese kurzen Anbindungen an Ortskern, Schule und Bahnhof werden
geeignete Voraussetzungen zur Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs geschaffen.
(6) Wahrung des Landschaftsbild- / Ortsbildcharakters
Die Festsetzungen zur Grundflächenzahl, Gebäudeform und -höhe sowie die
Pflanzfestsetzungen sorgen dafür, dass der Charakter des Ortsbildes am
Ortsrand von Nettersheim gewahrt bleibt.
Die verbleibenden Eingriffe sind unvermeidbar und werden im folgenden Kapitel
bilanziert.
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8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft
Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes beträgt nach der Methode des
LANUV (2008) 89.488 Punkte. Der Gesamtflächenwert des Plangebietes beträgt
nach der Realisierung des Bauvorhabens im Planzustand 53.877 Punkte. Es resultiert ein Kompensationsdefizit von 35.611 Punkten (Tab. 1).
Tab. 1: Eingriffsbilanzierung
Flächengröße
(m²)
Wert
Flächenwert
28.149
3
84.447
Saum-, Ruderalflur (grasreich) (K, neo4)
700
4
2.800
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend (HA0,
aci),
730
2
1.460
Teilversiegelte Flächen (Schotterweg) (VF1)
301
1
301
80
6
480
Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen
Ist-Zustand
Intensivweide, artenarm (EB, xd2)
Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %,
Stangenholz (BF90, ta3)
Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes
29.960
89.488
Plan-Zustand
9.896
0
0
14.194
3
42.582
Gärten/ Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen >
70 %, geringes - mittleres Baumholz (BD3 100, ta 1-2)
905
7
6.305
Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %
(BF90, ta1-2)
650
7
4.550
Verkehrsfläche, teilversiegelt (VF1)
410
1
410
3.905
0
0
Allgemeines Wohngebiet, Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen (VF0) entsprechend der GRZ 0,4
Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten (HJ, ka4/6)
Verkehrsfläche, versiegelt (VF0)
Gesamtflächenwert B des Planzustandes
Gesamtbilanz B-A
29.960
53.877
- 35.611
Für den Aspekt des Landschaftsbildes ist aufgrund der fehlenden Eingriffserheblichkeit kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich.
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9 Ausgleichsmaßnahmen
Da aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich
sind (RASKIN 2017), sind die Ausgleichsmaßnahmen im Umfang von
35.611 Punkten nur zum Ausgleich des Eingriffs in die Biotopfunktion zu konzipieren. Dieses können beispielsweise Maßnahmen zur Extensivierung von Grünland,
zur Umwandlung von Acker in Grünland, zur Entwicklung von Gehölzstrukturen
oder eine Kombination dieser Maßnahmen sein. In der Regel sind sie geeignet
gleichzeitig den Eingriff in den Boden zu kompensieren.
In Abstimmung mit der UNB und der Biologischen Station des Kreises Euskirchen
soll eine gemeindeeigene Fläche in der Gemarkung Nettersheim, Flur 13, Flurstück 184 (Gesamtgröße des Flurstücks 99.987 m²) durch Extensivierung der
Grünlandnutzung aufgewertet werden (Abb. 2).
Abb. 2: Lage der Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 184 (im räumlichen Zusammenhang mit einer weiteren Ausgleichsfläche für den B-Plan „Marmagen F7“ der Gemeinde
Nettersheim).
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LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim
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Unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes der noch relativ intensiv genutzten Mähwiese lässt sich eine Aufwertung um 2 Punkte pro m² erreichen. Dazu ist
auf der Grundlage einer vertraglichen Regelung zukünftig auf Düngung (organische und mineralische) zu verzichten. Die Mahd ist 1-2 x pro Jahr nicht vor dem
15. Juli durchzuführen und das Befahren / Betreten der Flächen (z.B. für Arbeitsgänge wie Abschleppen, Walzen etc.) ist zwischen dem 1. April und 14. Juli nicht
gestattet. Durch die Maßnahmen wird unter den vorliegenden pedologischen Voraussetzungen mittelfristig die Entwicklung einer artenreichen Magerwiese erreicht.
Zur Erfüllung des erforderlichen Umfangs der Ausgleichsmaßnahmen ist die entsprechende Umsetzung auf einer Flächengröße von 17.806 m² erforderlich. Diese
sollen räumlich gebündelt (auf einer Größe von insgesamt 3,2 ha) mit einer
gleichartigen Maßnahme im Rahmen einer weiteren Bebauungsplanung der Gemeinde Nettersheim am südwestlichen Rand des Flurstücks erfolgen.
Aachen, den 13. Juli 2017
Dipl.-Geogr. A. Werfling
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12
10 Quellen
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2016): Regionalplan Teilbereich Aachen. http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/
regionalplanung/aktueller_regionalplan/teilabschnitt_aachen/index.html;
letzter
Zugriff am 9.6.2017.
BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. – Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), i.d.
Fassung vom 1.3.2010.
C+ K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH (2017): Bebauungsplanentwurf mit
Begründung zum B-Plan Stand 29. Mai 2017, i.A. der Gemeinde Nettersheim.
GEMEINDE NETTERSHEIM (1974): Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim.
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BK 50 – Karte der schutzwürdigen
Böden. 2. überarb. Auflage. - Selbstverlag, Krefeld.
GLÄSSER, E. (1978): Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. – Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Bonn - Bad Godesberg.
KREIS
EUSKIRCHEN
(2004):
Landschaftsplan
Nettersheim;
https://www.kreis-euskrirchen.de/umwelt/natur_und_landschaftsschutz/
landschaftsplan_nettersheim.php; letzter Zugriff am 9.6.2017.
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. – Recklinghausen.
RASKIN GbR (2017): Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP) - Bebauungsplan G14
Teilbereich „Auf Graben“ der Gemeinde Nettersheim. Gutachten i.A. der Gemeinde
Nettersheim.
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LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim
Dokumentation
Foto-Dokumentation (2 Fotos)
Karten
Karte 1: Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 2.000)
13
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LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim …………….Dok.
Foto 1: Intensivweide nimmt den größten Teil des Plangebietes ein.
Foto 2: Junge Baumreihe am nördlichen Rand des Plangebietes wird in Privatgärten integriert.
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