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Beschlusstext (LPB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
1,0 MB
Datum
05.09.2017
Erstellt
08.09.17, 12:01
Aktualisiert
08.09.17, 12:01

Inhalt der Datei

raskin Umweltp l a n u n g und Umweltberatung GbR Landschaftspflegerischer Begleitplan Titel: Bebauungsplan G14 Teilbereich „Auf Graben“ der Gemeinde Nettersheim Stand: 13.07.2017 Auftraggeber: Gemeinde Nettersheim Ansprechpartner/in: Frau Alina Kurth Auftrag vom: 16. Mai 2017 Projekt-Nr.: 37-17 Auftragnehmer: raskin, Umweltplanung und Umweltberatung GbR Projektbearbeitung: Kartographie: Dipl.-Geogr. Anja Werfling Dipl.-Geogr. Adelheid Wagenknecht Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim I INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Veranlassung ..............................................................................................1 2 Vorgehensweise .........................................................................................1 3 3.1 3.2 3.3 3.4 Aktueller Zustand von Natur und Landschaft ..........................................2 Lage und Größe des Plangebietes ...............................................................2 Naturräumliche Grundlagen..........................................................................3 Biotoptypen...................................................................................................3 Landschaftsbild und Naherholung ................................................................4 4 Planerische und rechtliche Vorgaben.......................................................4 5 Beschreibung des Vorhabens ...................................................................5 6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft.................................................6 7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ......................8 8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft .....9 9 Ausgleichsmaßnahmen............................................................................10 10 Quellen.......................................................................................................12 raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim Dokumentation Foto-Dokumentation Karten Karte 1: Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 2.000) II raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 1 1 Veranlassung Die Gemeinde Nettersheim plant die Entwicklung eines etwa 3 ha großen Wohngebietes auf Freiflächen am westlichen Ortsrand (Abb. 1). Es ist eine Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern mit einer Erschließung über das bereits realisierte unmittelbar nordwestlich angrenzende Wohngebiet (Teilbereich „Zur Klosterquelle“ des Bebauungsplans G14) vorgesehen. Gleichzeitig sollen fußläufige Anbindungen nach Südosten zur Höhenstraße ermöglicht werden. Die raskin Umweltplanung und -beratung GbR wurde am 16.5.2017 mit der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans zum Teilbereich des Bebauungsplans beauftragt. 2 Vorgehensweise Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG erfolgt auf Grundlage der Methode „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ des LANUV (2008). Unter Anwendung dieser Methode erfolgt eine sachgerechte Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft sowie der aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriffe. Auf Grundlage einer am 26.04. und 12.6.2017 durchgeführten Biotoptypenkartierung wurden die im Eingriffsraum vorhandenen Biotoptypen (Lebensräume) bewertet. Der Einzelflächenwert eines Biotoptyps ergibt sich durch Multiplikation des Biotopwerts mit der Flächengröße und dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes durch die Summenbildung der Einzelflächenwerte. Die Realisierung des Vorhabens führt in den überwiegenden Fällen zu einem Ersatz der bestehenden Biotoptypen durch andersartige Lebensräume. Die Subtraktion des Gesamtflächenwertes B nach der Rekultivierung von dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes ergibt die Gesamtbilanz. Sie stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der Kompensation dar. Die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung werden kartographisch bzw. tabellarisch dargestellt. Als Grundlage zur Kartenerstellung diente der digitale Katasterplan. raskin 3 LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 2 Aktueller Zustand von Natur und Landschaft 3.1 Lage und Größe des Plangebietes Das annähernd rechteckige Bebauungsplangebiet, das derzeit als Weidefläche genutzt wird, hat eine Größe von knapp 3 ha. Die schwach nach Südosten geneigte Fläche liegt zwischen 500 und 510 m+NN unmittelbar an der L 205 (Abb. 1). Am nördlichen Rand des Plangebietes schließt das Wohngebiet „Zur Klosterquelle“ an. Im Nordosten befindet sich ein Sportplatz, der von einem Gehölzbestand umgeben ist. Im Osten setzen sich die intensiv genutzten Weideflächen des Plangebietes hangabwärts fort bis zum Höhenweg, wo das Schulgelände der örtlichen Hauptschule derzeit den Siedlungsrand bildet. Im Süden grenzt eine Ackerfläche an, die von der Bauleitplanung zum Teilbereich „Brotkiste“ des Bebauungsplans G14 erfasst wird. Abb. 1: Lage des Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DTK 10). raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 3 3.2 Naturräumliche Grundlagen Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit der Sötenicher Kalkmulde (Nr. 276.0) (GLÄSSER 1978). Dabei befindet sich das Plangebiet im Randbereich der geologischen Mulde, wo mergelige Ausgangsgesteine zu Schiefern, Sandsteinen und Grauwacken übergehen. Laut Bodenkarte (GEOLOGISCHER DIENST 2004) sind in dem schwach geneigten Plangebiet Typische Braunerden (z.T. mit Terra fusca bzw. Terra rossa-Relikten) ausgebildet. In der „Karte der schutzwürdigen Böden“ (GEOLOGISCHER DIENST 2004) sind sie nicht bewertet. Sie sind grund- und stauwasserfrei, die ökologische Feuchtestufe ist mit „mäßig frisch bis trocken“ angegeben. Sie sind relativ flachgründig über dem Festgestein ausgebildet, weisen mittlere Bodenwertzahlen auf und gelten als „ungeeignet zur Versickerung“. 3.3 Biotoptypen Der größte Teil des Plangebietes unterliegt einer für die Höhenlage relativ intensiven Grünlandnutzung (Karte 1, Dok.-Foto 1). Durch intensive Beweidung und Tritt ist die Vegetation relativ artenarm ausgebildet. Die Ränder der Grünlandfläche bzw. die randlichen Wegeparzellen werden von grasdominierten Ruderalfluren, teilversiegelten Wegen und von Ackernutzung eingenommen. Im Westen reicht der Traufbereich eines Böschungsgehölzes teilweise randlich in das Plangebiet. Im Norden befindet sich eine junge Baumreihe aus heimischen Gehölzarten (Ahorn, Eiche) (Foto 2). Nachfolgend werden die im Betrachtungsraum für die Eingriffsregelung befindlichen Biotoptypen benannt und nach dem LANUV-Verfahren (2008) bewertet.  Intensivweide, artenarm (EB, xd2), Biotopwert 3 Punkte.  Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %, Stangenholz (BF90, ta3), Biotopwert 6 Punkte.  Saum-, Ruderalflur (grasreich) (K, neo4), Biotopwert 4 Punkte.  Teilversiegelte Wege (VF1), Biotopwert 1 Punkt.  Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend (HA0, aci), Biotopwert 2 Punkte. Damit umfasst das Plangebiet überwiegend Biotoptypen geringerer Wertigkeit für die Biotopfunktion. raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 4 3.4 Landschaftsbild und Naherholung Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes wird im Wesentlichen von großen, wenig strukturierten Ackerflächenflächen sowie Straßen im Süden und Westen geprägt. Im Norden und Osten prägen die von Wohnbebauung, Schule und Sportplatz dominierten Siedlungsstrukturen Nettersheims das Bild. Eine Erholungsnutzung des Plangebietes findet mangels Erschließung nicht statt. Allerdings ermöglicht es bisher noch zumindest von Norden den Blick in die freie Landschaft. 4 Planerische und rechtliche Vorgaben Der Regionalplan des Regierungsbezirks Köln (2016) stellt für das Plangebiet sowie in allen Richtungen angrenzend und im Zusammenhang mit der Ortschaft Nettersheim „Allgemeine Siedlungsbereiche“ dar. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das Plangebiet „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Sie schließen westlich und östlich an gleichartige Darstellungen an. Nördlich und südlich sind bereits „Wohnbauflächen“ dargestellt, die weiteren Teilbereichen des B-Plan G14 entsprechen. Mit der geplanten FNPÄnderung wird der Darstellung der übergeordneten Planungsebene entsprochen. Laut Landschaftsplan (LP) „Nettersheim“ des Kreises Euskirchen (2004) liegt das Bebauungsplangebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches im „Innenbereich“. Demnach liegen keine landschaftsrechtlichen Festsetzungen für das Plangebiet vor. Jenseits der L205 schließt sich der räumliche Geltungsbereich des LP mit dem Landschaftsschutzgebiet L2.2-2 an. Für das Landschaftsschutzgebiet „Hochfläche der Sötenicher Kalkmulde westlich und südlich Nettersheim“ wird erläutert: „Das Gebiet umfasst einen Teil der flachwelligen, intensiv landwirtschaftlich genutzten und vergleichsweise strukturarmen Hochfläche der Sötenicher Kalkmulde westlich und südlich von Nettersheim“. raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 5 5 Beschreibung des Vorhabens Im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist gemäß dem Bebauungsplanentwurf der C + K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH (2017) eine Bebauung in offener Bauweise mit freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern vorgesehen. Rechtsverbindlich und damit maßgeblich für die Eingriffsregelung ist die Darstellung als „Allgemeines Wohngebiet“ mit der Grundflächenzahl (GRZ) 0,4. Die überbaubaren Flächen werden durch die Baugrenzen so markiert, dass die im Gebiet befindlichen bzw. unmittelbar angrenzenden Gehölzstrukturen inklusive ihrer Traufbereiche weitgehend außerhalb dieser Flächen bleiben. Auf der Grundlage privatrechtlicher Regelungen werden für die einzelnen Grundstücke der Erhalt bzw. in Einzelfällen die die Verpflanzung der vorhandenen Bäume gesichert. Es entstehen 5 streifen- bzw. ringförmige Baufelder von 18-25 m Breite. Entlang der L 205 wird eine private Grünfläche in einer Breite von 6 m festgesetzt, in die eine Lärmschutzwand /Wall integriert werden. Zur Minimierung baubedingter Bodenveränderungen ist die Getrenntlagerung des Oberbodens und kulturfähigen Unterbodens während der Baumaßnahmen durchzuführen (Festsetzung des Wiederauftrags von Oberboden und kulturfähigem Unterboden auf dem jeweiligen Grundstück unter Beachtung der entsprechenden DIN-Vorschriften). Ein Teil des Bodenaushubs wird zur Errichtung des Lärmschutzwalles verwendet. Die Erschließung erfolgt von Norden über die beiden vorhandenen Straßen des Wohngebietes „Zur Klosterquelle“ („In den Sechs Morgen“ und „Zur Klosterquelle“), so dass insgesamt eine ringförmige Erschließung, auch im Zusammenhang mit dem südlich anschließenden Bebauungsplangebiet „Brotkiste“, ermöglicht wird. Die Erschließungsstraßen werden als „öffentliche Straßenverkehrsflächen“ in einer Breite von 7 m festgesetzt. Am Ostrand des Plangebietes werden zwei zum Höhenweg bestehende Wegeverbindungen als „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung“ (hier Fußweg) in einer Breite von 5 m und mit versickerungsfähigem Material festgesetzt. Für die privaten Grundstücke erfolgen Pflanzfestsetzungen heimischer Arten, die sowohl Baumpflanzungen pro angefangene 100 m² Grundstücksfläche als auch Strauch- bzw. Heckenpflanzungen an seit- und rückwärtigen Grundstücksgrenzen umfassen. Ein Teil (25 %) des sehr umfangreich festgesetzten Gehölzbestandes wird auf dem Lärmschutzwall konzentriert und durch weitere Baumpflanzungen heimischer Arten ergänzt, so dass sich hier ein dichter Gehölzstreifen lebensraumtypischer Arten innerhalb der Privatgärten entwickelt, dessen Erhalt über privatrechtliche Regelungen gesichert wird. Die entsprechend des Bebauungsplanentwurfes geplanten bzw. aufgrund der Festsetzungen zu erwartenden Biotop- bzw. Nutzungstypen (nach dem LANUV- raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 6 Verfahren 2008) (Karte 1) werden im Folgenden erläutert. Dabei wird auf Grundlage der rechtsverbindlichen GRZ von 0,4 (bei Ausschluss einer 50%igen Überschreitung nach BauNVO) für den Bereich der WA-Darstellung ein „worst-case“ angenommen: Allgemeines Wohngebiet (WA), Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen entsprechend der GRZ 0,4: Es resultiert der Biotopwert 0 für 40 % der WAFläche. Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten (Zier- und Nutzgarten, HJ, ka4/6): Aufgrund der umfangreichen Pflanzfestsetzungen für heimische Gehölze kann ein Gartenbiotop mit dem Biotopwert 3 für 60% der WA-Fläche angesetzt werden. Gärten/ Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, geringes mittleres Baumholz (BD3 100, ta 1-2): Die auf dem geplanten Lärmschutzwall vorgesehene baumreiche Bepflanzung aus heimischen Gehölzen hat den Biotopwert 7 Punkte. Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 % (BF90, ta1-2): Die zum Erhalt festgesetzte Baumreihe am nordöstlichen Plangebietsrand wird den Biotopwert 7 Punkte haben. Verkehrsflächen, versiegelt (VF0): Die Straßenverkehrsflächen haben aufgrund der Vollversiegelung keinen Biotopwert (0 Punkte). Verkehrsflächen, teilversiegelt (VF1): Die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung haben aufgrund des versickerungsfähigen Belags den Biotopwert 1. 6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft Mit der Realisierung des Bebauungsplans sind potentiell bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen verbunden, die nachfolgend aufgeführt werden: Anlagebedingte Wirkungen - Lebensraumverlust der im Plangebiet auftretenden Biotoptypen (Intensivgrünland, Ruderalbiotope) durch Versiegelung. - Verlust bzw. Beeinträchtigung von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen des Bodens durch Versiegelung bzw. Teilversiegelung und - Ersatz von Intensivgrünland und Ruderalbiotopen sowie in geringem Umfang Gehölzen durch Gartenbiotope. Diese anlagebedingten Wirkungen sind auf das Plangebiet beschränkt. raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 7 Die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen ist auch unter Berücksichtigung der GRZ von 0,4, von Eingriffsrelevanz. Insgesamt wird angestrebt, dass der Eingriff in den Boden im Rahmen des Ausgleichs für den Eingriff in die Biotopfunktion multifunktional ausgeglichen wird. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist in unmittelbarem Anschluss an vorhandene Wohnbebauung bei der gleichartigen Ausgestaltung nicht zu befürchten. Baubedingte Wirkungen Von den Baumaßnahmen können zeitlich begrenzte Störungen akustischer und optischer Art ausgehen (Baulärm und Bewegung von Menschen und Maschinen), die allerdings aufgrund der Vorbelastungen in ihrer Wirkintensität und Reichweite vernachlässigbar sind. Die baubedingten Eingriffe sind unter Beachtung der o.g. Vorgehensweise bei der Zwischenlagerung von Boden überwiegend zeitlich begrenzt und von entsprechend untergeordneter Rolle. Sie beschränken sich auf Baulärm und ggf. Staubemissionen bei trockenen Bodenverhältnissen über maximal einige Monate. Sie haben insgesamt keine Eingriffsqualität. Betriebsbedingte Wirkungen Vom „Betrieb“ des Wohngebietes gehen vermehrte akustische und optische Störungen aus. Die Bewohner des neuen und vorhandenen angrenzenden Wohngebietes werden Nutzer im Rahmen einer stillen Erholungsnutzung des Umfeldes sein. Die Wohnnutzung der Grundstücke mit entsprechenden zusätzlichen Verkehren geht nicht über das ortsübliche Maß hinaus, zumal eine fußläufige Anbindung an den Bahnhof Nettersheim gegeben ist. Neben der L 205 und unmittelbar neben den vorhandenen Wohngebieten sowie im Umfeld der Hauptschule und des Sportplatzes ist keine erhebliche Zunahme der Störungen zu erwarten. raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 8 7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung folgende Maßnahmen berücksichtigt: (1) Erhalt des Gehölzbestandes Der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wird durch privatrechtliche Regelungen zu Erhalt bzw. Verpflanzung gesichert. Ergänzt wird dies durch entsprechende Festlegung der Baugrenzen. (2) Schonung des Gehölzbestandes während der Bauphase Während der Bauphase sind die zu erhaltenden Bäume inklusive ihrer Traufbereiche auch zum Schutz des Wurzelbereichs mit einer Auszäunung zu versehen („Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ gemäß DIN 18.920). (3) Begrenzung der Versiegelung Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl auf 0,4 für das WA wird der Versiegelungsgrad deutlich begrenzt. Die Fußwege werden mit versickerungsfähigen Materialien festgesetzt. (4) Baufeldfreimachung Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote (z.B. auch für die übrigen europäischen Vogelarten) nach § 44 I BNatSchG wird vorsorglich durch die Durchführung einer Baufeldfreimachung (Beseitigung der Vegetation) außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der potentiell betroffenen Arten ergibt sich ein Zeitfenster von 1. August bis 28. Februar für die Baufeldfreimachung. (5) Schaffung von zwei fußläufigen Anbindungen an den Ortskern Durch diese kurzen Anbindungen an Ortskern, Schule und Bahnhof werden geeignete Voraussetzungen zur Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs geschaffen. (6) Wahrung des Landschaftsbild- / Ortsbildcharakters Die Festsetzungen zur Grundflächenzahl, Gebäudeform und -höhe sowie die Pflanzfestsetzungen sorgen dafür, dass der Charakter des Ortsbildes am Ortsrand von Nettersheim gewahrt bleibt. Die verbleibenden Eingriffe sind unvermeidbar und werden im folgenden Kapitel bilanziert. raskin 9 LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes beträgt nach der Methode des LANUV (2008) 89.488 Punkte. Der Gesamtflächenwert des Plangebietes beträgt nach der Realisierung des Bauvorhabens im Planzustand 53.877 Punkte. Es resultiert ein Kompensationsdefizit von 35.611 Punkten (Tab. 1). Tab. 1: Eingriffsbilanzierung Flächengröße (m²) Wert Flächenwert 28.149 3 84.447 Saum-, Ruderalflur (grasreich) (K, neo4) 700 4 2.800 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend (HA0, aci), 730 2 1.460 Teilversiegelte Flächen (Schotterweg) (VF1) 301 1 301 80 6 480 Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen Ist-Zustand Intensivweide, artenarm (EB, xd2) Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %, Stangenholz (BF90, ta3) Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes 29.960 89.488 Plan-Zustand 9.896 0 0 14.194 3 42.582 Gärten/ Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, geringes - mittleres Baumholz (BD3 100, ta 1-2) 905 7 6.305 Baumreihe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 % (BF90, ta1-2) 650 7 4.550 Verkehrsfläche, teilversiegelt (VF1) 410 1 410 3.905 0 0 Allgemeines Wohngebiet, Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen (VF0) entsprechend der GRZ 0,4 Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten (HJ, ka4/6) Verkehrsfläche, versiegelt (VF0) Gesamtflächenwert B des Planzustandes Gesamtbilanz B-A 29.960 53.877 - 35.611 Für den Aspekt des Landschaftsbildes ist aufgrund der fehlenden Eingriffserheblichkeit kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich. raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 10 9 Ausgleichsmaßnahmen Da aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind (RASKIN 2017), sind die Ausgleichsmaßnahmen im Umfang von 35.611 Punkten nur zum Ausgleich des Eingriffs in die Biotopfunktion zu konzipieren. Dieses können beispielsweise Maßnahmen zur Extensivierung von Grünland, zur Umwandlung von Acker in Grünland, zur Entwicklung von Gehölzstrukturen oder eine Kombination dieser Maßnahmen sein. In der Regel sind sie geeignet gleichzeitig den Eingriff in den Boden zu kompensieren. In Abstimmung mit der UNB und der Biologischen Station des Kreises Euskirchen soll eine gemeindeeigene Fläche in der Gemarkung Nettersheim, Flur 13, Flurstück 184 (Gesamtgröße des Flurstücks 99.987 m²) durch Extensivierung der Grünlandnutzung aufgewertet werden (Abb. 2). Abb. 2: Lage der Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 184 (im räumlichen Zusammenhang mit einer weiteren Ausgleichsfläche für den B-Plan „Marmagen F7“ der Gemeinde Nettersheim). raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 11 Unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes der noch relativ intensiv genutzten Mähwiese lässt sich eine Aufwertung um 2 Punkte pro m² erreichen. Dazu ist auf der Grundlage einer vertraglichen Regelung zukünftig auf Düngung (organische und mineralische) zu verzichten. Die Mahd ist 1-2 x pro Jahr nicht vor dem 15. Juli durchzuführen und das Befahren / Betreten der Flächen (z.B. für Arbeitsgänge wie Abschleppen, Walzen etc.) ist zwischen dem 1. April und 14. Juli nicht gestattet. Durch die Maßnahmen wird unter den vorliegenden pedologischen Voraussetzungen mittelfristig die Entwicklung einer artenreichen Magerwiese erreicht. Zur Erfüllung des erforderlichen Umfangs der Ausgleichsmaßnahmen ist die entsprechende Umsetzung auf einer Flächengröße von 17.806 m² erforderlich. Diese sollen räumlich gebündelt (auf einer Größe von insgesamt 3,2 ha) mit einer gleichartigen Maßnahme im Rahmen einer weiteren Bebauungsplanung der Gemeinde Nettersheim am südwestlichen Rand des Flurstücks erfolgen. Aachen, den 13. Juli 2017 Dipl.-Geogr. A. Werfling raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim 12 10 Quellen BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2016): Regionalplan Teilbereich Aachen. http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/ regionalplanung/aktueller_regionalplan/teilabschnitt_aachen/index.html; letzter Zugriff am 9.6.2017. BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. – Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), i.d. Fassung vom 1.3.2010. C+ K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH (2017): Bebauungsplanentwurf mit Begründung zum B-Plan Stand 29. Mai 2017, i.A. der Gemeinde Nettersheim. GEMEINDE NETTERSHEIM (1974): Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim. GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BK 50 – Karte der schutzwürdigen Böden. 2. überarb. Auflage. - Selbstverlag, Krefeld. GLÄSSER, E. (1978): Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. – Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Bonn - Bad Godesberg. KREIS EUSKIRCHEN (2004): Landschaftsplan Nettersheim; https://www.kreis-euskrirchen.de/umwelt/natur_und_landschaftsschutz/ landschaftsplan_nettersheim.php; letzter Zugriff am 9.6.2017. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. – Recklinghausen. RASKIN GbR (2017): Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP) - Bebauungsplan G14 Teilbereich „Auf Graben“ der Gemeinde Nettersheim. Gutachten i.A. der Gemeinde Nettersheim. raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim Dokumentation Foto-Dokumentation (2 Fotos) Karten Karte 1: Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 2.000) 13 raskin LPB zum B-Plan „Auf Graben“ in Nettersheim …………….Dok. Foto 1: Intensivweide nimmt den größten Teil des Plangebietes ein. Foto 2: Junge Baumreihe am nördlichen Rand des Plangebietes wird in Privatgärten integriert. ± Ausgangszustand P: \ Net t ershei m Auf Graben\ GI S\ m ap\ Kart e_01_Bi ot ope. m xd,Sarah ! Z ! Z ± Planzustand ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z Baum rei he,jung Plang ebi et Ausgangszustand Acker W ei deGrünland ruderaler Grassaum Fußweg ,unversi eg elt Pfad,g eschot t ert ©LandNRW ( 2017) ,www. g ovdat a. de/ dlde/ by 20,URLW MS:ht t p: / / www. wm s. nrw. de/ g eobasi s/ wm s_nw_alk i s? ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z ! Z Gemeinde Nettersheim ! Z Baum rei he,zuerhalt en Plang ebi et Planzustand, Stand Juni 2017 Allg em ei nes W ohng ebi et Grünfläche/Gehölzpflanzung St raßen,versi eg elt Fußweg ,t ei lversi eg elt Bebauung splan G14Tei lberei ch„Auf Graben“ Landschaftspflegerischer Begleitplan Karte 1 Bi ot opei m Ausg ang s-undPlanzust and ent worfen : AW g ez ei chnet: W A g eprüft : DR uli2017 Dat um :J 2. 000 Maßst ab:1: Form at :DI N A3